nur Lügen

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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steckchen
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Re: nur Lügen

Beitrag von steckchen » 08.11.2009, 17:41

NURIEH hat geschrieben:Das ist sehr kurzfristig von Dir gedacht, Steckchen. 8) Jeder Mensch unterliegt einem äußerlichen Verfallsdaum. Sexuelle Reize lassen nach einer Weile nach, war dann nicht mehr als das, ist das Vergnügen vorbei. Man wird ausgetauscht!
Meinst du das jetzt generell oder nur auf Bezness bezogen?

LG
steckchen
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melle
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Re: nur Lügen

Beitrag von melle » 09.11.2009, 18:04

Hallo an alle!

War lange nicht mehr hier, wollte mich aber wieder mal melden wie es mir ergangen ist.

Ja, mein Mann hat angegeben er wäre verheiratet. Hat mich auch gewundert, Begründung war: er wolle nur Freunde finden, keine Frau. Er war versehentlich in der Singlebörse gelandet.
Und er hatte dann nochmals versucht sich bei einer anderen Singleseite anzumelden, als er allerdings sah, dass er bezahlen sollte, ließ er das sein.
Danach hatte er dann noch einen Account, dort wo es "Freunde finden" heißt. Ich weiß nicht ob ich den Namen schreiben darf.
Ich hab das damals sehen können in der Chronik, da hatte er wohl vergessen es zu löschen.

Ja, so kanns gehen. Er will übrigens keine Scheidung, klar dann muß er raus aus Deutschland. Läuft aber alles noch über Anwalt.
Was mich immer noch am meisten nervt, er streitet es immer noch ab. Ich finde das unglaublich.........

NURIEH

Re: nur Lügen

Beitrag von NURIEH » 09.11.2009, 23:51

Normalerweise haben Afrikaner sehr viele oberflächliche Freunde. Ich verstehe aber auch keine Frauen, die sich bei einem Mann meldet, der in einer Ehe/Beziehung feststeckt. Was soll das für eine Freundschaft werden? Hast Du ihn das mal gefragt? :wink: Ich wäre jedenfalls sehr begeistert, wenn er seine neuen Freunde mit nach Hause bringt. Melle, da kann man Dir wirklich nur zu Deiner knallharten Entscheidung gratulieren. Ich möchte aber bemerken, dass viele Deutsche noch viel offener ihre Promiskuität in Singlebörsen ausleben. Widerlich!

Nurieh

melle
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Re: nur Lügen

Beitrag von melle » 14.11.2009, 00:55

Ich mußte auch feststellen, daß manche Männer oberflächlich sind. Will aber nicht sagen, es sind nur Afrikaner.

Ehrlich, ich bin noch sehr sehr traurig und oft depressiv nach allem was passiert ist hier.
Ich habe nicht alles geschrieben hier, vielleicht schreibe ich mal meine Geschichte, aber zur Zeit habe ich den
Eindruck, ist doch sowieso alles egal.

Renate
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Re: nur Lügen

Beitrag von Renate » 14.11.2009, 01:00

Hallo melle,

was ist den Deiner Meinung nach egal?

Das schreiben hier - oder Deine Situation?
Wie können wir helfen?

Du brauchst Dich nicht zurück nehmen.
Schreibe Dir alles von der Seele, dass befreit.
Habe Mut.

Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

melle
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Re: nur Lügen

Beitrag von melle » 18.11.2009, 20:59

Das Schreiben ist mir nicht egal, ich tue mich zur Zeit nur sehr schwer damit.

Bin immer noch oft depremiert und finde alles so sinnlos. Alles geht schief, nichts geht weiter was ich mir vorgenommen hatte und die Lust auf Neues und rausgehen oder Kontakte pflegen, einfach keine Lust.
Am liebsten möchte ich nach getaner Arbeit nur noch im Haus bleiben und nichts machen.
Meine Wohnung gefällt mir nicht und mir fehlt das Geld und der Schwung hier was zu verändern.
Ich benötige glaube ich unbedingt positive Veränderungen.
Meine Gedanken drehen sich auch immer wieder um: warum, weshalb warum ich so dumm.

