Nigeria: Reingelegt
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Re: Reingelegt
Hallo Arabella,
wenn die Gesetze unfair sind und unheil anrichten, wie in diesem Fall, sollte man sie umgehen. Im dritten Reich hätten alle das tun müssen. Hier ist es nicht mehr so schlimm, aber in vielen Fällen gibt es ungerechte Gesetze und enormen Handlungsbedarf!
wenn die Gesetze unfair sind und unheil anrichten, wie in diesem Fall, sollte man sie umgehen. Im dritten Reich hätten alle das tun müssen. Hier ist es nicht mehr so schlimm, aber in vielen Fällen gibt es ungerechte Gesetze und enormen Handlungsbedarf!
Es gibt immer ein Licht am Ende des Tunnels
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Re: Reingelegt
@Maria
...also sei mir nicht böse, aber das was du hier vorschlägst ist absoluter Quatsch. Da kannst du gleich Revolver verteilen! Ausserdem sollte man keine Straftaten empfehlen!
Diese Gesetze haben durchaus einen Sinn, vielleicht unterstützen sie nicht Jedermanns Interesse, aber das ist ja auch nicht möglich... Man muss Eingabefristen und -formen einhalten, das ist aber normal - tut man das nicht, muss man sich nicht wundern. Valerian ist blöderweise nicht an den kleversten Rechtanwalt geraten, sonst hätte es manches Problem gar nicht gegeben. Die Gesetzgebung im allgemeinen anzugreifen, ist nicht die Lösung!
...also sei mir nicht böse, aber das was du hier vorschlägst ist absoluter Quatsch. Da kannst du gleich Revolver verteilen! Ausserdem sollte man keine Straftaten empfehlen!
Diese Gesetze haben durchaus einen Sinn, vielleicht unterstützen sie nicht Jedermanns Interesse, aber das ist ja auch nicht möglich... Man muss Eingabefristen und -formen einhalten, das ist aber normal - tut man das nicht, muss man sich nicht wundern. Valerian ist blöderweise nicht an den kleversten Rechtanwalt geraten, sonst hätte es manches Problem gar nicht gegeben. Die Gesetzgebung im allgemeinen anzugreifen, ist nicht die Lösung!
Ich bin nicht
-blöd, weil ich frage, wenn ich etwas nicht verstehen
-unverschämt, weil ich schreiben, was ich denke
-arrogant, weil ich manche Leute nicht mag
-ignorant, weil mir manches egal ist.
-respektlos, obwohl ich vielem gerne auf den Grund gehe
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Re: Reingelegt
Wenn es mein Kind gewesen wäre, hätte ich das gemacht bzw. das habe ich gemacht. In Deutschland hatte mir das Gericht das Sorgerecht gegeben. Es passte dem Vater nicht, der unser Kind nach Algerien zu seiner Familie mitnahm und ihn dor zurückließ. Die Gesetze dort sprachen ihm das Sorgerecht zu. Diese Gesetze habe ich aber nicht beachtet und nahm mein Kind wieder zurück nach Deutschland. Na ja, so einfach war das nicht. Ein großer und langer Kampf, der 2 Jahre dauerte. Wenn man aber sicher ist, daß das für das Wohl des eigenen Kindes ist und die Gesetze sehen das anders, dann werde ich zu Terminator I, II und III!
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Re: Reingelegt
Liebe Maria,
dann wurde dein Kind bereits vom Vater entführt!
Das ist dann eine sogenannte Rückentführung, da du das Sorgerecht hier hast wirst du hierfür bei uns wohl nicht belangt werden!
In Algerien hast du dich wohl strafbar gemacht.
Eine Rückführung ist für mich noch durchaus eine verständliche Sache, allerdings war dein Kind dann wohl schon für 2 Jahre Algerien gewohnt......schlimme Sache vorallem für das Kind!
Dennoch darf und kann man nicht zu einer Straftat raten und der Vergleich mit dem dritten Reich.....hinkt irgendwie.
Ich bin nun eher an dem Punkt angelangt wo ich auch dafür stimme, dass Valerian jetzt mal nur noch an sich denken soll.
LG Arabella
dann wurde dein Kind bereits vom Vater entführt!
Das ist dann eine sogenannte Rückentführung, da du das Sorgerecht hier hast wirst du hierfür bei uns wohl nicht belangt werden!
In Algerien hast du dich wohl strafbar gemacht.
