Im Lewe net, das ist nur ihr Traum.

Gruss
haram
Moderator: Moderatoren
Das alles (selbst wenn es denn vorliegen sollte) wird einem jungen Mann in der Regel nicht zu einem Visum verhelfen.Die Vorgaben für die Aussicht auf eine erfolreiche Visumvergabe dürften allgemein bekanntsein:
Fester sozialversicherungspflicher Arbeitsplatz, Urlaubsanspruchbestätigung durch AG, Familenbindung usw.....
Um ein Visum zu erhalten, sind zumeist der Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes und die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu belegen.Anaba hat geschrieben:Das alles (selbst wenn es denn vorliegen sollte) wird einem jungen Mann in der Regel nicht zu einem Visum verhelfen.Die Vorgaben für die Aussicht auf eine erfolreiche Visumvergabe dürften allgemein bekanntsein:
Fester sozialversicherungspflicher Arbeitsplatz, Urlaubsanspruchbestätigung durch AG, Familenbindung usw.....
Der Rückkehrwille ist nicht da und aus die Maus.
Für ein Besuchsvisum müssen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.nabila hat geschrieben:hallo liebe Ela,
für Ägypten kann ich sagen >
Sprachkenntnisse nicht zu knapp und mit Test zu belegen und und und >>>
Das würde ja bedeuten, für ein Besuchsvisum wären Deutschkenntnisse nötig und müssten bei Antragstellung nachgewiesen werden.nabila hat geschrieben:@ Effendi
nöööö
@AnabaAnaba hat geschrieben:Das würde ja bedeuten, für ein Besuchsvisum wären Deutschkenntnisse nötig und müssten bei Antragstellung nachgewiesen werden.nabila hat geschrieben:@ Effendi
nöööö![]()
Das ist doch nur bei FZF der Fall.
Hallo Sina,ich schreibe hier sehr selten, aber Deine Zeilen zwingen mich direkt dazu, mich einzumischen.
Ich verstehe langsam garnichts mehr.nabila hat geschrieben:@ SINA
Danke Dir dafür.
Ich hatte explizit für Ägypten geschrieben. Natürlich auch mit der Idee, es könnte anderswo nicht anders sein. Und das bestätigst Du.
Liebe Grüße