Diskussion: Neuer Straftatbestand, ja oder nein?

zum Thema Bezness

Moderator: Moderatoren

Antworten
gadi
Beiträge: 9866
Registriert: 05.06.2014, 18:56

Diskussion: Neuer Straftatbestand, ja oder nein?

Beitrag von gadi » 24.04.2023, 09:37

Hier geht es nun weiter zur Diskussion über einen ggfs. neuen Straftatbestand:
Moderatorin
gadi@1001Geschichte.de
...................................
Betrügen entehrt, Irrtum nie. C.L.
من عاشر قوما اربعین یوما یا صار منھمیا رحل عنھم - Wer 40 Tage bei einem Volke weilt, wird einer von ihnen oder wandert weiter.

gadi
Beiträge: 9866
Registriert: 05.06.2014, 18:56

Re: Diskussion: Neuer Straftatbestand, ja oder nein?

Beitrag von gadi » 24.04.2023, 09:38

Toastie hat geschrieben:

Gerichtlich ist das m.M.n. nicht nötig, da WU inzwischen sowieso mit Bezness oder zumindest virtuellen "Love-Scams", etc. vertraut ist und mit Entschädigungsforderungen/-zahlungen der "Opfer" rechnet. Oder meintest du gerichtlich gegen den Bezzie vorgehen? Ich glaube dem gerichtlichen Vorgehen (mit entsprechendem Statusverlust) wird vorgebeugt, indem WU eben aus Kulanz Geld zurückgibt. Also Anspruchsgrundlage wäre da ja sicher mal Betrug. Gegen den ja auch WU von sich aus vorgeht, dazu gibt es sehr viel Info im Netz, eindeutige Warnungen nicht Geld zu verschicken, usw.. Es ist auch Betrug, wenn man vermeintlich "freiwillig" Geld geschickt hat. Weil man ja durch Täuschung zum Schicken des Geldes verleitet wurde. Bezness ist nichts anderes als Täuschung und daher wäre daher ja ein ganz eindeutiger Tatbestand mit Anspruchsgrundlage. Schade nur, dass dieser noch nicht in den Gesetzen als Tatbestand definiert und ganz eindeutig verankert ist, das würde sehr viel vereinfachen für die Betroffenen. WU bestand bei mir auf diese Strafanzeige gegen den Bezzie (aufgrund von Betrug). Dann wurde mir das Geld sofort zurückgegeben (2 Monate dauerte es glaube ich). Es steht ja alles in meinem Thread. Ich habe jetzt noch mal im Schreiben der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des von mir durch meine Anzeige eingeleiteten Strafverfahrens gegen den Bezzie nachgesehen. Vorher bekam ich die Info, dass Interpol Nachforschungen gemacht hat und ich weiß, der Bezzie hat das mitbekommen und ist sicher bei WU gesperrt. Es steht im Schreiben des Gerichts, dass das Verfahren wegen Verjährung eingestellt wurde. Also nicht, weil keine Anspruchsgrundlage besteht! Es zahlt sich m.M.n. immer aus, gegen Ungerechtigkeiten anzukämpfen! Egal wie klein die Chance ist, Recht zu bekommen. Natürlich muss man sich stabil genug fühlen, sonst ist das alles kontraproduktiv!

chavah hat geschrieben ↑
22.04.2023, 09:29
Nur, die realistische Einschätzung der Lage, die ist schon unheimlich wichtig.

Wäre ich deinem Rat gefolgt, hätte ich jetzt nicht 100% des Geldes, das ich dem Bezzie geschickt habe, wieder! :wink: Das Geld, was mich die "Beziehung" allgemein gekostet hat, musste ich natürlich abhaken, das war viel höher. Aber immerhin, das, was nachweislich über WU geschickt wurde, war ein nachweisbarer Betrug, das Schicken ist realistisch nachvollziehbar, der Transfer-Beleg ist ein aussagekräftiger Beweis für Bezness!
Realistisch betrachtet hab ich mir nicht viele Chancen ausgerechnet. Und dann ging alles doch und ich hab nebenbei noch einige Polizisten realistisch zum Thema Bezness sensibilisieren können, also insgesamt betrachtet, ein sehr realistisches und erfolgreiches Win Win für mich und viele andere, die es versuchen! 8)

Spannend wäre, wenn hier jemand mit dem Strafrecht konkret vertraut wäre bzw. weiß, was nötig wäre, damit Bezness in den Gesetzen der EU (und darüber hinaus) als eigener Strafbestand mit dazugehöriger Rechtsgrundlage oder als Teil des Tatbestands Betrug verankert wird? Wie könnte man das vorantreiben? Vielleicht gibt es darüber ja schon eine Diskussion hier auf dem Forum? Dass es aussichtslos ist, möchte ich irgendwie nicht glauben! :(
Liebe Grüße,
Toastie
Getoastet aber nicht verbrannt (Toastie)
Nach oben

chavah
Beiträge: 580
Registriert: 01.11.2015, 19:11
Kontaktdaten: Kontaktdaten von chavah

Re: Geld zurück?

