Hallo Arkades
vielen Dank für Deine konstruktiven Tipps:
Arkadas hat geschrieben:
Jedoch frage ich mich, was es dir bringt, wenn du einfach so "wild herum prozessierst", Richter und Anwälte anzeigst usw. Ich kann dir sagen, das wirkt eher kontra produktiv und du bist dann als Querulant bekannt und bist nicht weiter als vorher.
Was hättest du denn davon, wenn der Anwältin deiner Frau das Mandat entzogen wird? Bestenfalls wird das erste Urteil aufgehoben, sie nimmt sich eine neue Anwältin/Anwalt und du bist wieder ganz am Anfang...
Wenn das erste Urteil aufgehoben wird, worauf ich hinarbeite, sind 1. alle Kostenentscheidungen aufgehoben und ich bekomme einen Grossteil meines Geldes zurück und 2. kann sich niemand mehr darauf berufen, dass ich dieses oder jenes schon im ersten Verfahren hätte einbringen können und es jetzt nicht mehr zählt (summarisches Verfahren).
Richter werde ich aber nicht anzeigen, weil es sowieso nichts bringt - jedoch ich werde stets auf vorsätzliche Manipulationen hinweisen. Die Anwältin meiner Frau muss allerdings dafür büssen, dass sie mich zusammen mit ihrem Herrn Kollegen nicht nur betrogen hat, sondern mir vor Gericht auch noch aktenkundlich Dokumentenfälschung unterstellt hat - das ist kein Spass mehr und, wie jeder andere Straftäter auch, wird sie die Konsequenzen dafür tragen.
Arkadas hat geschrieben:
Mein Tip suche dir einen guten Anwalt und überlasse ihm die Prozessführung, aber ganz und nicht nur halb.
Der Anwalt/Anwältin ist eine neutrale Person und kann die ganzen Emotionen rausnehmen. Vor Gericht zählen nur Fakten und Emotionen sind meistens kontraproduktiv. Das ist nicht einfach, schon gar nicht in deiner Situation, aber besser als alle deine Kraft zu verschwenden. Bist du wenigstens vor Bundesgericht anwaltlich vertreten?
Ich habe schon zuviele Anwälte bezahlt. Es heisst zwar, dass "der Anwalt, der sich selber vetritt einen Narren zum Klienten hat", aber beim Bundesgericht kommt es gar nicht mehr darauf an, ob die nun für oder gegen mich entscheiden - Hauptsache ist, dass sie entscheiden. Damit ist dann ggf. nämlich auch die formale Vorraussetzung für einen Entscheid des EUGMR bzgl. Verletzung von Art.6 gegeben. Und so, wie ich das mit dem Rest meines früher mal gesunden Menschenverstandes einschätze, wird der EUGMR das gegen die Schweiz entscheiden. Es sind einfach zuviele und zu krasse offensichtliche Manipulationen in den Entscheidungen.
Arkadas hat geschrieben:
Noch ein letztes: Das Besuchsrecht und Unterhaltszahlungen sind in der Schweiz zwei verschiedene Sachen und von einander unabhängig.
Ja ich weiss. Es gibt viele Väter in der Schweiz, die ihre Kinder nicht mehr sehen können, nur weil die Mutter nicht will - zahlen müssen sie dann trotzdem. Aber das lasse ich nicht mit mir machen. Von offizieller Seite wird dann immer abgewiegelt und, wenn man anfängt zu drängeln, auf Art.292 STGB "Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen" verwiesen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a292.html
Das halte ich aber auch für eine Farse - letztendlich denken die hier so, dass nichts gemacht wird, was die Mutter verärgern könnte, so dass die ihren Ärger möglicherweise an dem Kind auslässt - ein Freibrief für Willkür.
Die einzige Möglichkeit das Besuchsrecht durchzusetzen, ist die Eskalation über Gerichtsinstanzen bis zum EUGMR - dem kann sich auch die Schweiz nicht entziehen.
Arkadas hat geschrieben:
Ich bin mir sehr sicher, dass nicht die ganze Justiz gegen dich ist, obwohl du das momentan anders siehst.
Das glaube ich auch nicht. Nur handeln die nach einem jahrzehnte lang eingefahrenen Muster,dem nach das Kind zur Mutter kommt und der Vater zu zahlen hat. Da ist es dann dumm, wenn man Vater ist - und noch dümmer, wenn die Mutter das Kind nur des Geldes wegen in die Welt gesetzt hat und die Unterhaltshöhen so berechnet werden, wie eben hier in der Schweiz.
Dass die Mutter das Kind bekommt, ist übrigens ein System was hier in der Schweiz vielleicht besonders ausgeprägt ist, aber eigentlich ausser vielleicht in Schweden, doch sehr verbreitet zu sein scheint. Ich habe lange darüber nachgedacht, warum dass eigentlich so ist. Völlig klar ist, dass jedes Kind seine Mutter zum Stillen braucht. Und auch danach sollte es eine gewisse Zeit, vielleicht bis zum dritten Lebensjahr geben, in der ein Kind sein Grundvertrauen aufbauen kann. Aber von Anfang an sollte doch der fast tägliche Umgang mit dem Vater vorgeschrieben werden und dann spätestens ab dem vierten Lebensjahr eine Sachentscheidung gefällt werden, wenn sich Mami und Papi nicht einigen können. In meinem konkreten Fall, behaupte ich, dass unsere Tochter schon als Baby mehr an mir, als an meiner Frau hing. Eine richtige Stillzeit gab es da auch nicht. Hätte ich die Obhut über unsere Tochter bekommen, hätte es zumindest einen täglichen Umgang mit beiden Eltern gegeben und meine Frau hätte sich endlich einmal beruflich orientieren müssen - jetzt kann ich dem Umgang hinterher laufen, sie räumt das Geld ab und unsere Tochter sieht den ganzen Tag lang Sponge Bob und Nigeria Videos, anstatt die Sprache zu lernen. Was dieser viele Fernsehkonsum in dem jungen Alter unter drei Jahren für Konsequenzen für ihr späteres Leben haben wird, daran mag ich garnicht denken.
Also gucken wir einmal was kommt...
Noch etwas in die Runde: Mir ist aufgefallen, dass dieser Thread mit 36 Seiten 707 Beiträgen und fast 60000 Abrufen das gesamte Nigeria Forum polarisiert. Deshalb habe ich in letzter Zeit versucht, mich zurück zu halten. Es gibt ja auch viele andere die hier etwas interessantes zu schreiben haben oder, wie ich, einige ihrer Erfahrungen und Probleme diskutieren möchten. Deshalb meine Frage, ob jemand eine Lösungsmöglichkeit sieht, diesen Thread etwas einzudämmen ? Vielleicht sollte ich den Thread abschliessen und dann ggf einen neuen eröffnen, wie Coralia das gemacht hat ? Was ist Eure Meinung ?