Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

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hopeandglory
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von hopeandglory » 03.02.2013, 19:44

Stella_x hat geschrieben:
Ich habe nicht gesagt das mein sohn nicht italiener sonder it und dt....wieso weiss das niemand???
Wenn ein dt in Spanien geboren, wird er Sp und dt ist normal....

Nein Stella, Du irrst Dich - es gibt keine automatische Staatsangehörigkeit aufgrund der Geburt in der EU (in Amerika gibt es das, aber nicht bei uns in Europa).
Informationen findest Du hier (in italiano): http://www.esteri.it/MAE/IT/Italiani_ne ... ascita.htm
Ciao hopeandglory

Anaba
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Anaba » 03.02.2013, 19:47


Ja verstehst du es falsch! Ich glaube wenn er nicht dt wäre. Würde ich nicht nicht sein. Oder??? Weil sein Vater würde uns in ruhe lassen....
Ich denke, du bist Italienerin?
Wenn dein Sohn keinen deutschen Vater hat, wie kann er dann deutsch sein?
Liebe Grüße
Anaba

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Stella_x
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Stella_x » 03.02.2013, 19:49

hopeandglory hat geschrieben:
Stella_x hat geschrieben:
Ich habe nicht gesagt das mein sohn nicht italiener sonder it und dt....wieso weiss das niemand???
Wenn ein dt in Spanien geboren, wird er Sp und dt ist normal....
Nein Stella, Du irrst Dich - es gibt keine automatische Staatsangehörigkeit aufgrund der Geburt in der EU (in Amerika gibt es das, aber nicht bei uns in Europa).
Warum mein Sohn besitzt ein deutsches und ein Italienisches Paß???

Stella_x
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Stella_x » 03.02.2013, 19:54

hopeandglory hat geschrieben:
Stella_x hat geschrieben:
Ich habe nicht gesagt das mein sohn nicht italiener sonder it und dt....wieso weiss das niemand???
Wenn ein dt in Spanien geboren, wird er Sp und dt ist normal....
Nein Stella, Du irrst Dich - es gibt keine automatische Staatsangehörigkeit aufgrund der Geburt in der EU (in Amerika gibt es das, aber nicht bei uns in Europa).
Informationen findest Du hier (in italiano): http://www.esteri.it/MAE/IT/Italiani_ne ... ascita.htm
Ciao hopeandglory
Kannst du Italiesch?

von it die du mir geschickt hast...
I figli di cittadini italiani, anche se nati all’estero ed eventualmente in possesso di un’altra cittadinanza, sono cittadini italiani.

Die Kinder des italienischen Staatsbürgers, auch wenn im Ausland geboren und im Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit, sind italienische Staatsbürger.

Das bedeutet was ich die ganze Zeit sage... Mein Soh obwohl in deutschland geboren und die deutsches Staatsangehörigkeit hat auch noch die Italienische da das seinen mama als ich Italienerin ist.

Glaub mir wenn ich etwas sage weiss worüber rede...

Anaba
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Anaba » 03.02.2013, 19:55

Wenn ein Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, in Deutschland geboren wird, ist es Deutscher wenn ein Elternteil sich acht Jahre in Deutschland legal aufhält.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_S ... smodell.29

Das würde heißen, wenn Stella acht Jahre in Deutschland lebt, wären ihre Söhne Deutsche.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Amely » 03.02.2013, 19:55

das sagt info4alien dazu:

"doppelte Staatsangehörigkeit" für Kinder




Wann erhalten Kinder durch Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit?

Kinder von deutschen Staatsangehörigen:

Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt.

Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:

Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

mindestens ein Elternteil

1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und

2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).

Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.

Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen! Wer nicht rechtzeitig die erforderliche Erklärung abgibt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit!
Liebe Grüße Amely

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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Anaba » 03.02.2013, 19:57

Mein Soh obwohl in deutschland geboren und die deutsches Staatsangehörigkeit hat auch noch die Italienische da das seinen mama als ich Italienerin ist.
Dein Sohn ist nur deutsch wenn du acht Jahre hier lebst.

