Fragen zur Einladung nach Deutschland von Alexa-Gabrielle

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Amaretta
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Fragen zur Einladung nach Deutschland von Alexa-Gabrielle

Beitrag von Amaretta » 07.04.2008, 15:11

Ein wichtiges Thema - kann das wieder einen Sticky bekommen wie im alten Forum ?
LG Amaretta
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Fragen zur  Einladung nach Deutschland

Alexa-Gabrielle

Posted - 24/10/2007 :  15:43:27    

Ich glaube bisher ist noch nicht ausreichend über die Gefahren eine Einladung des "Habibi" nach Deutschland geschrieben worden. Wenn ich mich täusche, dann sagt es mir.

Auch ich dachte einmal, daß es kein großes Ding sei eine Einladung auszusprechen. Als ich dann hörte, was alles daran hängt wurde ich einfach nur blass und war sprachlos.

- Verpflichtung für alle Kosten aufzukommen (auch evtl. Abschiebekosten)

Es haben sich mir folgende Fragen gestellt:

Was ist, wenn er mit der Einladung von mir irgendwo anders in Deutschland hinfliegt, wo vielleicht eine attraktivere Frau (jünger oder besser situiert) ist? Womöglich habe ich dann auch noch den Flug dorthin bezahlt. Welche Sicherheit habe ich, daß er nach Ablauf des Besuchsvisums Deutschland wieder verläßt und nicht einfach untertaucht. Sollte er dann irgendwann einmal aus irgendwelchen Gründen aufgegriffen werden, dann muß ich die Abschiebekosten bezahlen.

Oder was ist, wenn er einen Unfall hat - wird zufällig von einem Auto angefahren - dann muß ich die Krankenhauskosten übernehmen.

Oder ganz banal, der Habibi kommt im Winter nach D. Welche Kleidung hat der "Arme Hund" denn? Genau ... nur Sommer. Also, wer kauft dann den Wintermantel, Schuhe etc.?

Wenn diese Fragestellung hier nicht reinpaßt - Sorry - bitte verschieben, wohin es paßt. Bin ja noch "Neuling" hier.

Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle

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bibi

Posted - 24/10/2007 :  15:53:41    

liebe alexa!

also wegen den unfallkosten. ohne eine versicherung für ihn könnte er gar nicht einreisen. das heisst, fürs visum muss auch eine versicherung nachgewiesen werden!1

lg

bibi
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nik-ita

Posted - 24/10/2007 :  15:55:06  

Hallo Alexa-Gabrielle

Also bei uns in der Ch ist es so, das wenn Habibi eingeladen wir und der Flug von uns bezahlt wird, verlangt das CH- Gesetz (zum Schutz des Einreisenden) ein Hin- und Rückflugticket. Darum weil, man glaubt es nicht, ist aber wahr, es Frauen gab die Habibi kommen liessen und als das Feuer aus war, Habibi auf die Strasse stellte, ohne sich um seine Rückreise zu kümmern.
Sollte er nach unsere Einladung zu einer anderen fliegen und NIE bei uns ankommen, meldet man es der Migration (Fremdenpolizei) und soweit ich weiss, ist Frau dann wieder aus der Verantwortung draussen und Mann wird gefahndet.
Hat Habibi einen Unfall, auch da macht das Gesetz einen darauf Aufmerksam das die Versicherung abgeschlossen werden muss, man ansonsten für alles selber haftet!
Unser Staat sichert sich auf alles Seiten ab, was ich auch gut finde
Winterkleider geht aus der eigenen Kasse, ausser Habibi hat Geld dabei was die Meisten jedoch nicht haben!

LG
nik-ita
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Geena1

Posted - 24/10/2007 :  16:03:17    

Liebe Alexa,

"Einladung" klingt ja auch schon so nett und völlig harmlos!
Die wenigsten Frauen wissen doch, auf was sie sich dabei einlassen und zu was sie sich letztlich auch verpflichten. Deswegen kann man meiner Meinung nach gar nicht genug auf die möglichen Gefahren hinweisen.

Liebe grüsse,
Geena
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Jakobs_Weg

Posted - 24/10/2007 :  17:13:28      

Welche Verpflichtungen gehe ich mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein?

Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz haften Sie für die Kosten, die durch den Ausländer in Deutschland der öffentlichen Hand verursacht werden könnten.

Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.

Daneben haften Sie im Fall einer notwendigen Rückführung des Ausländers auch für die damit verbundenen Kosten.

Weiteres >> Visum für Deutschland, Auswärtiges Amt

LG, Jakobs_Weg
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nik-ita

Posted - 25/10/2007 :  06:18:35  

quote:

Originally posted by cas107

hi,

gilt die Verpflichtungserklärung auch bei Ehepartnern(wenn "Schatzi" herkommt) oder "nur" bei Habibibesuch?

lg cas



hy cas107

egal aus welchem grund er/sie kommt, bei uns (CH) garantie- bei euch verpflichtungserklärung muss immer unterschrieben werden, wenn er nicht selber für seinen lebensunterhalt aufkommen kann.
ist er steinreich wie die saudi's, kommt er wie ein normaler touri mit visum, die erklärung ist nur zur absicherung des staates, das er dann nicht für ihn aufkommen muss.

lg
nik-ita
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cas107
Posted - 25/10/2007 :  16:40:26    

Was machen die dann wenn "Schatzi" nach der Hochzeit hier Mist baut und beide kein Geld haben? Sprich er arbeitslos und sie studiert? LANGE GESICHTER oder?
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Wolf
Posted - 25/10/2007 :  22:46:02    

quote:

Originally posted by nik-ita
Sollte er nach unsere Einladung zu einer anderen fliegen und NIE bei uns ankommen, meldet man es der Migration (Fremdenpolizei) und soweit ich weiss, ist Frau dann wieder aus der Verantwortung draussen und Mann wird gefahndet.
quote



Nicht so in Deutschland, denn das Touristenvisum ist nicht auf den Besuch einer bestimmten PERSON oder eines bestimmten LANDES begrenzt, sondern ein Viosum, das für alle Schengen-Staaten gültig ist (zu denen übrigens ab Januar 2008 auch die Schweiz gehört).

Es besteht also KEINE Handhabe, nach einem "Entflohenen" während der Gültigkeit des Bisums zu fahnden oder ihn zur Heimreise zu zwingen, die Fahndung beginnt erst danach und die Kosten, die ab dann entstehen, muß derjenige tragen, der die Verpflichtung abgegeben hat (denn die gilt bis zur Ausreise, nicht bis zum Ablauf des Visums!!!).

Insofern ist eine Verpflichtungserklärung gegenüber jemandem, dem man nicht 200%ig vertraut, ein hohes Risiko - und ob man das eingehen will, muß jeder für sich selbst entscheiden.

http://www.tninfo.de/ - Informationen über Tunesien
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Alexa-Gabrielle
Junior Member

Germany
443 Posts
Posted - 26/10/2007 :  18:04:38    

Wow Wolf, das hast Du aber gut erklärt. So hatte ich das auch verstanden als ich mich dafür interessiert habe und noch dooooof war und die Brille noch rosaroter war als hier im Forum die Farbe :-))

LG Alexa-Gabrielle
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Jakobs_Weg
Posted - 27/10/2007 :  14:41:22      

Ich möchte mir erlauben, die Damen Admins und Mods mit einer Anregung anzusprechen,
ob für diesen wichtigen Thread ein Sticky möglich wäre.



LG, Jakobs_Weg
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Evelyne
Administratorin

Posted - 27/10/2007 :  15:00:05      

Kein Problem, liebe Jakobs_Weg, kannst Du haben. Sticky ist gesetzt.
Ich halte diesen Thread auch für sehr wichtig, denn viele wissen nicht, worauf sie sich mit einer Verpflichtungserklärung einlassen.
Ich hatte einen Fall, wo der "Eingeladene" hier seinen kriminellen Machenschaften nachging. Diebstahl, Drogen etc. Am Ende war die arme Verliebte zur Zahlung des Diebesgutes verpflichtet und hatte dann auch noch die Abschiebekosten zu tragen. Das alles konnte sie nur bezhalen, indem sie sich von ihrem Auto trennte und ihr Sparbuch auflöste. Teuere Einladung!

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Jakobs_Weg

Posted - 27/10/2007 :  15:17:35      

Vielen Dank, liebe Evelyne!

Mich regt dieses so harmlos anmutende Wörtlein "Einladung" auf,
um welche Beznesser so gerne bitten...