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Re: nur Lügen

Beitrag von Anaba » 18.11.2009, 21:08

Meine Gedanken drehen sich auch immer wieder um: warum, weshalb warum ich so dumm.
Lieb melle,

glaub mir diese Frage haben sich viele Fauen hier gestellt.
Es ist passiert und nun musst du versuchen nach vor zu schauen und nur an dich zu denken.
Früher haben wir über die Sprüche unserer Mütter gelacht, aber glaub mir, es ist was dran.
"Die Zeit heilt alle Wunden".
So ist es auch. Du wirst aus dieser Sache gestärkt rausgehen.

Es kommen bessere Zeiten.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: nur Lügen

Beitrag von Haram » 18.11.2009, 21:21

Hallo melle,

du darfst nie resignieren. Man muss immer weiterkämpfen.
Ich war auch schon ein paar mal am Boden, beruflich und finanziell, gesundheitlich aber immer wieder hochgestrampelt.
Wohlgemerkt, immer ohne meine Schuld. Hätte meine Sorgen in Alkohol ertränken können, habs aber nicht gemacht.

Meine Frau stand immer zu mir, und wir haben es gemeinsam geschafft.

Geh raus, in den Zoo, irgendwo einen Kaffee trinken, ins Kino oder lenke dich sonst wie ab.
Du kannst die Zeit nicht mehr zurück drehen, schau nur noch nach vorne.

Gruss
haram
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melle
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Re: nur Lügen

Beitrag von melle » 19.11.2009, 20:10

Vielen Dank für eure aufmunternden Worte.

Ich weiß ja, hier haben alle sowieso schlechtes erfahren und ihr habt es auch geschafft.
Verstehe das selbst nicht so recht, warum ich so durchhänge, dabei habe ich schon so vieles wieder "auf die Reihe" bekommen. Und konnte mein Leben bisher auch meistern, trotz schlimmerer Schicksalsschläge.

Ist schon recht, die Zeit wird für mich arbeiten. Ich sage mir ja auch, anderen Menschen geht es schlechter.
Dann nehme ich mich zurück und reiße mich zusammen, wie immer!

@Haram, ich finde das schön, daß Du mit Deiner Frau alles zusammen meistern konntest. Positiv so was zu lesen.

steckchen
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Re: nur Lügen

Beitrag von steckchen » 21.11.2009, 17:16

melle hat geschrieben:Das Schreiben ist mir nicht egal, ich tue mich zur Zeit nur sehr schwer damit.

Bin immer noch oft depremiert und finde alles so sinnlos. Alles geht schief, nichts geht weiter was ich mir vorgenommen hatte und die Lust auf Neues und rausgehen oder Kontakte pflegen, einfach keine Lust.
Am liebsten möchte ich nach getaner Arbeit nur noch im Haus bleiben und nichts machen.
Meine Wohnung gefällt mir nicht und mir fehlt das Geld und der Schwung hier was zu verändern.
Ich benötige glaube ich unbedingt positive Veränderungen.
Meine Gedanken drehen sich auch immer wieder um: warum, weshalb warum ich so dumm.
Hallo Melle,

was du schreibst sind alles Anzeichen für eine beginnende Depression. Du mußt unbedingt jetzt was unternehmen, sonst schaffst du später gar nichts mehr alleine und brauchst vielleicht Medikamente. Hast du nicht eine Freundin, die dich aus deiner Lethargie reißen kann, wenn du sie bittest? Wenn du dann erst mal viele Sachen unternommen hast, dann wird es auf einmal Plopp machen und du weißt plötzlich, warum du so dumm warst. Aber solche Erkenntnisse kommen leider nicht vom Rumsitzen und Trübsal blasen. Das macht es eher noch schlimmer. Du kannst ja für's Erste beginnen, in deiner Wohnung auf- oder umzuräumen. Das kostet kein Geld und besser fühlst du dich allemal. Und es gibt viele Museen, wo man mal kostelos reinkann einmal im Monat. Vielleicht findest du da etwas?

