hin und her gerissen

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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leva
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von leva » 10.08.2016, 18:42

Hast du in D geboren? Falls ja kannst dir doch eine Kopie der GU in deinem Standesamt abholen.
War der Vater von dir nicht angegeben?Seid ihr verheiratet?

OK,scheint,als warst nicht verheiratet.
Hat der KV die Vaterschaft anerkannt,beim JA o Gericht,bezahlt Unterhalt? Alles andere ergibt sich aus deiner Antwort.

Wende
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von Wende » 10.08.2016, 18:53

Kennst du die Identität des Vaters nicht, oder willst du nicht, dass diese bekannt wird?

Deine Tochter hat ein Recht darauf zu erfahren wer ihr Erzeuger ist. Du machst euch beiden nur das Leben schwer, wenn du seine Identität verheimlichst und auch das Jugendamt wird sich schwer damit tun, wenn du lügst. Dann bist du die Gelackmeierte. Deine Tochter sowieso, weil du ihr ihren Erzeuger unterschlägst.
Jeder Mensch hat ein Recht darauf zu wissen wo er herkommt, wo seine Wurzeln sind. Deine Tochter wird dir noch früh genug auf`s Dach steigen, wenn du den Namen nicht rausrückst. Willst du das wirklich?

Es bedeutet ja nicht, wenn du ihn angibst, dass er das Sorgerecht hat. Hast du vor irgendetwas Angst, was in diesem Zusammenhang stehen könnte?

Franconia
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von Franconia » 10.08.2016, 19:06

leva hat geschrieben:Hast du in D geboren? Falls ja kannst dir doch eine Kopie der GU in deinem Standesamt abholen.
War der Vater von dir nicht angegeben?Seid ihr verheiratet?

OK,scheint,als warst nicht verheiratet.
Hat der KV die Vaterschaft anerkannt,beim JA o Gericht,bezahlt Unterhalt? Alles andere ergibt sich aus deiner Antwort.
So lange die Identität eines Elternteils (hier der Vater) nicht zweifelsfrei geklärt ist gibt es i.d.R. in D keine Geburtsurkunde sondern "nur" einen Auszug aus dem Geburtsregister (mit dem Vermerk "Identität nicht nachgewiesen" oder "Identität nicht belegt"). Der Auszug aus dem Geburtenregister reicht dann auch aus um Kindergeld, Erziehungsgeld oder sonstige Hilfen/staatliche Leistungen zu beantragen oder das Kind in die Krankenversicherung aufzunehmen.

Und bei einem ausl. Vater aus einem Land mit unsicherem Urkundewesen reicht i.d.R. weder Pass noch Geburtsurkunde (vom Kindesvater) aus, sondern es braucht dafür eine Überprüfung durch den Vertrauensanwalt damit die Echtheit der Person und der Dokumente bestätigt wird. Erst dann gibt es für das Kind auch eine Geburtsurkunde.

Ich weiß ja nicht wie das Verhältnis von der TE zum Kindsvater war/ist, aber so ein Kind fällt nicht vom Himmel. Von daher wäre schon vor der Geburt viel Zeit gewesen um zumindest mal alles, was zur zweifelsfreien Klärung der Identität des Vaters nötig ist, in die Wege zu leiten.


Ja, das ganze kostet Zeit und Geld.
Aber deswegen - und weil es ggf. auch ohne ordentliche Geburtsurkunde geht - die Hände in den Schoss zu legen und alles auf das Kind abzuwälzen, das sich dann als Erwachsener nach 18+ Jahren damit herum schlagen muss, ist mMn nicht unbedingt ein vorbildliches und kinderfreundliches Verhalten der Eltern bzw. des verantwortlichen Elternteils.


Ist der Vater unbekannt, also gibt die Mutter das bei der Geburtsanmeldung gegenüber den Behörden auch so an, dann hingegen gibt es eine normale Geburtsurkunde bei der dann bei den Angaben zum Vater "Unbekannt" steht.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

leva
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von leva » 10.08.2016, 19:11

Ist der Vater unbekannt, also gibt die Mutter das bei der Geburtsanmeldung gegenüber den Behörden auch so an, dann hingegen gibt es eine normale Geburtsurkunde bei der dann bei den Angaben zum Vater "Unbekannt" steht.
Danach gehe ich nach erneutem Lesem des Eingangspostings aus.Aber Spekulationen helfen nicht,die TE koennte das klarstellen.