Man ist nicht automatisch Deutscher, nur weil man hier geboren ist.
Liebe Grüße
Anaba

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hopeandglory
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von hopeandglory » 03.02.2013, 19:58

Amely hat geschrieben:das sagt info4alien dazu:

"doppelte Staatsangehörigkeit" für Kinder




Wann erhalten Kinder durch Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit?

Kinder von deutschen Staatsangehörigen:

Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt.

Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:

Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

mindestens ein Elternteil

1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und

2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).

Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.

Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen! Wer nicht rechtzeitig die erforderliche Erklärung abgibt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit!
Ja, das hatte ich gerade auch gegoogelt - mein vorheriger Beitrag wurde leider nicht gesendet. Sorry Stella, dieses Gesetz gibt es offenbar schon seit 01.01.2000 - war mir trotzdem nicht bekannt.

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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Stella_x » 03.02.2013, 19:59

Anaba hat geschrieben:Wenn ein Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, in Deutschland geboren wird, ist es Deutscher wenn ein Elternteil sich acht Jahre in Deutschland legal aufhält.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_S ... smodell.29

Das würde heißen, wenn Stella acht Jahre in Deutschland lebt, wären ihre Söhne Deutsche.
Warum glaubt mir keiner?? soll ich die Papiere schicken??? Wenn nicht so wäre warum sein Vater so schaff dadrauf war auf die Papiere?? Und ausser dem mein kleiner ist 8 Monate Alt soll ich es wissen oder???

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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Stella_x » 03.02.2013, 20:01

hopeandglory hat geschrieben:
Amely hat geschrieben:das sagt info4alien dazu:

"doppelte Staatsangehörigkeit" für Kinder




Wann erhalten Kinder durch Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit?

Kinder von deutschen Staatsangehörigen:

Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt.

Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:

Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

mindestens ein Elternteil

1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und

2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).

Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.

Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen! Wer nicht rechtzeitig die erforderliche Erklärung abgibt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit!
Ja, das hatte ich gerade auch gegoogelt - mein vorheriger Beitrag wurde leider nicht gesendet. Sorry Stella, dieses Gesetz gibt es offenbar schon seit 01.01.2000 - war mir trotzdem nicht bekannt.
Danke!!! Habe auch gesagt seit 2000, da das It in der EU oder???

Anaba
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Anaba » 03.02.2013, 20:04

Wir glauben dir.
Wir haben nur darauf hingewiesen, dass man als Ausländer acht Jahre rechtmäßig Aufenthalt haben muss wenn das hier geborene Kind Deutscher ist.
Das heißt, du lebst acht oder mehr Jahre in Deutschland.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Stella_x » 03.02.2013, 20:06

Anaba hat geschrieben:Wir glauben dir.
Wir haben nur darauf hingewiesen, dass man als Ausländer acht Jahre rechtmäßig Aufenthalt haben muss wenn das hier geborene Kind Deutscher ist.
Das heißt, du lebst acht oder mehr Jahre in Deutschland.
hopeandglory

hat das Gesetz kopiert...sehe oben

Justicia

Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Justicia » 03.02.2013, 20:41

Stella, fühl dich bitte nicht angegriffen. Es ist nicht so leicht, in deinen Texten durchzusteigen. Das ist kein Vorwurf! Du kannst und sollst natürlich hier schreiben, daher kommen eben nur die Nachfragen.

Keiner konnte wissen, dass du bereits acht Jahre rechtsmäßig in Deutschland lebst. Es hätte durchaus sein können, dass dein jüngster eben nicht die dt. Staatsangehörigkeit hat oder bekommt und damit wärst du ein ganzes Stück weiter. Nun ist es aber nicht so und wir können gemeinsam schauen, welche Möglichkeiten du hast.

So wie ich dich verstanden habe, geht es dir in erster Linie darum, dass dein Herzschmerz über das Verhalten deines Ex-Freundes gelindert wird. Das ist auch nachvollziehbar, keiner hat gerne Liebeskummer. Ich empfehle dir aber dringend, deine Prioritäten zu verschieben. In erster Linie sollte es darum gehen, deine Kinder zu schützen und in einer strukturieten und sicheren Umgebung aufwachsen zu lassen.

