Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

Moderator: Moderatoren

Antworten
Valerian
Beiträge: 567
Registriert: 29.04.2008, 10:37

Urteil

Beitrag von Valerian » 20.03.2009, 22:35

Und hier nun Auszüge aus dem neuen Urteil:
Umteilung der elterlichen Obhut an den Kläger
2.1. Der Kläger brachte zu seinem Antrag auf Umteilung der elterlichen Obhut
über das Kind XXXXXX sowohl in seinen schriftlichen Eingaben als auch anlässlich
der Hauptverhandlung vom 3. Februar 2009 eine Vielzahl von Gründen vor. Es ist
jedoch vorab festzuhalten, dass der überwiegende Teil dieser Gründe keine Abänderungsgründe
darstellen, sondern bereits bei Ergehen des Eheschutzentscheides
am 12. Juni 2008 vorlagen und vom Kläger damals auch entsprechend
in den Prozess eingeführt wurden. Dies betrifft namentlich die Vorbringen des
- I
- 6 -
Klägers zur Familiensituation (act. 1A S. 2 f. und act. 1B S. 3; Prot. S. 7) sowie
zur Gefährdung der weiteren Entwicklung des Kindes durch die gegenwärtige Regelung
der Obhut, da die Beklagte mangels sprachlicher und intellektueller Eignung
nicht in der Lage sei, das Kind entsprechend zu fördern (act. 1A S. 2 fund
act. 1B S. 2; Prot. S. 11). Auch die meisten der zahlreichen Vorfälle, welche der
Kläger vorbringt, um die vermeintliche mangelnde Eignung der Beklagten zur Erziehung
und Betreuung des Kindes zu illustrieren, ereigneten sich bereits vor Ergehen
des Eheschutzentscheides vom 12. Juni 2008. Dazu gehören namentlich
der Baby-Björn-Unfall, die Reise der Beklagten nach Nigeria im Dezember 2007,
die Aufsichtspflichtverletzung der Beklagten in Nigeria 2007 sowie die Vorgänge
am 18. Dezember 2007 am Flughafen, welche der Kläger allesamt in seinen
schriftlichen Eingaben anführt (act. 1A S. 1 f., act. 1B S. 1 ff). Dasselbe gilt für die
Ausführungen des Klägers anlässlich der Hauptverhandlung vom 3. Februar 2009
zu den angeblichen Gewalttätigkeiten der Beklagten ihm gegenüber (Prot. S. 8)
sowie zur angeblichen Einflössung eines Wundermittels (Prot. S. 14). Diese Vorfälle
waren bereits im Eheschutzverfahren 2008 bekannt und wurden im Entscheid
vom 12. Juni 2008 entsprechend berücksichtigt, so dass darauf nicht zurückgekommen
werden darf (vgl. Prot. S. 20 ff. in Verfahren XXXXXXXX, act, 4/22
S. 9 ff.). Die Voraussetzungen für eine Abänderung sind - wie bereits in Erw. I1
Ziff. 1.1. dargelegt - streng und der Kläger kann nicht auf dem Wege der Abänderung
die damals verpasste Rekursfrist nachholen. Es ist daher im Folgenden nach
einer Zusammenfassung der allgemeinen Ausführungen der Beklagten - nur
auf diejenigen Vorbringen des Klägers einzugehen, welche sich auf Vorfälle nach
Ergehen des Eheschutzentscheides vom 12. Juni 2008 beziehen.
2.2. Die Beklagte Iiess beantragen, die Tochter XXXXXX sei unter ihrer elterlichen
Obhut zu belassen (act. 17 S. 2). Zur Begründung Iiess sie namentlich ausführen,
die Eheschutzrichterin habe sich in ihrem Entscheid vom 12. Juni 2008 äusserst
gewissenhaft mit den Kriterien für die Zuteilung des Kindes auseinandergesetzt
und das Kind XXXXXX dementsprechend der Beklagten zugeteilt. Der Kläger wäre
demgegenüber mit der Betreuung des Kindes überlastet, da er psychisch angeschlagen
sei. Ausserdem absolviere die Beklagte seit September 2008 an vier
- 7 -
Tagen in der Woche ein Praktikum bei der Kinderkrippe Bambi und bemühe sich
auch sonst um eine Integration in die hiesige Kultur (act. 17 S. 4 ff.).
2.3. Der Kläger machte zur Begründung seines Antrags auf Umteilung der elterlichen
Obhut zunächst geltend, ihm sei im November 2008 durch die Beklagte
zweimal sein Besuchsrecht nicht gewährt worden (act. 1A S. 2, act. 1B S. 3,
Prot. S. 7 f.). Dies wird von der Beklagten bestritten (Prot. 24).
Schwierigkeiten bei der Ausübung des Besuchsrechtes oder eine Verhinderung
des persönlichen Verkehrs durch den Inhaber der elterlichen Obhut geben nur in
Ausnahmefällen Anlass zu einer Änderung der Obhutszuteilung (Schwenzer, Basler
Kommentar, ZGB I, 3. Auflage, N 14 zu Art. 275 ZGB). Im vorliegenden Fall
beschränken sich die vom Kläger geltend gemachten Verhinderungen des persönlichen
Verkehrs auf zwei isolierte Fälle innerhalb eines Monats. Damit sind
diese Vorfälle von vornherein nicht dazu geeignet, eine Umteilung der elterlichen
Obhut auf den Kläger zu rechtfertigen, selbst wenn sie sich so zugetragen haben
sollten, wie vom Kläger beschrieben. Die Vorbringen des Klägers zur Verhinderung
des Besuchsrechts vermögen im Übrigen auch keine Zweifel an der Erziehungs-
und Betreuungsfähigkeit der Beklagten zu wecken. Schliesslich ist ergänzend
darauf hinzuweisen, dass die Ausübung des Besuchsrechts inzwischen aufgrund
der Vermittlung durch die Beiständin in der Regel zu funktionieren scheint,
was auch vom Kläger nicht bestritten wird (vgl. act. 8; Prot. S. 35).
2.4. Der Kläger brachte weiter vor, sein Besuchsrecht sei ihm auch durch die
Reise der Beklagten nach Nigeria im Dezember 2008, welche von der Beklagten
nicht bestritten wird, mehrfach verunmöglicht worden. Insbesondere habe er dadurch
Weihnachten nicht mit der Tochter verbringen können (act. 1A S. 1und
act. 1B S. 1; Prot. S. 8).
Die Beklagte hat im Rahmen der ihr zugeteilten Obhut über die Tochter XXXXXX
das Recht, deren Aufenthaltsort zu bestimmen (vgl. Art. 301 Abs. 1 ZGB). Es ist
ihr daher insbesondere nicht verboten, mit der Tochter Ferien in der Heimat zu
machen, auch wenn damit offensichtlich das Besuchsrecht des Klägers eingeschränkt
wird. Im Übrigen war diese Reise nach Nigeria im Dezember 2008 of-
8-
fenbar auch mit der Beiständin abgesprochen (vgl. act. 8). Somit stellt auch diese
Reise keinen Grund für die Umteilung der Obhut an den Kläger dar. Unabhängig
davon stellt sich jedoch die Frage, ob die durch die Reise ausgefallenen Besuchswochenenden
dem Kläger nachträglich noch zu gewähren sind. Ausgefallene
Besuche sind grundsätzlich nachzuholen, wenn sie aus Gründen nicht haben
wahrgenommen werden können, die der Obhutsberechtigte zu vertreten hat
(Schwenzer, a.a.O., N 16 zu Art. 273 ZGB). Allerdings ist bei dieser Nachgewährung
eine dem Kindeswohl abträgliche Kumulation von Besuchstagen zu vermeiden
(Hegnauer, Berner Kommentar, N132 zu aArt. 273 ZGB). Daher sind die Modalitäten
einer solchen Nachgewährung der durch die Reise nach Nigeria ausgefallenen
Besuchswochenenden durch die Beiständin in Absprache mit den Parteien
zu regeln.
2.5. Der Kläger gab zur Begründung seines Antrags auf Umteilung der Obhut
weiter an, dass das Kindeswohl durch die Zustände in Nigeria, namentlich in der
Hauptstadt Lagos, gefährdet sei (Prot. S. 8 ff.). Die Beklagte liess diese Ausführungen
des Klägers sinngemäss mit dem Hinweis bestreiten, dass sie nicht aus
den Slums von Lagos stamme. Vielmehr lebten ihre Mutter und ihre Schwester
dort in einem sehr gehobenen Quartier europäischen Standards (Prot. S. 24 f.).
Auch diese Vorbringen des Klägers waren bereits Thema im Eheschutzverfahren
des vergangenen Jahres und wären somit als Abänderungsgrund eigentlich nicht
weiter zu prüfen. Es kann jedoch im vorliegenden Verfahren ergänzend festgehalten
werden, dass eine Gefährdung des Kindes durch die Zustände in Nigeria nicht
ersichtlich ist, zumal es bei seinen dortigen Aufenthalten aufgrund seines Alters
dauernd durch die Beklagte, welche selber Nigerianerin ist, oder deren Familie
betreut und begleitet wird, welche mit den örtlichen Verhältnissen gut vertraut
sind. Selbst wenn jedoch von einer Gefährdung des Kindes durch die Zustände in
Nigeria auszugehen wäre, wie vom Kläger geltend gemacht, würde dies alleine
ebenfalls noch keinen Grund für die Umteilung der Obhut auf den Kläger darstellen,
lebt das Kind doch mit der Beklagten in der Schweiz und hat sich bislang lediglich
ferien halber in Nigeria aufgehalten. Die Beklagte ist nach solchen Ferienreisen
mit dem Kind immer wieder in die Schweiz zurückgekehrt und es sind auch
-9-
keine Hinweise vorhanden, dass sie beabsichtigt, sich in naher Zukunft mit dem
Kind dauerhaft in Nigeria niederzulassen.
2.6. Schliesslich machte der Kläger sowohl in seinen schriftlichen Eingaben als
auch an lässlich der Hauptverhandlung vom 3. Februar 2009 geltend, die Beklagte
habe gegenüber der Beiständin am 5. September 2008 fälschlicherweise und in
massiver Art und Weise den Vorwurf geäussert, dass er die Tochter XXXXXX missbrauche
(act. 1A S. 2 und act. 1B S. 3; Prot. S. 12). Die Beklagte bestritt diese
Missbrauchsvorwürfe nicht, Iiess jedoch ausführen, sie habe dies getan, da sie
Blut in den Pampers von XXXXXX gefunden habe, nachdem sie vom Kläger zurückgebracht
worden sei (act. 17 S. 7).
Der Kläger brachte sinngemäss vor, die Beklagte habe gegenüber der Beiständin
bewusst gelogen, um damit wohl die charakterliche Eignung der Beklagten zur
Erziehung und Betreuung des Kindes in Zweifel zu ziehen. Für eine solche bewusste
Lüge der Beklagten mit dem Ziel, den Kläger der Beiständin gegenüber in
einem schlechten Licht erscheinen zu lassen, bestehen jedoch vorliegend keine
Anhaltspunkte. Namentlich hat auch die Beiständin diese Vorwürfe offenbar nicht
einfach von der Hand gewiesen, sondern hat sich diesen in einem längeren Gespräch
mit der Beklagten angenommen (Prot. S. 12). Im Übrigen würde auch das
Vorliegen einer solchen bewussten Lüge keinen Abänderungsgrund darstellen,
denn dies wäre nicht geeignet, apriori die Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit
der Beklagten in Frage zu stellen.
2.7. Zusammenfassend ergibt sich, dass keine Abänderungsgründe vorliegen
und der Antrag des Klägers auf Umteilung der Obhut über das Kind XXXXXX an ihn
somit abzuweisen ist.
Und jetzt kommts:
3. Begutachtung der Erziehungsfähigkeit der Beklagten
3.1. Der Kläger führte zur Begründung seines Antrags auf Begutachtung der Erziehungsfähigkeit
der Beklagten aus, diese neige sehr stark zu eskalierendem
Verhalten und zu paranoiden Ausrastern. So beginne sie bei einer Überforderung
unkontrolliert zu schreien und werde manchmal sogar handgreiflich. Dies zeige,
- 10-
dass die Beklagte einen psychischen Defekt habe und dadurch möglicherweise
auch das Kind gefährdet sein könnte (act. 1A S. 1 und act. 1B S. 1; Prot. S. 8 und
S. 13).
3.2. Bei diesem klägerischen Antrag handelt es sich um einen prozessualen Antrag,
auf welchen nur einzugehen wäre, wenn die Klage nicht ohnehin sofort abzuweisen
wäre. Da - wie in Erw. I1Zift. 2. bereits ausführlich dargelegt - der Antrag
des Klägers auf Umteilung der elterlichen Obhut über das Kind XXXXXX an ihn
ohne weitere Abklärungen von Seiten des Gerichts abzuweisen ist, ist entsprechend
auch von einer Begutachtung der Erziehungsfähigkeit der Beklagten abzusehen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich immer dann von einer
beidseitigen Erziehungsfähigkeit auszugehen ist, wenn keine vormundschaftlichen
Massnahmen und auch sonst keine Defizite der Erziehungsfähigkeit (z.B.
Suchterkrankung, ausgelassener Lebensstil, Borderline-Syndrom) ersichtlich sind.
Auch Gewaltvorfälle zwischen den Ehegatten stellen für sich alleine keinen Grund
dar, die Erziehungsfähigkeit eines Ehegatten in Frage zu stellen (Six, a.a.O.,
N 2.08 f.).
Also ist eine gewalttätige Mama, die ihrem Kind Wundermittel einflösst (wurde von der Gegenseite selbst zugegeben), dem Vater Kindesmissbrauch unterstellt und zu eskalierendem Verhalten neigt aber intellektuell nicht viel zu bieten hat, durchaus erziehungsfähig.

