Bezness Fall im Freundeskreis?

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Haram
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Haram » 21.04.2012, 20:05

Fester sozialversicherungspflicher Arbeitsplatz, Urlaubsanspruchbestätigung durch AG, Familenbindung usw....

Im Lewe net, das ist nur ihr Traum. :)


Gruss
haram
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nabila
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 21.04.2012, 22:29

@ Haram

meinst Du echt, sie meint dort im Land als Voraussetzung für Visum ?

Hast Recht > im Lewe net


Liebe Grüße
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Haram
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Haram » 22.04.2012, 01:42

@ nabila



Moin

Ja natürlich meint sie ein Habibi - Visum für Deutschland.
Denn ich, als Europäer geh aufs Imigration - Office und hol mir ein Jahresvisum, kein Problem,
und je nach Lage ein Reentry - Visum für 6 Monate.

Fester sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz,.......... usw. :lol: :lol:
Lachhaft, wenn Arbeitsverträge mit dem Bleistift geschrieben werden. :)
Was meinst du, wie viele Ägypter mich schon gefragt haben : Can you help me, i want go to Germany.
Eine Einladung bzw. Verpflichtungserklärung würde ich nie unterschreiben.

Gruss
haram
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Anaba
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 22.04.2012, 02:27

Die Vorgaben für die Aussicht auf eine erfolreiche Visumvergabe dürften allgemein bekanntsein:
Fester sozialversicherungspflicher Arbeitsplatz, Urlaubsanspruchbestätigung durch AG, Familenbindung usw.....
Das alles (selbst wenn es denn vorliegen sollte) wird einem jungen Mann in der Regel nicht zu einem Visum verhelfen.
Der Rückkehrwille ist nicht da und aus die Maus.
Liebe Grüße
Anaba

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nabila
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 22.04.2012, 07:30

hallo,

selbst, wenn es denn vorliegen sollte > Fester sozialversicherungspflicher Arbeitsplatz, Urlaubsanspruchbestätigung durch AG, Familenbindung usw.....<

im Urlaubsland ? Never ever. Das wäre komplett europ. Denkweise > und dort schlicht nicht real vorhanden > zusätzlich zum nicht vorhandenen Rückkehrwillen.


Liebe Grüße
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Efendi II
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Efendi II » 22.04.2012, 14:04

Anaba hat geschrieben:
Die Vorgaben für die Aussicht auf eine erfolreiche Visumvergabe dürften allgemein bekanntsein:
Fester sozialversicherungspflicher Arbeitsplatz, Urlaubsanspruchbestätigung durch AG, Familenbindung usw.....
Das alles (selbst wenn es denn vorliegen sollte) wird einem jungen Mann in der Regel nicht zu einem Visum verhelfen.
Der Rückkehrwille ist nicht da und aus die Maus.
Um ein Visum zu erhalten, sind zumeist der Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes und die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu belegen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 22.04.2012, 16:37

hallo liebe Ela,

für Ägypten kann ich sagen >

Hürde Nr. 1 Ägypten selbst = die müssen einen Sack voll Papieren beibringen z.B. Bank-Konto letzte 6 Monate ( haben viele nicht), Arbeitsnachweis vom Arbeitgeber ( oft nichts schriftlich fixiert) , Nachweis über Militärdienst ( meist in einem Ort am Ende von nirgendwo, und von da das Papier bitte) , Einladung aus Europa, Krankenversicherung f.d.Aufenthaltsdauer, gebuchtes Flugticket ( selbstverständlich Egypt-Air und extrem teuer) , Sprachkenntnisse nicht zu knapp und mit Test zu belegen und und und >>> damit sind sie meist MONATE beschäftigt, weil Papier in Ägypten ....?......eine dehnbare unbekannte Größe.