LG, Jakobs_Weg
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Babou


Switzerland

Posted - 27/10/2007 :  21:17:04    

Hallo Nik-ita

stimmt alles was du da schreibst. zusätzlich - so sagt mir die fremdenpolizei hier in der schweiz vor tagen als ich mich danach erkundigt - dass, sollte dieser habibi die schweiz widerrechtlich verlassen und sich im schengenland was zuschulden kommen lassen, bit du die einzige adresse in europa und womöglich weiterhin haftbar. jedenfalls, so oder so, wird dieser fall in "deinem persönlichen dossier verewigt" und bei einer weiteren, späteren anfrage für ein besuchervisum, kann eine absage das resultat sein.

also - klingt einfach das besuchervisum - aber achtung!

LG, Babou
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chahbani

Posted - 28/10/2007 :  01:32:44      

Ich habe es sehr drastisch erlebt, was so eine Einladung mit sich bringt
und glaubte, daß die Haftung nach der Eheschließung wegfällt ! Pustekuchen !
Das Zauberwort heißt Anscheinshaftung, das bedeutet, wenn Du Dich hier mit dem Beznesser regelmäßig bewegst und geschäftliche Dinge erledigst, dann kann er danach den Anschein erwecken, daß er in Deinem Auftrag handelt... und dann bist Du wieder für alle dadurch entstehenden Gläubiger der Lieblingsansprechpartner...und was macht der Beznesser ?
...E r beantragt ein Insolvenzverfahren und wenn "frau" ihn nicht ganz schnell aus allen rechtlichen Gründen und Betrug anzeigt, dann helfen ihm die deutschen Schuldenberater -wie Caritas, etc. auch noch deutsche Gesetze gegen Deutsche für sich zu nutzen.
Abschiebekosten können je nach Fall bis 15.000 € ausmachen !
Einladung; "Nein Danke !"
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Wolf
Germany
Posted - 29/10/2007 :  01:22:41    

Zusatz:

Bei der Aussteluung eines Touristenvisum muß der Reisewillige natürlich das Bestehen einer Krankenversicherung nachweisen, die aber muß nur für die Dauer des Visums gelten (also maximal 3 Monate). Büchst der(die) Gute aber aus und bleibt länger als 3 Monate und wird z.B. krnk, so muß der, der die Verpflichtungserklärung gegeben hat, auch für die gesamten Krankenkosten aufkommen - aber auch z.B. dafür, wenn der Gast über die Straße läuft, ein Tankwagen eine Vollbremsung macht, das Benzin ausläuft und für 1 Million der Boden saniert werden muß <g>.

Eine Verpflichtungserklärung heißt nichts anderes, als daß man mit seinem gesamten Vermögen für den Gast einstehen muß, falls dieser etwaige Zahlungen an ÖFFENTLICHE Stellen(!) nicht leisten kann (die Erklärung ist keine Übernahme gegenüber privaten Gläubigern!) - wie das in der Realität aussieht, bleibt den Gerichten überlassen, doch in einem unglücklichen Fall (oder wenn es jemand wirklich darauf anlegt) kann ein Ruin schnell die Folge sein.

Und es soll niemand glauben, er sei davor gefeit - mich fragte vor nicht allzu langer Zeit ein sehr guter tunesischer Bekannter, ob ich ihm nicht einen Tip geben könnte, wie er demnächst, wenn er von seiner älteren Freundin eingeladen werden, am besten nach Frankreich rübermachen könnte. Nun, ich sagte ihm, er hat Reisefreiheit in den Schengen-Staaten, doch der Einlader sei für eventuelle Kosten übernahmepflichtig, und dies hörte er mit einem Lächeln...

Anderes Beispiel: Mann bringt tunesische Verlobte zum Heiraten nach Deutschland, alle Unterlagen sind vorhanden, Standesamttermin steht bereits fest, da verschwindet sie bei Nacht und Nebel allein mit dem Reisepaß bekleidet und taucht 2 Tage später Familienangehörigen in Frankreich wieder auf (hier hat der Mann Glück, denn ein Heiratsvisum ist nur für das Zielland gültig und sobald sie Deutschland verlassen hat, ist sie "ausgereist" und die Verpflichtung wird damit hinfällig). Falls sie sich aber entschließt, wieder nach Deutschland zurückzukommen und er nicht nachweisen kann, daß sie außerhalb Deutschlands war, dann ist er wieder in der Haftung (und darf z.B. ihr Heimflugticket oder eine Krankenbehandlung bezahlen...).