Nun noch zur Unterhaltshöhe:
4. Anpassung der monatlichen Unterhaltsbeiträge
4.1. Der Kläger begründete seinen Eventualantrag auf Anpassung der Unterhaltsbeiträge
an seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit damit, dass es ihm einerseits
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen sei, seine bisherige
selbständige Erwerbstätigkeit fortzuführen. Andererseits sei diese selbständige
Erwerbstätigkeit auch nicht mehr zumutbar gewesen, da die Rechnungen seiner
Firma XXXXXXXXX Gmbh von der Auftraggeberin XXXXXXXXX GmbH nicht
mehr bezahlt worden seien (act. 1A S. 3 und act. 1B S. 3; Prot. S. 16). Daher habe
er seine selbständige Erwerbstätigkeit aufgegeben und sei per 27. Oktober
2008 bei der XXXXXXXXX in einem Vollzeitpensum mit einem Bruttojahresgehalt
von Fr. 115'000.- im Jahr fest angestellt worden (Prot. S. 17, act. 16/2).
4.2. Die Beklagte liess die Abweisung dieses Antrags beantragen (act. 17 S. 2).
Zur Begründung führte sie aus, dass der Kläger zusätzlich zu seinem Monatseinkommen
wohl auch noch einen substanziellen Bonus erhalten werde. Ausserdem
- 11 -
könne von einer dauerhaften Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des
Klägers noch keine Rede sein, da seit Antritt seiner neuen Stelle erst drei Monate
vergangen seien und der Kläger im Übrigen auch noch über ein erhebliches Vermögen
verfüge, mit welchem er eine allfällige geringfügige Einkommensdifferenz
bis zur Auszahlung des Bonus überbrücken könne. Die Beklagte Iiess zudem vorbringen,
der Kläger habe sein Einkommen durch die Aufgabe seiner selbständigen
Erwerbstätigkeit eigenmächtig reduziert (Prot. S. 25 ff.).
4.3. Im Folgenden ist daher zu prüfen, ob eine Reduktion der bisherigen Unterhaltsbeiträge
im Sinne von Art. 179 Abs. 1 ZGB aufgrund einer erheblichen und
dauerhaften Änderung der finanziellen Verhältnisse der Parteien, insbesondere
des Klägers, als gerechtfertigt erscheint. Wie bereits erwähnt, gab der Kläger anlässlich
der Hauptverhandlung vom 3. Februar 2009 an, er habe seine selbständige
Erwerbstätigkeit mittlerweile unter anderem aus gesundheitlichen Gründen
aufgeben müssen und sei nun seit dem 27. Oktober 2008 unselbständig erwerbstätig
(Prot. S. 16 ff.). Entsprechend reichte der Kläger seinen neuen Arbeitsvertrag
mit der XXXXXXXXX, in welchem eine jährliche Vergütung von Fr. 115'000.- sowie
ein Bonus vorgesehen ist, ins Recht (act. 16/2). Trotz entsprechender Aufforderung
durch das Gericht reichte der Kläger anlässlich der Hauptverhandlung jedoch
keinerlei Lohnabrechnungen ins Recht, sondern einzig eine wenig aussagekräftige
Zusammenstellung von Zahlungen auf sein Bankkonto bei der XXXXXXXXX
(act. 16/1), aus welcher sich sein effektiver Monatslohn nicht zweifelsfrei ermitteln
lässt. Ebenso wenig belegte der Kläger die allfällige Ausrichtung eines Bonus
und dessen Höhe oder das Fehlen eines solchen für das Jahr 2008 durch eine
Bestätigung seines Arbeitgebers.
4.4. Aus den vom Kläger eingereichten Unterlagen geht nicht klar hervor, dass er
gegenwärtig tatsächlich erheblich weniger verdient als den im ersten Eheschutzverfahren
für die Berechnung der Unterhaltsbeiträge zugrunde gelegten Betrag
von monatlich Fr. 12'859.-. Insbesondere vermochte der Kläger nicht darzulegen,
wie hoch sein effektives Monatseinkommen ist und machte keine näheren Angaben
zur Auszahlung eines allfälligen Bonus', welcher bei Banken - trotz der vom
Kläger vorgebrachten Wirtschaftssituation (Prot. S. 22) - nach wie vor hoch aus-
12 -
fallen können. Mit Bezug auf die vom Gesetz geforderte Dauerhaftigkeit der Veränderung
ist zudem auch zu berücksichtigen, dass der Kläger die Abänderungsklage
bereits anfangs November 2008, mithin nur ungefähr zwei Wochen nach
dem Antritt seiner neuen Stelle, eingereicht hat. Der Nachweis einer dauerhaften
und wesentlichen Einkommensverminderung kann daher noch nicht erbracht
werden. Die Klage wurde verfrüht eingereicht. Ein Abänderungsgrund muss im
Zeitpunkt der Klageeinleitung vorliegen. Insgesamt ergibt sich somit, dass der Antrag
des Klägers auf Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge abzuweisen ist.
4.5. Bei diesem Ergebnis kann offenbleiben, ob dem Kläger allenfalls ein hypothetisches
Einkommen anzurechnen wäre, falls er sein Einkommen eigenmächtig
und schuldhaft verringert hat, wie von der Beklagten vorgebracht (Prot. S. 27).
Dazu einige Bemerkungen:
1. Ich hatte ein ärztliches Attest eingereicht, in dem mir bestätigt wird, dass meine Leistungsfähigkeit nicht weiter zu steigern ist und ich wegen der Torticollis-Erkrankung Medikamente mit erheblichen Nebenwirkungen nehme.
2. Die angeblich nicht eingereichten Unterlagen über Bonus und Monatsabrechnung, habe ich dem Gericht zugeschickt. Entweder lügt der Richter oder die Unterlagen sind verloren gegangen - ich kann aber nachweisen, dass ich sie besorgt habe.
3. Ein Arbeitsvertrag mit einer Jahresbruttosumme ist ganz klar Aussagekräftig. In der Schweiz wird immer das Bruttoeinkommen für die Unterhaltsabrechnung herangezogen - so ist die letzte Richterin auf die viel zu hohen Unterhaltszahlungen gekommen. Der Bonus ist hingegen keine vertraglich zugesicherte Leistung - eine Lüge.
4. Die Pfändungsandrohungen an die Firma XXXXXXXX nun endlich die Rechnungen zu bezahlen und die Beendigung meiner Selbständigkeit nach mehreren Zusammenbrüchen, bei denen ich in einem Fall im Krankenhaus gelandet bin, wollte der Richter in der Verhandlung als Beweis nicht entgegen nehmen - er sagte mir, dass ich das der generischen Anwältin geben könne - ohne Witz.