Hürde Nr. 2 z.B. deutsche Botschaft = erst dann, dann können sie mal vorsichtig um einen Termin bei der Botschaft nachsuchen , der meist Wochen später gewährt wird. Dort wird dann in einer Art Interview alles geprüft ,natürlich auch die Bindung und der Rückkehrwille. --Inwischen oft abgelaufene Bescheinigungen, persönliche Animositäten zwischen "Prüfer" und Reisewilligem , und ja, auch alle möglichen denkbaren + unmöglichen nicht vorstellbaren Abläufe in Ägypten
-.-.-.-.-.-.-

die Körbe sind also hier wie da hoch gehängt, und sie wissen warum.


Liebe Grüße
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Efendi II
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Efendi II » 22.04.2012, 17:04

nabila hat geschrieben:hallo liebe Ela,

für Ägypten kann ich sagen >
Sprachkenntnisse nicht zu knapp und mit Test zu belegen und und und >>>
Für ein Besuchsvisum müssen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Da scheinst Du etwas mit dem Visum zur Eheschließung oder Familienzusammenführung durcheinander zu bringen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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nabila
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 22.04.2012, 19:55

@ Effendi

nöööö
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Anaba
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 22.04.2012, 21:36

nabila hat geschrieben:@ Effendi

nöööö
Das würde ja bedeuten, für ein Besuchsvisum wären Deutschkenntnisse nötig und müssten bei Antragstellung nachgewiesen werden. :shock:
Das ist doch nur bei FZF der Fall.
Liebe Grüße
Anaba

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Efendi II
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Efendi II » 22.04.2012, 21:50

Anaba hat geschrieben:
nabila hat geschrieben:@ Effendi
nöööö
Das würde ja bedeuten, für ein Besuchsvisum wären Deutschkenntnisse nötig und müssten bei Antragstellung nachgewiesen werden. :shock:
Das ist doch nur bei FZF der Fall.
@Anaba
Es ist mühsam und ich habe es auch schon lange aufgegeben, jemanden etwas zu erklären, solange er/sie
an seiner/ihrer (falschen) Meinung beharrlich festhält.

Natürlich braucht man für einen Besuch keinen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 22.04.2012, 22:07

@ Effendi

ja, es ist mühsam > auch aus meiner Sicht, *lächeln*

1.) besonders wg. der vermuteten Verwechslung, die ich verneinte

2.) besonders weil das Auswärtige Amt NICHT zuständig ist für Visa z.B. ----siehe

Zuständigkeit zur Visumerteilung
Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.
Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Sachlich zuständig ist die Auslandsvertretung desjenigen Schengen-Staates, in dessen Hoheitsgebiet das alleinige oder hauptsächliche Reiseziel liegt.

3.) besonders, weil die seit längerem gängige Praxis vor Ort ( also im Urlaubsland) andere Verfahrensweisen zeigt


Liebe Grüße
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Nefertari1998 » 23.04.2012, 18:53

Nein, es müssen definitiv keine Sprachkenntnisse beim Besuch nachgewiesen werde.
Nur bei der EInreise nach Deutschland zwecks Familienzusammenführung wird die A1-Sprachprüfung verlangt.

Beim Atersunterschiedlich, älttre Frau - junger Ägypter ,bekommen die sowieso kaum ein Visum, auch wenn viele gute Nachweise vorliegen.

Nefertari

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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von naschkatze » 24.04.2012, 00:03

Nabila,

wer schreibt denn was vom AA? Efendi nicht. Und Deine Aussage, dass Sprachkenntnisse für ein Besuchsvisum nötig sind (und das hast Du nun mal geschrieben) ist nun mal schlicht und einfach falsch. Warum kannst Du nicht einfach mal zugeben, Dich falsch ausgedrückt zu haben und gut ist es? Wäre manchmal echt einfacher, als auf Teufel-Komm-Raus Recht haben zu wollen (damit meine ich auch andere User hier).