Franconia
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von Franconia » 10.08.2016, 19:13

@ Leva und Wende,

ich verstehe die TE so, dass der KV sehr wohl bekannt als auch als Vater angegeben ist.
Da er aber wohl aus einem Land mit unsicherem Urkundewesen (und ggf. auch noch Asylbewerber ist?) kommt und es daher entweder Zweifel an seiner Identität (ist er wirklich der Mann für den er sich ausgibt/ausweist) oder an der Echtheit seiner Papiere gibt, bestehen die Behörden zu Recht darauf seine Identität erst mal zweifelsfrei zu klären - und so lange gibt es in D einfach keine Geburtsurkunde.
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Wende
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von Wende » 10.08.2016, 19:24

@Franconia, du hast wohl recht und ich der TE wohl Unrecht getan.

Das dürfte ein schwieriges Unterfangen sein, wenn dem so ist wie du beschrieben hast. Dann liegt es wohl doch an dem Erzeuger.
Ich will ja nicht unken, aber ich glaube, dass sich solche Fälle häufen werden...

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Re: Geburtenregister???

Beitrag von Efendi II » 10.08.2016, 20:51

Franconia hat geschrieben: Ist der Vater unbekannt, also gibt die Mutter das bei der Geburtsanmeldung gegenüber den Behörden auch so an, dann hingegen gibt es eine normale Geburtsurkunde bei der dann bei den Angaben zum Vater "Unbekannt" steht.
Sicher ist Ihr der Vater des Kindes nicht unbekannt, denn sie schreibt
gigi hat geschrieben:ich hab seit drei Jahren einen freund aus Guiennea grade ein Kind von ihm bekommen 6 Monate jetzt.
So liegt es wahrscheinlich doch an der ungeklärten Identität des Vaters.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Wende
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von Wende » 10.08.2016, 21:01

ich hab seit drei Jahren einen freund aus Guiennea grade ein Kind von ihm bekommen 6 Monate jetzt.
@Efendi, wo hast du diese Information denn her? :shock:

einhorn
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von einhorn » 10.08.2016, 21:06

Dein Kind braucht diesen Vater Nicht!!! Die Gene sind nicht alles.

Du brauchst Ihn. Und Du tust Deinem Kind nicht s Gutes. Es ist schwer allein. Du bist erwachsen, Denk an Dein Kind . Es braucht Dich.

Ein Vater für den Sie nur Mittel zum Zweck warst ist schlimmer als gar keiner. So siehts aus.


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Re: Geburtenregister???

Beitrag von Wende » 10.08.2016, 21:23

Danke@einhorn für den Link.

Au weia. Das ist ja wirklich eine ganz üble Geschichte!
Da kann man einfach nicht mehr nachkommen, weil da viel zu viel im Argen liegt und hier Stellvertreter-Kriegs-Threads aufgemacht werden.
Wer soll denn da noch durchsehen?

Franconia
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von Franconia » 10.08.2016, 21:31

Efendi II hat geschrieben:
Franconia hat geschrieben: Ist der Vater unbekannt, also gibt die Mutter das bei der Geburtsanmeldung gegenüber den Behörden auch so an, dann hingegen gibt es eine normale Geburtsurkunde bei der dann bei den Angaben zum Vater "Unbekannt" steht.
Sicher ist Ihr der Vater des Kindes nicht unbekannt, denn sie schreibt
gigi hat geschrieben:ich hab seit drei Jahren einen freund aus Guiennea grade ein Kind von ihm bekommen 6 Monate jetzt.
So liegt es wahrscheinlich doch an der ungeklärten Identität des Vaters.
Der Abschnitt mit "Vater unbekannt" war nur als Nachsatz zur Differenzierung wann es eine GU gibt und wann es keine gibt.
Wenn du meinen ganzen Beitrag liest, dann ist ersichtlich das mir schon klar ist, dass der Vater bekannt und auch als Vater angegeben wurde. :wink:
einhorn hat geschrieben:Dein Kind braucht diesen Vater Nicht!!! Die Gene sind nicht alles.

