Nigeria: Reingelegt
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Valerian
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- Registriert: 29.04.2008, 10:37
Hi Sandy und Arabella
heute war ich nochmal in der Rechtsberatung des Anwaltskollektivs. Das hat mir aber nicht viel Hoffnung gemacht.
Meine Frau hat mir eine SMS geschrieben, dass sie bis zum WE beschäftigt ist. Auf die NAchfrage nach Ostern meinte sie, dass Sie mit unserer Tochter in Zürich bleibt. Das glaube ich aber nichr - die hat vermutlich schon die Tickets zu ihrer Schwester gebucht.
Ich werde am Samstag nochmal vorfühlen - es scheint mir aber immer mehr ein Hinhalte-Spielchen zu werden.
Gruss
Valerian
heute war ich nochmal in der Rechtsberatung des Anwaltskollektivs. Das hat mir aber nicht viel Hoffnung gemacht.
Meine Frau hat mir eine SMS geschrieben, dass sie bis zum WE beschäftigt ist. Auf die NAchfrage nach Ostern meinte sie, dass Sie mit unserer Tochter in Zürich bleibt. Das glaube ich aber nichr - die hat vermutlich schon die Tickets zu ihrer Schwester gebucht.
Ich werde am Samstag nochmal vorfühlen - es scheint mir aber immer mehr ein Hinhalte-Spielchen zu werden.
Gruss
Valerian
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.
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Valerian
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Hio zusammen,
heute wollte ich die Protokollmitschrift vom 3.Feb'09 im Bezirksgericht einsehen - und siehe da, wieder Erwarten habe ich die umsonst (!) und vollständig als Kopie erhalten.
Und was noch erstaunlicher ist, ist dass zumindest das fehlende Attest dort erwähnt wird. Jetzt habe ich den Rekurs geschrieben und hoffe nun noch etwas zu erreichen -
lg Valerian
heute wollte ich die Protokollmitschrift vom 3.Feb'09 im Bezirksgericht einsehen - und siehe da, wieder Erwarten habe ich die umsonst (!) und vollständig als Kopie erhalten.
Und was noch erstaunlicher ist, ist dass zumindest das fehlende Attest dort erwähnt wird. Jetzt habe ich den Rekurs geschrieben und hoffe nun noch etwas zu erreichen -
lg Valerian
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Arabella
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- Registriert: 07.04.2008, 10:58
Liebe Sandy,
Wie die Nigerianer es schaffen hierher zu kommen, ist glaube ich etwas,das sich ständig ändert.Vor Jahren kamen eben viele mit einem erkauften Liberia-Pass nach Deutschland,wie es heute meist ist bin ich nicht so up to date.Alleine von meinem Ex weiss ich dass sich die Strategien immer wieder ändern.
Aber Fakt ist ,bleiben kann nur wer heiratet oder ein Kind zeugt.Das ist Baustein nr eins ins Beznesstum und Verbrechen. Auf andere Art können sie wirklich nicht hier bleiben.Ausser vielleicht zu studieren,doch dazu fehlen meist Grundvoraussetzungen.Die deutschen Frauen meist ahnungslos und handelnd,weil sie lieben ,Helfersyndrom haben und Liebling bei sich und Kind behalten wollen.
Nun könnte ein Nigerianer der hierher kam anfangen ehrlich zu sein,sich Arbeit suchen und normal glücklich mit Frau leben.Doch dann erfahren sie Arbeit findet man nur selten und wenn,dann halt eine die kaum was hergibt.Dazu kommt ein Druck von zu Hause,alle dort brauchen Geld und die Eltern würden es auch meist gerne sehen,wenn Sohnemann eben dort finanziell sein Glück macht ,um dann halt doch eine Landsmännin zu heiraten.
Somit rutschen selbst die ,die es nicht unbedingt geplant haben meist ab ins Geschäft mit der Frau oder den Frauen und zusätzlich noch in kriminelle Gaschäfte ,die extra Geld bringen.Hat die Ehefrau Geld,wird sie meist die Leidtragende sein,hat sie keins,war sie schon mal für die AE gut.
dann werden nebenbei andere Frauen gesucht,die finanziell herhalten und zum Sex bereit sind.
Es ist nichts anderes als Bezness!!! Wenn sie nebenbei noch anderweitig kriminell werden oder sind hat dies nichts damit zu tun,dass hier bereits mindestens einer Frau falsche Tatsachen in Sache Liebe vorgelogen wurde ,zum Zweck des Aufenthaltes.Es ist das Geschäft mit der Frau.
Immer wieder habe ich gesagt in Nigeria mag es ganz viele Menschen geben ,die nicht korrupt sind.Doch die ,ich sage jetzt mal bewusst ,Männer die es schaffen hier zu bleiben haben Bezness betrieben.Da mag es vielleicht Ausnahmen geben,die sind supersupersuper wenig.
Wenn du dich nach wie vor in ihren Kreisen bewegst,kann ich dir nur sagen gib acht auf dich,denn Du magst meinen sie sind ehrlich und gehen einen geraden Weg.Mein Ex ,wenn du den heute kennenlernen würdest,der würde dir niemals erzählen wie er es geschafft hat hierherzukommen,von aussen gesehen,ein grundehrlicher ,arbeitsamer und pünktlicher Mensch.Hinter der Fassade verbirgt sich das Grauen.
Ja es gibt auch genug Deutsche die ,die Frauen abzocken und belügen.Doch die brauchen Geld ,nicht eine AE.
Du kannst 1000 mal hinschauen und denken deine nigerianischen Bekanntschaften sind ehrlich und ok. Doch bitte sei vorsichtig,ihr Netz ist gewaltig gross und vergiss nicht,gerade die Frauen,die einmal betrogen wurden,die sind eben gut für ein nochmaliges Benutzen.Gib auf dich Acht,du hast noch immer zu viel Vertrauen in dir!!!
Lieber Valerian,
Ich wünsche dir sehr viel Glück und dass sich endlich etwas positives tut.!!!LG Arabella
Wie die Nigerianer es schaffen hierher zu kommen, ist glaube ich etwas,das sich ständig ändert.Vor Jahren kamen eben viele mit einem erkauften Liberia-Pass nach Deutschland,wie es heute meist ist bin ich nicht so up to date.Alleine von meinem Ex weiss ich dass sich die Strategien immer wieder ändern.