Eine Rückführung ist für mich noch durchaus eine verständliche Sache, allerdings war dein Kind dann wohl schon für 2 Jahre Algerien gewohnt......schlimme Sache vorallem für das Kind!
Dennoch darf und kann man nicht zu einer Straftat raten und der Vergleich mit dem dritten Reich.....hinkt irgendwie.
Ich bin nun eher an dem Punkt angelangt wo ich auch dafür stimme, dass Valerian jetzt mal nur noch an sich denken soll.
LG Arabella
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Re: Reingelegt
Das ist der Schlüssel - ich ziehe nach Deutschland und sie verliert ihren Aufenthaltsstatus. Ich muss noch endgültig prüfen, was meine Bank dazu sagt - die haben sehr strenge Compliance Regeln. Ich muss nur sichergehen, dass meine Ex danach auch wirklich ausgewiesen wird. Dann findet sie sich in Kölln wieder und ich habe noch diese Betrüger-Anwältin an der Backe. Vor der Tante kann mir vermutlich wirklich nur noch der EUGMR helfen.Shanah.ch hat geschrieben:@Arabella
Familienzusammenführung ist die Grundlage des Visums, welches der Ehefrau ursprünglich erteilt wurde, so heisst das hier in der Schweiz, wenn ein hier Lebender seinen ausländischen Partner nachholt. Da sie aber nicht mehr zusammen sind, kann sie trotzdem bleiben, wenn Valerian in der Schweiz bleibt, weil die deutsche Tochter bei ihr lebt und das wiederrum ist Valerians Familie. Verlässt Valerian die Schweiz, hat sich das Aufenthaltrecht für die Dame dort auch erledigt, sie kann nur noch nach D gehen (die Tochter ist ja Deutsche), oder sie findet einen Job in der Schweiz mit unbefristetem Vertrag.
Wenn Valerian ins deutsche Grenzgebiet zieht, kann er mit einer Grenzgängebewilligung auch in der Schweiz arbeiten, hat aber keine Niederlassungsbewilligung mehr. D.h. er kann so seine Frau zum Arbeiten zwingen, wenn sie dort bleiben will oder sie verlässt das Land auch! Zur Info von Waldshut nach Zürich fährst du ca. 45 min. Ich habe täglich fast den selben Weg, es ist also machbar!
Anyways - bist Du Dir sicher, dass meine Ex auch wirklich ausgewiesen wird, sobald ich zum Grenzgänger werde? Das hat auch den Vorteil, dass mein Auto nicht mehr gepfändet werden kann. Und ihr Unterhalt sinkt dann auf ein überschaubares Mass. Dann würde es nur noch darum gehen, die Umgangskontakte mit meine kleinen Süssen so lange regelmässig aufrecht zu erhalten, bis sie sich rechtsgültig selbst entscheiden kann, ob sie bei Mami oder Papi bleiben will - obwohl ein kleines Kind die Konsequenzen dieser Entscheidung ja nie wirklich überschauen kann.
Ich habe mal geschrieben:
Inzwischen bin ich mir da nicht mehr 100prozentig sicher. Weiss jemand von Euch zufällig verlässlich, wie das mit der örtlichen Zuständigkeit bei Einreichung einer Scheidungsklage in Deutschland ist? Wird die Scheidung und das Sorgerecht dann dort verhandelt oder tatsächlich wieder in die Schweiz zurückverwiesen?Valerian hat geschrieben: ... Der einzige Rat, den sie hatte, war, dass ich doch die Schweiz verlassen solle, um die Scheidung in Deutschland einzureichen - geht aber nicht wegen FamFG §122 Abs.1 (http://dejure.org/gesetze/FamFG/122.html) - damit ist die örtliche Zuständigkeit wieder in Zürich.
Für eine verlässliche Auskunft wäre ich sehr dankbar.
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Re: Reingelegt
Lieber Valerian
siehe auch hier:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... _efta.html
Meiner Meinung nach solltest du versuchen umgehend!!! das Land zu verlassen.
Vorteile:
1. mit Sicherheit erlisch die Bewilligung deiner Frau sofort, wenn du gehst und nicht erst im 2011(informiere dich bei Migrationsamt), da der Grund ihres Aufenthalts "Verbleib beim Ehepartner" ist. Das Kind ist zwar EU-Bürger, darf aber als fürsorgeabhängige Person auch nicht hierbleiben und arbeiten kann deine Tochter noch nicht;-) EU-Bürger dürfen ohne Arbeitsvertrag oder genügend Vermögen nur 3 Monate in der Schweiz verweilen.