Es ist abzuklären, ob es gravierende Gründe gibt, die gegen ein geteiltes Sorgerecht sprechen. So wie es durchklang, wurdest du und deine Kinder bedroht (oder habe ich das falsch verstanden?). Schreibe das alles auf und übergebe es dem Jugendamt. Hast du eine Hilfe für solche Schreiben? Wenn nicht, können dir die Ansprechpartner bestimmt helfen.

Wenn es beim geteilten Sorgerecht bleibt, muss ein Weg gefunden werden, wie du trotz deiner Entäuschung eine stabile, verantwortungsvolle Mutter werden bzw. bleiben kannst. Deinen Kindern und dir selbst zu Liebe.

Ja, wahrscheinlich hat dein Ex dich benutzt, damit er eine AE bekommt. Wer innerhalb 2,5 Jahren nur eine Klausur schreibt, muss damit rechnen, dass sein Studentenvisum nicht verlängert wird. Sein Glücksfall ist also die Schwangerschaft. Man schafft es kaum leichter. Das ist auf der einen Seite furchtbar ungerecht und ich verstehe deinen Groll. Doch die Kinder können nichts dazu!
Das alles ändert nichts daran, dass er der Vater deines Babys ist! Du bist die Mutter, mit genau den gleichen Rechten und Pflichten wie dein Ex. Nimm sie bitte wahr und versteife dich nicht auf den Liebeskummer. Das ist natürlich leichter gesagt als getan, aber versuche es.

Vielleicht tut dir eine professionelle Therapie gut?

Ich hoffe, dass du dich ganz bald emotional von ihm lösen kannst und klare Strukturen ohne Angst und Verzweiflung hast. Denn Kinder, auch Kleinkinder, spüren es, wenn es der Mama nicht gut geht. Denk daran.

Stella_x
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Stella_x » 03.02.2013, 21:38

Julija hat geschrieben:Stella, fühl dich bitte nicht angegriffen. Es ist nicht so leicht, in deinen Texten durchzusteigen. Das ist kein Vorwurf! Du kannst und sollst natürlich hier schreiben, daher kommen eben nur die Nachfragen.
Keiner konnte wissen, dass du bereits acht Jahre rechtsmäßig in Deutschland lebst. Es hätte durchaus sein können, dass dein jüngster eben nicht die dt. Staatsangehörigkeit hat oder bekommt und damit wärst du ein ganzes Stück weiter. Nun ist es aber nicht so und wir können gemeinsam schauen, welche Möglichkeiten du hast.
Danke. Ja ich lebe schon länger hier, aber wie gesagt seit 1.1.2000 das Italien in der EU ist und daher auch die Kinder die hier geboren werde automatisch dt. Er Wüste das wegen mein großer Sohn.
So wie ich dich verstanden habe, geht es dir in erster Linie darum, dass dein Herzschmerz über das Verhalten deines Ex-Freundes gelindert wird. Das ist auch nachvollziehbar, keiner hat gerne Liebeskummer. Ich empfehle dir aber dringend, deine Prioritäten zu verschieben. In erster Linie sollte es darum gehen, deine Kinder zu schützen und in einer strukturieten und sicheren Umgebung aufwachsen zu lassen.
Ja und Nein. Was er mit mir früher gemacht hat, macht jetzt mit mein größer. Die waren Heute bei ihm vom 12.30 bis 18.30. Ich habe mit die Umgangspflegerin abgemacht das ich Ihm nicht mehr sehen muss, zu mindestens habe ich das geschafft. Also mein größer lieb Ihm überall obwohl er nicht gut findet das er weg ist (ich kann und ich will nicht das er alles versteht). Mein Sohn wollte pizza essen er sagte wir gehen zu mein freund und er darf entscheiden. So hat nix bekommen obwohl wir uns vereinbart haben. Er sagt zu mein sohn er würde Ihm in Kamerun bringen er soll nur Französische lernen.
Ich weiss das solche Sache Kleinigkeit sind, aber sind die Sache wie er bei mir hingekommen ist. Wir sollte dieses Jahr Nach Kamerun zu seine Familien Fliegen. Seine Familie wüste überhobt nicht wer ich bin....Mein Sohn hat mir nicht viel erzählt, aber als er nach Hause kamm war super glücklich, so wie ich damals war...
Es ist abzuklären, ob es gravierende Gründe gibt, die gegen ein geteiltes Sorgerecht sprechen. So wie es durchklang, wurdest du und deine Kinder bedroht (oder habe ich das falsch verstanden?). Schreibe das alles auf und übergebe es dem Jugendamt. Hast du eine Hilfe für solche Schreiben? Wenn nicht, können dir die Ansprechpartner bestimmt helfen.
Die Umgangspflegerin möchte einen Verlängerung des Umgang. Und außerdem, habe ich geschafft statt 2 in der WO nur 1. Er darf mich nicht mehr anrufen und nicht mehr sprechen. Ich glaube das ist gut. Weil nur Eltern die kommunizieren können für die kindern gemeinsam sorgen. Sie Meint das unseren Kommunikation ist so schwer das die Kindern darunter leiden.
Wenn es beim geteilten Sorgerecht bleibt, muss ein Weg gefunden werden, wie du trotz deiner Entäuschung eine stabile, verantwortungsvolle Mutter werden bzw. bleiben kannst. Deinen Kindern und dir selbst zu Liebe.
Ich versuche Alles....Ich komme gerade von ein 3 wo kure. Es war schön endlich ohne Ihm. Und druck von alle Seite. ZB meine Anwältin hat gesagt wenn ich die UP immer wieder zeigen lasse das ich nicht will das die kinder zu papa gehen kann auch sein das ich das sorgerecht verliere....
Ja, wahrscheinlich hat dein Ex dich benutzt, damit er eine AE bekommt. Wer innerhalb 2,5 Jahren nur eine Klausur schreibt, muss damit rechnen, dass sein Studentenvisum nicht verlängert wird. Sein Glücksfall ist also die Schwangerschaft. Man schafft es kaum leichter.
Kannst du laut sagen.....was kann man machen wenn mann das merkt??? Ich habe irgendwie gemerkt in der 7 Monat...
Und ich bin jemand das alles raus bekommt......reingelegt!!!



