Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Arabella
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Re: Reingelegt

Beitrag von Arabella » 22.10.2009, 09:38

Hallo Valerian,
ist doch egal ob Thread immer länger wird, selbst wenn du neues Thema aufmachst muss man sich doch hier erstmal durchlesen um zu verstehen.
Alles Gute dir! Kann dir keine Ratschläge schreiben, die nicht schon geschrieben wurden.
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
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steckchen
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Re: Reingelegt

Beitrag von steckchen » 22.10.2009, 16:42

Valerian hat geschrieben: Noch etwas in die Runde: Mir ist aufgefallen, dass dieser Thread mit 36 Seiten 707 Beiträgen und fast 60000 Abrufen das gesamte Nigeria Forum polarisiert. Deshalb habe ich in letzter Zeit versucht, mich zurück zu halten. Es gibt ja auch viele andere die hier etwas interessantes zu schreiben haben oder, wie ich, einige ihrer Erfahrungen und Probleme diskutieren möchten. Deshalb meine Frage, ob jemand eine Lösungsmöglichkeit sieht, diesen Thread etwas einzudämmen ? Vielleicht sollte ich den Thread abschliessen und dann ggf einen neuen eröffnen, wie Coralia das gemacht hat ? Was ist Eure Meinung ?
Hallo Valerian,

nun mal nicht so bescheiden. Ich finde es toll, daß Du kämpfst und machst und dir nichts gefallen läßt. Da wird der Thread ja auch länger. Viele Threads sind ja eher so:
Schritt 1. Threaderöffnerin fragt an: Habe Urlaubsbekanntschaft, verhält sich so und so. Soll ich von Deutschland aus weitermachen oder schlußmachen?
Schritt 2: Alle Bezness-Argumente werden von den Usern auf den Tisch gelegt.
Schritt 3: Threaderöffner/In ringt mit sich, versucht einiges zu entkräften.
Schritt 4: Threaderöffner/In läßt Habibi fallen, oder auch noch nicht, klinkt sich jedoch gleichfalls aus.

Das sind im Schnitt 3-5 Seiten. Die Threaderöffner tun in dieser Zeit eigentlich meist nichts, außer zu reflektieren und zu überlegen bzw. zu trauern oder wütend zu sein. Denn Habibi ist ja meist noch in seinem Land.

Anders verläuft es, wenn Habibi ist bereits im Anmarsch oder bereits gar in Deutschland oder der Schweiz ist und Probleme macht, so wie bei Dir. Da gibt es natürlich mehr zu agieren, zu hintertreiben, Formularkram zu erledigen, sprich, sich zu bewegen. Das erfordert von allen Seiten mehr Engagement. Und Du siehst ja, die Leute interessieren sich und nehmen Anteil. Wenn jetzt ein neuer Thread aufgemacht werden würde, dann wäre alles doch viel unübersichtlicher. Und auch, wenn Du momentan das Unterforum Bezness-Nigeria dominierst; es ist doch auch toll, wenn das Bezness Nigeria anderweitig etwas abgeflaut ist. Da können wir doch froh sein, auch wenn es für dich natürlich nicht so toll ist, weil dein Fall doch ziemlich ungeheuerlich und perfide ist, gerade, weil auch ein unschuldiges Kind mit hineingezogen wird.

Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und Geduld und natürlich Glück. :) Aber ich glaube auch, Du liebst sie noch zu sehr, um ihr ernsthaft geben zu können, was sie eigentlich verdient

LG
Steckchen
Die Liebe vernachlässigt diejenigen am meisten, die ihrer am meisten bedürfen.
(Madame de Rosemonde im Film: Gefährliche Liebschaften (Regie: Stephen Frears) 1988

Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 19.11.2009, 01:52

Ich wollte mich nur kurz zurückmelden.

Meine Eingabe an das Schweizer Bundesgericht ist angekommen. Die haben von mir tatsächlich nochmal 2000,- CHF Prozesskostenvorschuss verlangt - das Gericht wohlgemerkt. Die habe ich auch brav am Postschalter eingezahlt, so dass keiner sagen könnte, ich hätte die 10tägige Frist nicht eingehalten. Der EUGMR hat von mir zeitgleich ein Update zur Situation bekommen.