Und zuguter letzt muss man noch sagen, dass meine Frau immer noch von dieser Mandantenbetrügerin vertreten wird, die Geschäftspartnerin des Anwalts ist, bei dem ich den Ehevertrag machen liess. Die Staatsanwaltschaft unternimmt nichts, die Anwaltsaufsichtskommission wechselte von formloser Erledigung über Androhung von kosten bis zu der Mitteilung, dass ich über den Vorgang keine Mitteilung bekomme !?!

Keine Ahnung, was ich jetzt machen soll. Ich werde wohl den Rekurs durchführen und den EUGMR, endgültig einschalten - eine Nummer habe ich von denen schon. Ich merke aber auch, dass das alles an meiner Substanz zerrt. Gleichzeitig muss ich zugucken, was meine Tochter im Leben alles verpasst.
Zuletzt geändert von Valerian am 15.04.2009, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.
__________________________________________________
Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

Valerian
Beiträge: 567
Registriert: 29.04.2008, 10:37

Beitrag von Valerian » 20.03.2009, 22:41

barbara hat geschrieben: Manchmal hab ich bei dir den Eindruck, das dir ein Sieg gegen die Behörden wichtiger ist als alles andere.
Das du bei diesem Kampf das Wesentliche aus den Augen verlierst.
Barbara
Warum muss es denn ein Kampf sein? Wenn man mich finanziell am Leben lassen würde und es einen geregelten Umgang mit meiner Tochter gäbe, würde ich noch nicht einmal diskutieren. Nur wie kann man mit Leuten umgehen, die alle Regeln nicht beachten. Zitat: "Wenn die Mutter nicht will..." - und was ist, wenn ich nicht will ? Wer erklärt eigentlich meiner Tochter in 20 Jahren, warum sie ihren einzigen Grossvater nie sehen durfte und warum ihr alle Lebenschancen vorenthalten wurden ?
__________________________________________________
Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

Arabella
Beiträge: 1391
Registriert: 07.04.2008, 10:58

Beitrag von Arabella » 21.03.2009, 12:39

Lieber Valerian,
Da gibt es nur eins,nochmals Widerspruch beantragen,mit der Begründung du hättest alle erforderlichen Unterlagen die dein Einkommen betreffen bereits eingereicht.Hier ist vieles sehr sehr seltsam und ich würde genau wie du auf Kampf gehen.
Ich weiss du willst das Ganze zu liebe deiner Tochter nicht in die Medien bringen,doch überdenke das nochmals .Dies würde ich als einen Weg ansehen, der Dich vielleicht zu deinem Ziel bringt.
Hier bestehen irgendwelche Machenschaften,von denen du nichts weisst und alleine die Ausssprache,dass du dich an die Medien wenden wirst,können evtl schon nützlich sein.
In meinem Fall ging ich bis jetzt noch nicht an die Medien,doch habe ich meinem Anwalt schon öfters mitgeteilt,dass ich mich nicht scheuen würde alles Puplik zu machen.Seltsamerweise behandelt das eine Verfahren nun plötzlich ein neuer Richter,obwohl es noch nicht um einen Widerspruch geht.Vorinformiert wurde ich nicht,dass eine anderer Richter die Sache nun bearbeitet und war eigentlich angenehm überrascht.
Nicht aufgeben.Alles kann sich noch ändern und zu deinem und deiner Tochter Gunsten ausgehen.
Es kann alles sehr lange dauern und dennoch gut ausgehen,in der Zwischenzeit,halte den Kontakt zu deiner Tochter aufrecht .Und jedes kleine Detail wie sich deine Ex deinem Kind gegenüber benimmt notieren.Deine Tochter wird ja auch älter und wird immer mehr erzählen über daheim und wie es ihr da geht.
alles Gute Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Arabella
Beiträge: 1391
Registriert: 07.04.2008, 10:58

Beitrag von Arabella » 21.03.2009, 12:42

Ach ja .je älter deine Tochter wird umso mehr wird auch berücksichtigt ,bei wem sie leben will!!!
Vielleicht will sie ja mal bei dir leben und du kannst dann diesen Wunsch einreichen.
Liebe Grüsse Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Valerian
Beiträge: 567
Registriert: 29.04.2008, 10:37

Beitrag von Valerian » 21.03.2009, 17:19

Ja - ich werde die Geschichte zum Obergericht weiterziehen. Die werden behaupten, dass ich die fehlenden Unterlagen nie eingereicht hätte und wieder alles gegen mich entscheiden. Dann müsste ich das zum Bundesgericht weiterziehen - das aber ist mir nicht möglich, weil eigentlich nur ein Anwalt dort Eingaben machen kann. Für nutzlose Anwälte habe ich aber schon viel zu viel Geld ausgegeben. Der erste leitete die Prozessunterlagen nicht an mich weiter, war aber fair in der Abrechnung. Der zweite, glänzte zwar mit Prof-Titel, führte aber leider gegen meinen Weillen den Rekurs gegen das erste Urteil nicht durch, obwohl ich ihm 5000,- CHF Prozesskostenvorschuss gezahlt hatte. Beim dritten kam ich nicht einmal über das Erstgespräch hinaus - der erklärte mir, dass er zum einen befangen sei, weil die Richterin aus dem ersten Prozess zu seinem direkten Freundeskreis gehörte und ausserdem würde er den betreffenden Entscheid auch nicht weiterverfolgen :lol: Dafür hat er mir dann 580,- CHF in Rechnung gestellt, wohlgemerkt für ein nutzloses Erstgespräch. Bezahlt habe ich davon nur 450,-, was immer noch 450 zuviel war.

Man möge mir die Vermessenheit dieses Vergleichs entschuldigen, aber welchen Anwalt hätten Ghandi oder Mandela engagieren können. Wenn das System gegen einen ist, nützen Anwälte nichts.
__________________________________________________
Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

sandy73
Beiträge: 59
Registriert: 18.01.2009, 16:45

Beitrag von sandy73 » 22.03.2009, 11:43

Hallo Valerian,

es ist schwierig, meine Gedanken zu formulieren, ohne Dich jetzt eventuell zu verletzen.

Weißt Du, Du kämpfst mit aller Kraft und allen Mitteln gegen Deine Frau.

Papiere um Deinen Job (alles um den Unterhalt) scheinen Dir aber nicht so wichtig zu sein.
Gut, Du sagst das Gericht hat dies und das verschlampt oder ausser Acht gelassen. Mag sein, kann ich nicht beurteilen.

Aber Fakt ist doch: es ist genau das eingetroffen, vor dem ich Dich gewarnt hatte.

Du bist der, der jetzt als "psychisch krank" dasteht, der einen paranoiden Kampf gegen seine Frau führt.
Du unterstellst Deiner Frau mangelnde Bildung, Fürsorge etc.
und reichst selber Attest hier und da ein, weil Du dies und das krankheistbedingt nicht kannst. (Ich sage nicht, daß es Dir nicht beschissen geht! Aber es hört sich so nach "Ausrede" an!)

Valerian, das sind die Eigentore vor denen ich Dich gewarnt hatte.

Mein Rat wäre wirklich, und ich vermute, daß das tatsächlich die letzte Chance ist: laß den Geist endlich ruhen, und zwar für eine lange Zeit ruhen.
Laß Dein Mädel etwas älter werden. Akzeptiere bis dahin das, was man Dir gibt (Wochenenden etc.) und genieße das. Wenn Du so weiter machst, vermute ich schwer, daß Dir irgendwann jegliches Umgangsrecht untersagt wird!
Deine ganzen Anträge und permanente "uralt" Wiederholungen (die ja auch wieder und wieder abgelehnt werden), zeugen eher von verletztem Stolz und billigem Machtkampf, anstatt von Kindssorge!