Aber Fakt ist ,bleiben kann nur wer heiratet oder ein Kind zeugt.Das ist Baustein nr eins ins Beznesstum und Verbrechen. Auf andere Art können sie wirklich nicht hier bleiben.Ausser vielleicht zu studieren,doch dazu fehlen meist Grundvoraussetzungen.Die deutschen Frauen meist ahnungslos und handelnd,weil sie lieben ,Helfersyndrom haben und Liebling bei sich und Kind behalten wollen.
Nun könnte ein Nigerianer der hierher kam anfangen ehrlich zu sein,sich Arbeit suchen und normal glücklich mit Frau leben.Doch dann erfahren sie Arbeit findet man nur selten und wenn,dann halt eine die kaum was hergibt.Dazu kommt ein Druck von zu Hause,alle dort brauchen Geld und die Eltern würden es auch meist gerne sehen,wenn Sohnemann eben dort finanziell sein Glück macht ,um dann halt doch eine Landsmännin zu heiraten.
Somit rutschen selbst die ,die es nicht unbedingt geplant haben meist ab ins Geschäft mit der Frau oder den Frauen und zusätzlich noch in kriminelle Gaschäfte ,die extra Geld bringen.Hat die Ehefrau Geld,wird sie meist die Leidtragende sein,hat sie keins,war sie schon mal für die AE gut.
dann werden nebenbei andere Frauen gesucht,die finanziell herhalten und zum Sex bereit sind.
Es ist nichts anderes als Bezness!!! Wenn sie nebenbei noch anderweitig kriminell werden oder sind hat dies nichts damit zu tun,dass hier bereits mindestens einer Frau falsche Tatsachen in Sache Liebe vorgelogen wurde ,zum Zweck des Aufenthaltes.Es ist das Geschäft mit der Frau.
Immer wieder habe ich gesagt in Nigeria mag es ganz viele Menschen geben ,die nicht korrupt sind.Doch die ,ich sage jetzt mal bewusst ,Männer die es schaffen hier zu bleiben haben Bezness betrieben.Da mag es vielleicht Ausnahmen geben,die sind supersupersuper wenig.
Wenn du dich nach wie vor in ihren Kreisen bewegst,kann ich dir nur sagen gib acht auf dich,denn Du magst meinen sie sind ehrlich und gehen einen geraden Weg.Mein Ex ,wenn du den heute kennenlernen würdest,der würde dir niemals erzählen wie er es geschafft hat hierherzukommen,von aussen gesehen,ein grundehrlicher ,arbeitsamer und pünktlicher Mensch.Hinter der Fassade verbirgt sich das Grauen.
Ja es gibt auch genug Deutsche die ,die Frauen abzocken und belügen.Doch die brauchen Geld ,nicht eine AE.
Du kannst 1000 mal hinschauen und denken deine nigerianischen Bekanntschaften sind ehrlich und ok. Doch bitte sei vorsichtig,ihr Netz ist gewaltig gross und vergiss nicht,gerade die Frauen,die einmal betrogen wurden,die sind eben gut für ein nochmaliges Benutzen.Gib auf dich Acht,du hast noch immer zu viel Vertrauen in dir!!!
Lieber Valerian,
Ich wünsche dir sehr viel Glück und dass sich endlich etwas positives tut.!!!LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !
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Valerian
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- Registriert: 29.04.2008, 10:37
Hallo zusammen
Ostern kommt und ich wollte nach über einem Jahr mal wieder mit meiner Tochter zu ihren Grosseltern. Dazu habe ich diesen Brief an die Vormundschaftsbehörde Zürich geschrieben:

Ostern kommt und ich wollte nach über einem Jahr mal wieder mit meiner Tochter zu ihren Grosseltern. Dazu habe ich diesen Brief an die Vormundschaftsbehörde Zürich geschrieben:
und was kommt als Antwort:Umgang mit meiner Tochter / Kindergeldantrag
Sehr geehrte Frau M.,
Ostern rückt näher und ich würde mit meiner Tochter gerne einmal ihre Grosseltern besuchen. Das war nicht möglich seit über einem Jahr und zu sämtlichen Feiertagen, wie Weihnachten 07, Neujahr 08, Ostern 08, Geburtstag der Grossmutter und von YYYYYY 08 und Weihnachten 09, Neujahr 09. Derweil hat XXX mit YYYYYY einen 4-wöchigen Urlaub zu Weichnachten 08 und einen sechswöchigen Urlaub zu Weihnachten 09 in Nigeria verbracht.
Eine gerichtliche Umgangsregelung liegt vor. Die von Ihnen beauftragte Frau S. ist aber nicht kompetent diese Umgangsregelung durchzusetzen. Im Gegenteil – das Wohl der Mutter scheint wichtiger zu sein, als die Familienbeziehungen von YYYYYY. Dabei würde die blosse Mitteilung, dass fortgesetzte Umgangsvereitelung zu Obhutsentzug führt, vermutlich die Situation sofort klären.
Ich bitte Sie den Umgang von YYYYYY mit mir und ihren Grosseltern zu Ostern sicherzustellen.
Ein zweiter Punkt ist der Kindergeldantrag. Hierzu fehlen mir Angaben über XXX's AHV-Nr und ihre monatlichen Bezüge aus ihrer Tätigkeit. Solange ich die nicht habe, kann ich auch keinen Kindergeldantrag stellen. Mehrere Anfragen an XXX direkt und an Frau S. (Email vom 3.März 09) sind bis jetzt unbeantwortet.
Ich bitte Sie um eine Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Hier meine Antwort:Sehr geehrter Herr XXXX
Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 25. März 2009. Die Aufgaben der Beiständin sind im Beschluss Nr. 2374 der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich genau beschrieben. Unter Punkt 2. c) heisst es: Bei Konfliktsituationen in Bezug auf das Besuchsrecht und Erziehungsfragen zu vermitteln.
Grundlage dieser Beistandschaft war ein Gerichtsbeschluss in dem das Umgangsrecht geregelt ist. Von einem Umgangsrecht mit den Grosseltern wissen wir nichts. Frau XYZ kann Ihre Aufgabe aber nur wahrnehmen, wenn beide Seiten eine Vermittlung zulassen und nicht einfach nur auf dem jeweiligen Recht beharren, oder dieses gar mit Gewalt durchsetzen möchten.