Die Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt, dass das Obergericht ein von mir referenziertes Schreiben mit Strafanzeige gegen die Anwältin meiner Frau nicht hätte - ich musste denen eine Kopie schicken - zum Glück habe ich alle Schreiben eingeschrieben verschickt, so dass sich daran nichts drehen lässt. Zu Sicherheit habe ich noch einen Auszug aus dem Prozessprotokoll beigelegt, in dem ich die Stellen mit falschen Anschuldigungen dieser Tante gegen mich farbig markiert habe. Sachlich gesehen lässt sich daran nichts rütteln - aber diesem korrupten Verein hier in Zürich traue ich alles zu.

Die Anwälting meiner Frau hat derweil ein Betreibungsverfahren (Pfändung) gegen mich eingeleitet. Ich habe nicht vor ihr noch weiteres Geld in den Rachen zu schmeissen - auch weil ich es nicht mehr habe. Es gibt noch ein Auto zu pfänden - danach sitze ich auf dem Trockenen. Ich habe der Betreibung widersprochen, wodurch das Ganze zum so genannten Friedenrichter geht, der die Parteien vorlädt und dann über weiteres entscheidet - also noch ein kostenpflichtiges Verfahren.

Die Vormundschaftsbehörde hat meinen Antrag auf Übetragung der Obhut mit Hinweis auf frühere richterliche Entscheide zurückgewiesen. Und das Sozialamt - genauer die Beiständin meiner Tochter - hat gegen meinen Willen einfach einen Termin einberufen, um Umgang und eine Verletzung meiner Tochter abzuklären. Da der Umgang seit September funktioniert, gabs da nicht viel zu klären. Bei der Verletzung handelte es sich um eine 1 x 4 cm grosse Wunde am Unterarm, die mittlerweile wieder verheilt ist. Ich hatte leider keine Fotos gemacht und meine Frau hat einfach erzählt, dass es lediglich ein kleiner Kratzer gewesen sei, was definitiv nicht stimmt. Jedenfalls hat die Beiständin nichts gemacht. Ich hatte den Eindruck, dass sie sich absichern will - inhaltlich war der Termin überflüssig.

Meiner Tochter gehts noch gut. Aber die dramatischen Szenen beim Abschied sind kaum zu ertragen. Ich hoffe, dass sie im Laufe ihres Lebens darüber hinweg kommt, obwohl ich genau weiss, dass sie das zumindest stark prägen wird.

Ich muss sagen, dass ich meine Tochter wirklich lieb habe. Ich kann mir nicht vorstellen, sie einfach aufzugeben. Aber die Situation wird langsam heikel und ich merke, dass es mir gesundheitlich immer schlechter geht. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass ich mich teilweise Krank schreiben lasse. Vielleicht gehe ich auch nach Deutschland zurück. Aber jetzt warte ich noch die Urteile vom Bundesgericht und EUGMR ab.
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brighterstar007

Re: Reingelegt

Beitrag von brighterstar007 » 19.11.2009, 11:46

Lieber Valerian,

leider kann und will ich nicht alles in diesem thread lesen und erlaube mir auch kein Urteil ob
Deines Handelns. Schließlich kennst Du selbst Deine Situation am besten.

Auch will ich Dir keine Ratschläge geben. Ich selbst habe in eigener Sache (Entschädigung) ähnliche Dinge
erlebt. Oft frage ich mich, ob es Sinn hat, weiterzumachen.
Auch wenn es langsam voran geht und viel Stress bedeutet, mache ich - nach meinen Möglichkeiten -
weiter.

Frage Dich folgendes : Willst Du Dich mit Deinem Kampf vom Eigentlichen ablenken (Trauer über den
"Verlust" Deiner Ehe /Tochter) ? Bestrafst Du Dich selbst, indem Du Dich - vielleicht (kann ich nicht beurteilen)-
in einen aussichtslosen Rechtsstreit verstrickst und am Ende mittellos dastehst ?
Hast Du die Konstellation (Kampf gegen Windmühlen) schon früher einmal im Leben erlebt (Herkunftsfamilie, Arbeits-
platz) und folgst Du momentan einem unbewussten Muster / inneren Drehbuch ?

Ich wünsche Dir, dass Du das Richtige tust und ein gesundes Ziel (Erhalt Deines finanziellen Kissens/ Arbeitskraft, Wiedervereinigung mit Deiner Tochter, Gelassenheit und Lebensfreude) erreichst.

Liebe Grüße

Brighterstar

melle
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Re: Reingelegt

Beitrag von melle » 19.11.2009, 20:34

Lieber Valerian,
leider kann ich Dir auch keinen Rat geben, aber verstehen kann Dich.