Vielleicht tut dir eine professionelle Therapie gut?
Das ist nicht so leicht. Oder Besser es war nicht so leicht. Ich habe in der schwangerschafft alles bekommen, das ich immer Angst bekommen habe das ich krankenhaus gehen muss und Operiert werden. Und ich wollte einfach nicht das meine Kindern zu pflegeeltern gehen. Aber jetzt dencke die werden es schaffen, besser als ein vater die ausgenutzt hat nur AG
Ab 15/02 werde ich eine TM damit ich die ganze Untersuchen machen kann. Und dann möchte ich ein job haben, damit ich wieder in der Gesellschaft gehen kann.

Anaba
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Anaba » 03.02.2013, 22:10


Ja und Nein. Was er mit mir früher gemacht hat, macht jetzt mit mein größer. Die waren Heute bei ihm vom 12.30 bis 18.30. Ich habe mit die Umgangspflegerin abgemacht das ich Ihm nicht mehr sehen muss, zu mindestens habe ich das geschafft. Also mein größer lieb Ihm überall obwohl er nicht gut findet das er weg ist (ich kann und ich will nicht das er alles versteht). Mein Sohn wollte pizza essen er sagte wir gehen zu mein freund und er darf entscheiden. So hat nix bekommen obwohl wir uns vereinbart haben. Er sagt zu mein sohn er würde Ihm in Kamerun bringen er soll nur Französische lernen.
Stella, wenn du ihn erst 2011 kennengelernt hast,
kann er doch nicht der Vater von deinem fünfjährigen Sohn sein.
Wieso hat er mit ihm Umgang?
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Bina62 » 04.02.2013, 00:38

Hallo Stella,Dein Freund ist ein Lügner und Betrüger,lasse ihn ziehen.Kläre mit Hilfe des Jugendamtes Deine Belange,wie Du schriebst hast Du einiges getan.Denke an Dich und die Kinder,nur Ihr seid wichtig,oberste Priorität.Lasse Ruhe in Dein Leben Kehren ,und gehe strukturiert vor.Deine Situation ist bescheiden ,aber nicht hoffnungslos.Schreibe hier weiter,und lies die Geschichten.Lg.Bina

Justicia

Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Justicia » 04.02.2013, 03:23

Hallo Stella,

danke für deine Antwort.

