Ich bin da auf einen sehr interessanten Fall gestoßen und da hier ja einige Fachleute sitzen, hätte ich da mal eine Frage, die hier sicher auch andere interessiert und die man vielleicht nochmal ganz klar hier "umreißen" könnte (denn ich hab bei der Suche kein entsprechendes Ergebnis gefunden):
Welche Voraussetzungen muss ein (alleinstehender) (Nord)afrikaner erfüllen, um hier ein Besuchervisum zu bekommen? Reicht da, wie in meinem Fall, ein Monatseinkommen von 800 Euro? Oder braucht derjenige zwingend eine Einladung? Oder muss er da einfach nur massig Rücklagen haben (was ich bei ihm jetzt nicht glaube)? Oder braucht man nur gute Kontakte? Er sagte, er habe Deutschland schon vier Mal besucht und habe auch Freunde hier. Alles sehr merkwürdig... Und nein: Ich will ihn weder heiraten oder sonst was. Und ja: Ich weiß, dass ich meine Zeit theoretisch sinnvoller gestalten könnte, aber im Moment ist das praktisch oft nicht so einfach... Also bitte da keine Predigt in der Hinsicht. Danke!
Visum aus (Nord)afrika - Voraussetzungen?
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Re: Visum aus (Nord)afrika - Voraussetzungen?
Hallo Nik,
es wird für einen Alleinstehenden schwierig werden ein Visum zu bekommen.
Eine Verpflichungserklärung braucht er auf alle Fälle, es sei denn, er ist Geschäftsmann und wird von einer Firma eingeladen.
Chancen hat jemand, der verheiratet ist, einen Job hat und ein gefülltes Konto und Grundbesitz vorweisen kann.
Aber selbst dann ist es nicht sicher ob es klappt.
Du musst für eine Einladung Lohnabrechnung und Mietvertrag vorlegen.
Einen ledigen Mann aus einem nordafrikanischen Land einzuladen ist praktisch sinnlos, weil ein Visum fast nie erteilt wird.
es wird für einen Alleinstehenden schwierig werden ein Visum zu bekommen.
Eine Verpflichungserklärung braucht er auf alle Fälle, es sei denn, er ist Geschäftsmann und wird von einer Firma eingeladen.
Chancen hat jemand, der verheiratet ist, einen Job hat und ein gefülltes Konto und Grundbesitz vorweisen kann.
Aber selbst dann ist es nicht sicher ob es klappt.
Du musst für eine Einladung Lohnabrechnung und Mietvertrag vorlegen.
Einen ledigen Mann aus einem nordafrikanischen Land einzuladen ist praktisch sinnlos, weil ein Visum fast nie erteilt wird.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Re: Visum aus (Nord)afrika - Voraussetzungen?
Ledig allein ist kein Ablehnungsgrund. Es geht um das Gesamtpaket. Hat er Vermögen, hat er einen Job mit belegbarem Einkommen, war er schon mal in D oder EU....Das alles spielt rein. Und ja, natürlich benötigt er von Dir eine Verpflichtungserklärung, wenn Du ihn einladen willst. Und bei 800€ Einkommen wirst Du die nicht bekommen bzw. wenn Du sie bekommst, dann steht das wichtige Kreuzchen dort nicht bei "glaubhaft gemacht" und damit hat er keine Chance, das Visum zu bekommen. Es wird bei der Verpflichtungserklärung geprüft: monatliches Nettoeinkommen minus Warmmiete Wohnung = Restsumme ausreichend für 2 Personen? Wieviel pro Person verlangt wird ist von Stadt zu Stadt verschieden. Das mußt Du bei Deiner Stadtverwaltung/Gemeinde erfragen. Bei mir wurden vor einigen Monaten (ändert sich auch öfters mal) 374€ pro Person angesetzt (in anderen Städten wird das noch höher sein). Also bei mir wird gerechnet: 374€ benötige ich + 374€ für den Eingeladenen + Warmmiete für meine Wohnung. Das addiert muss kleiner sein als mein monatliches Einkommen. Dann bekomme ich die Verpflichtungserklärung mit den Kreuzen an der richtigen Stelle.
Hat der Besucher selber ein hohes Einkommen und Besitztümer, benötigt er u.U. nicht mal eine Verpflichtungserklärung vom Gastgeber. Aber das ist ja in den seltensten Fällen so.
Hat der Besucher selber ein hohes Einkommen und Besitztümer, benötigt er u.U. nicht mal eine Verpflichtungserklärung vom Gastgeber. Aber das ist ja in den seltensten Fällen so.