2. du könntest dich im Grenzgebiet anmieten und deinen Job weiterhin ausführen ohne in der Schweiz zu wohnen
3. dein Auto benötigst du um zur Arbeit zu fahren - es ist unpfändbar
4. da du noch nicht geschieden bist und deine Frau denkt, sie hat mindestens Zeit bis 2011, wird sie dann keine Möglichkeit mehr haben, der schweizer Scheidung entgegenzusehen um dann eventuell nochmals hier zu heiraten - die Gute wird ganz kleine Brötchen backen, wenn ihre Felle davon schwimmen und eventuell wieder auf dich und deinen Godwill angewiesen sein
5. deine Scheidung wird in D stattfinden
Ich würde aber auf jeden Fall noch Abklärungen beim Migrationsamt treffen und ganz freundlich anfragen, wie die Situation aussieht, wenn du die Schweiz wieder verlassen möchtest (warum genau würde ich natürlich keinem auf die Nase binden).
Diese Situation ist natürlich wahnsinnig kompliziert, so dass ein normaler Anwalt da gar nicht mehr durchblicken kann. Ich habe in diesem Forum letztens für eine Freundin eine gute Spezialistin genannt bekommen, welche sich in diesen international übergreifenden Dingen bestens auskennt. Sag einfach Bescheid, wenn du die Koordinaten benötigst.
LG Shanah
siehe auch hier:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... _efta.html
Meiner Meinung nach solltest du versuchen umgehend!!! das Land zu verlassen.
Vorteile:
1. mit Sicherheit erlisch die Bewilligung deiner Frau sofort, wenn du gehst und nicht erst im 2011(informiere dich bei Migrationsamt), da der Grund ihres Aufenthalts "Verbleib beim Ehepartner" ist. Das Kind ist zwar EU-Bürger, darf aber als fürsorgeabhängige Person auch nicht hierbleiben und arbeiten kann deine Tochter noch nicht;-) EU-Bürger dürfen ohne Arbeitsvertrag oder genügend Vermögen nur 3 Monate in der Schweiz verweilen.
2. du könntest dich im Grenzgebiet anmieten und deinen Job weiterhin ausführen ohne in der Schweiz zu wohnen
3. dein Auto benötigst du um zur Arbeit zu fahren - es ist unpfändbar
4. da du noch nicht geschieden bist und deine Frau denkt, sie hat mindestens Zeit bis 2011, wird sie dann keine Möglichkeit mehr haben, der schweizer Scheidung entgegenzusehen um dann eventuell nochmals hier zu heiraten - die Gute wird ganz kleine Brötchen backen, wenn ihre Felle davon schwimmen und eventuell wieder auf dich und deinen Godwill angewiesen sein
5. deine Scheidung wird in D stattfinden
Ich würde aber auf jeden Fall noch Abklärungen beim Migrationsamt treffen und ganz freundlich anfragen, wie die Situation aussieht, wenn du die Schweiz wieder verlassen möchtest (warum genau würde ich natürlich keinem auf die Nase binden).
Diese Situation ist natürlich wahnsinnig kompliziert, so dass ein normaler Anwalt da gar nicht mehr durchblicken kann. Ich habe in diesem Forum letztens für eine Freundin eine gute Spezialistin genannt bekommen, welche sich in diesen international übergreifenden Dingen bestens auskennt. Sag einfach Bescheid, wenn du die Koordinaten benötigst.
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Ich bin nicht
-blöd, weil ich frage, wenn ich etwas nicht verstehen
-unverschämt, weil ich schreiben, was ich denke
-arrogant, weil ich manche Leute nicht mag
-ignorant, weil mir manches egal ist.
-respektlos, obwohl ich vielem gerne auf den Grund gehe
-blöd, weil ich frage, wenn ich etwas nicht verstehen
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Re: Reingelegt
nach diesen sehr unterhaltsamen 45 seiten forenthread, würde ich sooo gern die darstellung der ehefrau lesen.
und sei es auch nur um mich davon zu überzeugen, dass die gesamte schweizer justiz eigentlich von der nigerianischen mafia FERNGESTEUERT wird.
Funana
und sei es auch nur um mich davon zu überzeugen, dass die gesamte schweizer justiz eigentlich von der nigerianischen mafia FERNGESTEUERT wird.