Die Vorwürfe gegenüber Frau XYZ sind aus unserer Sicht weder nachvollziehbar noch beweisbar. Ich bitte Sie daher von ungerechtfertigten Vorwürfen Abstand zu nehmen und eine konstruktive Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Wir bitten Sie, sich an die Beiständin Ihrer Tochter zu wenden.
Was Sie mit dem Kindergeldantrag meinen, wissen wir leider nicht, auch ist die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich sicher nicht zuständig. Sollte es sich um Kinderzulagen handeln, so können Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber anfordern, wobei zu bemerken ist, dass Selbständigerwerbende in der Regel keine Kinderzulagen beziehen können.
Freundliche Grüsse
Vertmutlich wird denen das völlig egal sein. Ich weiss aber auch nicht mehr, was ich noch machen soll. Meine Klage vom 3.Februar ist beim Obergericht eingegangen. Die haben sämtliche Unterlagen der Vorinstanz angefordert und meiner Frau eine Frist von 15 Tagen zur Stellungnahme gegeben. Ich habe noch Hoffnung - aber die stirbt ja auch bekanntlich zuletztSehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre konzilliante Antwort. Ich weiss zu schätzen, dass Sie sich in Ihrer Arbeit die Zeit nehmen, mir ausführlich zu antworten. Ich möchte Sie aber bitten, die Tatsachen nicht zu verdrehen. Deshalb schreibe ich Ihnen hiermit nochmals mein berechtigtes Anliegen.
Nach deutschem Recht – YYYYY ist deutsche Staatsbürgerin – hat sie sehr wohl ein Recht auf den Besuch ihrer Grosseltern, geregelt in § 1685 I BGB der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen läge das innerhalb meiner Besuchsregelung. Ihre Formulierung „Von einem Umgangsrecht mit den Grosseltern wissen wir nichts“ würde in Ihrer Position überdenken.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass sie im November 2008 bei der Vereitelung von Umgangsterminen mit dem Argument „wir können Ihrer Frau ja nicht die Pistole auf die Brust setzen“ beteiligt waren, wenn auch durch konstruktive Untätigkeit. Der Punkt ist, dass Sie verantwortlich sind und eine Beiständin einsetzen müssen, die den Auftrag, das durch Gerichtsbeschluss betitelte Umgangsrecht durchzusetzen, auch wahrnehmen kann. Zitat aus dem Urteil: Die Beiständin wird beauftragt „die Durchführung und Organisation des Besuchsrechts zu gewährleisten und zu überwachen“. Im Bezug auf Ihr Schreiben möchte ich Sie auffordern, doch bitte die richtigen Stellen zu zitieren. Ich will aber nicht über Paragraphen streiten, Frau M.. Es versteht sich wohl von selbst und ist ein unbestrittenes Menschenrecht auf ein Familienleben, dass ein Kind seine Grosseltern kennen darf. Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie als Kleinkind als Erpressungsobjekt für einen üblen Unterhaltsbetrug hätten herhalten müssen, dem mehrere schwere Straftaten vorausgegangen sind, und Sie dadurch ihren einzigen noch lebenden Grossvater und die Grossmutter nicht kennenlernen durften und Ihnen darüber hinaus kulturelle Identität sowie eine sozial gesicherte Zukunft vorenthalten worden wären. Bitte machen Sie sich einmal bewusst, welchen Kollateralschaden Sie mit Ihren monogenderischen Fehlentscheidungen im Leben meiner Tochter anrichten.
In Bezug auf Frau S, möchte ich nochmals betonen, dass ich sie für durchweg sehr kompetent halte und sie sehr nett im Umgang finde. Es ist ihr nicht anzulasten, dass sie für eine Aufgabe eingesetzt wurde, die sie mangels Kenntnis der englischen Sprache und völliger Unkenntnis nigerianischer Kultur und Umgangsformen, geprägt von finanziellen Zwang der Grossfamilie und vermutlich auch dem einer Schlepperbande, einem komplett falschen Eindruck erlegen ist und damit ihre Aufgabe praktisch nicht wahrnehmen kann. Wenn Sie das als Vorwurf gegen Frau S. verstehen – davon nehme ich Abstand – dann unterliegen Sie einem Irrtum. In diesem zweifellos krassen Fall bedarf es einer Beiständin, die zum einen fliessend Englisch spricht und zum anderen die Vermittlung auf Basis der Einhaltung des Gerichtsbeschlusses durchführt. Ich bin zu jedem Kompromiss bereit, der auch für meine Tochter förderlich ist – nur darf der nicht so aussehen, dass meiner Tochter und mir alle Rechte entzogen und meiner Frau willkürliches Handeln zugestanden wird.
Im dritten Punkt, des Kindergeldes, mögen Sie mir verzeihen, dass ich aus dummer Gewohnheit den in Norddeutschland üblichen Begriff gewählt habe. Natürlich muss es korrekt „staatliche Kinderzulagen“ heissen. Das haben Sie aber auch selbst schon bemerkt. Für den Antrag brauche ich das genaue Einkommen meiner Frau sowie ihre AHV-Nummer, denn die müssen in das Antragsformular, dass ich meinem Arbeitgeber einreichen müsste, eingetragen werden. Meine Frau verweigert die Auskunft und Frau S. hat bis heute auch nicht geantwortet. Deshalb bitte ich Sie als Aufsicht-führende Stelle nochmals um diese Daten bis spätestens dem 20.April 2009.
Freundliche Grüsse
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.
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Arabella
- Beiträge: 1391
- Registriert: 07.04.2008, 10:58
Hallo Valerian,
Es geht mir einfach nicht in den Kopf ,verstehe es nicht .Hier in Deutschland wird noch und nöcher darauf geachtet,dass Väter ihren geregelten Umgang mit ihren Kindern haben können, dazu gehört ebenso das Recht die Kinder in den Schulferien für die Hälfte der Ferien bei sich haben zu dürfen und auch mit ihnen zu verreisen.
Da scheint ja in der Schweiz irgendwie nicht so zu sein,oder bist Du ein Ausnahmefall Valerian?
Wie kann man einen Vater nur so zappeln lassen und das Kind darunter leiden lassen.
Natürlich haben auch Grosseltern ein Recht auf einen Umgang ,der eben meist dann im Rahmen des Umgangs mit Vater statt findet.
Nun ist dein Ton manchmal schon etwas fordernd ,aber die sollten sich mal überlegen warum das so ist.
Ich kann nur noch Kopf schütteln und fände es für deine Tochter und dich sehr schade. wenn das mit Ostern nicht klappen sollte.