Hör auf jeden Mist vor Gericht zu tragen, Mensch les doch mal die Briefe! Die nehmen Dich doch für alles andere als voll!

Verschwörungstheorien von Anwälten etc.. Wenn es denn tatsächlich so ist, bist Du eh machtlos! Wenn es aber nur Dein Eindruck ist, oder aber deren Eindruck von Dir sie so handeln lässt, dann kannst Du irgendwann aus diesem Dilemma rauskommen!

Vielleicht hättest Du Deine Frau anders locken können, im Guten, wegen Ostern. Mit netten Argumenten, daß sie dann ein paar Tage für sich hat, die Kleine mit ihr in Nigeria bei den Großeltern war, jetzt sind die Großeltern hier dran. Aber nicht auf die Tour: du hast schließlich auch, jetzt will ich auch!
Ey, welche Mutter wäre denn nicht froh, mal 8 Tage für sich allein zu haben?!?! Ich kenne zig Mütter, die wären froh, wenn die Väter sich kümmern würden!
Hat sie Angst, Du bringst das Kind nicht zurück?! Könnte ich sogar verstehen, daß die Frau so denkt!
Überleg Dir ein Pfand. Klingt vielleicht blöd, wäre aber in Anbetracht der Umstände eine friedliche Lösungsmethode.

Je mehr Du kämpfst - und ich frag mich langsam wirklich, ob es Dir tatsächlich um Dein Kind geht?!?! - desto mehr verlierst Du!

Wenn ich Dich verletzt habe, dann tut es mir leid. Aber das ist so mein Bauchgefühl beim Lesen Deiner "Akten".

Gruß S.

PS: über Deinen Vergleich von Mandela/Ghandi sage ich jetzt lieber nichts ;)
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrtum! *J. W. v. Goethe*

Valerian
Beiträge: 567
Registriert: 29.04.2008, 10:37

Beitrag von Valerian » 22.03.2009, 18:11

Ähem - hi Sandy

in vielen Dingen hast Du Recht. Aber man darf auch nicht gleich pauschalisieren. Zu einigen Dingen möchte ich etwas schreiben:
sandy73 hat geschrieben: Du bist der, der jetzt als "psychisch krank" dasteht, der einen paranoiden Kampf gegen seine Frau führt.
Du unterstellst Deiner Frau mangelnde Bildung, Fürsorge etc.
und reichst selber Attest hier und da ein, weil Du dies und das krankheistbedingt nicht kannst. (Ich sage nicht, daß es Dir nicht beschissen geht! Aber es hört sich so nach "Ausrede" an!)
Hier möchte ich mal darauf hinweisen, dass mangelnde Leistungsfähigkeit nicht gleich psychisch krank ist. Und ich kämpfe auch nicht gegen meine Frau. Das alles ist eine tatsächlich paranoide Situation, die mich inzwischen einen sechsstelligen Eurobetrag und ein Jahr Lebensqualität gekostet hat. Und das, weil meine Liebe unbedingt einen Trennungsprozess gegen mich führen musste, nachdem ihr über 600,- EUR Taschengeld monatlich nicht genug waren. Zusätzlich tritt sie dann noch mit der Partnerin meines eigenen Anwalts gegen mich an.
sandy73 hat geschrieben: Valerian, das sind die Eigentore vor denen ich Dich gewarnt hatte.
...
Hör auf jeden Mist vor Gericht zu tragen, Mensch les doch mal die Briefe! Die nehmen Dich doch für alles andere als voll!
Mag sein - wenn es soweit geht, dass mir inzwischen einfach das letzte Geld stückweise abgenommen wird und alles gegen mich entschieden wird. In meinen Augen nichts anderes als übler Betrug schweizer Behörden, die vor völlig offensichtlicher Rechtsbeugung nicht Halt machen. Muss ich mir das gefallen lassen, nur weil ich ein Mann bin? Ausserdem haben auch durchgeknallte Rechte, oder? Es ist aber symptomatisch, dass man die unliebsamen Menschen entweder für verrückt erklärt oder sie kriminalisiert werden. Damit werden ihnen gleichzeitig ihre Rechte und ihre Menschenwürde genommen.
sandy73 hat geschrieben: Verschwörungstheorien von Anwälten etc.. Wenn es denn tatsächlich so ist, bist Du eh machtlos! Wenn es aber nur Dein Eindruck ist, oder aber deren Eindruck von Dir sie so handeln lässt, dann kannst Du irgendwann aus diesem Dilemma rauskommen!
Es ist so - die Belege habe ich. Der erste Anwalt konnte nicht anders. Ich habe nach der Verhandlung förmlich gemerkt, wie unangenehm ihm die Angelegenheit war - und meine Nachfrage, ob noch Kosten bei ihm ausstehen, hat verneint. Der Prof.F. hat die 5000,- CHF Vorschuss kassiert und danach versucht die Sache durch Wegreden glatt zu bügeln - das ging nach verpasster Rekursfrist und zwei weiteren ergebnislosen Terminen so weit, dass er dann garnicht mehr erreichbar war. Auch nicht, als ich ihn aufforderte meine Unterlagen zurückzusenden. Am Ende hat er mir dann für nichts (!) knapp 3000,- CHF abgeknöpft - aus meiner Sicht ein Betrüger. Der letzte Anwalt, liest sich die Unterlagen durch, macht mit mir einen Termin zur Erstberatung, in der er mir einen Haufen Quatsch erzählt, unter anderem, dass er befangen sei und in Sachen einstweiliger Verfügung sowieso nicht tätig werden würde, knöpft er mir dafür tatsächlich 450,- CHF ab - auch ein Betrüger. Wenn er befangen ist und nicht arbeiten will, kann er mir das vorher am Telefon sagen. Es gab auch einen ehrlichen Anwalt, der mir am Telefon bereits sagte, dass er nicht bereit ist, die Angelegenheit zu höheren Gerichten weiter zu ziehen.
sandy73 hat geschrieben: Mein Rat wäre wirklich, und ich vermute, daß das tatsächlich die letzte Chance ist: laß den Geist endlich ruhen, und zwar für eine lange Zeit ruhen.
Weisst Du - so lange ich nicht tot bin, gibts auch noch Chancen zur Veränderung. Wenn sich garnichts ändert, muesste ich sowieso in absehbarer Zeit Privatinsolvenz anmelden oder würde tatsächlich vorher 100% arbeitsunfähig werden. Das ganze erinnert mich an diesen Typen in Deutschland, der aufgrund eines schlampigen Gutachtens und unfähiger Richter für acht Jahre hinter Gitter gesperrt wurde. Weil er seine Tat aber nicht eingestand, hat man ihm jede Haftvergünstigung gestrichen und ihm damit auch noch das Leben im Gefängnis zur Hölle gemacht. Nach über acht Jahren, als er bereits entlassen war, hat der wahre Täter die Tat gestanden:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/441/420204/text/
Der Typ hätte sich das Leben in der Zelle auch einfach machen können, wenn er die Tat, die er nicht begangen hatte, einfach gestanden hätte. Schlimmer noch bei einem Fall in England:
http://www.dieterwunderlich.de/guildford_four.htm
Die vier haben sie mit Folter zu einem Geständnis erpresst und für 15 Jahre in Gefängnis gesteckt. Selbst als die wahren Täter gefasst waren, liess man sie weiter schmoren und wies sogar die Berufung zurück.
Ich will mit diesen sicherlich krassen Fällen sagen, dass ein Nachgeben bei Justizbetrug überhaupt keinen Zweck hat. Wer Nachgibt wird als schuldig eingestuft und wer nicht nachgibt, der muss ja erst Recht schuldig sein. Meiner Meinung nach darf man in so einem Fall die Fahne niemals aus dem Wind nehmen und muss immer bei der Wahrheit bleiben. Es ist schade, dass Juristen fast nie für ihre im Amt begangenen Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden.
sandy73 hat geschrieben: Laß Dein Mädel etwas älter werden. Akzeptiere bis dahin das, was man Dir gibt (Wochenenden etc.) und genieße das. Wenn Du so weiter machst, vermute ich schwer, daß Dir irgendwann jegliches Umgangsrecht untersagt wird!
...
Hat sie Angst, Du bringst das Kind nicht zurück?! Könnte ich sogar verstehen, daß die Frau so denkt!
Überleg Dir ein Pfand. Klingt vielleicht blöd, wäre aber in Anbetracht der Umstände eine friedliche Lösungsmethode.
Inzwischen habe ich es geschafft, mich ihr wieder zu nähern. Letztlich ist inzwischen auch praktisch alles zerstört, so dass es nicht wirklich etwas gibt, worum wir noch ringen könnten. Sie wirft mir laufend vor, dass ich sie vor Gericht gezerrt hätte - dass sie zuerst aus rein finanziellen Gründen die Trennung vor Gericht erzwang, ist natürlich meine Schuld. Aber da nichts mehr da ist, worum es zu streiten lohnt, reite ich da nicht mehr drauf rum. Zwar glaube ich nicht, dass sie sich im Kern ändert, aber gewisse Erfahrungen führen vielleicht dazu, in Zukunft die Dinge nicht mehr so weit eskalieren zu lassen.
sandy73 hat geschrieben: Je mehr Du kämpfst - und ich frag mich langsam wirklich, ob es Dir tatsächlich um Dein Kind geht?!?! - desto mehr verlierst Du!
Mag sein - wie gesagt, ich versuche derzeit (eigentlich schon länger aufgrund eines früheren Beitrags von Dir) die Situation direkt mit meiner Frau zu schlichten. Mir gehts nämlich wirklich schlecht und ich kann auch nicht mehr. Und ich möchte aber auf jeden Fall verhindern, dass unsere Tochter ohne Vater aufwächst. Damit kann ich vielleicht einen grossen Teil der Spannung aus der Geschichte nehmen. Aber in der Frage des Mandantenbetrugs durch die Anwältin meiner Frau werde ich niemals nachgeben. Diese Tante und ihr "sauberer" Kollege, der einmal mein Anwalt war, haben den gesamten Schaden in wesentlichen Teilen zu verantworten.
sandy73 hat geschrieben: Wenn ich Dich verletzt habe, dann tut es mir leid. Aber das ist so mein Bauchgefühl beim Lesen Deiner "Akten".
Ich bin jedem offenen Wort immer aufgeschlossen. Im Gegenteil, durch Deinen Beitrag habe ich nochmal versucht mit meiner Frau friedlich überein zu kommen. Ich danke Dir und hoffe, dass ich für Ostern noch irgendetwas arrangieren kann. Derzeit sieht es aber noch nicht gut aus.

