alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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cooncreole
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alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Beitrag von cooncreole » 12.04.2010, 21:32

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein "kleines" update und hätte gerne Meinungen und Hilfe dabei...

Der Erzeuger meiner Tochter hatte am 07.01.2009 begleiteten Umgang mit meiner Tochter und hat sich seitdem weder bei mir, bei der Familienhilfe, noch beim Jugendamt gemeldet.

Die UVG Sachbearbeiterin hat MICH gefragt, ob er arbeitet.... :roll:
denn er würde sich auf schriftliche Anfragen nicht melden...

Am 21.04. wird meine Familienhilfe enden.

Unterhalt wurde natürlich auch noch nie von ihm bezahlt.

Jetzt möchte ich gerne, dass meine Tochter den gleichen Nachnamen wie ihre Brüder und ich führt (sie kommt im Sommer in die Schule und im KIGA hat das schon genervt)

Das höchste wäre natürlich das alleinige Sorgerecht..... hätte ich chancen?????

Liebe Grüsse
cooncreole
Scheidung – das Gute vom Bösen trennen <--hab ich von romance...danke :-)

Anaba
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Re: alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Beitrag von Anaba » 12.04.2010, 21:58

Hallo Cooncreole,

hast du keinen Anwalt der dich in dieser Sache vertritt ?

Bitte warte bis Blume morgen im Forum ist, sie kann dir sicher Tipps geben.
Du kannst auch per PN mit ihr Kontakt aufnehmen oder ihr eine Mail schicken.

Ich wünsche dir das es klappt.
Liebe Grüße
Anaba

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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Anaba
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Re: alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Beitrag von Anaba » 12.04.2010, 22:02

Anaba, antworte schon, habe wohl die Frage gespürt.
Du bist ja richtig schnell. :mrgreen: Eine Minute und die Antwort ist schon da.
Danke, Blume.
Liebe Grüße
Anaba

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cooncreole
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Re: alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Beitrag von cooncreole » 12.04.2010, 22:48

So schnelle Antworten, danke Anaba, Blume, Amely...

ich denke seit Monaten daran keine schlafenden Hunde zu wecken, aber ich muss auch weiter kommen...

Scheidung ist nicht genug, ich möchte komplett von diesem Blinddarm getrennt werden und das beinhaltet alleiniges Sorgerecht.

Mit meiner Anwältin habe ich keinen Kontakt mehr.
Sie wollte Unterhalt einklagen, wenn ich einen eindeutigen Beweis habe, das er Einkommen hat...(alles ein Kreislauf..zum kotzen)

Liebe Grüsse
cooncreole
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cooncreole
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Re: alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Beitrag von cooncreole » 12.04.2010, 22:57

@Blume

also auf alleiniges Sorgerecht habe ich Chancen, aber Namensänderung eher nicht????

LG
cooncreole
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Anaba
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Re: alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Beitrag von Anaba » 12.04.2010, 23:03

Mit meiner Anwältin habe ich keinen Kontakt mehr.
Sie wollte Unterhalt einklagen, wenn ich einen eindeutigen Beweis habe, das er Einkommen hat...(alles ein Kreislauf..zum kotzen)
Schreib doch mal aus welchem Bundesland du bist.
Evtl. haben wir einen Anwalt auf unserer Liste in einer Nähe.
Schick mir eine PN, dann sehe ich nach. :wink:
Liebe Grüße
Anaba

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jippie
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Re: alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Beitrag von jippie » 13.04.2010, 07:03

Namensänderung ohne Zustimmung des KV geht nur bei unehelichen Kindern.
Bei ehelichen Kindern (Sorgerecht ist in diesem Fall ohne Bedeutung) kann die Zustimmung des KV von einem Familiengericht ersetzt werden,
wenn wirklich wichtige Gründe vorliegen.
In der Regel wenn Kindswohlgefährdung vorliegt.
Hier nachlesen:

http://www.scheidung-online.de/namensr.html

Habe von so einer Entscheidung durchs Familiengericht nur einmal gelesen.
Da durfte die Kindsmutter den arabischen Vornamen des Kindes in einen deutschen umwandeln,
weil der Vater sich eh nie um sein Sohn gekümmert hat und das Kind sowieso schon bei dem
deutschen Namen gerufen wurde.
Wie üblich trat der Vater erst wieder auf den Plan, als die Mutter die formale Änderung wollte.
Jetzt der "kultursensiblen Sprache" verpflichtet.

