Was auch ziemliche Kosten verursachen kann. Ich habe außer von den Kosten für Flugtickets (auch für Begleitpersonen), Dolmetschergebühren und sonstige Kosten, die sonst noch anwachsen, um die Abschiebung durchzuführen, gelesen.Strauss hat geschrieben:(...) Nach dem, was dort also gesagt wird, ist der Staat, der das Visum ausgestellt hat, für die Abschiebung verantwortlich - und diese Kosten würden dann dem Verpflichtunggeber auferlegt.
Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, daß dies universell korrekt ist - aber zur Sicherheit sollte man sich darauf einstellen, daß man bei einer Verpflichtungserklärung auch dann die Abschiebekosten (aber auch nur die) tragen muß, wenn der Ausländer niemals deutschen Boden betreten hat!
Na, vielleicht sind dann bei Vorschreibung der Kosten an den Verpflichtungsgeber diese detailiert aufgelistet.
Wie auch immer - ich würde das (im Fall an Zephirs Stelle) nicht austesten wollen...