Alles Gute und Daumen drück für dich! LG Arabella
Es geht mir einfach nicht in den Kopf ,verstehe es nicht .Hier in Deutschland wird noch und nöcher darauf geachtet,dass Väter ihren geregelten Umgang mit ihren Kindern haben können, dazu gehört ebenso das Recht die Kinder in den Schulferien für die Hälfte der Ferien bei sich haben zu dürfen und auch mit ihnen zu verreisen.
Da scheint ja in der Schweiz irgendwie nicht so zu sein,oder bist Du ein Ausnahmefall Valerian?
Wie kann man einen Vater nur so zappeln lassen und das Kind darunter leiden lassen.
Natürlich haben auch Grosseltern ein Recht auf einen Umgang ,der eben meist dann im Rahmen des Umgangs mit Vater statt findet.
Nun ist dein Ton manchmal schon etwas fordernd ,aber die sollten sich mal überlegen warum das so ist.
Ich kann nur noch Kopf schütteln und fände es für deine Tochter und dich sehr schade. wenn das mit Ostern nicht klappen sollte.
Alles Gute und Daumen drück für dich! LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !
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Valerian
- Beiträge: 567
- Registriert: 29.04.2008, 10:37
Was soll ich noch schreiben? Die reagieren praktisch auf nichts. Wenn einmal eine Reaktion kommt, dannArabella hat geschrieben: Nun ist dein Ton manchmal schon etwas fordernd ,aber die sollten sich mal überlegen warum das so ist.
nur, weil wieder irgendein strafrechtlich relevanter Vorwurf geäussert oder eine neue Behörde oder Institution
eingeschaltet wurde.
Ja ich auch. Heute war ich den ganzen Tag mit der Kleinen zusammen. Wir hatten viel Spass am Zürichsee und danach Ernie und Bert Videos über Youtube geguckt. Sie hängt wirklich an mir. Am Ende wollte sie garnicht zur Mama zurück. Naja - aber so kleine Kinder sind ja noch ziemlich adaptionsfähig.Arabella hat geschrieben: Ich kann nur noch Kopf schütteln und fände es für deine Tochter und dich sehr schade. wenn das mit Ostern nicht klappen sollte.
Danke - viel schlimmer kanns nicht werden.Arabella hat geschrieben: Alles Gute und Daumen drück für dich! LG Arabella
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Aljazira
- Beiträge: 258
- Registriert: 04.08.2008, 14:59
Schriftwechsel...
usw. usw....Umgang mit meiner Tochter / Kindergeldantrag
Sehr geehrte Frau M.,
Ostern rückt näher und ich würde mit meiner Tochter gerne einmal ihre Grosseltern besuchen. Das war nicht möglich seit über einem Jahr und zu sämtlichen Feiertagen, wie Weihnachten 07, Neujahr 08, Ostern 08, Geburtstag der Grossmutter und von YYYYYY 08 und Weihnachten 09, Neujahr 09. Derweil hat XXX mit YYYYYY einen 4-wöchigen Urlaub zu Weichnachten 08 und einen sechswöchigen Urlaub zu Weihnachten 09 in Nigeria verbracht.
Eine gerichtliche Umgangsregelung liegt vor. Die von Ihnen beauftragte Frau S. ist aber nicht kompetent diese Umgangsregelung durchzusetzen. Im Gegenteil – das Wohl der Mutter scheint wichtiger zu sein, als die Familienbeziehungen von YYYYYY. Dabei würde die blosse Mitteilung, dass fortgesetzte Umgangsvereitelung zu Obhutsentzug führt, vermutlich die Situation sofort klären.
Ich bitte Sie den Umgang von YYYYYY mit mir und ihren Grosseltern zu Ostern sicherzustellen.
Ein zweiter Punkt ist der Kindergeldantrag. Hierzu fehlen mir Angaben über XXX's AHV-Nr und ihre monatlichen Bezüge aus ihrer Tätigkeit. Solange ich die nicht habe, kann ich auch keinen Kindergeldantrag stellen. Mehrere Anfragen an XXX direkt und an Frau S. (Email vom 3.März 09) sind bis jetzt unbeantwortet.
Lieber Valerian,
wenn Du Briefe schreibst, in denen Du die
Leute als inkompetent bezeichnest usw.
Und wieder auch relativ "schnippische" Antworten
dazu verfasst wundert es mich nicht,
dass Du nicht weiter kommst.
Ich betrachte das mal ganz sachlich.
Wäre ich da irgendwo an der entsprechenden
Stelle und würde so einen Brief von Dir
bekommen, würde ich auch denken
"Was will der denn?".
Deine Briefe kommen ganz, ganz uuuups beim Lesen rüber!
Bitte versteh mich nicht falsch!
Amtsstuben MÜSSEN solche Dinge neutral betrachten.
Deine Briefe sind es aber nicht (logisch).
Die wissen nix von dem ganzen Drama,
außer was in Deinen Briefen/Anträgen steht!
Und damit kein Missverständnis aufkommt,
ich kann Dich verstehen, gefühlsmäßig hast Du jedes
Recht dazu!
Ich bitte Dich ganz dringend, wieder mit einem
Anwalt zusammen zu arbeiten, und Dir auch mal
anzuhören, was ein Anwalt empfiehlt (und nicht einen
Anwalt suchen, der genau das machen soll,
was Du willst). Ich glaube nicht,
dass es nur unfähige Anwälte gibt!
Schalt nen Gang zurück und schieße Dich nicht so
darauf ein die Behörden zu nerven!
Die sitzen am längeren Hebel!
Und wenn die schon sehen, dass Du Dich
selbst verteidigst, hast Du schon verloren.
Das macht einen schlechten Eindruck!
Das artet sonst echt noch in so einem
bescheuerten Kleinkrieg aus an dem
am Ende keiner weiß, wieso es überhaupt so
kam!
Ich bin mir sicher, mit der richtigen Taktik
kommst Du zu Deinem Recht, Deine Tocher auch mal
Ostern zu sehen.
Mit Deinem derzeitigen Schriftwechsel hast Du es Dir
glaub ich echt verbaut!
Nix für ungut!
Ich meine es nicht böse!
Sondern mit kühlen Kopf und Abstand zu der Sache!
Daher appeliere ich auch an Deinen kühlen Kopf!