Du hast leider direkt in meine Zitate geschrieben. Es hat etwas gedauert, bis ich das gemerkt habe. Ich erkläre dir nochmal kurz, wie du zitierst:

Wenn du bestimmte Absätze oder Sätze zitiere willst, markierst du genau diesen Bereich. Das machst du indem du mit der Maus über die Buchstaben fährst und sie gedrückt hälst. Dabei erscheinen die markierten Buchstaben mit blauem Hintergrund. Das bleibt dann auch so, wenn du aufhörst auf die Maus zu drücken. Dann gehst du mit der Maus auf das Blaue und machst einen Rechtsklick. Es erscheint ein kleines grau unterlegtes Fenster. Dort klickst du auf markieren. Dann führst du die Maus wieder hoch zu deinem Antwortfeld, wo du schreibst. Hier machst du wieder einen Rechtsklick. Es öffnet sich wieder das graue Fenster und du gehst auf einfügen. Der markierte Teil erscheint. Diesen markierst du wieder und gehst auf Oute. Das ist in der Zeile unmittelbar über dein Antwortfeld. Dann ist es richtig zitiert und du beginnst eine neue Zeile und schreibst.
Ich hoffe, ich konnte dir mit dieser Erklärung helfen, denn ansonsten ist es etwas unübersichtlich.

Jetzt zum Inhalt. Ich versuche mich kurz zu fassen.

Du sagst, dass dein ältester Sohn bei deinem Ex zu Besuch war. Begründung dafür, dass er ihn so sehr liebt. Ich empfehle dir, hier einzuschreiten. Dein Ex hat überhaupt keinen Anspruch auf deinen Ältesten. Es ist klar, dass ihr nie wieder ein glückliches Paar werdet. Du willst dich von ihm lösen, aber dann musst du deinem Sohn auch die Möglichkeit geben. Wie soll das denn gehen? Du willst nicht, dass dein Baby mit geteiltem Sorgerecht aufwächst, aber gleichzeitig lässt du den großen zu ihm. Warum?
Dann gibt es noch die Aussage von deinem Ex, dass er deinen (!) Sohn nach Kamerun bringen will, damit er dort französisch lernt. Eine Fremdsprache zu beherrschen in allen Ehren, aber ist dir klar, was das bedeutet:

- Entbindung von dir
- Aufwachsen in einem unsicheren Land/ völlig anderer Kultur
- Kindesentführung!

Möchtest du das als liebende Mutter wirklich zulassen?

Ich finde es gut, dass du dich um Hilfe bemühst und sehe dich auf einen richtigen, wenn auch weitem und harten Weg.

Die Kommunikation zu bremsen halte ich auch für richtig. Denn so wie du seinen Umgang mit dir beschrieben hast.... ganz ehrlich, keine Kommunikation ist besser als solche. Auch für die Kinder. Wenn das irgendwann mal geklärt ist, die Fronten sich gelegt haben, dann erst kannst du darüber nachdenken so etwas wie freundschaftlichen Umgang mit dem Vater deines Babys aufzubauen. Aber hier befürchte ich, dass das noch lange, lange dauern wird, wenn es überhaupt soweit kommt.

Hast du eigene Familie/Freunde, ein Umfeld, welches DICH unterstützt?

Viel Glück für dich und bleibe stark!

ps: auch wenn es dich nicht zu interessieren scheint, ich sags trotzdem nochmal auch für die, die sich hier im Unklaren sind: stella, dein Sohn hat die dt. Staatsbürgerschaft, weil du seit mehr als 8 Jahren in Deutschland lebst. NICHT allein, weil Italien in der EU ist.
Wenn du drei Jahre hier leben würdest, dann hätte dein Sohn keine dt. Staatsbürgerschaft. Ist aber unwichtig für dich, denn so ist es ja nicht. Nur weil du immer sagst, weil Italien seit 2000 in der EU ist. Das alleine ist nicht die Begründung, sondern weil du seit 8 Jahren oder länger hier lebst.