Um mein Kind würde ich auch immer kämpfen und nicht aufgeben.
Ich wünsche Dir, dass diese schlimme Zeit bald ein Ende für Dich hat.

Vor vielen Jahren habe ich mal bis vorm BGH geklagt, gewonnen, aber leider nur in einem Urteil, also ein Stück Papier.
Gebracht hat es meinem Sohn auch nichts, aber da ging es um eine andere Sache. Und der Richter hat zu mir gesagt,
er würde gern anders urteilen in unserer Sache, aber das Gesetz läßt es nicht zu.
Darum bin ich auch der Meinung, Recht haben ist nicht immer Recht bekommen.

Alles Gute!

Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 19.11.2009, 21:43

Hallo Brighterstar -
brighterstar007 hat geschrieben: Frage Dich folgendes : Willst Du Dich mit Deinem Kampf vom Eigentlichen ablenken (Trauer über den
"Verlust" Deiner Ehe /Tochter) ? Bestrafst Du Dich selbst, indem Du Dich - vielleicht (kann ich nicht beurteilen)-
in einen aussichtslosen Rechtsstreit verstrickst und am Ende mittellos dastehst ?
Ich hoffe, dass es nicht aussichtslos ist, Grundrechte einzufordern. Sollte dem so sein, werde ich
vermutlich völlig am Boden zerstört und total pleite sein und danach mein Leben komplett umorganisieren
- vielleicht höre ich dann auf zu arbeiten und wende mich künstlerischen Dingen zu. Vielleicht schreibe
ich ein Buch, studiere Geschichte oder werde Mönch in einem Tibetischen Kloster. Ich könnte der
Leistungsgesellschaft einfach den Rücken zudrehen, wie ein Kollege von mir, der jetzt in Indien Joga-Schulungen
mitmacht.
Aber bis diese letzte Entscheidung vom Bundesgericht oder dem EUGMR gefällt ist, werde ich hier in
dieser elenden Situation weitermachen und alle Hebel in Bewegung setzen das erfahrene Unrecht geradezubiegen.
Die Anträge sind gestellt und ich muss nur noch abwarten, was zurück kommt.
brighterstar007 hat geschrieben: Hast Du die Konstellation (Kampf gegen Windmühlen) schon früher einmal im Leben erlebt (Herkunftsfamilie, Arbeits-
platz) und folgst Du momentan einem unbewussten Muster / inneren Drehbuch ?
Die Antwort ist nein - ich halte es aber für möglich, dass ich einfach ein wahrheitsliebender Mensch mit
Hang zu Gerechtigkeit bin und im Unterschied zu anderen Situationen im Leben jemand hier zu weit gegangen
ist. Hier geht es um die Zukunft meiner Tochter, meine Freiheit und 300 bis 500 kEUR geht. Ich kenne Menschen,
die für weniger schon mehr gemacht haben.
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Arabella
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Re: Reingelegt

Beitrag von Arabella » 20.11.2009, 10:16

Lieber Valerian,
aus Erfahrung kann ich dir nur raten auch wenn aller Kampf nichts bewirken sollte, dann bleib bei deiner Tochter am Ball!
Dramatische Abschiede sind ja bereits ein Hinweis, dass sie dich braucht und wenn es nur ab und zu ist. Lass dich hier nicht abwürgen und versuche weiterhin deinen Umgang zu deiner Tochter zu haben.
Wenn dein Kind später mal ins Teeniealter kommt wird sich so vieles nur um sie selbst drehen, dass wenn dein Kontakt jetzt sehr wenig wird sie später evtl das Interesse verlieren kann. Doch versuche nun weiterhin so viel Umgang wie möglich aufrecht zu erhalten und sie wird später mal froh sein einen Vertrauten zu haben mit dem sie vieles an Austausch haben kann. Und später hat sie ja ganz viel mitzureden ob sie dich sehen will oder nicht!!! Bleib am Ball und du wirst deine Tochter nicht verlieren. Es wird sich ein Band knüpfen das niemand mehr zerreissen kann!!!
Auch ein Studium erfordert erstmal Geld von dem man leben kann......als tibetanischer Mönch......naja Valerian das Leben bietet viel und zu sowas muss man berufen sein...............
Weiterhin Kraft, einen lieben Gruß von Arabella
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Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 10.12.2009, 21:52

Kurzes Update.

Das Schweizer Bundesgericht hat mein Gesuch kostenpflichtig (1'500.-CHF) abgewiesen. Die Begründung könnte ich hier veröffentlichen - sie liesst sich, wie ein: "Nein - wir wollen nicht". Ich muss sie noch einscannen und persönliche Daten
löschen.