Beste Grüße T*
P.S.: Ihr dürft jetzt auf mir rumhacken, dass ich Valerian
so gemeine Dinge sage
-
Canim
- Beiträge: 2164
- Registriert: 12.03.2008, 16:41
Eigentlich kommt es ja nicht auf das Besuchsrecht der Großeltern an.
Du als Vater hast Besuchsrecht und wenn dein Kind zwei Tage bei dir ist, dann kanst du doch normalerweise mit deinem Kind dann hinfahren, wohin du willst, also auch zu deinen Eltern.
Oder ist eine Grenzsperre erwirkt und deine Tochter darf nur mit Zustimmung der Mutter aus der Schweiz ausreisen? Dann wäre das natürlich etwas anderes.
Da müßtest du eigentlich dann die Zustimmung der Mutter haben und schon würde das genügen. Möglichst aber schriftlich, nicht dass sie nachher wieder behauptet, sie hätte dem nicht zugestimmt.
Oder ist nach Schweizer Gesetzgebung da eine andere Handhabe vonnöten?
Gruß
Canim
Du als Vater hast Besuchsrecht und wenn dein Kind zwei Tage bei dir ist, dann kanst du doch normalerweise mit deinem Kind dann hinfahren, wohin du willst, also auch zu deinen Eltern.
Oder ist eine Grenzsperre erwirkt und deine Tochter darf nur mit Zustimmung der Mutter aus der Schweiz ausreisen? Dann wäre das natürlich etwas anderes.
Da müßtest du eigentlich dann die Zustimmung der Mutter haben und schon würde das genügen. Möglichst aber schriftlich, nicht dass sie nachher wieder behauptet, sie hätte dem nicht zugestimmt.
Oder ist nach Schweizer Gesetzgebung da eine andere Handhabe vonnöten?
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!
-
sandy73
- Beiträge: 59
- Registriert: 18.01.2009, 16:45
Re: Schriftwechsel...
Keine Angst, Du hast super sachlich genau das geschrieben, was ich bereits die ganze Zeit gesagt habe.Aljazira hat geschrieben:
Ihr dürft jetzt auf mir rumhacken, dass ich Valerian
so gemeine Dinge sage
Ich schließe mich Deinem Posting voll und ganz an!
Und setze sogar noch eins drauf:
Valerian,
ich sag's Dir nochmal: es geht gar nicht mehr um Dein Kind, sondern um einen ganz schmutzigen Machtkampf.
Deine Briefe zeugen für mich davon, daß Dein Kind zum Spielball wurde. Leider nichts mehr und nichts weniger. Und das finde ich persönlich ganz furchtbar traurig.
Du hast - das sieht man in den Antworten - Deinen Ruf weg. Müßten die Behörden nicht antworten, würden Deine Briefe vermutlich ungeöffnet im Mülleimer landen.
Wenn Du Dir keinen Anwalt nimmst, sag ich Dir hier noch ein Mal: Du wirst Deine Tochter ganz verlieren! Denn mit jedem Deiner - dieser - Briefe schießt Du Deiner Frau Pluspunkt um Pluspunkt mehr zu!
Von einem Anwalt ganz abgesehen, hast Du schon über anderweitig Hilfe für Dich nachgedacht? Muß ja nicht gleich ein Psychologe sein... Streitschlichter, Beratungsstellen so was in der Art vielleicht?!
Valerian, hör auf mit Deinen eigenwilligen Briefen!
Gruß Sandy
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrtum! *J. W. v. Goethe*
-
Valerian
- Beiträge: 567
- Registriert: 29.04.2008, 10:37
Danke für Eure Antworten,
ich befinde mich hier inzwischen seit über einem Jahr im Ausnahmezustand. Es war ja nicht immer so, dass ich überdeutlich auf die Missstände aus meiner Sicht aufmerksam gemacht habe. Die Probleme fingen, abgesehen von den Aktionen meiner Frau, mit dem Rechtsbeugeurteil der besagten Richterin Simone N. an. Das war schon mehr als Rechtsbeugung. Sich von einer Partei anlügen zu lassen und im Urteil davon zu sprechen, dass das garnicht stattgefunden hätte oder etwa abgelehnte medizinische Hilfe als "angemessenes Verhalten" zu bezeichnen, schwere Straftaten, die jeden anderen sofort ins Gefängnis gebracht hätten, im Urteil zu unterschlagen und dann noch einen viel viel zu hohen Unterhalt festzulegen, das sind alles Verbrechen.
Ich bin nicht der erste und auch nicht der letzte, der so fertig gemacht wird. Aber ich will wenigstens mit wehender Fahne untergehen.
Das mein Handeln hier auf direkte Art nicht mehr zielführend ist, weiss ich auch. Aber ich kann einfach nicht mehr und nehme mir jetzt einfach mein letztes Recht heraus, die Verbrechen beim Namen zu nennen. Irgendwie hoffe ich auch, dass einer von denen mir nochmal richtig eins reindrückt -dann ist wenigstens Schluss damit und ich habe wieder meine Ruhe. Aber so, wie die mich hier behandeln, geht das nicht weiter.
Gruss
Valerian
ich befinde mich hier inzwischen seit über einem Jahr im Ausnahmezustand. Es war ja nicht immer so, dass ich überdeutlich auf die Missstände aus meiner Sicht aufmerksam gemacht habe. Die Probleme fingen, abgesehen von den Aktionen meiner Frau, mit dem Rechtsbeugeurteil der besagten Richterin Simone N. an. Das war schon mehr als Rechtsbeugung. Sich von einer Partei anlügen zu lassen und im Urteil davon zu sprechen, dass das garnicht stattgefunden hätte oder etwa abgelehnte medizinische Hilfe als "angemessenes Verhalten" zu bezeichnen, schwere Straftaten, die jeden anderen sofort ins Gefängnis gebracht hätten, im Urteil zu unterschlagen und dann noch einen viel viel zu hohen Unterhalt festzulegen, das sind alles Verbrechen.
Ich bin nicht der erste und auch nicht der letzte, der so fertig gemacht wird. Aber ich will wenigstens mit wehender Fahne untergehen.
Das mein Handeln hier auf direkte Art nicht mehr zielführend ist, weiss ich auch. Aber ich kann einfach nicht mehr und nehme mir jetzt einfach mein letztes Recht heraus, die Verbrechen beim Namen zu nennen. Irgendwie hoffe ich auch, dass einer von denen mir nochmal richtig eins reindrückt -dann ist wenigstens Schluss damit und ich habe wieder meine Ruhe. Aber so, wie die mich hier behandeln, geht das nicht weiter.