Und noch ein dritter Fall: Frau lädt ihren Gliebten ein, sendet Verpflichtungserklärung und er holt sich damit ein Touristenvisum - doch sie wartet am Flughafen vergebens auf ihn, denn er ist mit dem Visum direkt in ein anderes Schengen-Land geflogen...

Daher: Holzauge sei wachsam, und zwar bereits BEVOR die Verpflichtung abgegeben ist, denn danach ist es zu spät - eine Verpflichtungserklärung kann, sobald sie einmal ausgestellt ist, nicht mehr zurückgenommen werden.

http://www.tninfo.de/ - Informationen über Tunesien
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nik-ita
Switzerland
Posted - 29/10/2007 :  07:01:33  

[quote]Originally posted by Babou

Hallo Nik-ita

stimmt alles was du da schreibst. zusätzlich - so sagt mir die fremdenpolizei hier in der schweiz vor tagen als ich mich danach erkundigt - dass, sollte dieser habibi die schweiz widerrechtlich verlassen und sich im schengenland was zuschulden kommen lassen, bit du die einzige adresse in europa und womöglich weiterhin haftbar. jedenfalls, so oder so, wird dieser fall in "deinem persönlichen dossier verewigt" und bei einer weiteren, späteren anfrage für ein besuchervisum, kann eine absage das resultat sein.

Guten Morgen zusammen

@Babou

Ich kenne nur die Bedingungen vom Heirats-Visum. Das bei uns in der Schweiz nicht auf das Land sondern auf die Person ausgestellt wird (direkt in den Pass) somit kann er gar nicht in ein Schengenland einreisen (ausser die Zollbeamten kontrollieren nicht).
Auch mit der B-Bewilligung kann er nicht so einfach in ein Schengen-Land einreisen, bedarf ein Extra Visum das wir auf der deutschen Botschaft in Bern beantragen und persönlich holen mussten.

@Wolf

Ist in Deutschland nicht auch ein Maximumbetrag, für den man sich verpflichtet, ich frage nur wegen deinem Beispiel mit der Strasse von einer Million.
Wenn ich bei uns die Garantie-Erklärung unterschreibe, mit einem Verpflichtungsbetrag von Sfr.20'000.- (beinhaltet; Unterkunft, essen, Kleidung, Versicherung und evtl.Rückflugkosten) bezahle ich doch nicht mehr!?

Weiss das jemand genauer ?

LG
nik-ita
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nik-ita
Switzerland
Posted - 29/10/2007 :  07:19:41  

[quote]Originally posted by Wolf

[quote]Originally posted by nik-ita

das für alle Schengen-Staaten gültig ist (zu denen übrigens ab Januar 2008 auch die Schweiz gehört).
....
Hallo Lieber Wolf

Stimmt, aber auch wenn die Schweiz ab Januar zu Schengen gehört, gilt diese Regelung nicht für unsere Habibi's und Männer, denn diese kommen aus sogenannten Drittländer (Tunesien, Marokko, Algerien etc.)Trotz Heirat erhalten sie nicht den Schweizer-Status, womit wir wieder beim Schengen-Visum wären, das immer wieder neu in Bern geholt werden muss - bis zum Schweizer-Pass.

Aber das Thema ist ja "Besuchervisum" und da kenne ich mich nicht so genau aus NUR das da die Haftung auch mit 20'000 SFR gilt.

Wie hoch ist die Haftung in Deutschland, ist die nicht genau definiert?