Du brauchst Ihn. Und Du tust Deinem Kind nicht s Gutes. Es ist schwer allein. Du bist erwachsen, Denk an Dein Kind . Es braucht Dich.

Ein Vater für den Sie nur Mittel zum Zweck warst ist schlimmer als gar keiner. So siehts aus.
Es geht nicht darum ob die TE oder das Kind diesen Vater braucht oder nicht.
Es geht
1. darum, dass ein Kind ein Recht darauf hat zu wissen wer der Vater ist
2. darum, dass bei der Anmeldung der Geburt der Vater schon angegeben wurde, aber aufgrund von (berechtigten) Zweifeln an seiner Identität und/oder Echtheit der von ihm vorgelegten Dokumente die Ausstellung einer GU für´s Kind rechtlich nicht möglich ist.

Ob der Vater ein Ar... war/ist und das Kind für ihn nur Mittel zum Zweck war/ist, ist nicht das Thema, denn das ist durch nachdem die TE ihn als Vater bei Geburtsanmeldung angegeben hat. Selbst wenn beides zutrifft, dann gibt das mMn der Mutter noch lange nicht das Recht die Hände in den Schoss zu legen, nicht dafür zu sorgen das ihr Kind eine richtige Geburtsurkunde bekommt und später alles dem (dann erwachsenen) Kind zu überlassen.
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von Anaba » 10.08.2016, 21:41

Ich füge beide Threads zusammen.
Damit man sich ein Bild machen kann worum es hier eigentlich geht.
Sonst kommen die User völlig durcheinander.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Franconia
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von Franconia » 10.08.2016, 21:54

Allerdings würde ich die fehlende bzw. nicht zu erstellende GU aktuell nicht unbedingt nur negativ sehen.

Seine AE hängt vom Kind ab. Und um eine AE zur Personensorge zum dt. Kind zu bekommen braucht es neben einigen anderen Dingen eben auch die Geburtsurkunde vom Kind. Ich glaube nicht das sich die AHB mit dem Registerauszug zufrieden gibt bei dem hinter den Angaben des Vaters der Zusatz "Identität nicht nachgewiesen" steht.

Da für ihn momentan sehr viel bis alles vom Kind abhängt - und dazu gehören auch alle nötigen und vollständigen Papiere vom/für das Kind - sollte ihm doch eigentlich sehr daran gelegen sein eine offizielle GU zu bekommen bzw. alles dafür zu tun damit diese erstellt werden kann (auf seine Kosten versteht sich).

Ich würde es wie gesagt nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag schleifen lassen, schon im Interesse deines Kindes, aber da du normalerweise mit dem Registerauszug erst mal die wichtigsten Dinge erledigen und beantragen kannst, kannst du da auch gerne noch ein paar Monate abwarten um zu sehen ob er seinen Hintern bewegt um an die für ihn so wichtigen Papiere zu kommen.
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gigi
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von gigi » 10.08.2016, 22:08

a danke für die Beiträge
ich habe neuen Thread aufgemacht ich dachte ich kriege vielleicht keine Antworten weil die Beiträge älter sind. :oops:

Auch wenn er mich verarscht hat :( . Ich möchte jetzt tun was für mein Kind gut. Die Frau beim Standesamt meinte ich brauche sein Reisepass und Geburtsurkunde und dann muss es vor Gericht also Antrag stellen das könnte zwei Jahre dauern :( und es ist nicht sicher ob sie es genehmigen

gigi
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von gigi » 10.08.2016, 22:18

Franconia ja er hat schon alle Papiere hab ihn gefragt :!: :!:

ich kann es auch irgendwie nicht glauben das er mich benutzt hat
er ruft mich immer noch an will mit mir reden er liebt mich und so

einhorn
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von einhorn » 10.08.2016, 22:32

DEm Kind zu sagen wer sein Vater ist, kann Sie ja später auch noch tun. Das Kind wird den Schock mit älteren Jahren besser verarbeiten können.