Funana
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Re: Reingelegt
du erscheinst hier wie ne ferngesteuerte!Funana hat geschrieben:nach diesen sehr unterhaltsamen 45 seiten forenthread, würde ich sooo gern die darstellung der ehefrau lesen.
und sei es auch nur um mich davon zu überzeugen, dass die gesamte schweizer justiz eigentlich von der nigerianischen mafia FERNGESTEUERT wird.
Funana
sag mal liest du das auch was du schreibst?
lg
maram
Wo keine Tugend ist, ist auch keine Freiheit.
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Re: Reingelegt
Hallo Funana,
wir lesen so gut wie immer nur von einer Seite!
Unterhaltsam , ist das der Grund warum du hier bist? Dann lese doch bitte stumm weiter, wir können sicherlich alle gut auf deine ins Lächerliche gezogenen Beiträge verzichten!
Aber gerne kannst du uns ja mal mitteilen warum du hier bist. Vielleicht lernen wir aus deiner Geschichte!
Hast du eigentlich keine Taste für Großbuchstaben?
MfG Arabella
wir lesen so gut wie immer nur von einer Seite!
Unterhaltsam , ist das der Grund warum du hier bist? Dann lese doch bitte stumm weiter, wir können sicherlich alle gut auf deine ins Lächerliche gezogenen Beiträge verzichten!
Aber gerne kannst du uns ja mal mitteilen warum du hier bist. Vielleicht lernen wir aus deiner Geschichte!
Hast du eigentlich keine Taste für Großbuchstaben?
MfG Arabella
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du kannst im Heute stets neu beginnen !
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Re: Reingelegt
Jemand, der sich am Unglück anderer aufgeilt, ist in meinen Augen ein armer, bedauernswerter Mensch.Arabella hat geschrieben:...deine ins Lächerliche gezogenen Beiträge...
Nur soviel: "Viele Spötter meinen, reich an Geist zu sein, und sind doch nur arm an Takt." von Georg Christoph Lichtenberg
LG,
R.
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Re: Reingelegt
Diesen unsubstantiierten Beitrag sollte ich eigentlich garnicht kommentieren.Funana hat geschrieben:nach diesen sehr unterhaltsamen 45 seiten forenthread, würde ich sooo gern die darstellung der ehefrau lesen.
und sei es auch nur um mich davon zu überzeugen, dass die gesamte schweizer justiz eigentlich von der nigerianischen mafia FERNGESTEUERT wird.
Funana
Aber ich lade Dich gerne auf eine Tasse Kaffee nach Zürich ein. Die Unterlagen und ein paar Tonaufnahmen meiner Gattin bringe ich dann mit. Die Reisekosten und Unterkunft müsstest Du aber schon selbst bezahlen. Unabhängig von dieser leidvollen Geschichte ist Zürich aber eine Reise wert und ich könnte Dir sogar günstige Hotels nennen.
Da bin ich mal gespannt, ob Du nach Deinem Statement nun auch die Wahrheit angucken willst, oder ob es nur darum ging diesen Thread zu stören.
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.
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Re: Reingelegt
gute antwort, valerian!
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Re: Reingelegt
Hallo Valerian,
hier die Zuständigkeit betr. Scheidung:
http://www.scheidung-online.de/zustaendig.htm
Das alles hat meiner Ansicht nach einen Haken. Was tust du wenn sie die Schweiz einfach verläßt, sich es mitsamt Tochter in einem anderen europäischen Land niederläßt? Weil eigentlich müßte sie bei Vorlegen der Geburtsurkunde des Kindes, zB in England eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Ich wünsche dir alles Gute.
hier die Zuständigkeit betr. Scheidung:
http://www.scheidung-online.de/zustaendig.htm
Das alles hat meiner Ansicht nach einen Haken. Was tust du wenn sie die Schweiz einfach verläßt, sich es mitsamt Tochter in einem anderen europäischen Land niederläßt? Weil eigentlich müßte sie bei Vorlegen der Geburtsurkunde des Kindes, zB in England eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Ich wünsche dir alles Gute.
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Re: Reingelegt
Hmm - das wäre theoretisch möglich nach FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Punkt 4. (siehe http://www.aufenthaltstitel.de/freizueg ... geu.html#2)newbie99 hat geschrieben: Das alles hat meiner Ansicht nach einen Haken. Was tust du wenn sie die Schweiz einfach verläßt, sich es mitsamt Tochter in einem anderen europäischen Land niederläßt? Weil eigentlich müßte sie bei Vorlegen der Geburtsurkunde des Kindes, zB in England eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Allerdings ist der Empfang von Dienstleistungen nur für unsere Tochter auf Dauer gesichert und deckt nicht die gemeinsamen Lebenshaltungskosten von Mutter und Tochter ab. Ich glaube nicht, dass sie damit irgendwo einen dauerhaften Aufenthaltstitel bekommt.