Beitrag von chavah » 23.04.2023, 15:15
Toastie, ich hab doch ausdrücklich geschrieben, man soll alles tun, um sein Geld zurück zu bekommen. Ich habe nicht geschrieben, man solle aufgeben. Nur, ein Rechtsanspruch besteht nach meiner Ansicht nicht. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Im übrigen ist für Gesetze das Parlament zuständig. Allerdings sehe ich da keinen Bedarf, irgend etwas zu ergänzen, ja ich halte es sogar für sehr bedenklich. Die Handlungen, um die es geht, sind strafrechtlich bereits vollständig erfasst, soweit wie ich das überblicken kann. Mir ist noch keine Handlung in dieser Richtung untergekommen, wo ich das Gefühl habe, da sei eine Lücke da. Betrug ist z.B. ja wirklich sauber erfasst. XXXXXXX Bitte keine Beleidigungen!
Nach oben

Toastie
Beiträge: 1110
Registriert: 05.08.2019, 22:23
Kontaktdaten: Kontaktdaten von Toastie

Re: Geld zurück?

Beitrag von Toastie » 23.04.2023, 20:25

chavah hat geschrieben: ↑
23.04.2023, 15:15
Toastie, ich hab doch ausdrücklich geschrieben, man soll alles tun, um sein Geld zurück zu bekommen. Ich habe nicht geschrieben, man solle aufgeben. Nur, ein Rechtsanspruch besteht nach meiner Ansicht nicht. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Ach so? Das habe ich auch nie behauptet. Aber wenn ich deinen Post lese und mich in der Situation befinde/mit dem Gedanken spiele, den Betrug bei WU zu melden, bin ich höchstwahrscheinlich verleitet, es nicht zu tun. Das meinte ich! Ich bezog mich auf das hier von dir Geschriebene:

chavah hat geschrieben: ↑
20.04.2023, 18:33
Die Funktion von WU ist nicht die einer Bank, WU tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Stellt euch einen Makler vor, der euch eine Immobilie vermittelt. Wenn die Vermittlung abgeschlossen ist, ihr dann irgendwann feststellt, dass ihr vom Verkäufer betrogen worden seid, dann könnt ihr weder den Makler noch den Notar zur Rechenschaft ziehen. Ihr müsst euch mit dem Verkäufer auseinander setzen. Genau so ist das hier. Ansprechpartner ist nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit der Empfänger des Geldes. Dass das nicht funktionieren kann, das ist klar.

Ich habe lediglich erläutert, dass das, was du hier geschrieben hast, eben nicht "ganz klar" ist, sondern im Fall der ("Sonder"-)Fälle tritt WU ganz professionell auf (weder als Bank, noch als Vermittler), sondern einzig und allein als professionelles Unternehmen, das nicht als "Mittäter" einer Betrugsmaschinerie dastehen möchte! Indem es Betroffenen von Betrug, sofern sie den Betrug nachweisen können, immerhin das Geld (in meinem Fall sogar 100%) wieder zurück gibt. Bei mir dauerte das wenige Wochen, und ich habe es lange nach der "Vermittlung", sogar erst 2 Jahre später :!: WU (und meiner örtlichen Polizei) als Betrug gemeldet. Auch finde ich sollte man den Bezzie (als Empfänger) hier nicht als Ansprechpartner für das Zurückholen des Geldes benennen, das könnte hochgradig gefährlich für die "Opfer" ausgehen! Dann noch lieber das Geld abschreiben.

chavah hat geschrieben: ↑
20.04.2023, 18:33
Im übrigen ist für Gesetze das Parlament zuständig. Allerdings sehe ich da keinen Bedarf, irgend etwas zu ergänzen, ja ich halte es sogar für sehr bedenklich. Die Handlungen, um die es geht, sind strafrechtlich bereits vollständig erfasst, soweit wie ich das überblicken kann. Mir ist noch keine Handlung in dieser Richtung untergekommen, wo ich das Gefühl habe, da sei eine Lücke da. Betrug ist z.B. ja wirklich sauber erfasst. Also, um was geht es?

