Re: Bezness? Oder "nur" emotionale Erpressung?
Verfasst: 11.05.2014, 16:01
Hallo CheshiereCat,
Jeder von der Familie deiner Schwägerin braucht für einen Besuch ein Touristen(Besuchs)visum. Dafür muss für jeden einzelnen Besucher eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden (es sei denn, der Gast wäre vermögend). Dies könnte durch deine Schwägerin erfolgen (sofern sie solvent genug ist), aber ich denke eher, ihr Mann wird dafür unterschreiben (müssen).
Es gibt keine Begrenzung wie viele Besucher man pro Jahr einladen kann bzw. wie viele Verpflichtungeerklärungen man pro Jahr abgeben darf. Dein Schwager könnte auch für 2 oder mehr Besucher gleichzeitig eine VE abgeben sofern es seine Finanzen erlauben (und hätte dann halt gleich eine ganze Sippe am Hals )
Die maximale Gültigkeitsdauer für ein Besuchsvisum sind 90 Tage, wobei es in der Praxis sehr schwer (bis unmöglich) ist, gleich beim ersten Besuch ein Visum für so eine lange Zeit zu bekommen. Es wird da u. a. auf die Rückkehrbereitschaft des Gastes geschaut, die dieser auch glaubhaft machen muss und gleich mal für 90 Tage in den Urlaub zu gehen spricht dann eher nicht dafür (welcher normale Arbeitnehmer hat schon so lange Urlaub, welche Mutter würde z. B. so lange ohne ihre Kinder verreisen, etc.).
Wenn, dann wäre evtl. Ein Besuch von 2 oder 3 Wochen realistisch (Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft vorausgesetzt).
Die andere Variante, dass sich die Geschwister quasi am Flughafen die Türklinke in die Hand geben, halte ich da für wahrscheinlicher.
Familiennachzug wäre erst mal nur für die leiblichen Kinder deiner Schwägerin möglich und unter ganz bestimmten und engen Voraussetzungen für den Rest der Familie (z. B. Eltern, wenn die Pflege und med. Versorgung im Alter/bei schwerer Krankheit in der Heimat durch die Familie nicht gewährleistet ist). Bei der restlichen Familie gibt es dann noch einige Hürden, auch finanzieller Art, die einen Familiennachzug in weite Ferne rücken werden. Es sei denn, deine Schwägerin findet hier für ihre Schwestern die passenden heiratswilligen Männer (aber dann hätten diese die Frauen am Hals und nicht dein Schwager)
Jeder von der Familie deiner Schwägerin braucht für einen Besuch ein Touristen(Besuchs)visum. Dafür muss für jeden einzelnen Besucher eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden (es sei denn, der Gast wäre vermögend). Dies könnte durch deine Schwägerin erfolgen (sofern sie solvent genug ist), aber ich denke eher, ihr Mann wird dafür unterschreiben (müssen).
Es gibt keine Begrenzung wie viele Besucher man pro Jahr einladen kann bzw. wie viele Verpflichtungeerklärungen man pro Jahr abgeben darf. Dein Schwager könnte auch für 2 oder mehr Besucher gleichzeitig eine VE abgeben sofern es seine Finanzen erlauben (und hätte dann halt gleich eine ganze Sippe am Hals )
Die maximale Gültigkeitsdauer für ein Besuchsvisum sind 90 Tage, wobei es in der Praxis sehr schwer (bis unmöglich) ist, gleich beim ersten Besuch ein Visum für so eine lange Zeit zu bekommen. Es wird da u. a. auf die Rückkehrbereitschaft des Gastes geschaut, die dieser auch glaubhaft machen muss und gleich mal für 90 Tage in den Urlaub zu gehen spricht dann eher nicht dafür (welcher normale Arbeitnehmer hat schon so lange Urlaub, welche Mutter würde z. B. so lange ohne ihre Kinder verreisen, etc.).
Wenn, dann wäre evtl. Ein Besuch von 2 oder 3 Wochen realistisch (Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft vorausgesetzt).
dafür bräuchte Schwester x ein sogenanntes "unechtes Jahresvisum". Damit darf sie sich in einem Zeitraum von 180 Tagen insgesamt 90 Tage hier aufhalten. So etwas wird beim ersten mal so gut wie nie vergeben, dafür wäre eine positive Visahistorie nötig (mehrmals Besuche in D und immer wieder pünktlich ausgereist), die wohl keiner aus der Familie vorweisen kann.CheshireCat hat geschrieben:Könnte dann Schwester x prinzipiell für drei Monate kommen, einen Monat wieder nach Burma, dann wieder für drei Monate kommen?
Die andere Variante, dass sich die Geschwister quasi am Flughafen die Türklinke in die Hand geben, halte ich da für wahrscheinlicher.
Familiennachzug wäre erst mal nur für die leiblichen Kinder deiner Schwägerin möglich und unter ganz bestimmten und engen Voraussetzungen für den Rest der Familie (z. B. Eltern, wenn die Pflege und med. Versorgung im Alter/bei schwerer Krankheit in der Heimat durch die Familie nicht gewährleistet ist). Bei der restlichen Familie gibt es dann noch einige Hürden, auch finanzieller Art, die einen Familiennachzug in weite Ferne rücken werden. Es sei denn, deine Schwägerin findet hier für ihre Schwestern die passenden heiratswilligen Männer (aber dann hätten diese die Frauen am Hals und nicht dein Schwager)