habe nur mal eine kurze Frage: wenn der KV (Scheidung ist demnächst) einen unbefristeten Aufenthalt hier bekommen hat, obwohl die Ehe vor Ablauf der 2-Jahres-Frist gescheitert ist, dann doch wohl nur wg. des gemeinsamen Kindes, oder?
Neueste Aktion seinerseits, nachdem ich ihn wg. Körperverletzung und Stalking angezeigt habe: er will wegziehen aus meiner Gegend und mir das Kind alleine überlassen (da ändert sich net viel, kümmer mich eh allein drum und Unterhalt zahlt er natürlich auch nicht), soll heißen er verzichtet bei seinem Anwalt auf die Ausübung des Sorgerechts.
Bislang habe ich meinen Anwalt beauftragt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen.. das alleinige Sorgerecht würde ich wohl kaum zugesprochen bekommen, meinte er.
Nun wäre mir natürlich recht, dieses zu bekommen, wenn das durch seine Verzichtserklärung überhaupt möglich ist.
Andere Frage: wenn er seinen Aufenthalt nur des Kindes wg. hat, und kein Sorgerecht mehr ausübt, weder Unterhalt zahlt, noch sich sonst groß kümmert.. besteht da die Chance, dass er Dt. verlassen muß?
Glaube eigentlich nicht wirklich daran, dass er tut was er sagt.. wäre das erste Mal und soll mich wahrscheinlich irgendwie beeindrucken
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Aber wissen würd ich's schon gern, denn mir könnt nichts besseres passieren, als dass er abgeschoben würde!
Gruß Lizzy