Gruß

Steckchen
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Re: nur Lügen

Beitrag von Anaba » 22.11.2009, 15:52

klaerchen hat geschrieben:Ich finde es immer wieder "interessant", wenn Menschen, die selbst in einer Krise stecken und hier vehement für sich nach Lösungen suchen, anderen Personen "gute" Ratschläge geben :roll:

Klaerchen
Da in diesem Forum viele Frauen noch nicht abgeschlossen haben und gerade diese Frauen Schmerz und Enttäuschung gut nachvollziehen können, finde ich schon das auch sie sich einbringen sollten.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: nur Lügen

Beitrag von Haram » 22.11.2009, 20:45

Ein frührer Drogenkonsument kann auch ein guter Therapeut sein.
Zwar nicht pers. erlebt, aber ich weiss, dass es so war. :)

Gruss
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Re: nur Lügen

Beitrag von Yola » 22.11.2009, 20:54

Hallo melle,

hast du gearbeitet in der Zeit und er auch ???? Schau, dass er irgendwie auf deine Rente verzichtet - du kannst, glaub ich ein Jahr vor der Scheidung etwas aufsetzen, dass er beim Versorgungsausgleich darauf verzichtet, dass du ihm etwas von deiner Rente zahlen mußt - frag mal deinen Anwalt - ich habe das leider NICHT von meinem Anwalt, aber sowas scheints zu geben .

Nicht, dass dich dann beim Scheidungstermin der Schlag trifft - so wie mich......
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momo456
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Re: nur Lügen

Beitrag von momo456 » 22.11.2009, 21:22

@Yola

was Du meinst heisst Versorgungsausgleich. Und das muss er nicht unterschreiben wenn er nicht will bzw. er muss nicht darauf verzichten. (ich meine zu wissen, dass man dies vorher in einem Ehevertrag festlegen lassen kann, hinterher kommt es auf den "guten Willen" an).

Mein Ex Mann wollte den unbedingt haben um dann 2,5 Jahre später "großzügig" darauf zu verzichten. Aber auch nur weil er nicht anwesend war und die Anwältin eingewilligt hatte. (angeblich hätte er das nicht gewusst aber ohne sein zustimmen wäre es wohl nicht möglich gewesen)

LG,
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Yola
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Re: nur Lügen

Beitrag von Yola » 23.11.2009, 00:18

ja, mir ist am Dienstag, der "schuh geplatzt" - ich bin erfolgreich geschieden worden, aber der Richter hat IHN gefragt, ob er verzichten will oder nicht - und mein EX-*sowas sagt man nicht* hat natürlich nicht verzichtet , weil wie er heute meinte, es ihm zustehen würde.........ohne Worte - könnt ihr euch so vorstellen, welche Vorstellungen mir in den Sinn kamen?

und ich verstehe nun das dt. Gesetz nicht wirklich - ER hat noch über 40 Jahre um in Rente zu gehen - keine Kinder, um die er sich kümmern muß bzw. die bei ihm leben, kann arbeiten wo und wie er will......

ICH habe 3 Kinder - folglich ist Wirkungskreis und Zeit eingeschränkt , geht wahrscheinlich eh nur Teilzeit und habe nur noch 25 Jahre bis zu REnte und ich muß ihm Rente zahlen !!!!!!

Und wir waren, wenn man Heirat und Scheidungseinreichung berechnet 2 Jahre zusammen - in der Realität nur 10 Monate.....er hat in der Zeit 11 Monate gearbeitet und ich 12 -

wie sieht es aus, wenn man Widerspruch dagegen einreicht - Scheidungsurteil und alles andere wird erst in 3 Wochen rechtskräftig.

Ach ja, ich muß ihn jeden Sonntag sehen, wenn er die Zwillinge besuchen kommt - ich lass ihn nicht alleine raus mit ihnen - sein Spruch als sie 4 Monate alt waren und er sie zum ersten Mal gesehen hat, war - dass er sie irgendwann mit nach Nigeria nimmt - ganz gleich was ich dazu sage .

Ach ja, sein Anwalt meinte am Dienstag, dass sich sein Mandant sehr wohl fühlt in Deutschland und nicht wieder nach Nigeria will - tja, wer hat ihm das wohl ermöglicht ........oh ich könnte mich in den A...beißen ( aber dann hätte ich auch ncith dieZwillinge, die möchte ich nicht missen......) aber auf ihn kann ich gut und gern verzichten....

Mir fällt da immer wieder der Film " Die Teufelinnen " ein.......ich bin sooooooooooo wütend....
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momo456
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Re: nur Lügen

Beitrag von momo456 » 23.11.2009, 09:08

klaerchen hat geschrieben:Guten Morgen Yola,

Eigentlich müssten diese Unterlagen doch von euren jeweiligen Rentenversicherungsträgern VOR Scheidung bereits errechnet worden sein, da der Versorgungsausgleich in das Scheidungsverfahren mit involviert wird.