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Re: Visum aus (Nord)afrika - Voraussetzungen?
Es gibt keine speziellen Visumsvorschriften für Nordafrikaner.
Die Visumsvorschriften sind für alle Visumspflichtigen gleich.
Das A und O bei allen Visumsantragstellern ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit.
Hier findest du die Grundlagen zur Visaerteilung, die im Übrigen nicht nur für Deutschland, sondern für alle Schengenstaaten verbindlich sind:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Einre ... bodyText11
Die Visumsvorschriften sind für alle Visumspflichtigen gleich.
Das A und O bei allen Visumsantragstellern ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit.
Hier findest du die Grundlagen zur Visaerteilung, die im Übrigen nicht nur für Deutschland, sondern für alle Schengenstaaten verbindlich sind:
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Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -
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Re: Visum aus (Nord)afrika - Voraussetzungen?
Danke für eure (bisherigen) Antworten.
Nicht, dass wir uns da falsch verstehen. Er hat von sich aus erzählt, dass er im Dezember nach D kommen wird. Meine Nachfrage, ob er denn keine Einladung bräuchte, weil ich eben stutzig wurde, hat er verneint. Ich will ihn doch gar nicht einladen (ich spiele nicht mal mit dem Gedanken daran) und treffen will ich ihn wahrscheinlich dann auch nicht. Ich wollte einfach nur mal nachfragen, ob das überhaupt stimmen kann, was ich da erzählt bekomme habe.
Und nicht ich verdiene die 800 Euro im Monat, sondern er (nach eigenen Angaben zumindest).
Nicht, dass wir uns da falsch verstehen. Er hat von sich aus erzählt, dass er im Dezember nach D kommen wird. Meine Nachfrage, ob er denn keine Einladung bräuchte, weil ich eben stutzig wurde, hat er verneint. Ich will ihn doch gar nicht einladen (ich spiele nicht mal mit dem Gedanken daran) und treffen will ich ihn wahrscheinlich dann auch nicht. Ich wollte einfach nur mal nachfragen, ob das überhaupt stimmen kann, was ich da erzählt bekomme habe.
Und nicht ich verdiene die 800 Euro im Monat, sondern er (nach eigenen Angaben zumindest).
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Re: Visum aus (Nord)afrika - Voraussetzungen?
Schwierig eventuell schon - unmöglich sicher nicht.Anaba hat geschrieben: es wird für einen Alleinstehenden schwierig werden ein Visum zu bekommen.
Auch hierbei erlaube ich mir, Dir zu widersprechen. Wenn der Besucher selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, ist eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers durchaus entbehrlich.Eine Verpflichungserklärung braucht er auf alle Fälle, es sei denn, er ist Geschäftsmann und wird von einer Firma eingeladen.
Sicherlich erhöht das die Chancen, weil für die Auslandsvertretung eine Rückkehrbereitschaft dadurch wahrscheinlicher wird.Chancen hat jemand, der verheiratet ist, einen Job hat und ein gefülltes Konto und Grundbesitz vorweisen kann.
Sicher kann man sich da nie sein, auch mir wurden schon Visaanträge abschlägig beschieden, obwohl die Wahrscheinlichkeit das ich in diesen Land zu verbleiben gedenke nachgerade absurd erscheint.Aber selbst dann ist es nicht sicher ob es klappt.
Nur dann, wenn der Gast nicht selbst über die erforderlichen Mittel verfügt seine Reise zu finanzieren.Du musst für eine Einladung Lohnabrechnung und Mietvertrag vorlegen.
Im Jahre 2011 lag die Visa-Ablehnungsquote in Ägypten bei 8,3%, Algerien 34,3%, Marokko 16,4%, Tunesien 16,8%, Libyen 2,3% und im Libanon bei 13,3%. Insgesamt also so schlecht nicht und ich glaube auch nicht, daß da nur alte Männer und Frauen zu Besuch gekommen sind. Über eine entsprechende Altersstatistik verfüge ich leider nicht.Einen ledigen Mann aus einem nordafrikanischen Land einzuladen ist praktisch sinnlos, weil ein Visum fast nie erteilt wird.
Persönlich habe ich schon des öfteren Besuch aus einem Drittweltland/Bezziland erhalten und nicht in jeden Fall war die Verpflichtungserklärung erforderlich. Außerdem hat es sich fast immer um junge unverheiratete Menschen gehandelt, die allerdings auch alle wieder brav und pünktlich ausgereist sind, was natürlich bei einem neuen Visumsantrag positiv gewertet wird.
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