Gruss
Valerian
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.
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sandy73
- Beiträge: 59
- Registriert: 18.01.2009, 16:45
-
Valerian
- Beiträge: 567
- Registriert: 29.04.2008, 10:37
Ja einen Vater - nicht einen niedergeknüppelten Duckmäuser. Was nützt es, wenn die mit mir machen, was sie wollen.sandy73 hat geschrieben:Das Ziel war ja ursprünglich mal: "meine Tochter soll einen Vater haben, ich will Vater sein!"
Neben dieser Sch****e von den schweizer Behörden, darf ich mir dann noch die Sprüche meiner Frau anhören:
Auf die bitte, die Dinge nicht über ein Gericht eskalieren zu lassen:
"I don't sign anything"
Auf den Hinweis, dass die Welt hinterher komplizierter wird:
"Let it come" (sie hat noch nicht einmal gesagt, was sie will.)
Nach der Wahl Barack Obamas zum Präsidenten:
"White peoples time is over - now black people will rule the world" (ich habe da nichts mehr zu gesagt)
Eine SMS vom Samstag, zum Umgangstermin:
"XXXX you will pick YYYYYY in migros ret by 10.30"
Hier gehts nicht um unsere Tochter - hier gehts nur um Geld. Und das vereint meine nigerianische Angetraute mit den Schweizern. Die bekommen ja schon Atemprobleme, wenn einer ihrer Landsleute nach etlichen Jahren Auslandsaufenthalt in die Schweiz zurück kommt und Sozialhilfe beantragt:
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer ... --11313576
Auch die Geschichte mit Peer Steinbrück ist typisch für die Schweizer. Einerseits kassieren sie die Steuern auf die Zinsen von Schwarzgeldern, diese Steuern stehen natürlich dem Land des Steuerpflichtigen zu - andererseits feinden sie dann jede deutliche Kritik an, bis hin zu Andersdenkende-Vergleichen. Der einzige, der richtig mit diesem Pack umgeht, ist Gaddafi:
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/24238877
Geld abgezogen, Ölhahn zugedreht und eine öffentliche Entschuldigung eingefordert und nachdem die nicht kam, eine halbe Million in Anwälte gesteckt, um Schadensersatz zu fordern - leider habe ich diese Möglichkeiten nicht.
Die Nummer, die die hier mit mir abziehen, hat nichts mehr mit Recht und Gesetz oder menschlichem Anstand zu tun. Hier gehts um das reiche Schwein aus Deutschland, dem sie jetzt mal ordentlich eins reinwürgen können. Das sind die dann völlig skrupellos und treten auch nochmal hinterher, wenn jemand schon am Boden liegt.
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coralia
- Beiträge: 1453
- Registriert: 30.03.2008, 12:17
Valerian, ich glaube, du solltest den Fokus weg von dir und deinem Unrechtsempfinden und hin zu deinem Kind richten. Ich glaube, du verschlimmerst allein durch deinen Tonfall deine eigene Lage. Ich kann den anderen nur zustimmen, lass die Briefe an Behörden von einer neutralen Person (zum Beispiel einem Anwalt) formulieren, und mach das nicht selbst, du bist viel zu unsachlich. Ich kann das nachvollziehen, keine Frage, aber ich glaube, deinem Kind tust du damit nichts Gutes.
coralia
coralia
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coralia
- Beiträge: 1453
- Registriert: 30.03.2008, 12:17
ich glaube, du unterstellst den Schweizer Behörden, dass sie dir persönlich eins reinwürgen wollen, und das halte ich für totalen Quatsch, ich glaube, die interessieren sich gar nicht für dich als Person, du bist doch für die nur ein Fall mit Aktennummer, so traurig das auch ist.
nimm das Ganze nicht persönlich, sei sachlich und denk an dein Kind. Du willst mit fliegenden Fahnen untergehen? Zu welchem Zweck? Wem ist damit gedient? Deinem Kind sicher nicht.
coralia
nimm das Ganze nicht persönlich, sei sachlich und denk an dein Kind. Du willst mit fliegenden Fahnen untergehen? Zu welchem Zweck? Wem ist damit gedient? Deinem Kind sicher nicht.
coralia
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Valerian
- Beiträge: 567
- Registriert: 29.04.2008, 10:37
Nur weil ich Dinge sage und schreibe, die andere nur denken, bin ich noch nicht unsachlich. Andersherum war Marie Antoinette in ihrer letzten Verhandlung ausserordentlich sachlich - genutzt hat ihr das nichts.coralia hat geschrieben:nimm das Ganze nicht persönlich, sei sachlich und denk an dein Kind.
Ich will natürlich nicht mit wehenden Fahnen untergehen. Aber darauf läuft die Story doch jetzt hinaus. Wo soll das ganze Geld jetzt noch herkommen, was ich da zu bezahlen habe. Und wie kann ich meiner Tochter ein guter Pappa sein, wenn ich stückweise auseinandergenommen werde und wie Dreck behandelt werde.coralia hat geschrieben:Du willst mit fliegenden Fahnen untergehen? Zu welchem Zweck? Wem ist damit gedient? Deinem Kind sicher nicht.
Was hier abläuft ist nichts anderes als eine üble Unterhaltserpressung mit staatlicher Hilfe - das ist sachlich.
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.
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Valerian
- Beiträge: 567
- Registriert: 29.04.2008, 10:37
Liebe Amely
ich habe Kontakt zu der IGM aufgenommen und bin denen beigetreten. Der Berater ist auch nicht schlecht. Was er aber nicht kann ist Gerichtsentscheidungen aufheben. Dafür schickt er mir eine Rechnung über 45,- CHF für jedes kurze Telefonat - das ist aber ok, weil die Informationen von ihm gut sind. Im Vergleich zu Anwälten, die mir regelmässig sagen, dass sie nichts machen können, ist er sogar richtig günstig.