Dort kann man Dir den "Punktestand" -danach werden Renten berechnet- genau sagen, was Dir später mal abgezogen wird.

Klaerchen
Guten morgen Yola,
und Klaerchen,

genau das habe ich auch gemeint.

Eine Scheidung ohne VORHER das mit dem Versorgungsausgleich geklärt zu haben, erfolgt in den seltensten Fällen. Man kann zwar in Ausnahmefällen das Verfahren von dem Scheidungsverfahren abhängen (sorry, kein Juristen Deutsch:-), passiert aber glaube ich nur, wenn die Scheidung sich sehr lange hinzieht.
Meine Scheidung hat fast 2,5 Jahre gedauert, weshalb: weil er die Unterlagen zum VE nicht beigebracht hat.

Als Ehezeit gilt (in vollen Monaten) Tag der Eheschliessung plus das Trennungsjahr. So bin ich von drei Monaten Ehe auf insgesamt 19 Monate (Ehezeit.!) gekommen. Der Betrag wäre minimal gewesen aber trotzdem hätte es mich geärgert.

Yola, Du müsstest doch bereits wissen wie viel Du ihm von Deiner Rente abtreten musst, das wird doch festgesetzt.

LG,
Momo
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Re: nur Lügen

Beitrag von Yola » 23.11.2009, 13:00

Hallo,

ich weiß schon wieviel ich ihm abtreten muß - ich bzw mein Anwalt haben einen Versorgungsausgleichauschluß beantragt, der nicht durch ging, weil kein großer Verstoß vorliegt .

Es geht mir nicht darum, wieviel ich ihm abtreten muß, sondern, DASS ich ihm was abtreten muß _ wer zahlt den kids alles? wer kleidet sie ein? wer kauft das essen? wer erzieht? wer kümmert sich um alles und organisiert? wer ist 24 std im einsatz?

ER doch nicht - sondern ich !

und dann muß ich ihm noch was zahlen ? es ist einfach nur unglaublich.....dieser Mann hat keinen Stolz und keinen ARsch in der Hose. WEnn es umgekehrt gewesen wäre, ich hätte abgelehnt, denn von so einem will ich nix...

Das einzigste was ich nicht weiß, ist....ab wann ich dann zahlen muß und wie lange ?
1. zahlen, wenn ich in Rente gehe und es wird aufgehoben bis er in Rente geht?
2. zahlen , wenn er in Rente geht?
§ zahlen für die ganze Rentenzeit
4 oder nur für die ehejahre ?

Vielleicht kann mir da einer behilflich sein....

ach ja, Aufenthalsbestimmungsrecht für die 2 hab ich weiterhin ( der arme Kerl hat "angst", dass ich nen Mann kennenlerne und mit den kindern dann nach America, Polen oder sonstwohin gehe - meine Frage an den richter war, ob er mir denn sagen kann, wo ich in meiner jetzigen Situation einen Mann kennenlernen soll......? )

Wie habt ihr eure Wut bewältigt und eure Sprachlosigkeit ihm gegenüber - ich sehe ihn ja jeden Sonntag. Und er tut natürlich auf obercool, obwohl ich ihn gestern als größtes A....loch bezeichnet habe.
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Re: nur Lügen

Beitrag von Yola » 23.11.2009, 13:34

, sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt...ich weiß dass das über den REntenträger geht - also dann wenn ich in Rente gehe in 25 Jahren und nicht wenn er in Rente geht in 40 Jahren ? - wenn es dann ncoh sowas wie REnte gibt.....
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Re: nur Lügen

Beitrag von momo456 » 23.11.2009, 13:45

Hallo Yola,

wann die Rente bezahlt wird.? Gute Frage, wahrscheinlich erst wenn er in Rente geht.