LG
nik-ita
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Alexa-Gabrielle
Germany
Posted - 29/10/2007 :  10:36:19    

Es gibt in Deutschland meines Wissens keine Haftungsbeschränkung. Es heißt hier, daß man für "alle Kosten" aufkommen muß. Angefangen von Wohnraum, bis Krankheit und evtl. Abschiebung. Man muß sich mal überlegen was alles passieren kann. Wenn der Kandidat kriminell wird, muß man auch noch Anwalts- und Gerichtskosten sowie evtl. Gefängniskosten übernehmen. Wenn der "Besucher" gar nicht zu mir kommt und nicht mehr ausreist muß ich auch noch die Kosten für das Rückflugticket und evtl. Abschiebehaft tragen ... Puuuhh
An andere Dinge mag ich gar nicht denken. Damit ist wirklich nicht zu spaßen!
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urmel_59
Germany
Posted - 30/10/2007 :  23:12:42    

Abschiebekosten können je nach Fall bis 15.000 € ausmachen !
heißt das, wenn mein mann von mir geschieden wurde, dass ich dann noch abschiebekosten für ihn zu bezahlen habe??? er wurde lt. ausländerbehörde automatisch auf die "abschiebeliste" gesetzt. bitte sagt nein, das würde ich nicht auch noch ertragen.

fragende grüße
urmel
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canim
Moderator / in
Germany
Posted - 31/10/2007 : 08:32:07
Ich kann dich jetzt weder beruhigen noch beunruhigen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du für ihn die Abschiebekosten übernehmen mußt. Das gilt meines Wissens nur für Besucher-Visa. Du hast doch keine Verpflichtungserklärung unterschrieben, oder?
Außerdem wird er nicht "abgeschoben", sondern er wird zur Ausreise aufgefordert, kommt er dem nicht nach und taucht unter, dann wird er, wenn er erwischt wird, "abgeschoben". Vielleicht erkundigst du dich mal bei der Ausländerbehörde in deiner Stadt, die die Ausreise beantragt hat.

Gruß
Canim
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urmel_59
Germany
Posted - 31/10/2007 : 11:14:03
danke, das beruhigt mich schon etwas. ich hab natürlich keine verpflichtungserklärung unterschrieben. er war ja bereits in deutschland als student. und gleichzeitig zur scheidungseinreichung hat mein anwalt die ausweisung beim ausländeramt beantragt.
ja nur wenn er sich eben nirgends anmeldet, ist er nicht greifbar. bin mal gespannt wie es dann ist, wenn er zum scheidungstermin kommt, dann hätten sie ihn ja. aber wie ich meinen herrn richter einschätze, tut der nix.
nochmals danke für die auskunft.
lg urmel
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chahbani
Posted - 31/10/2007 : 14:54:12
Hallo Urmel,

keine Verpflichtungserklärung = keine Haftung
mit wenigen Ausnahmen. Kläre das dringend !!!
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FlammendeMorgenröte
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Registriert: 29.03.2008, 10:51

Beitrag von FlammendeMorgenröte » 27.04.2008, 10:54

Aehm, mein Hinweis auf enambanis wurde gelöscht und dieser sein Beitrag bleibt stehen ?

Nun, ich muß ja nicht alles verstehen...

Anaba
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Beitrag von Anaba » 27.04.2008, 10:57

Hallo Flammende Morgenröte,

danke für deinen Hinweis.
Vor Schreck habe ich den falschen Beitrag gelöscht. :oops: :oops:
Aber nun ist er weg.

L.G.
Anaba
Liebe Grüße
Anaba

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barbara
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Beitrag von barbara » 27.04.2008, 11:01

Hi Anaba,

hatte dir auch eine Mail geschickt.
Hat sich ja nun erledigt.

LG Barbara

Anaba
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Registriert: 12.03.2008, 16:36

Beitrag von Anaba » 27.04.2008, 11:05

Danke, ihr Lieben,

wenn ich euch nicht hätte......(Kusssmilie ist leider nicht mehr da :) )

Schönen Sonntag.
Anaba
Liebe Grüße
Anaba

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FlammendeMorgenröte
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Beitrag von FlammendeMorgenröte » 27.04.2008, 11:13

Hallo Anaba,

allles klar :D Ich dachte schon, ich bin auf dem falschen Dampfer...und suchte schon den Abmeldeknopf.

Wie in meinem gelöschten Beitrag erwähnt, enambanis postet unter diesem Namen in verschiedenen Foren den selben Inhalt auch.