Zu meiner Tochter möchte ich sagen, dass ich die kleine wirklich liebe. Am Samstag hat sie erst geschlafen und ist mir nach dem Aufwachen um meinen Hals gefallen. Sie hält dann immer die Arme hoch, was heisst, dass sie hochgenommen werden will. Wenn ich mir ihr draussen bin, zeigt sie immer auf Gegenstände und ich muss ihr sagen, wie das heisst - das wiederholt sie dann. Und sie versucht bei jeder Gelegenheit Spass zu machen. Besonders lustig als sie bei einen Hund, der rumbellte, anfing zurückzubellen
Aber mal ehrlich. Genau das wird doch benutzt, um wie bei einem Esel mit der Mohrrübe mich bei der Stange zu halten. Keiner interessiert sich für unsere Tochter. Es geht hier wirklich nur um Geld. Wenn es um unsere Tochter ginge, wäre sie in Deutschland und hätte gleichmässigen Kontakt zu allen Verwandten.
lg. Valerian
ich habe Kontakt zu der IGM aufgenommen und bin denen beigetreten. Der Berater ist auch nicht schlecht. Was er aber nicht kann ist Gerichtsentscheidungen aufheben. Dafür schickt er mir eine Rechnung über 45,- CHF für jedes kurze Telefonat - das ist aber ok, weil die Informationen von ihm gut sind. Im Vergleich zu Anwälten, die mir regelmässig sagen, dass sie nichts machen können, ist er sogar richtig günstig.
Zu meiner Tochter möchte ich sagen, dass ich die kleine wirklich liebe. Am Samstag hat sie erst geschlafen und ist mir nach dem Aufwachen um meinen Hals gefallen. Sie hält dann immer die Arme hoch, was heisst, dass sie hochgenommen werden will. Wenn ich mir ihr draussen bin, zeigt sie immer auf Gegenstände und ich muss ihr sagen, wie das heisst - das wiederholt sie dann. Und sie versucht bei jeder Gelegenheit Spass zu machen. Besonders lustig als sie bei einen Hund, der rumbellte, anfing zurückzubellen
Aber mal ehrlich. Genau das wird doch benutzt, um wie bei einem Esel mit der Mohrrübe mich bei der Stange zu halten. Keiner interessiert sich für unsere Tochter. Es geht hier wirklich nur um Geld. Wenn es um unsere Tochter ginge, wäre sie in Deutschland und hätte gleichmässigen Kontakt zu allen Verwandten.
lg. Valerian
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coralia
- Beiträge: 1453
- Registriert: 30.03.2008, 12:17
Hallo Valerian,
mit "sachlich" meinte ich nicht das, was du inhaltlich bemängelst sondern die Art, wie du dein Anliegen bei einer Behörde vorbringst. Ich finde, du klingst beleidigt und von oben herab, und ich glaube, das kommt bei Behörden besonders schlecht an.
Ich kann dich wirklich gut verstehen, die Situation ist total verfahren und bestimmt nervenzerrend. Aber ich glaube, du bist gut beraten, wenn du die Briefe von jemand anderem schreiben lässt. Wenn du keinen Anwalt damit beauftragen willst, dann vielleicht einen guten Freund, der deine Situation kennt und dem du vertraust?
coralia
mit "sachlich" meinte ich nicht das, was du inhaltlich bemängelst sondern die Art, wie du dein Anliegen bei einer Behörde vorbringst. Ich finde, du klingst beleidigt und von oben herab, und ich glaube, das kommt bei Behörden besonders schlecht an.
Ich kann dich wirklich gut verstehen, die Situation ist total verfahren und bestimmt nervenzerrend. Aber ich glaube, du bist gut beraten, wenn du die Briefe von jemand anderem schreiben lässt. Wenn du keinen Anwalt damit beauftragen willst, dann vielleicht einen guten Freund, der deine Situation kennt und dem du vertraust?
coralia
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barbara
- Beiträge: 1131
- Registriert: 29.03.2008, 21:43
Hi Valerian,
"Nur weil ich Dinge sage und schreibe, die andere nur denken, bin ich noch nicht unsachlich. "
Manchmal ist es aber nunmal besser, effektiver sich in manchem etwas zurückzuhalten.
Heisst ja nicht, das du nicht kämpfen sollst.
Um deine Tochter und den Umgang mit ihr.
"Wo soll das ganze Geld jetzt noch herkommen, was ich da zu bezahlen habe. Und wie kann ich meiner Tochter ein guter Pappa sein, wenn ich stückweise auseinandergenommen werde und wie Dreck behandelt werde.
Was hier abläuft ist nichts anderes als eine üble Unterhaltserpressung mit staatlicher Hilfe - das ist sachlich."
Valerian,das Eine hat doch nix mit dem Anderen zu tun.
Umgang und Unterhalt sind doch 2 paar Schuhe.Du kannst dich doch nicht hinstellen ,den Umgang einfordern und gleichzeitig zetern,meine Ex zockt mich finanziell nur ab und sie helfen ihr dabei.
Deine Ex erhält das, was ihr zusteht,auch wenn sie es nur darauf abgesehen hat.
Auch wenns schwerfällt, beiss die Zähne zusammen und versuch die Dinge zu trennen.
Barbara
"Nur weil ich Dinge sage und schreibe, die andere nur denken, bin ich noch nicht unsachlich. "
Manchmal ist es aber nunmal besser, effektiver sich in manchem etwas zurückzuhalten.
Heisst ja nicht, das du nicht kämpfen sollst.
Um deine Tochter und den Umgang mit ihr.
"Wo soll das ganze Geld jetzt noch herkommen, was ich da zu bezahlen habe. Und wie kann ich meiner Tochter ein guter Pappa sein, wenn ich stückweise auseinandergenommen werde und wie Dreck behandelt werde.
Was hier abläuft ist nichts anderes als eine üble Unterhaltserpressung mit staatlicher Hilfe - das ist sachlich."
Valerian,das Eine hat doch nix mit dem Anderen zu tun.
Umgang und Unterhalt sind doch 2 paar Schuhe.Du kannst dich doch nicht hinstellen ,den Umgang einfordern und gleichzeitig zetern,meine Ex zockt mich finanziell nur ab und sie helfen ihr dabei.
Deine Ex erhält das, was ihr zusteht,auch wenn sie es nur darauf abgesehen hat.
Auch wenns schwerfällt, beiss die Zähne zusammen und versuch die Dinge zu trennen.
Barbara
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Valerian
- Beiträge: 567
- Registriert: 29.04.2008, 10:37
ok stimmt - so rum und anders herum auch. Aber vernunft hilft hier auch nicht mehr.coralia hat geschrieben: Ich finde, du klingst beleidigt und von oben herab, und ich glaube, das kommt bei Behörden besonders schlecht an.