Canim
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Re: alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Beitrag von Canim » 13.04.2010, 08:15

Das stimmt so nicht.
Ich habe für meine Tochter auch eine Namensänderung ohne Zustimmung des Vaters bekommen. Ich habe damals mit einer Fürsorgerin vom Jugendamt sprechen müssen, meine Geschichte kurz angerissen, meine Gründe dargelegt und nach einer Viertelstunde hat sie schon zugestimmt.
Sachverhalt: Vater abgeschoben, keine ermittlungsfähige Adresse, Unterhalt wurde nie gezahlt, ich hatte allerdings nach der Scheidung auch das alleinige Sorgerecht ohne Probleme bekommen (ob das dafür ausschlaggebend war, weiß ich allerdings nicht mehr). Eines meiner Argumente: Ich möchte, dass meine Kinder alle den gleichen Namen tragen wie ich, (ich hatte meinen Namen behalten), um nicht ständig in Erklärungsnot zu gelangen. Der Vater kümmert sich nicht, zeigt null Interesse, also warum soll das Kind seinen Namen behalten.... Ich denke, meine Geschichte und die Emotionen, die sie bei der Fürsorgerin geweckt haben, haben letztlich den Ausschlag gegeben. Das Ganze hat mich einkommensabhängig damals um die 450 DM gekostet. Das war es aber wert.

Lass dich beraten, lege dir vernünftige Argumente zurecht und vielleicht kannst du auch ohne Zustimmung des Vaters eine Namensänderung durchsetzen, vor allem, wenn er nicht auffindbar ist, gibt es vielleicht gute Chancen auf Erfolg.

LG
Canim
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Arche Noah
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Re: alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Beitrag von Arche Noah » 13.04.2010, 17:15

Ich habe auch alleiniges Sorgerecht und trotzdem
hätte ich wegen einer Namensänderung klagen müssen.
Oder der KV muß zustimmen.

Ich hab nicht geklagt (acht Gerichtsverhandlungen haben mir gereicht)
und wer weiß, ob die Familienrichterin mir nicht die Grenzsperren unter die Nase gehalten hätte :roll:

LG
Arche
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cooncreole
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Re: alleiniges Sorgerecht und Namensänderung

Beitrag von cooncreole » 25.04.2010, 00:16

Hallo ihr Lieben,

erst einmal entschuldige ich mich für das späte Melden!

Also: ich habe einen Titel gegen den KV, der den Mindestunterhalt bis zum 18. Lebensjahr meiner Tochter beinhaltet.
Dieser liegt bei der UVG Stelle, die aber keine Rückmeldung von ihm bekommt und mich wie schon erwähnt gefragt hat, ob ich wüsste wie, was, wann, wo er gerade was auch immer macht...gruselig

Die Anwältin sagte zu mir, dass es sicher sein müsste das er arbeitet, um eine erneute Klage anzustreben, aus Kostengründen...wenigstens war sie ehrlich ;-)

Meine Meinung ist: um die unbefristete zu erlangen MUSS er doch gearbeitet haben.
Um seine Tunesierin nach D zu holen MUSS er doch gearbeitet haben.

Die Kindergarten, sowie die Schulanmeldung war kein Problem.

Ich habe diesen Einzeller ein ganzes Jahr lang nicht sehen müssen und bin einfach aufgelüht...wird das alleinige Sorgerecht ein Traum bleiben? Bin ich zu feige????

Ich bin aus Hessen :-)

Wenn ich eine wichtige Frage übersehen habe, bitte ein kleiner Hinweis :-)

Liebste Grüsse
cooncreole

(die seit 3 Tagen keine Familienhilfe mehr benötigt...juhuuuu)
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