lg Valerian
__________________________________________________
Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

Arabella
Beiträge: 1391
Registriert: 07.04.2008, 10:58

Beitrag von Arabella » 22.03.2009, 18:32

Hallo Valerian,
wenn deine Frau den gleichen Dickkopf besitzt wie mein Ex ,dann ist da wenig zu machen.Im Gegenteil meist werden solche Versuche auch noch benutzt alles herumzudrehen und noch übler zu machen .Also wünsche ich dir sie ist etwas aufgeschlossener.
Für mich bist du auf dem einzig richtigem Weg !!!
Liebe Grüsse Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

sandy73
Beiträge: 59
Registriert: 18.01.2009, 16:45

Beitrag von sandy73 » 23.03.2009, 11:46

Valerian hat geschrieben:
sandy73 hat geschrieben: Du bist der, der jetzt als "psychisch krank" dasteht, der einen paranoiden Kampf gegen seine Frau führt.
Du unterstellst Deiner Frau mangelnde Bildung, Fürsorge etc.
und reichst selber Attest hier und da ein, weil Du dies und das krankheistbedingt nicht kannst. (Ich sage nicht, daß es Dir nicht beschissen geht! Aber es hört sich so nach "Ausrede" an!)
Hier möchte ich mal darauf hinweisen, dass mangelnde Leistungsfähigkeit nicht gleich psychisch krank ist. Und ich kämpfe auch nicht gegen meine Frau. Das alles ist eine tatsächlich paranoide Situation, die mich inzwischen einen sechsstelligen Eurobetrag und ein Jahr Lebensqualität gekostet hat. Und das, weil meine Liebe unbedingt einen Trennungsprozess gegen mich führen musste, nachdem ihr über 600,- EUR Taschengeld monatlich nicht genug waren. Zusätzlich tritt sie dann noch mit der Partnerin meines eigenen Anwalts gegen mich an.
Hallo Valerian!

Als erstes möchte ich sagen, daß ich nicht von mir ausgehe, nicht ich Dich als "psychisch krank" hinstellen möchte!

Aber ich hatte etwas in der Richtung in Deinem "Urteil" gefunden:

Auszug:
Eheschutzrichterin habe sich in ihrem Entscheid vom 12. Juni 2008 äusserst gewissenhaft mit den Kriterien für die Zuteilung des Kindes auseinandergesetzt
und das Kind XXXXXX dementsprechend der Beklagten zugeteilt. Der Kläger wäre demgegenüber mit der Betreuung des Kindes überlastet, da er psychisch angeschlagen sei

Valerian, daß wir uns nicht wieder falsch verstehen: Beweggründe und Emotionen kann ich absolut nachvollziehen und nachempfinden.

Aber ich bin nach wie vor der Meinung, daß da etwas gewaltig daneben geht.

Immer und immer wieder geht aus diesem Schreiben hervor: dies und das wurde bereit 2008 beim Eheschutzblabla geregelt, dies und das wurde bereits dann und dann abgelehnt und und und.

Wiederholung über Wiederholung von bereits abgehakten Dingen. Abgehakt von den Behörden... vom eigenen Herzschmerz reden wir hier nicht.

Glaube mir, oder denke zumindest darüber nach, daß Du bereits die Rolle des "irren Machtkämpfers" hast! Traurig, aber vermutlich Tatsache.

Ob es in dieser Hinsicht gut ist ohne Anwalt zu kämpfen bezweifle ich auch! Das zeugt dem Gericht doch eher davon, daß Du im Alleingang eine "paranoide Schiene" verfolgst.

Und dieses "Wundermittel einflösen" hilft dem Ganzen sicherlich auch nicht weiter! (Auch so ein Vorwurf deinerseits, der abgelehnt wurde)

Ich sehe ehrlich gesagt nur 2 Möglichkeiten:

1. willst Du diesen Kampf unbedingt weiterführen (wo ich das Ende bereits benannt habe --> Deine Tochter wird Dir komplett entzogen werden!) dann bitte nur noch mit einem Anwalt!
Finanziell hast Du eh schon fast alles verloren. Und wenn Du ehrlich bist, nun vermutlich nicht ganz unverschuldet. Gut, haben sie Deine Sachen verschlampert oder wie auch immer das war --> Widerspruch, erneute Einreichung, Einschreiben mit Rückschein, nochmals per Fax = alles doppelt und dreifach absichern.
Irgendeinen Anwalt wird es doch geben, der nicht in Bezug zu den anderen Verfahrensteilnehmern steht. Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist, aber Du kannst doch einen vom Kanton XY (heißt so bei euch, oder?) nehmen.
Jetzt kommt's wohl auf die Kohle auch nicht mehr an.

2. das wäre für mich der sinnvollste Weg. Einem bösen Hund muß man immer zwei Knochen geben
D.h. kriech Deiner Frau vorrübergehend in den Ar***. Versuch im Guten Mittel und Wege zu finden, wie Dir Dein Kind erhalten bleibt. Auch wenn es vermutlich noch einige Jahre dauert, bis Dein Kind selber angehört werden kann! Vielleicht wird ja auch ab dem Zeitpunkt der Einschulung o.ä. von anderer Seite nach weiterer Hilfe (Förderung, Bildung) angesucht.

Was ist mit Ostern? Biete Deiner Frau doch an mitzugehen! Sie muß ja nicht mit zur Oma, wenn ihr das alle nicht möchtet... spendiere ihr 3 Tage Hotel, oder aber hat sie doch sicher auch Bekannte in Deutschland?
In der Richtung hatte ich das auch mit "Pfand geben" gemeint.

Du verschwendest Franke um Franke für dies und das... dann kommt's darauf auch nicht mehr an! Und so ist es vielleicht zukunftsförderlicher investiert!

Ansonsten wird Dir nur der Weg bleiben, Leute auf Deine Seite zu ziehen. Aber nicht mit vielem Reden und Aufhetzen. Kindergarten-Erzieherinnen, Sportverein etc.
Such Dir Leute von Außen, die Dein Kind sozusagen unter Beobachtung haben. NEUTRAL!

Investiere Dein letztes Geld lieber in Institutionen dieser Art, damit Dein Kind in ein soziales Umfeld reinrutscht. Und erzähl mir nicht, daß Deine Frau so etwas ablehnt! Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Mutter (und sei sie noch so ein "böser Bezzi") Bildung und Förderung für ihr Kind ablehnt!!! Das Kind ist doch letztendlich der Mutter ihr Freifahrtschein!

Gruß S.
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrtum! *J. W. v. Goethe*

Arabella
Beiträge: 1391
Registriert: 07.04.2008, 10:58

Beitrag von Arabella » 23.03.2009, 12:20

Poh Sandy,ich muss schon sagen ,ganz schön gewagt was du da schreibst.
Valerian soll seiner Frau auch noch ein Hotel spendieren,obwohl sie ihn sowieso hinten und vorne abzockt :shock:
Es kommt nicht mehr auf das Geld an? Wovon soll man denn zahlen wenn man schon nix mehr hat???
Das ist alles ganz leicht geschrieben,doch die Wirklichkeit ist eben nicht so.
Jetzt mach mal halb lang psychisch angeschlagen und psychisch krank sind zweierlei .
Ich finde es schon heftig mit welchen Argumenten du hier auftischt und teilweise einfach verletzend.Selbst wenn du diese Ansichten hast,die ich dir gerne zubillige,kann man auch bisschen anders schreiben.
Ansonsten :also Valerian soll arschkriechen und mit dem vorlieb nehmen was die Mutter alles erlaubt.Was denn nun----ein Vater der sich nicht kümmert ist doch auch nicht recht.Ich sehe keinerlei Gründe warum Valerian seine Tochter ganz entzogen werden soll und die Mutter,die sich hier scheinbar nicht ausgiebig genug um Kind sorgt ,wird als komplett Erziehungsfähig eingestuft .
Klar kommen die alten Sachen immer wieder auf den Tisch,wenn Valerian sich da übergangen oder falsch verstanden fühlt.
Es gibt da die 3 Affen,Mund ,Augen Ohren zuhalten.Diese 3 Affen soll Valerian also verkörpern----naja ist wohl Ansichtssache.
Übrigens Förderungen für das Kind können keine Liebe ersetzten.
Lg Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

sandy73
Beiträge: 59
Registriert: 18.01.2009, 16:45

Beitrag von sandy73 » 23.03.2009, 14:12

Arabella hat geschrieben: Jetzt mach mal halb lang psychisch angeschlagen und psychisch krank sind zweierlei .
Ich finde es schon heftig mit welchen Argumenten du hier auftischt und teilweise einfach verletzend.
Beachte bitte, daß ich "..." benutzt habe, und nicht ich Valerian als solches angreife, sondern ich die Bedenken hege, daß die Behörden ihn als solches betiteln, bzw. in geraumer Zeit betiteln werden.
Les doch mal bitte die "Urteile" von ihm durch! Vielleicht sehe ich Gespenster, aber diese Art von Formulierungen möchte ich persönlich nicht in der Hand halten müssen!