Damit erklärt die Schweiz für legal, was ich in meiner persönlichen Anmerkung ziemlich offen formuliert habe, weil alles belegt und beweisbar ist:
Es ist ein Phänomen der Verdrehung der Rechtssprechung durch Züricher Justizbehörden. Die
Fakten werden zur Kenntnis genommen, die Sachlage ist klar und die Rechtsprechung sollte
eigentlich Gesetze zur Anwendung bringen. Es gibt Beweise, Gesprächsprotokolle und
Krankenhausberichte. Doch weil die Zuweisung des Kindes an die Mutter schon vor
Verhandlungsbeginn feststeht und der Weltsicht der beteiligten Vormundschaftsbehörde,
Sozialbehörde und der verantwortlichen Richter entspricht, wird Recht gebeugt, Beweise
manipuliert, um das Kind im Bruch mit Schweizer Bundesrecht (BGE vom 31. Mai 2006,
5P.35/2006, E. 2.2) unter die Obhut der Mutter zu stellen – völlig egal, welche kurz- und
langfristigen Konsequenzen das für das Kind hat – es wird sogar eine reale Lebensgefahr für
unsere Tochter XXXXXX billigend in Kauf genommen. Das sieht dann so aus:
• Richterin Simone NNNNNN kann ungestraft behaupten, dass die Verweigerung
medizinischer Hilfe für ein einjähriges schwer verletztes Kind ein wortwörtlich
„angemessenes Verhalten“ ist.
• Kindesentführung wird gutgeheissen und im Gerichtsprotokoll trotz vorliegender
Beweise einfach unterschlagen.
• die Anwälte Lucas A. und Brigitta M. können als Bürogemeinschaft einen
ziemlich lückenhaften Ehevertrag aufsetzen und diesen dann gleich noch gegen mich,
den einstigen Auftraggeber, durchsetzen
• Anwältin Brigitta M. hat mich, bis heute ungestraft, vor Gericht der Dokumentenfälschung
bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft Zürich deckt das Verhalten
trotz Strafanzeige und mehrerer Beschwerden, was darin gipfelt, dass man mir empfiehlt,
doch einmal zu recherchieren, was aus meiner Strafanzeige geworden ist. Nach einer
Aufforderung an LSTA Dr.EEEEEE, keine Rechtsbrüche und Tricksereien mehr zu
begehen, hat man den Fall wieder Herrn ESSSSSS zugewiesen, der zuvor für die
Verschleppung und Nichtbearbeitung verantwortlich war.
• Die Anwaltsaufsichtskommission sieht dem Treiben der Brigitta M. tatenlos zu und
verfestigt sich in der Behauptung, dass man Frau M. das Mandat nicht untersagen
könne und ich nicht weiter informiert werde.
• Die beklagte nigerianische Mutter, die im Jahr 2003 noch einen Asylantrag in der
Schweiz stellte und vor den Gefahren Nigerias warnte, kann inzwischen gutgeheissen
durch das Züricher Obergericht, wieder unbehelligt und völlig legal in Nigeria Urlaub
mit Tochter machen. Und das trotz expliziter Reisewarnungen des EDA und obwohl es
bei jeder Reise nach Nigeria einen schweren Unfall oder lebensgefährlichen
Zwischenfall mit unserer Tochter gab (2007/08 Verbrennung der Hand von XXXXXX,
2008/09 Malariaerkrankung der Beklagten). Bürgerkriegszustände und Reisewarnungen
des EDA werden abgewiegelt mit an Schwachsinn grenzenden Argumenten, wie
→ es „sind Schweizer und nicht Einheimische schwarzer Hautfarbe primäre
Zielpersonen dieser Reisewarnungen“ (V-3 S.6)
→ der Zielort der Beklagten befindet sich jedoch im südlichen Nigeria, somit
meilenweit weg vom besagten Krisenherd. (V-3 S.6)
→ dass das EDA für den Zielort der Beklagten, die Provinz Edo, zwar erhöhte
Vorsicht empfiehlt, im Gegensatz zu anderen Gegenden des Landes von einer Reise
aber nicht abrät (V-3 S.3 Abschn. 3.c)
→ es wird sinngemäss unterstellt, dass ich ohne einen ersichtlichen Grund nicht
gegen den Entscheid I. rekurriert hätte und daher die Beklagte in Zukunft ihre
Aufsichts- und Betreuungspflichten wahrnehmen würde. (V-6 S.4)
Jetzt bin ich gespannt, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte meine
Beschwerde gegen die Schweiz beurteilt. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass
die soetwas durchgehen lassen.
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Phoenix
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Re: Reingelegt

Beitrag von Phoenix » 13.12.2009, 18:56

Lieber Valerian

Ich habe Dir schon einige Hinweise gegeben in früheren Posts, Arkadas ebenfalls. Ihre Einschätzung deckt sich mit meiner.