Die beste Option für sie ist, in der Schweiz zu bleiben, bis sie eine C-Bewilligung hat. Und genau das werde ich mit allen Mitteln verhindern. Wenn sie nach Deutschland geht, wo sie eine lang dauernde Duldung bis unsere Tochter volljährig ist, bekommt, hat sie eine gute Grundlage, wenn sie einen Deutschen heiratet oder noch mehr Kinder mit Deutschem Pass zeugt.
Sie hat einen neuen Freund und der ist nach Aussage unserer Tochter "braun", vermutlich also Nigerianer und vermutlich hat der auch keinen Europäischen Pass. Damit ist für sie eigentlich der Verbleib in der Schweiz die einzig gangbare Alternative - sobald sie die C-Bewilligung hat, kann sie auch ihren neuen Freund heiraten und soviele Kinder produzieren, wie sie will - sie behält ihr Aufenthaltsrecht und ihr neuer Mann kriegt damit auch noch eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung.
Sollte sie aber nach Deutschland abgeschoben werden, ist der Traum von der neuen Familie erstmal geplatzt. Dann muss sie sich irgendeinen neuen Dummkopf mit Deutschem Pass suchen. Und das wiederum heisst, dass sie ihren neuen Lover wieder los ist.
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Re: Reingelegt
Hallo,
zusätzlich kam mir auch der Gedanke,wie ist das wenn Mutter mit kind sich zum Beispiel nach England absetzten würde, oder umziehen würde ohne Valerians Einverständnis? Zählt das in der Schweiz als Kindesentzug?
LG Arabella
zusätzlich kam mir auch der Gedanke,wie ist das wenn Mutter mit kind sich zum Beispiel nach England absetzten würde, oder umziehen würde ohne Valerians Einverständnis? Zählt das in der Schweiz als Kindesentzug?
LG Arabella
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Re: Reingelegt
na das ist doch nicht wirklich ein problem, wenn die frau mit der tochter in einen anderen europäischen staat ausreist, da kann valerian ja notfalls einfach hinterherreisen.
das problem wäre vielmehr, wenn die dame beschlösse, aus reiner rache oder schierer not zurück nach nigeria zu reisen mit der kleinen.
ich hoffe ganz fest, dass das nicht passiert.
das problem wäre vielmehr, wenn die dame beschlösse, aus reiner rache oder schierer not zurück nach nigeria zu reisen mit der kleinen.
ich hoffe ganz fest, dass das nicht passiert.
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Re: Reingelegt
Aus Not nach Nigeria zurück ?lalala hat geschrieben: das problem wäre vielmehr, wenn die dame beschlösse, aus reiner rache oder schierer not zurück nach nigeria zu reisen mit der kleinen.
ich hoffe ganz fest, dass das nicht passiert.
Ich schätze mal so gut wie jetzt ging es ihr noch nie.
Das würde sie sicher niemals tun.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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anaba@1001Geschichte.de
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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
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Re: Reingelegt
wo hab ich gesagt "freiwillig"? umso besser, wenn ich falsch liege!
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Re: Reingelegt
Hallo,
mir erschien der Vorschlag von shanah an Valerian eigentlich der letzte mögliche Weg den Valerian noch hat.
Mit allen Risiken dabei an die nun gedacht wurde.
Das Denken Valerians Frau scheint sich auf die Finanzen zu konzentrieren und somit kann ich mir eine Rückreise nach Nigeria absolut nicht vorstellen.
LG Arabella
mir erschien der Vorschlag von shanah an Valerian eigentlich der letzte mögliche Weg den Valerian noch hat.
Mit allen Risiken dabei an die nun gedacht wurde.
Das Denken Valerians Frau scheint sich auf die Finanzen zu konzentrieren und somit kann ich mir eine Rückreise nach Nigeria absolut nicht vorstellen.
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Re: Reingelegt
"Sie hat einen neuen Freund und der ist nach Aussage unserer Tochter "braun", vermutlich also Nigerianer und vermutlich hat der auch keinen Europäischen Pass."
Was denkst du wieviele Schwarze und Braune mittlerweile den deutschen Pass haben? Fast alle die ich kenne....
Was denkst du wieviele Schwarze und Braune mittlerweile den deutschen Pass haben? Fast alle die ich kenne....
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