Gut, Du - und auch Valerian - mußt mit meinen Vorschlägen nicht konform gehen. Es sollen ja auch nur Denkanstöße sein.
Keiner, der nicht in seinem eigenen Schuh steckt, kann dem anderen großartig helfen. Fall für Fall liegt unterschiedlich, und wird oftmals auch von den Behörden unterschiedlich behandelt.
Manchmal hilft allerdings ein klein wenig Umdenken bzw. Umlenken. Man muß diesen alten Teufelskreis durchbrechen!

Meine Argumente mögen für Dich falsch sein, können u.U. tatsächlich falsch sein, können aber auch richtig sein. Es liegt an Valerian seine Situation damit in Verbindung zu bringen, und zu entscheiden, was er hier und da gebrauchen kann.

Und ich sag Dir ganz ehrlich: dem Kind - es geht hier eigentlich um ein Kleinkind, dem der Vater erhalten bleiben soll! bzw. darum sollte es gehen! Aber dem Anschein nach, geht alles nur um "wie bekämpfe ich eine angebliche (?) Bezzi-Frau in der nächsten Instanz - wird es vermutlich besser tun, wenn Valerian 150 Euro für die Frau (Hotel nähe Oma in D.) bezahlt, anstatt die nächsten 400 Euro für den nächsten Gerichtsgang OHNE ERGEBNIS auszugeben!

Aber wo bitte war ich Deiner Meinung nach verletzend?
Es war absolut nicht meine Absicht Valerian zu verletzen! Div. Worte habe ich in ".." geschrieben, und mich ausdrücklich geäußert, daß es meine Bedenken sind, was passieren kann!

Bin interessiert, wieder von Dir zu hören... damit wir uns gegenseitig verstehen, und nicht sinnlos mißverstehen oder gar angreifen.

Gruß S.
Zuletzt geändert von sandy73 am 23.03.2009, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrtum! *J. W. v. Goethe*

sandy73
Beiträge: 59
Registriert: 18.01.2009, 16:45

Beitrag von sandy73 » 23.03.2009, 14:20

Arabella hat geschrieben:Ich sehe keinerlei Gründe warum Valerian seine Tochter ganz entzogen werden soll und die Mutter,die sich hier scheinbar nicht ausgiebig genug um Kind sorgt ,wird als komplett Erziehungsfähig eingestuft .

Es gibt da die 3 Affen,Mund ,Augen Ohren zuhalten.Diese 3 Affen soll Valerian also verkörpern----naja ist wohl Ansichtssache.

Übrigens Förderungen für das Kind können keine Liebe ersetzten.
Lg Arabella
ok, hierzu extra:

1. soll Valerian mitnichten die 3 Affen spielen! Höchstens vielleicht mit dem "Mund zu" und das nur vorrübergehend! (Taktik-Änderung)

2. Wir brauchen uns nicht streiten, was wie Liebe ersetzen oder nicht ersetzen kann! ABER wir müssen DAS im MOMENT BESTMÖGLICHE für das Kind versuchen rauszuholen!

3. Ob wir nun die Erziehungsfähigkeit bzw. die Zustimmung zu derer an die Mutter verstehen können oder nicht.

Fakt ist: die Mutter hat sie! Und die Folge von weiteren Prozessen wird sein, daß Valerian verliert!
Im Moment steht jegliche Behörde hinter der Mutter, und Valerian gerät immer mehr ins Abseits!

Warum? Weil auch die Frau weiß, wie sie zu kämpfen hat. Weil Valerian eine Beeinträchtigung durch seine Krankheit tatsächlich nachweislich ist. Weil Valerian kaum neue Fakten und konstruktive Pläne hat, sondern das Gericht "mit alten Karamellen" belästigt (blödes Wort, könnte aber u.U. von denen so angesehen werden).
Die Frau braucht nur noch einen kleinen Schritt gehen, und den Spieß (Valerian's) gegen Valerian zu drehen... und das Kind wächst ohne Vater auf!

Gruß S.
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrtum! *J. W. v. Goethe*

Arabella
Beiträge: 1391
Registriert: 07.04.2008, 10:58

Beitrag von Arabella » 23.03.2009, 17:04

Hallo Blume,
traurig genug,wenn wir bei Ämtern und Gerichten schleimen müssen .Da frage ich mich doch, wo soll das alles hinführen.
Den Teufelskreis durchbrechen ,finde ich persönlich nicht schlecht,doch glaube ich nicht,dass dies damit getan ist,indem man zum Beispiel wie Sandy schreibt,der Ex einen Bonus vorschlägt wie Hotel bezahlen oder sonst etwas.Da ist ganz einfach die Gefahr dabei,dass dies später als Erpressung dargelegt wird.
Hallo Sandy ,deine 2 Kapitel,die nun an mich gerichtet waren,haben mir schon klarer gemacht,dass du es eigentlich gut meinst.
Bei dem Schreiben an Valerian schwang so eine Art Überheblichkeit mit,die mich einfach etwas nervös gemacht hat.Vielleicht habe auch ich das nur so empfunden.
Sicherlich könnte man manches anders und besser machen,doch wir Menschen haben Emotionen und es ist doch schade,dass das Gericht gar nicht sehen will,dass Valerian es nicht böse meint,sondern an das Wohl seines Kindes denkt.Die Urteile habe ich übrigens alle schon lange gelesen.
Ich denke nicht,dass bei der Ex von Valerian unbedingt mit Softheit viel zu machen ist,hat Valerian ja auch schon versucht.Mir wurde das bei meinem Ex immer herumgedreht und das Gute das ich im Sinn hatte,wurde zum Bösen.
Vielmehr würde auch ich sagen, die Suche nach einem supergutem Anwalt wäre sinnvoll.Dieser sollte sich neue Strategien überlegen und damit die Gegenseite überrumpeln.
Ich stimme im Grossen und Ganzen schon Blume zu,finde ihre Ideen gut,doch "schleimen" würde mir persönlich nicht liegen und befürworte ich nicht.Eher ist geschickte Strategie gefragt
Liebe Grüsse Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

sandy73
Beiträge: 59
Registriert: 18.01.2009, 16:45

Beitrag von sandy73 » 23.03.2009, 18:19

Arabella hat geschrieben: Den Teufelskreis durchbrechen ,finde ich persönlich nicht schlecht,doch glaube ich nicht,dass dies damit getan ist,indem man zum Beispiel wie Sandy schreibt,der Ex einen Bonus vorschlägt wie Hotel bezahlen oder sonst etwas.Da ist ganz einfach die Gefahr dabei,dass dies später als Erpressung dargelegt wird.
Siehst Du, deshalb ist ein Austausch so wichtig.
Davon abgesehen, daß ich es nicht als Bonus, sondern eher als "Locken bzw. Pfand-Gabe" bezeichnen würde, bin ich mal wieder voll entsetzt.
Nicht wegen Dir! Aber ich wäre wohl nicht so leicht auf die Idee "es könnte Erpressung unterstellt werden" gekommen.
Jetzt wo Du es aber sagst.... hm, es gibt leider nichts, was es nicht gibt.

Boah, auch nach allem was ich durchgemacht hab, werde ich wohl nie dieses Denken verstehen. Egal was ich mache, ich kann mich nicht wirklich in solche "Hirne" reinversetzen. Ich bin einfach zu ehrlich und geradeaus.
Schauen wir mal, was Valerian meint. Vielleicht käme es auch auf das "Wie" an?!
Arabella hat geschrieben: Hallo Sandy ,deine 2 Kapitel,die nun an mich gerichtet waren,haben mir schon klarer gemacht,dass du es eigentlich gut meinst.
Bei dem Schreiben an Valerian schwang so eine Art Überheblichkeit mit,die mich einfach etwas nervös gemacht hat.Vielleicht habe auch ich das nur so empfunden.
Ich wollte absolut nicht überheblich rüberkommen. Zumal das eine Eigenschaft ist, die ich kaum bis gar nicht besitze. Ich werde höchstens aus Selbstschutz mal arrogant oder zynisch.
Ich wollte eigentlich nur versuchen neutral und objektiv - als Außenstehende - versuchen klare Gedanken zu schaffen.
Wie gesagt: man muß weder tun, noch für richtig befinden, was ich sage. Aber oft denkt man durch so einen Austausch etwas um.
Arabella hat geschrieben: Sicherlich könnte man manches anders und besser machen,doch wir Menschen haben Emotionen und es ist doch schade,dass das Gericht gar nicht sehen will,dass Valerian es nicht böse meint,sondern an das Wohl seines Kindes denkt.
Deshalb ist doch so ein Forum eine feine Sache!
Mensch, hätte ich das mal vor 6 Jahren gehabt.
Mir hat es im Bekanntenkreis geholfen, daß ich auf neutrale Personen gestoßen bin, die ohne Emotionen für mich mitdenken konnten!