Gruß Naschkatze

nabila
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 24.04.2012, 12:50

3.) besonders, weil die seit längerem gängige Praxis vor Ort ( also im Urlaubsland) andere Verfahrensweisen zeigt
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

SINA
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von SINA » 24.04.2012, 13:11

Hallo Nabila,
ich schreibe hier sehr selten, aber Deine Zeilen zwingen mich direkt dazu, mich einzumischen.
In diesem Tread geht es um eine Internetbekanntschaft mit einem Algerier.
Also es hat absolut nichts mit einem "Urlaubsland" zu tun, was Algerien ja nun mal überhaupt nicht ist.
Da ich die Arbeitsweise der deutschen Botschaft in Algier aus eigener Erfahrung kenne, kann ich Dir hiermit bestätigen, dass junge Algerier, die nicht verheiratet sind, kaum eine Chance auf ein Visum für eine Reise nach Europa haben.
Selbst für Besuche eines in Deutschland lebenden Familienmitgliedes wird in der Regel kein Visum erteilt. Die Begründung dafür, die aber bei einer Ablehnung nicht genannt werden muß, ist in den meisten Fällen der fehlende Rückkehrwille.
Den zu beweisen, fällt doch sehr schwer.

Hallo Mattias,
ich möchte Dir einen Rat geben, vielleicht ist das ein Weg, das Vertrauen der Freundin wieder zu festigen.
Wenn sie ihre Pläne genau so umsetzen möchte, dann ist das ein gescheiteter Weg - er führt niemals zum Ziel.
Darum rate ich Dir, unterstütze sie in ihren Wünschen. Aber nur genau so, wie sie es Dir geschildert hat.
Mit einer islamischen Hochzeit hat der Algerier keine Chance auf ein Visum, also wird er nicht nach Deutschland einreisen können. Sie benötigt für eine islamische Hochzeit in Algerien keinerlei besondere Dokumente.
Ich kann Dir noch mehr und ausführlicher dazu schreiben, aber nicht öffentlich, sonst lernen heiratswillige Frauen daraus ihre Vorteile zu ziehen. Also wenn Du mehr wissen möchtest, schicke mir eine email.

Viele Grüße
Sina

nabila
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 24.04.2012, 13:22

@ SINA

Danke Dir dafür.

Ich hatte explizit für Ägypten geschrieben. Natürlich auch mit der Idee, es könnte anderswo nicht anders sein. Und das bestätigst Du.


Liebe Grüße
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 24.04.2012, 13:23

ich schreibe hier sehr selten, aber Deine Zeilen zwingen mich direkt dazu, mich einzumischen.
Hallo Sina,
schade, dass du dich nicht öfter mal einmischt. :D
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 24.04.2012, 13:28

nabila hat geschrieben:@ SINA

Danke Dir dafür.

Ich hatte explizit für Ägypten geschrieben. Natürlich auch mit der Idee, es könnte anderswo nicht anders sein. Und das bestätigst Du.


Liebe Grüße
Ich verstehe langsam garnichts mehr.
Fakt ist doch, ein Sprachtest ist für ein Visum nicht nötig.
Es sei denn, es geht um eine Familienzusammenführung.
Warum schreibst du das nicht klar und deutlich ?
Liebe Grüße
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 24.04.2012, 18:05

@ Anaba

>Fakt ist doch,< ist es das ?

Fakt ist, dass die seit längerem gängige Praxis vor Ort ( also im Ausland) ........ usw.

und > Die Begründung , die bei einer Ablehnung nicht genannt werden muß,..... usw.

was ist daran nicht zu verstehen ? was ist daran nicht deutlich ? Es liegt auch im Ermessen des Sachbearbeiters/Interviewers, also in der PRAXIS.

auch z.B. Bei Visum-Antrag steht nichts von Altersunterschied ( von wegen Diskriminierung) , und trotzdem wird der in der Praxis beurteilt, wie so viele andere Dinge eben auch.


Liebe Grüße
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