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Opferentschädigungsgesetz

Verfasst: 28.06.2019, 11:22
von Reisende
Guten Morgen,

leider habe ich es erst jetzt erfahren, das Gewaltopfern durchaus eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zusteht. Leider muss es sich dabei um eine körperliche Gewalttat handel. Psychische Gewalt wird dadurch nicht abgedeckt.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, das auch Gewalttaten im Ausland berücksichtigt werden.

Hier ein Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/index.html

Da es nicht so einfach ist, diese Ausgleichszahlungen bzw. Renten zu bekommen, empfehle ich den Antrag mit einem Anwalt zu stellen. Zuvor muss jedoch bereits eine Schwerbehinderung vorliegen. Dabei darf es sich dann durchaus auch um Depressionen oder Verhaltensstörungen handeln. Auslöser muss aber eine Gewalttat sein.

Ich vermute, es gibt viele Bezness Opfer, die bis heute an den Spätfolgen dieser Erfahrung leiden.

Liebe Grüße
die Reisende

Re: Opferentschädigungsgesetz

Verfasst: 28.06.2019, 11:24
von Cimmone
Hallo Reisende,

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