Erzähl mal einem angeschossenen, dass er sich doch bitte zurückhalten solle. Aber ich weiss, was Du meinst.barbara hat geschrieben: Manchmal ist es aber nunmal besser, effektiver sich in manchem etwas zurückzuhalten.
Wieso steht ihr das zu? Seit wann wird Betrug belohnt? Nach der falschen Anschuldigung von Kindesmissbrauch und Gewalt (nachweislich falsch!) steht ihr garnichts mehr zu. Das war doch eine provozierte Trennung, um den Trennungsunterhalt einzustreichen. Und für unsere Tochter wäre es das beste, wenn sie nicht in dieser Atmosphäre des Misstrauens aufwachsen würde - was soll denn aus ihr werden, wenn die einmal diesen Mist mitbekommt.barbara hat geschrieben: Deine Ex erhält das, was ihr zusteht,auch wenn sie es nur darauf abgesehen hat.
Abgesehen davon wurde der Unterhalt aber auch noch falsch berechnet - das habe ich alles schon geschrieben. Unter dem Strich verdiene ich jetzt nicht mehr als vorher - nur sind jetzt meine Zahlen transparent. Der vom Gericht berechnete Nettounterschied ist 4500,- CHF pro Monat.
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.
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barbara
- Beiträge: 1131
- Registriert: 29.03.2008, 21:43
Hi Valerian,
"Wieso steht ihr das zu? Seit wann wird Betrug belohnt? Nach der falschen Anschuldigung von Kindesmissbrauch und Gewalt (nachweislich falsch!) steht ihr garnichts mehr zu. Das war doch eine provozierte Trennung, um den Trennungsunterhalt einzustreichen. Und für unsere Tochter wäre es das beste, wenn sie nicht in dieser Atmosphäre des Misstrauens aufwachsen würde - was soll denn aus ihr werden, wenn die einmal diesen Mist mitbekommt.
Abgesehen davon wurde der Unterhalt aber auch noch falsch berechnet - das habe ich alles schon geschrieben. Unter dem Strich verdiene ich jetzt nicht mehr als vorher - nur sind jetzt meine Zahlen transparent. Der vom Gericht berechnete Nettounterschied ist 4500,- CHF pro Monat."
Tja, warum steht ihr das zu?
Weil ihr verheiratet seid und getrennt lebt?
Heute zählt nunmal nicht mehr das Schuldprinzip.
Betrug, versuch zu beweisen, das sie nur auf ihren Unterhalt aus ist.
Den Unterhalt würde sie doch auch erhalten,hätte sie keine Lügengeschichten vorgebracht.
Genauso gehts im Prinzip auch den Frauen, die erkennen mussten,das ihr Kind nur Mittel zum Zweck war,der Vater sich nicht wirklich kümmert, keinen Unterhalt zahlt und zur Belohnung seine AE erhält.
Ich denk da gerade mal an meine eigene Gerichtsverhandlung,in der es um den Kindesumgang ging.
Es interessierte in keinster Weise, das ich vom Kindesvater mehrmals tätlich angegriffen wurde, das Kind alles mitbekam.
Halt 2 paar verschiedene Schuhe.
Ich verstehe dich, keine Frage, aber es ist ihr Recht.
Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist die Höhe des Unterhaltes.
Das Einkommen hat sich erheblich verändert und somit auch die Höhe des ihr zustehenden Unterhaltes.
Wie schon geschrieben, vermisch die beiden Sachen nicht.
Auch wenn es dich anjaucht, ich würd immer wieder versuchen, in Bezug auf den Umgang, den Kontakt mit der Mutter zu suchen.
Und wenn sie dir immer wieder blöd kommt, ich würd da nicht locker lassen.
Versuchs mal ,ganz ohne rumzicken,ganz ohne "ja aber du", geh nicht auf eventuelle Provokationen ein.
Hier gehts um deine Tochter.
Barbara
"Wieso steht ihr das zu? Seit wann wird Betrug belohnt? Nach der falschen Anschuldigung von Kindesmissbrauch und Gewalt (nachweislich falsch!) steht ihr garnichts mehr zu. Das war doch eine provozierte Trennung, um den Trennungsunterhalt einzustreichen. Und für unsere Tochter wäre es das beste, wenn sie nicht in dieser Atmosphäre des Misstrauens aufwachsen würde - was soll denn aus ihr werden, wenn die einmal diesen Mist mitbekommt.
Abgesehen davon wurde der Unterhalt aber auch noch falsch berechnet - das habe ich alles schon geschrieben. Unter dem Strich verdiene ich jetzt nicht mehr als vorher - nur sind jetzt meine Zahlen transparent. Der vom Gericht berechnete Nettounterschied ist 4500,- CHF pro Monat."
Tja, warum steht ihr das zu?
Weil ihr verheiratet seid und getrennt lebt?
Heute zählt nunmal nicht mehr das Schuldprinzip.
Betrug, versuch zu beweisen, das sie nur auf ihren Unterhalt aus ist.
Den Unterhalt würde sie doch auch erhalten,hätte sie keine Lügengeschichten vorgebracht.
Genauso gehts im Prinzip auch den Frauen, die erkennen mussten,das ihr Kind nur Mittel zum Zweck war,der Vater sich nicht wirklich kümmert, keinen Unterhalt zahlt und zur Belohnung seine AE erhält.
Ich denk da gerade mal an meine eigene Gerichtsverhandlung,in der es um den Kindesumgang ging.
Es interessierte in keinster Weise, das ich vom Kindesvater mehrmals tätlich angegriffen wurde, das Kind alles mitbekam.
Halt 2 paar verschiedene Schuhe.
Ich verstehe dich, keine Frage, aber es ist ihr Recht.
Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist die Höhe des Unterhaltes.
Das Einkommen hat sich erheblich verändert und somit auch die Höhe des ihr zustehenden Unterhaltes.
Wie schon geschrieben, vermisch die beiden Sachen nicht.
Auch wenn es dich anjaucht, ich würd immer wieder versuchen, in Bezug auf den Umgang, den Kontakt mit der Mutter zu suchen.
Und wenn sie dir immer wieder blöd kommt, ich würd da nicht locker lassen.
Versuchs mal ,ganz ohne rumzicken,ganz ohne "ja aber du", geh nicht auf eventuelle Provokationen ein.
Hier gehts um deine Tochter.
Barbara