Es geht (mir hier) um Bezness, liebe Chavah. Du befindest dich doch hier auf einem Anti-Bezness-Forum! :? Und Liebesbetrug ist meines Wissens nach tatsächlich nicht als (eigener) Strafbestand in den (ja, danke, im Parlament beschlossenen! :wink: ) Gesetzen verankert? Ich finde das sehr schade, denn das nimmt einem ja rechtlich die (Argumentations-)Grundlage für dieses fiese Verbrechen und seine grauenvollen Folgen und bringt Betroffene in eine widerliche Situation, sich vor den Behörden und der uninformierten Öffentlichkeit mehrfach den Vorwurf, "selbst schuld" zu sein an dem Verbrechen, gefallen zu lassen. Denn sie haben sich ja offensichtlich "freiwillig betrügen lassen" :evil: . Deswegen hab ich hier mal nachgefragt, ob jemand darüber mehr weiß.

chavah hat geschrieben: ↑
20.04.2023, 18:33
XXX?

Dieser Satz von dir hat mich fast dazu gebracht, meine Zeit nicht mit einer Antwort zu verschwenden, liebe Chavah! :shock: Aber ich finde, Menschen ernst zu nehmen, ist immer wichtig! Auch wenn eine Verständigung mit diesen bzw. Rechtfertigung der eigenen Gedanken diesen gegenüber manchmal ziemlich aussichtslos erscheint! :o
Liebe Grüße und schönen Abend noch,
Toastie
Getoastet aber nicht verbrannt (Toastie)
Nach oben

AnnaAn
Beiträge: 156
Registriert: 25.04.2022, 12:09
Kontaktdaten: Kontaktdaten von AnnaAn

Re: Geld zurück?

Beitrag von AnnaAn » 23.04.2023, 22:51
@Chavah soweit ich weiss, ging es 1933-1945 nicht gegen Ausländer sondern gegen deutsche Staatsbürger, die man für lebensunwürdig oder für eine Bedrohung hielt und dabei wurde die Tötung dieser Menschen angestrebt. Dabei ging es um ein menschenfeindliches Menschenbild.

- rassistischen als Bedrohung für Deutschland betrachtet: europäischen Juden (Hauptziel) und Roma
- Menschen mit Behinderungen galten als biologische Bedrohung und finanzielle Belastung für den Staat (sie wurden als lebensunwert bezeichnet)
- deutsche politische Gegner
- Homosexuelle
- „Asoziale“
- Zeugen Jehovas


Was ich hier im Forum leider bisher nicht so ganz verstanden habe, ist, wo der Unterschied zwischen Heiratsschwindel und Bezness besteht. Es scheint mir so ähnlich. Heiratsschwindel ist so gesehen in der Betrugskategorie strafrechtlich verankert. Und nach dt Recht kann betrügerisches Ausnehmen des Partners ob mit oder ohne Eheschluss zur Strafbarkeit führen. Damit sollte man doch eine Grundlage für die Kontaktaufnahme mit beispielsweise WU haben. Sorry, wenn ich so unwissend bin, da ich selber soetwas nicht erlebt habe und nicht weiss, wie mühselig es ist, mit WU zu verhandeln... Schwierig ist es natürlich mit der Strafbarkeit, wenn der Beznesser im Ausland angesiedelt ist.
Nach oben

Toastie
Beiträge: 1110
Registriert: 05.08.2019, 22:23
Kontaktdaten: Kontaktdaten von Toastie

Re: Geld zurück?

Beitrag von Toastie » 24.04.2023, 07:33

AnnaAn hat geschrieben: ↑
23.04.2023, 22:51
Was ich hier im Forum leider bisher nicht so ganz verstanden habe, ist, wo der Unterschied zwischen Heiratsschwindel und Bezness besteht. Es scheint mir so ähnlich. Heiratsschwindel ist so gesehen in der Betrugskategorie strafrechtlich verankert. Und nach dt Recht kann betrügerisches Ausnehmen des Partners ob mit oder ohne Eheschluss zur Strafbarkeit führen. Damit sollte man doch eine Grundlage für die Kontaktaufnahme mit beispielsweise WU haben.