Vorerst: Ich WEISS, dass es nach wie sehr schwierig ist, dass ein Kind unter die Obhut des bisher berufstätigen Elternteils (meist der Vater) gestellt wird, wenn der andere Elternteil (meist die Mutter) nicht erwerbstätig ist, es sich um ein Kleinkind handelt und wie in concreto erst noch um ein Mädchen.

In solchen Fällen rate ich, vorerst eben diese fast unumstössliche Praxis zu akzeptieren, alle Bedenken aufzuführen - dann aber begleitende Massnahmen zu beantragen (Erziehungs- und Besuchsbeistandschaft, allfälliges Verbot einer Auslandreise unter Hinweis auf die Empfehlungen des EDA), alle Vorkommnisse immer zu notieren (praktisch Tagebuch zu führen) - und dann, wenn das Kind mal ins Kindergarten/Schulalter kommt mit Kindergärtnern/Lehrern am Ball zu bleiben (weil dann eine Wahrnehmung durch Drittpersonen stattfindet). Das mag dann nicht unbedingt dazu führen, dass die Tochter unter Deine Obhut gestellt wird, aber es wird wenigstens alles so eingerichtet, dass der Schutz Deiner Tochter gewährleistet bleibt.

Habe das vor kurzem genau so durchgezogen in einem Fall mit ähnlichen Voraussetzungen - der Vater konnte nicht mit Erfolg elterliche Sorge/Obhut beantragen, da ähnliche Umstände - aber glaube mir, die Behörden schauen nun da genau hin und treffen auch Vorkehrungen. Da steht die Mutter unter genauester Kontrolle, Beobachtung und sogar Anleitung..........

Ich empfehle Dir nochmals, von Deiner Einstellung, dass alle Anwälte nichts taugen, abzurücken und Dich schlau zu machen..... ich stelle mir halt schon ein bisschen die Frage, wie Du genau vorgegangen bist bei der Suche und mit welcher Einstellung, dass Du mit keinem Anwalt klar gekommen bist. Es gibt nämlich gute, berufene und engagierte Anwälte! Und im übrigen ist Deine Gegenanwältin nun wirklich kein Kaliber, das andere Anwälte fürchten würden/müssten.......

Hör auf, Dich selbst zu vertreten. Suche Dir eine Anwältin (!, keinen Anwalt), die als Frau Deine Anliegen mit Verstand und Herz vorbringen kann. Setzt allerdings voraus, dass Du zu Zusammenarbeit bereit bist und einer neuen Anwältin nicht gleich mit Feindesbildnern oder sogar der Kavallerie begegnest....

Liebe Grüsse
Phoenix (hab meinen Nik geändert, bin aus der Asche auferstanden...... wenn Du eingeloggt bist, findest Du mit dem neuen Nik auch meine alten Beiträge)
Niemand kann euch etwas zeigen, was euch nicht schon nahezu klar geworden ist.
(Khalil Gibran)

Hülya

Re: Reingelegt

Beitrag von Hülya » 13.12.2009, 19:45

Phoenix hat geschrieben: Phoenix (hab meinen Nik geändert, bin aus der Asche auferstanden...... wenn Du eingeloggt bist, findest Du mit dem neuen Nik auch meine alten Beiträge)

Liebe / Lieber Phoenix,

würdest Du mir biite Deinen alten Niknamen verraten. :wink:

Arkadas
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Re: Reingelegt

Beitrag von Arkadas » 13.12.2009, 19:48

Ich kann Phoenix nur voll und ganz zustimmen!! Lieber Valerian nimm diese Tipps ernst.
Ich bin selbst Juristin, weiss also von was ich spreche!
"Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten." (John F. Kennedy)

Phoenix
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Re: Reingelegt

Beitrag von Phoenix » 15.12.2009, 00:29

@Arkadas
was will Mann noch mehr - da sind wir doch schon zwei :)