Wen interesiert den die Geburtsurkunde, die brauchst Du wenn Dein Perso abgelaufen ist und es reicht wenn Du nachweisen kannst, das Du geboren bist.


Wenn der kerl dann irgendwelche Umganmgsrechte mit einem 8- monate altem Baby herleiten will ist das doch auch nicht unbedingt gut für das Kind. das Jugendamt mag anderer Meinung sein

Franconia
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von Franconia » 10.08.2016, 22:44

gigi hat geschrieben:Franconia ja er hat schon alle Papiere hab ihn gefragt :!: :!:

ich kann es auch irgendwie nicht glauben das er mich benutzt hat
er ruft mich immer noch an will mit mir reden er liebt mich und so
Wenn er schon alle Papiere hat, dann soll er sich auch darum kümmern das rechtlich alles geregelt wird -
ER soll alle Papiere abgeben
ER soll alle Kosten für die nötigen Überprüfungen übernehmen.

Euer Kind ist jetzt schon ein paar Monate alt und das ohne GU, also kannst du evtl. noch 2 oder 3 Monate warten, dann mal beim Standesamt nachfragen ob die Beurkundung schon läuft (also ob ER die nötigen Papiere abgegeben hat)

Wenn das nicht der Fall ist, dann geh zu einem Anwalt.
Der soll ihn auffordern mit einer Frist alle nötigen Papiere, die zur Beurkundung der Geburt eures Kindes nötig sind, beim Standesamt abzugeben und die anfallenden Kosten für die nötigen Überprüfungen zu begleichen.

Macht er nichts, dann kannst du das Gericht einschalten, die werden ihm dann schon zeigen was unter Mitwirkungspflicht zu verstehen ist :wink:
gigi hat geschrieben:er ruft mich immer noch an will mit mir reden er liebt mich und so
So groß kann seine Liebe nicht sein wenn er seinen Hintern nicht hoch bekommt um die Papiere zum Standesamt zu bringen.
An deiner Stelle würde ich mich gar nicht mehr auf ein Gespräch mit ihm einlassen, er hat dich benutzt und wird dich weiter hin halten und benutzen.
Wenn du mit ihm kommunizieren musst, dann NUR schriftlich und am besten nur über einen Anwalt.
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Franconia
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von Franconia » 10.08.2016, 22:59

einhorn hat geschrieben:DEm Kind zu sagen wer sein Vater ist, kann Sie ja später auch noch tun. Das Kind wird den Schock mit älteren Jahren besser verarbeiten können.

Wen interesiert den die Geburtsurkunde, die brauchst Du wenn Dein Perso abgelaufen ist und es reicht wenn Du nachweisen kannst, das Du geboren bist.


Wenn der kerl dann irgendwelche Umganmgsrechte mit einem 8- monate altem Baby herleiten will ist das doch auch nicht unbedingt gut für das Kind. das Jugendamt mag anderer Meinung sein
@ Einhorn

nochmal für dich: er ist als Vater schon angegeben, die Nummer ist also schon längst erledigt und er kann, da er als Vater angegeben ist und wohl sogar das geteilte Sorgerecht hat, seine Rechte als Vater geltend machen.

Ob das jetzt gut oder schlecht für das Kind ist, das interessiert (leider) keinen - weder das Jugendamt noch das Familiengericht wenn er seine väterlichen Rechte einklagen sollte.

Jetzt geht es darum wie man die Bürokratie regelt, am besten ohne das die TE jetzt (oder das Kind in einigen Jahren) dafür auch noch zahlen muss - und ohne dem KV durch seine Mitwirkungspflicht mehr Rechte und Angriffsfläche als nötig zu geben.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Efendi II
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Re: Geburtenregister???

Beitrag von Efendi II » 11.08.2016, 09:21

Wende hat geschrieben:
ich hab seit drei Jahren einen freund aus Guiennea grade ein Kind von ihm bekommen 6 Monate jetzt.
@Efendi, wo hast du diese Information denn her?
Das hatte die TE bereits in ihren ersten Beitrag geschrieben.
Guckst Du hier:
http://forum.1001geschichte.de/viewtopi ... 88#p326388
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