Hallo AnnaAn!
Ich glaube Heiratsschwindel ist prinzipiell eh deckungsgleich wie der bei Bezness, aber ist es halt nur ein Teil von Bezness. Bei Bezzies geht es beim Heiratsschwindel meist nicht nur rein um materielle Vorteile, sondern v.a. um die Aufenthaltsberechtigung in einem reicheren Land. Da würde ich zumindest schon einen Unterschied sehen zu Heiratsschwindel, der zwischen zwei Personen desselben Landes (ohne damit einhergehendes Erreichen des Aufenthaltsstatus für eine der beiden) passiert. Das Verbrechen Bezness umfasst ja so viele verschiedene, mögliche Dinge, die irgendeinen Benefit für die Bezzies haben können, etwas, das sie ausnutzen können durch das Vortäuschen ihrer "Liebe" (Geld und andere materielle Werte, Sex, Aufenthalt, Zeit, Hilfe, Rat, Tipps, die Liebe und Aufmerksamkeit eines Menschen und viele andere, gruselige Motivationen, wie z.B. einfach nur "Macht" über einen Menschen zu haben, diesen zu instrumentalisieren für eigene Zwecke, etc.).

AnnaAn hat geschrieben: ↑
23.04.2023, 22:51
Sorry, wenn ich so unwissend bin, da ich selber soetwas nicht erlebt habe und nicht weiss, wie mühselig es ist, mit WU zu verhandeln... Schwierig ist es natürlich mit der Strafbarkeit, wenn der Beznesser im Ausland angesiedelt ist.

Für mich war es gar nicht mühselig, sondern eine sehr gute Erfahrung, ich fand die Dame von WU äußerst professionell und empathisch. Die Polizei stand wieder auf einem anderen Blatt, aber ich hatte es damals halt auch mit männlichen Polizisten, die nicht älter als 25 waren, zu tun. :| Stimmt, es ist kaum zu ahnden, wenn der Bezzie im Ausland wohnt. V.a. wenn es dort nicht dieselben Gesetze gegen Betrug gibt! Darum war ich umso mehr erstaunt, dass bei mir "kleinem Fisch" sogar über Interpol Nachforschungen zum Bezzie angestrebt wurden. Müssten die ja wegen der Aussichtslosigkeit gar nicht erst machen...
Liebe Grüße,
Toastie
Getoastet aber nicht verbrannt (Toastie)
Moderatorin
gadi@1001Geschichte.de
...................................
Betrügen entehrt, Irrtum nie. C.L.
من عاشر قوما اربعین یوما یا صار منھمیا رحل عنھم - Wer 40 Tage bei einem Volke weilt, wird einer von ihnen oder wandert weiter.

gadi
Beiträge: 9866
Registriert: 05.06.2014, 18:56

Diskussion: Neuer Straftatbestand, ja oder nein?

Beitrag von gadi » 25.04.2023, 13:22

Da die Frage nach "Heiratsschwindel" usw. aufkam: Evelyne hat damals die Begrifflichkeiten erläutert:
Zur Info!
Heiratsschwindel und Ehebetrug (das Thema dieser neuen Rubrik) sind zwei verschiedene Dinge. Heiratsschwindler wollen eigentlich gar nicht heiraten, Ehebetrüger dagegen schon. Aber nur zu dem Zweck, die eigene Frau dann abzuzocken und zu beerben, was noch viel schlimmer ist , da sie es ja vermeintlich legal tun und sich somit gegenüber den Heiratsschwindlern einen Vorteil verschaffen. Ein Ehebetrug ist oft schwer nachzuweisen und deshalb genauso schwierig zu behandeln wie Bezness.
https://forum.1001geschichte.de/viewtop ... =74&t=4826

Folglich würde ich sagen, dass der Begriff "Bezness" beide Begriffe umfasst (und noch mehr). Man muss glaube ich auch bedenken, dass die Begriffe noch aus einer Zeit stammen, in der die meisten "ernsthaften Beziehungen" auch gleichzeitig "Ehe" bedeuteten. Da sich das geändert hat, die Begriffe aber noch üblich sind, heisst die Rubrik "Bezness und Ehebetrug Deutschland".
Moderatorin
gadi@1001Geschichte.de
...................................
Betrügen entehrt, Irrtum nie. C.L.
من عاشر قوما اربعین یوما یا صار منھمیا رحل عنھم - Wer 40 Tage bei einem Volke weilt, wird einer von ihnen oder wandert weiter.

Evelyne
Beiträge: 2992
Registriert: 12.03.2008, 06:02

Re: Diskussion: Neuer Straftatbestand, ja oder nein?

Beitrag von Evelyne » 25.04.2023, 16:51

Vielleicht sollte ich unsere lieben User auch mal daran erinnern, dass 1001Geschichte nicht nur aus dem Forum besteht.
Auf den Hauptseiten werden unsere mehr als 20jährigen Bemühungen aufgezeichnet.
Klickt Euch doch einfach mal durchs Menü. Ihr werdet dort sicher Antworten finden und vielleicht auch entdecken, was wir schon alles außerhalb des Forums unternommen haben, um Bezness bekannt zu machen.