Das fiese daran ist, wenn er Rente bezieht und stirbt dann wird es Dir trotzdem abgezogen...! (ausser er stirbt unter einer gewissen Zeit, ich weiss jetzt nicht wie lange, dann würdest Du das wieder behalten dürfen)

LG,
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Re: nur Lügen

Beitrag von momo456 » 23.11.2009, 17:10

So, das habe ich jetzt gefunden und gilt seit 01.01.2009

Quelle:
http://www.anwalt-scheidung-online.de/v ... -09-09.php

Änderungen Versorgungsausgleich

Aus aktuellem Anlass wollen wir einen Ausblick auf das neue, gerade verabschiedete, Recht des Versorgungsausgleichs geben.:

Kein Versorgungsausgleich bei kurzer Ehedauer und geringer Differenz der Anrechte

Das Gesetz sieht, anders als bisher, nicht mehr in jedem Fall einen Versorgungsausgleich vor.

Bei einer Ehedauer von unter drei Jahren, wobei das Trennungsjahr hier mit eingerechnet ist, das dies bis zur Einreichung der Scheidung ja abgelaufen sein muss, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs nur noch auf Antrag eines der Ehegatten vorgesehen. Stellt keiner einen solchen Antrag unterbleibt daher der Ausgleich, auch wenn die Rentenanrechte erheblich sind!

Geht es bei den Eheleuten nur um einzelne, wertmäßig geringe Ausgleichsbeträge oder ergeben sich bei beiden Ehegatten bei gleichartigen Rentenansprüchen ähnlich hohe Ausgleichswerte, so soll das Familiengericht von der Durchführung des Versorgungsausgleichs absehen. Die Wertgrenze für die beiden vorgenannten Fälle liegt bei derzeit ca. 25 Euro als monatlicher Rentenbetrag.

Beispiel: Haben beide Ehegatten während der Ehe gleich viel verdient und daher die betragsmäßig gleichen Anrecht z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben und unterhält nur eine der Eheleute seit ca. 1 ½ Jahren vor der Scheidung einen Riestervertrag aus dem sich ein Rentenanrecht von 25.- € ergäbe, so soll auch hier der Ausgleich durch das Familiengericht unterbleiben.

Falls die Ehe bei Einreichung der Scheidung länger als drei Jahre besteht, gilt Folgendes:

Nach dem neuen Scheidungsrecht kann im Scheidungsverfahren eine Vereinbarung der Eheleute darüber geschlossen werden, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Scheidungsrecht musste dies in jedem Fall durch den Richter genehmigt werden. Diese Genehmigungspflicht ist nach neuem Recht entfallen.

Allerdings muss der Richter prüfen, ob der Verzicht wirksam ist. Unwirksam ist der Verzicht, wenn diese Vereinbarung sittenwidrig oder völlig unausgewogen ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehegatte durch den Verzicht über keine hinreichende Alterssicherung mehr verfügt. Wenn jeweils eine eigene, ausreichende Altersvorsorge aufgebaut werden konnte, ist der Verzicht wirksam. Diese Altersvorsorge kann bestehen in Form von Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann sich auch ergeben aus einer Betriebsrente oder aus einer privaten Alterssicherung also zum Beispiel durch Einzahlung in eine Kapital-Lebensversicherung oder durch den Erwerb einer Immobilie.

Außerdem galt bisher für Eheverträge, in denen der Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs vereinbart wurde, dass dieser Verzicht unwirksam wurde, wenn innerhalb eines Jahres nach Abschluß der Vereinbarung ein Scheidungsantrag gestellt wurde. Dies Zeitschranke fällt nach neuem Recht weg. Wenn in einem notariellen Vertrag auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet wird muss nach neuem Recht nicht mehr ein Jahr lang mit der Einreichung der Schekdung gewartet werden. Es kann dann sofort nach der Beurkundung die Scheidung beantragt werden.

Bei Fragen zu den Einzelheiten dieser neuen Regelung sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Interne Teilung der Anwartschaften hat künftig Vorrang

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, so gilt nun: Im Gegensatz zu der bislang geltenden Rechtslage, welche verlangte, dass eine Verrechnung aller in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften aus den unterschiedlichen Versorgungen und einen Ausgleich der Hälfte des Wertunterschieds über die gesetzliche Rentenversicherung, erfolgt, sollen nun alle in der Ehe entstandenen Versorgungsanrechte im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten geteilt werden.