Muß man sich zwar nicht wirklich antun...Google / enambanis

Liebe Grüße

E.

steckchen
Beiträge: 1632
Registriert: 01.08.2008, 18:03

Kosten bei der Einladung

Beitrag von steckchen » 17.08.2008, 22:42

Ich würde dem Habibi einfach schreiben, ich hätte jetzt kein Geld und die Einreise kostet incl. Versicherung und pipapo soundsoviel. Das sagen sie dir doch bei der Ausländerbehörde, was du alles brauchst, und wieviel es kostet, wenn du jemanden einlädst. Dreh doch einfach den Spieß um, wenn du dir nicht sicher bist und sag ihm wieviel Geld er für so eine Einreise braucht. Warum soll immer nur der Habibi Geld verlangen? Kannst ihn ruhig mal prüfen. Wenn er dir das Geld überweist, dann kannst du ihm wohl vertrauen, aber hätte er das Geld, würde er wohl auch keiner Einladung deinerseits bedürfen, sondern könnte ja bei der deutschen Botschaft einfach einen Antrag auf Besuchervisum stellen. Wenn überhaupt, würde ich nur Besuch empfangen wollen, der ein Besuchervisum ohne meine Hilfe erhält.
Die Liebe vernachlässigt diejenigen am meisten, die ihrer am meisten bedürfen.
(Madame de Rosemonde im Film: Gefährliche Liebschaften (Regie: Stephen Frears) 1988

Amaretta
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Registriert: 29.03.2008, 11:14

Re: Fragen zur Einladung nach Deutschland von Alexa-Gabrie

Beitrag von Amaretta » 26.04.2009, 01:23

Amaretta hat geschrieben:Ein wichtiges Thema - kann das wieder einen Sticky bekommen wie im alten Forum?
Bitte den ganzen Strang lesen,nicht nur das Zitat...
Wolf hat geschrieben:
Germany
Posted - 29/10/2007 : 01:22:41

Zusatz:

Bei der Ausstelluung eines Touristenvisum muß der Reisewillige natürlich das Bestehen
einer Krankenversicherung nachweisen, die aber muß nur für die Dauer des Visums gelten
(also maximal 3 Monate). Büchst der(die) Gute aber aus und bleibt länger als 3 Monate
und wird z.B. krnk, so muß der, der die Verpflichtungserklärung gegeben hat,
auch für die gesamten Krankenkosten aufkommen - aber auch z.B. dafür,
wenn der Gast über die Straße läuft, ein Tankwagen eine Vollbremsung macht,
das Benzin ausläuft und für 1 Million der Boden saniert werden muß <g>.

Eine Verpflichtungserklärung heißt nichts anderes, als daß man mit seinem gesamten
Vermögen für den Gast einstehen muß, falls dieser etwaige Zahlungen an
ÖFFENTLICHE Stellen
(!) nicht leisten kann (die Erklärung ist keine Übernahme gegenüber privaten Gläubigern!) -
wie das in der Realität aussieht, bleibt den Gerichten überlassen, doch in einem unglücklichen Fall
(oder wenn es jemand wirklich darauf anlegt) kann ein Ruin schnell die Folge sein.
LG Amaretta

Anaba
Beiträge: 19086
Registriert: 12.03.2008, 16:36

Beitrag von Anaba » 26.04.2009, 11:39

ocean12 hat geschrieben:Noch etwas Wichtiges:
Betrifft die obligatorische Krankenversicherung während der Besuchszeit,
Muss der Besucher ins Spital oder so, müssen alle Kosten direkt beglichen werden.
Die Versicherung zahlt es dann zurück im Heimatland -
wenn man Glück hat!!!!!
Der Versicherte muss zuhause meistens lange kämpfen, und es kann problemlos Monate, sogar bis zu 2 Jahre dauern, bis die Versicherung endlich bezahlt!
Merke: Versicherungen in diesen Ländern haben dieselben Geschäftsbedingungen wie bei uns - nur mit der Leistung siehts ganz anders aus.
ocean
Liebe Ocean,

man kann aber auch bei einer deutschen Versicherung abschließen.
Dann sieht das ganz anders aus.
Fast alle Versicherer bieten das an.
Liebe Grüße
Anaba

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Hülya

Beitrag von Hülya » 26.04.2009, 11:48

Es gibt in D genug Versicherungen, die eine Reisekrankenversicherung mit Transport ins Heimatland anbieten.

Auch gibt es zu unseren gesetzlichen Krankenversicherungen eine Reisezusatzversicherung.


Reisende sollten sich vor dem Urlaub genau erkundigen. :wink:

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