Und nochmal: Heiratsschwindler versprechen die Ehe solange, bis sie genug Geld von ihrer Dame bekommen haben. Dann sind sie verschwunden!!
Ehebetrüger heiraten um an das Vermögen und ggf. an das Erbe von der Auserwählten zu kommen.
Beznesser wollen Geld und durch Heirat den dauerhaften Aufenthalt im europäischen Land.
Evelyne
evelyne-kern.de
Domaininhaberin
https://www.1001geschichte.de/spendenkonto/

StrivingForLight
Beiträge: 110
Registriert: 02.08.2021, 14:38

Re: Diskussion: Neuer Straftatbestand, ja oder nein?

Beitrag von StrivingForLight » 25.04.2023, 23:45

Hallo an Alle, ich hatte länger nicht mehr regelmäßig mitgelesen.
Dank an Dich, Evelyne, für diese ganz klar definierte Unterscheidung der einzelnen Tatbestände. Und Dank auch an Dich, Gadi, für den Hinweis zum Strang „Es passiert auch bei uns“.
Nun ist auch bei mir der letzte Cent gefallen (hieß früher mal: der Groschen ist gefallen), und jetzt habe auch ich ein Gespür dafür, was denn nun was ist. (Warum nur dauert es manchmal so lange? ;-))
Grüße an alle!
"Und wenn du das Gefühl hast, dass gerade alles auseinander zu fallen scheint, bleib ganz ruhig ...
es sortiert sich gerade neu!"
Autor unbekannt

gadi
Beiträge: 9866
Registriert: 05.06.2014, 18:56

Re: Diskussion: Neuer Straftatbestand, ja oder nein?

Beitrag von gadi » 26.04.2023, 09:50

Liebe StrivingForLight,

es ist ja auch nicht so einfach mit den Begriffen, z.B. geht es schon los beim Begriff "Tatbestand". Meint man z.B. den "rechtswissenschaftlichen Tatbestand" (darüber reden wir ja, wenn wir über einen alten/neuen Straftatbestand diskutieren), den philosophischen oder den sozialen? Genauso ist es mit den Begriffen wie z.B. Heiratsschwindler, Ehebetrüger, Beznesser. Vor allem die ersteren beiden Begriffe sind ja ggfs. nicht mehr immer bzw. 100%ig so gemeint, wie es früher mal war, hier ein interessanter Artikel dazu:
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/h ... usbeutung/

Und Beznesser kann man ja z.B. auch sein, wenn man es "nur" auf Geld anlegt und eine "Beziehung/Ehe" gar nicht erst geführt wird, sondern - statt dem Eheversprechen oder "Beziehungsversprechen" - "nur" ein Verliebtsein/Seelenverwandtschaft/Freundschaft geheuchelt wird (aber oft natürlich eine spätere Beziehung suggeriert wird bzw. dem Beznesser bewusst ist, dass das Opfer sich das erhofft). Und die Übergänge sind fliessend.
Moderatorin
gadi@1001Geschichte.de
...................................
Betrügen entehrt, Irrtum nie. C.L.
من عاشر قوما اربعین یوما یا صار منھمیا رحل عنھم - Wer 40 Tage bei einem Volke weilt, wird einer von ihnen oder wandert weiter.

Evelyne
Beiträge: 2992
Registriert: 12.03.2008, 06:02

Re: Diskussion: Neuer Straftatbestand, ja oder nein?

Beitrag von Evelyne » 26.04.2023, 11:51

Stimmt Gadi, es ist irgendwie fließend, wenn man es genau betrachtet. Alle drei Kategorien beinhalten aber den Tatbestand Betrug.
Und deshalb:
Betrug bleibt Betrug, egal wie und wo er stattfindet.
Evelyne
evelyne-kern.de
Domaininhaberin
https://www.1001geschichte.de/spendenkonto/

gadi
Beiträge: 9866
Registriert: 05.06.2014, 18:56

Re: Diskussion: Neuer Straftatbestand, ja oder nein?

Beitrag von gadi » 26.04.2023, 12:06

So ist es Evelyne, und die allermeisten Beznessfälle lassen sich unter den Tatbestand ziehen, denn das Erregen des Irrtums trifft quasi immer zu. Der rechtwidrige Vermögensvorteil auch und fast immer die Beschädigung des Vermögens des Opfers.
§ 263

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[...]
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Moderatorin
gadi@1001Geschichte.de
...................................
Betrügen entehrt, Irrtum nie. C.L.
من عاشر قوما اربعین یوما یا صار منھمیا رحل عنھم - Wer 40 Tage bei einem Volke weilt, wird einer von ihnen oder wandert weiter.

Antworten