Was das Gericht anbelangt. Weißt Du Arabella, wir - zumindest ich - waren nicht dabei.

Was wir hier haben ist eben eine

von Emotionen gesteuerte, schmerzvolle aber auch subjektive Ausgangslage von Valerian.

Gut, div. Schreiben hat er hier reingestellt, die ja aber entweder nicht viel oder nur negativ gegen Valerian sprechen. (DAS soll KEIN Angriff sein!)

Definitiv gibt es immer wieder Gerichte und Ämter die versagen. Aber eben gerade dann, wenn einem alle Hände gebunden sind / werden, muß man eben einen anderen Weg finden, auch wenn er einem noch so widerstrebt und ungerecht ist!
Arabella hat geschrieben: Vielmehr würde auch ich sagen, die Suche nach einem supergutem Anwalt wäre sinnvoll.Dieser sollte sich neue Strategien überlegen und damit die Gegenseite überrumpeln.
DAS wäre exakt meine Meinung!
Strategie nach Möglichkeiten der Gesetze.
Ohne eben diese emotionsgesteuerten Selbst-Einwände.
Wäre auch für mich der eigentlich beste Weg!
Allerdings sagt ja Valerian immer wieder, daß es keinen Anwalt gibt, der ihn vertreten möchte o.s.ä. :?:
Arabella hat geschrieben: Ich stimme im Grossen und Ganzen schon Blume zu,finde ihre Ideen gut,doch "schleimen" würde mir persönlich nicht liegen und befürworte ich nicht.Eher ist geschickte Strategie gefragt
Liebe Grüsse Arabella
Glaub mir, Schleimen ist auch net meine bevorzugte Variante.
Aber zu Strategie gehört eben auch ein verdammt klarer Kopf, ohne dieses ganze up and down, olle Karamellen etc.
Leider habe ich das Gefühl, daß Valerian sich immer wieder nach dem gleichen Schema hochzieht.

Ich denke halt, daß erst Frieden schaffen, sich gemeinsam um das Kind kümmern, beobachten, auskundschaften etc.
für den Anfang der bessere Weg wäre.

LG S.
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrtum! *J. W. v. Goethe*

Valerian
Beiträge: 567
Registriert: 29.04.2008, 10:37

Beitrag von Valerian » 23.03.2009, 23:23

Hallo alle zusammen,

vielen Dank für die interessante Diskussion.

Für mich gibt es jetzt mehrere Aspekte (es gibt Leute, die mir sagen, dass man nicht alles mit Logik bewältigen kann) -

1. Es ist klar, dass die Probleme im Wesentlichen wegen Geld entstanden sind. Nun ist das Geld verbrannt, was meine Frau weiss, und obwohl sie trotz immenser Unterhaltszahlungen (4700,- CHF pro Monat) immer noch über Geldmangel jammert, hoffe ich, dass sie nicht so weit geht, mich mit einer Pfändung "abzuschiessen". Das wäre dann tatsächlich ein vorläufiges Ende meiner Berufstätigkeit.

2. Unsere Tochter braucht natürlich beide Eltern. Die versteht garnicht, warum ich immer weg bin. Und wenn ich sie alleine habe, ist sie ohne die Mama auch nicht richtig glücklich. Ich glaube, dass der einzige Weg in der Beseitigung der Probleme zwischen mir und meiner Frau liegt - wenn das nicht funktioniert wird unsere Tochter früher oder später den Vater verlieren, wie es Sandy vorher gesagt hat. Ich habe zeitweilig den Eindruck, dass es den Schweizern Spass macht so einen Deutschen, wie mich, auszunehmen und fertig zu machen. Deshalb werde ich hier in der Obhutsfrage niemals Recht bekommen. Die würden sogar etwas kriminelles machen, um zu verhindern, dass ich die Obhut über unsere Tochter bekomme - letztlich sind die Rechtsbeugungen nichts anderes.
Wenn ich den Fall jetzt auf Biegen und Brechen bis zum EUGMR weiterziehe, tue ich unserer Tochter vermutlich damit auch keinen Gefallen. Jetzt ist sie in einem ziemlich kritischen Alter und eine Trennung von der Mutter, die sie nun seit über einem Jahr quasi alleine betreut, würde da vermutlich genauso Spuren hinterlassen, wie ständiges Rumgeschreie.
Hier kann ich noch bis morgen oder übermorgen überlegen, was ich mache - am Freitag muss der Rekurs-Antrag beim Obergericht sein. Vorraussichtlich werde ich den Punkt im Rekurs aber nicht weiterziehen - das macht jetzt keinen Sinn mehr. Für Ostern habe ich überlegt, meiner Frau anzubieten, sie zu ihrer Schwester nach Deutschland zu bringen und mit unserer Tochter zu meinen Eltern weiter zu fahren. Zwei Tage sollten da drin sein.

3. Bei der Frage des fairen Verfahrens und der Rolle der Anwältin meiner Frau werde ich nicht nachgeben. Aber offen gesagt ist mir seit der völlig offensichtlichen Unterschlagung des Attests aus dem laufenden Verfahren etwas mulmig. Trotzdem werde ich die Sache weiterziehen und wieder ein faires Verfahren (Ausschluss der gegnerischen Anwältin) und Anpassung des Unterhalts beantragen. Nur was kann ich gegen derart linke Methoden machen ?

Ich geh schlafen ...
__________________________________________________
Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

sandy73
Beiträge: 59
Registriert: 18.01.2009, 16:45

Beitrag von sandy73 » 24.03.2009, 17:23

Valerian hat geschrieben:Für Ostern habe ich überlegt, meiner Frau anzubieten, sie zu ihrer Schwester nach Deutschland zu bringen und mit unserer Tochter zu meinen Eltern weiter zu fahren. Zwei Tage sollten da drin sein.
Hallo Valerian!
Das finde ich eine gute Idee, und wünsche Dir ganz dolle, daß Deine Frau dieses Angebot in Anspruch nimmt - ohne groß TammTamm und Taschengeld und und und! :)

So, was dieses "Gerichtszeug" anbelangt, da habe ich keine großartig fundierte Ahnung. Ich habe weder irgendwas juristisches gelernt, noch selber so einen harten Kampf je miterlebt, auch nicht im Bekanntenkreis.

Obwohl ich sehr lange überall als "Frau Pessimistisch" galt, und übelst negativ gedacht habe, frage ich mich trotzdem: siehst Du Gespenster Valerian? (ich hoffe Du kennst diese Redensart und bekommst es nicht in den falschen Hals?!)

Also, gehen wir mal davon aus, daß Du Recht hast und Dir als dt. Mann die schw. Behörden tatsächlich nicht wohlgesonnen sind.

Hast Du denn gar keine Möglichkeit mit Frau und Kind wieder nach Deutschland zu gehen?

Valerian, mal ehrlich: Du würdest doch sofort wieder mit Deiner Frau unter einem Dach leben wollen? Irre ich mich da so gewaltig?

Hättest Du die Möglichkeit für einen beruflichen Neustart hier?
Hättest Du für den Anfang event. Wohnraum im Haus Deiner Eltern?

Hast Du das eigentlich mal mit Deiner Frau besprochen? Wäre ihre Schwester hier nicht auch ein Anreiz für sie?

Egal was Du nun antworten möchtest... solltest Du vor dieses neue Dings-da-Gericht gehen: BITTE MIT ANWALT!

Und dieser Streit um die Objektivität der anderen Anwälte (?): bringt das wirklich was, außer Streß und Aufregung und einen Haufen Kosten?

LG S.
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrtum! *J. W. v. Goethe*

Arabella
Beiträge: 1391
Registriert: 07.04.2008, 10:58

Beitrag von Arabella » 25.03.2009, 00:35

Hallo Blume,
eigentlich dachte ich nicht daran,dass das Gericht eine Einladung der Kindsmutter als Erpressung sieht, sondern dass die Kindsmutter dies selbst so darlegen könnte.Vielleicht nicht jetzt nutzt ,sondern später.
Generell habe ich bei meinem nigerianischen Exehemann die Erfahrung gemacht,dass alles was ich im Guten versucht habe,herumgedreht wurde und schliesslich vor Gericht falsch ausgelegt wurde.
Klar will Valerian das Beste für das Kind,doch wurde er schon bis aufs Hemd ausgezogen und da jetzt nochmal spendabel zu sein,schafft der Kindsmutter das Gefühl "er hat ja doch noch Geld".Leider ist meist Geldgier in einem Maß vorhanden,das wir so nicht kennen.