Stella_x
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Stella_x » 04.02.2013, 07:13

Hallo Julia,


ps: auch wenn es dich nicht zu interessieren scheint, ich sags trotzdem nochmal auch für die, die sich hier im Unklaren sind: stella, dein Sohn hat die dt. Staatsbürgerschaft, weil du seit mehr als 8 Jahren in Deutschland lebst. NICHT allein, weil Italien in der EU ist.
Wenn du drei Jahre hier leben würdest, dann hätte dein Sohn keine dt. Staatsbürgerschaft. Ist aber unwichtig für dich, denn so ist es ja nicht. Nur weil du immer sagst, weil Italien seit 2000 in der EU ist. Das alleine ist nicht die Begründung, sondern weil du seit 8 Jahren oder länger hier lebst.
[/quote]

Das steht auch im Gesetzt

2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).

Sorry, aber ich möchte das alle das wissen.

Stella_x
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Stella_x » 04.02.2013, 07:33

Danke Bina62,

Ich weiss das er so bald der Mund aufmacht lügt.
Nur es ist schwirig auch mit das JA weiter zu kommen.....

Lestes man das ich da war um mich gefragt haben warum ich gegen die geteilte sorgerecht bin.
Und die wissen ALLES!!!

Ich war dort mit meine sph (Ich gehe nie wieder irgendwo ohne Zeige)

Sagte dann, der Herr...L. wird im März wieder papa von seine Frau und sein AE als Student ist begrenzt.....

Ich habe Antwortet: Wenn Herr L. hier in dt gekommen ist zu studieren, muss er studieren und nicht kinder erzeugen damit AE sicher ist, es ist sein Problem.

Sie antworten, aber jetzt ist das kind da???
Ich: Dann muss er sich kumern und nicht immer denken wie bleibe ich hier wie helfe meine familie in afrika usw.
Er hat mein kind für sein Platz in Europa und das Kind von seine Frau für Geld. Er wird im kurzen wenn das kind auf die welt irgendwo sich Anmelden und noch Wohngeld kassieren und Vorschuss.....

Und wenn er alles bekommt und noch seine 2 auf Afika hier kommen er wird sich nie wieder blicken.....

Glaubst du das JA etwas machen kann??? Nee, kinder ist das sicheres weg für alles....weil für JA und die dt gesetze bildung zwischen Vater und Kind alles ist und im Sommer kommt daqs neu gesetz das auch ohne den will der Mutter bekommen das halbe sorgerecht.....

Ich verstehe nicht warum gibt es etwas für schein ehe und nicht für schein kind????

Stella_x
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Re: Meine Geschichte mit ein Kameruner-Student

Beitrag von Stella_x » 04.02.2013, 07:45

Hallo Julia,





Du sagst, dass dein ältester Sohn bei deinem Ex zu Besuch war. Begründung dafür, dass er ihn so sehr liebt. Ich empfehle dir, hier einzuschreiten. Dein Ex hat überhaupt keinen Anspruch auf deinen Ältesten.
Bitte sag mir wir kann ich ein 6 jahres kind erklären.....

Er hat das nur damitgemacht das hier bleibt. Er hat dich benutzt und benutzt dein klein bruder! Du muss nicht mehr glauben und nicht mehr sehen aber dein klein bruder muss für das gesetz dahin gehen weil sonst ab morgen werdet euch beide in eine pflege familie gehen und ist auch nicht gesagt das du ihm wieder sihst....

Du schaffst das??? Ich nicht!!!

Deshalb versuche ich mit Tatik und sehr viel liebe für meine kindern einen lösung zu finden.

Dann gibt es noch die Aussage von deinem Ex, dass er deinen (!) Sohn nach Kamerun bringen will, damit er dort französisch lernt. Eine Fremdsprache zu beherrschen in allen Ehren, aber ist dir klar, was das bedeutet:

- Entbindung von dir
- Aufwachsen in einem unsicheren Land/ völlig anderer Kultur
- Kindesentführung!

Möchtest du das als liebende Mutter wirklich zulassen?
Hallo.....
Ich habe nur gesagt das er macht mein sohn nur illusionen.......Mein sohn Reise sehr gerne und möchte neu Länder schauen so wie ich .....

Glaubst du Ihm??? Er würde 800 € für ein Ticket kaufen und in Kamerun für Ihm noch sorgen???
So Doof ist er auch nicht......

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