Dadurch soll erreicht werden, dass die bislang durch die Umrechnung bestimmter Anrechte mit Hilfe der so genannten Barwertverordnung erfolgte Berechnung nicht mehr auf einer ungenauen Prognose der Wertentwicklung des zu übertragenden Anrechts beruht, sondern der zum Zeitpunkt des Rentenbezuges tatsächliche Gegenwert der Versorgung dem zum Ausgleich berechtigten Ehegatten zufließt. Dies führt dazu, dass nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs jeder der Ehegatten bei den beteiligten Versorgungsträgern ein Versicherungskonto erhält, auch wenn derjenige dort nie eine eigene Einzahlung getätigt hat.

Dies führt dann zu einer im Ergebnis wohl gerechteren Verteilung der in der Ehezeit entstandenen Anrechte auf Betriebsrenten und private Altersvorsorge, soweit diese nicht Kapital bildend sind und damit in de Zugewinnausgleich fallen. Auch können nun mit dieser Neuerung weitgehend alle Anrecht mit der Scheidung direkt ausgeglichen werden und spätere Abänderungsverfahren oder die Geltendmachung von Anrechten im so genannten schuldrechtliche Versorgungsausgleich werden überflüssig.

Beispiel: Der Mann hat in der Ehe neben einer gesetzlichen Rentenanwartschaft von 20 Entgeltpunkten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (dies wären im Moment 20 x 26,56 Euro = 531,20 Euro monatlich). Weiterhin hat er ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung bei einer Pensionskasse mit einem Kapitalwert von 30.000 Euro aufgebaut.

Seine Ehefrau, die keine eigenen Rentenanrechte in der Ehezeit erhalten hat würde durch den Versorgungsausgleich die Hälfte der gesetzliche Rentenanwartschaft von 10 Entgeltpunkten (= 265,60 €) bekommen. Soweit gibt es keine Unterschied zwischen neuer und alter Rechtslage. Nach der Neuen Rechtslage wird die Frau aber auch bei der Pensionskasse einen Anspruch auf eine Betriebsrente entsprechend einem Kapitalwert von 15.000 Euro erhalten. Nach bisheriger Rechtslage wäre der Kapitalwert dieser Versicherung umgerecht worden, um diesen mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar zu machen, wodurch vermutlich in der Regel ein geringeres Rentenanrecht, welches dann über die gesetzliche Rente (oder bei Überschreitung der Höchstbeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich) auszugleichen war. Die Rentenanwartschaften des Mannes werden im Gegenzug entsprechend gekürzt.

Nur ausnahmsweise erfolgt die Teilung extern

Wenn die ausgleichsberechtigte Person zustimmt, oder es sich um eine Kleinstversorgung handelt, bei der also ein Betrag von unter 50.-€ monatlicher Rente anfällt (hier gibt es einzelne Ausnahmen), und der beteiligte Rentenversicherungsträger dies beantragt, kann eine Teilung der Rentenanrecht ausnahmsweise außerhalb eines Versorgungssystems (extern) erfolgen. Es wird in solchen Fällen der Versorgungsträger verpflichtet sein den Gegenwert des Rentenanrecht bei einem anderen Versorgungsträger einzuzahlen (dem der bereits für den ausgleichsberechtigten einen bestehenden Rentenversicherungsvertrag bereithält oder einem neuen Rentenvertrag).


Beispiel: Will der die betriebliche Altersversorgung (aus dem vorangegangenen Beispiel) des zum Ausgleich verpflichteten Ehemannes für diese nicht im Wegen der internen Teilung ein Rentenkonto anlegen, kann er mit ihrem Einverständnis das ihr zustehende Deckungskapital der Versorgungsanwartschaft von 15.000 Euro zum Beispiel in einen für die Frau neu anzulegenden (zweckgebundenen) Riestervertrag einzahlen.

Übergangsregelung für laufende Verfahren

Bereits anhängige Verfahren, die nicht mehr mit der Scheidung verbunden sind, weil sie zum Beispiel im Hinblick auf die Startgutschriften der VBL- und ZVK-Anrecht abgetrennt oder ausgesetzt worden sind, werden nach neuem Recht entschieden, wenn sie nach dem 1. September 2009 weiter betrieben werden. Spätestens ab dem 1. September 2010 wird das neue Recht für alle Versorgungsausgleichsverfahren gelten, die zu diesem Zeitpunkt noch in der ersten Instanz, also vor dem Amtsgericht, noch nicht entschieden wurden.
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