Liebe Sandy,
bin sehr müde und weiss jetzt auch nicht mehr,was ich genau schreiben wollte.
Über das Internet ist ein Austausch stets schwierig und ich glaube letztens habe ich bischen überreagiert.Doch ist diese Art von Austausch vielleicht wirklich für Valerian interessant,da er einige Standpunkte sieht und ein paar evetuell für sein Problem verwenden kann.
Ich bin jedenfalls mit all meinen gut gemeinten Vorschlägen bei meinem Ex immer gegen eine Mauer gerannt und glaube mich mittlerweile ziemlich gut in dieses Denken hineinversetzen zu können,wenn auch mit persönlichem Unverständnis.
Ich weiss nicht inwiefern Valerian seine Frau eigentlich als Beznesserin ansieht oder nicht.Es geht ja hier mehr um das Kind und dessen Wohl.Doch sollten wir nicht vergessen,alles Gute was Valerian jetzt seiner Frau noch zuschiebt kann ein Fortführen von Bezness unterstützen und trotz Kind ,hier muss man einfach vorsichtig sein.
Die Dame hat immerhin hohe Summen eingesteckt und klagt,sie hat noch immer zu wenig.Ja bitte schön,wer von uns bekommt denn das Geld so ohne Arbeit zugesteckt???
Auch ich habe 2 Kinder und deren Wohl liegt mir sehr stark am Herzen und dennoch ich möchte mich weitgehends gegen die Abzocke meines Ex wehren können.
Ich habe bei Umgängen des Vaters vorher schon viel Geld den Kindern mitgegeben,da Ex geklagt hat er hätte nichts um ihnen alles zu bezahlen was sie brauchen,da sie ja auch Unterhaltszahlungen von ihm bekommen.
Vom Gesetz ist das nicht vorgesehen,vielmehr hat der Vater bei Umgang mit Kind alles selbst zu zahlen.Jedenfalls war es bis jetzt so.
Doch ich dachte an meine Kinder.Nur mir wurde es vom Kindsvater so ausgelegt,dass ich ja ne Menge habe.Als ich dann mitbekam wieviele Urlaube und anderen Luxus der Herr sich so alles leistet,habe ich damals sofort aufgehört meinen Kindern beim Umgang Geld mitzugeben.
Doch nun will er ja aus diversen anderen Gründen von seinen Kindern gar nichts mehr wissen,einerseits sehr sehr schade,andrerseits hat sich das auch positiv für Kinder ergeben,denn sie sind der Gehirnwäsche ,die Vater betrieb nicht mehr ausgesetzt.
Eine gute Nacht und sorgenfreien Schlaf wünscht Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

sandy73
Beiträge: 59
Registriert: 18.01.2009, 16:45

Beitrag von sandy73 » 25.03.2009, 18:58

Arabella hat geschrieben: Ich weiss nicht inwiefern Valerian seine Frau eigentlich als Beznesserin ansieht oder nicht.Es geht ja hier mehr um das Kind und dessen Wohl.Doch sollten wir nicht vergessen,alles Gute was Valerian jetzt seiner Frau noch zuschiebt kann ein Fortführen von Bezness unterstützen und trotz Kind ,hier muss man einfach vorsichtig sein.
Gut, dieser Begriff "Bezzi" ist für mich eh so ein La-La-Wort.

Ich tendiere da sofort und nur in die Richtung: Tunesier etc., Animateure, aus dem Ausland geholt und dafür bezahlt, Internetabzocke usw.

Studenten oder aber auch Asylanten, die dann später geheiratet werden... irgendwie passen die bei mir nicht in das Bild "Bezzi". Ich hab einige "faule Eier" kennengelernt, aber irgendwie deckt sich da keiner wirklich mit beschriebenen Leuten hier, obwohl das z.T. ganz heftige Schicksale mitsich zog.

Es wäre halt tatsächlich mal interessant genauere Hintergründe über Valerian's Frau zu erfahren. Hatte da schon öfters gefragt, aber leider kamen da keine brauchbaren Informationen.

Es heißt hier immer wieder: Kindswohl, aber die Frau zockt ja Unsummen ab.

Aber diese Unsummen sind doch gesetzlich/gerichtlich in der Schweiz festgelegt?
Eine Schweizerin würde die doch auch bekommen?
Würde es in Deutschland nicht genauso laufen?

Weißt Du, wir haben vermutlich alle - der Großteil - hier unser Pakerl zu tragen. Manche mehr, manche weniger. Manche vielleicht auch naiv mitverschuldet. (bei einigen Geschichten muß ich schon an "rosa Brille" denken, während andere mich den Schmerz mitfühlen lassen!)

Nach 15 Jahren habe ich auch schon so div. Kenntnisse. Allerdings wohl mehr in allen Teilen, nicht so versteift auf Bezzness.
Nach Verarbeitung meines eigenen Schicksals, habe ich versucht mehr und mehr über Land (Nigeria) und Leute zu erfahren und zu verstehen.

Man muß schon auch die andere Seite sehen. Der Schritt über Asyl hier zu gehen, gerade Frauen auch meist über Schleuser und Prostitution mit hohen Freikaufskosten etc. etc. möchte ich persönlich auch nicht tun müssen.

Das Problem hierin ist und wird es vermutlich immer bleiben: die Guten von den Falschen zu trennen! NUR DAS wäre für mich von großem Interesse!

Es obliegt nicht meiner Macht über Valerian und seine Frau zu urteilen.
Vieles lief/läuft da gewaltig schief.

Aber das Gefühl, daß es hier nur um das Kindswohl geht, vor allem daß es dem Kind gut geht - es kommt bei mir einfach nicht auf.

Gruß S.
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrtum! *J. W. v. Goethe*

Arabella
Beiträge: 1391
Registriert: 07.04.2008, 10:58

Beitrag von Arabella » 25.03.2009, 20:51

Hallo Sandy,
Ob nun über Bezness im Land oder dann hier bei uns gestartet wurde ,kommt für mich auf das gleiche heraus.Nigeria ist kein typisches Urlaubsland,sonst wäre da sicherlich das gleiche schlimme Spiel mit den Urlaubern tagtäglich.
Schleusser und Prostitutionsgeschäft ist sicher ne schlimme Sache,doch gerage die Nigerianer kommen mit Pässen aus Liberia hierher und das ganz oft ohne Schleusser.

Spielen von Anfang an ein Spiel mit nur einem Ziel,das eigene Glück suchen und dabei über Leichen gehen.
Es ist dabei genauso wenig zu entschuldigen wie bei den Bezzies,die sich in ihrem Land an die Frauen heran schmeissen.
Mein Ex ist jedenfalls 100% Bezzie Unsere Ehe hatte einige Mentalitätsprobleme,doch das wäre zu meistern gewesen.Die Ursache für ein völliges kaputt gehen der Ehe,war dass ich immer mehr gemerkt habe ,dass seine Liebe fehlt und dass er mich von Anfang an gewaltig angelogen hatte.Es war alles darauf vorbereitet mich abzuzocken auf gefährlich hinterhältige Art und er hatte viel Zeit und viel Geduld und viel Geschick.erst nach der Trennung habe ich richtig begriffen wie sehr er mich benutzt hat.
Und genau das triffst du hier ständig an.
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

sandy73
Beiträge: 59
Registriert: 18.01.2009, 16:45

Beitrag von sandy73 » 25.03.2009, 21:46

Arabella hat geschrieben:Hallo Sandy,
,doch gerage die Nigerianer kommen mit Pässen aus Liberia hierher und das ganz oft ohne Schleusser.
Jain. Es ist wohl eher so, daß sie mit einem nig. Paß kommen. Sei's dem eigenen oder dem eines brothers. Den Paß dann verschwinden lassen, eine ganz tolle Geschichte erfinden, und unter anderer Nationalität Asyl beantragen. Liberia, Sierra Leone, Sudan und Kamerun sind ja da so die Hauptfavoriten :wink:
Wobei ich da nicht gleich jedem automatisch auch Bezzness unterstellen würde! Ich kenne wenige, aber ich kenne sie, die trotzdem hier ein sauberes (in alle Richtungen) Leben führen!
Vermutlich nehmen die wenigsten Leute die harte Tour über den Ozean! Aber das sind mal wirklich ganz arme Schw*ine.
Bei den Frauen sieht's da schon wieder etwas übler aus. Da bleibt meist wirklich nur der Frauenhandel.

Was soll ich sagen Arabella,
Dein Ex war ein *piep*, mein Ex war ein *piep*.
Mein Ex ist nach dem Laut des Haftbefehls ein schwerkriminelles *piep*
Dazu kenne ich noch zig andere *piep*, die auch so div. Dinge hier getrieben haben, und gebrochene Herzen und z.T. kaputte Existenzen hinterlassen haben.
Allerdings kenne ich auch unter Deutschen so div. *piep*
Trotzdem würde ich komischerweise meinen Ex nicht als einen dieser Bezzis einstufen, sondern in ein ganz anderes *piep*

Was mich aber einfach immer und immer wieder beschäftigt:

Was kann man, oder Organisationen, oder der Gesetzgeber, oder wer überhaupt tun, um irgendwie zu erkennen und trennen zu können???

Ich habe durchaus ganz tolle nig. Bekannte. Div. Bildungsstufen, div. Jahrgänge, die definitiv keine Bezzis sind. Und ich bin dem Himmel dankbar, daß sich nun langsam aber sicher, die Waagschale der Guten auf dem Weg nach oben befindet!
Dachte ich einst doch auch: alle sind so, können nur so sein.

Was und wie soll man den trennen können?

Gut, das 1001 und der Verein tut schon einiges. Aber - leider - landet man meist eben erst hier, wenn es bereits viel zu spät ist.

Und vorher... mal ehrlich... hätten wir uns die "rosa Brille" abnehmen lassen? Haben wir nicht für unsere große Liebe gekämpft? Je mehr Widerstand, desto mehr will man doch?!

Da man leider nicht "in die" reingucken kann, wird es vermutlich nie eine Möglichkeit des Aussortierens geben?!?!
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrtum! *J. W. v. Goethe*

Antworten