@Valerian - nimm es ernst, dass zwei Fachfrauen Dir den gleichen Rat geben - in Deinem Interesse, in vollem Verständnis für Deine Lage, in Kenntnis der Situation in der CH, wissend, dass der Stand der wirklich an den Kindern interessierten Vätern - wie Du offenbar einer bist - nicht einfach ist, was ich persönlich sehr (!) bedaure (und damit meine ich nicht - sollte mich jemand falsch verstehen wollen - dass ich es richtig finde, dass Väter die Kinder für ihre Zwecke instrumentalisieren, wie dies viele beznesser tun)

@Hülya
Habe Dir eine PN geschickt mit meinem alten Nik, hoffe die kommt an. Sorry für PN, aber ich will es ja einem allenfalls mitlesenden "hab-ich-ich" nicht ganz so einfach machen :wink:

Grüsse auch alle
Phoenix
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Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 15.12.2009, 03:06

Phoenix hat geschrieben:Vorerst: Ich WEISS, dass es nach wie sehr schwierig ist, dass ein Kind unter die Obhut des bisher berufstätigen Elternteils (meist der Vater) gestellt wird, wenn der andere Elternteil (meist die Mutter) nicht erwerbstätig ist, es sich um ein Kleinkind handelt und wie in concreto erst noch um ein Mädchen.
In solchen Fällen rate ich, vorerst eben diese fast unumstössliche Praxis zu akzeptieren, alle Bedenken aufzuführen - ...
Früher dachte ich, dass die Schweiz ein Rechtsstaat sei. Inzwischen weiss, ich, dass die Schweizer Justiz bestenfalls Bananenrepublik-Qualität hat. Wozu gibt es denn Gesetze, wenn die sowieso machen, was sie wollen. Aus meiner Sicht sind das dummdreiste Kriminelle. Es fällt mir schwer mit dieser Sorte Mensch überhaupt noch etwas zu tun zu haben. Wenn eine Mutter mit Baby auf dem Arm in die nächste Bank rennt, die Kanone rausholt und 10.000,- EUR erpresst, wird man ihr wohl kaum das Geld mit dem Hinweis "aber sie ist doch eine Mutter" überlassen. Wenn eine afrikanische Mami aber soviel Terror anfängt, dass ich nach mehreren inszenierten (!) Polizeieinsätzen immerhin noch freiwillig aber doch fluchtartig zum Selbstschutz die gemeinsame Wohnung verlasse, bekommt die Täterin die Wohnung (inklusive Inventar), die Tochter und das Geld. Wer so etwas entscheidet gehört selbst auf die Anklagebank - aber bestimmt nicht auf einen Richterstuhl. Und wenn die Schweiz mit seinem obersten Gericht das bestätigt, handelt es sich um eine kriminelle Vereinigung aber nicht um einen Rechtsstaat.
Phoenix hat geschrieben: dann aber begleitende Massnahmen zu beantragen (Erziehungs- und Besuchsbeistandschaft, allfälliges Verbot einer Auslandreise unter Hinweis auf die Empfehlungen des EDA), alle Vorkommnisse immer zu notieren (praktisch Tagebuch zu führen) -
Beistandschaft existiert - zunächst konnte sich die Dame nicht mit meiner Angetrauten unterhalten, weil sie kein Englisch sprach :lol: Dann hiess es, dass sie als Beiständin nicht für die Durchsetzung des Besuchsrechts zuständig sei. Und nachdem ich sie auf das Trennungsurteil hinwies, in dem genau das drinstand, sagte man mir, dass man das Umgangsrecht nicht mit der Polizei durchsetzen könne - die Lage sehe anders aus, wenn ich eine Frau wäre, weil man dann zum Wohle des Kindes das Besuchsrecht mit der Polizei durchsetzen würde (kein Witz). Zuguterletzt hat meine Frau allerdings eingelenkt, nachdem ich die Sache immer weiter eskalieren liess, die Ombudsfrau der Stadt Zürich eingeschaltet habe, einen weiteren Prozess geführt habe, ein Rekurs am Obergericht anstand und ich der Weisenrätin der Vormundschaftsbehörde mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht hatte - über letzteres hatte sie allerdings wohl nur gelacht. Ich hatte aber einen Fall im Nov'08 haarklein dokumentiert und konnte problemlos nachweisen, das sich die Beiständin und die Vormundschaftsbehörde durch Passivität an einer Umgangsvereitelung beteiligt hatten.

Eine einstweilige Verfügung, die ich zum Erlass einer Grenzsperre beantragte, wurde abgelehnt. Das ging ungefähr so:
(1) Man könne ja nicht sicher sein, dass die Mutter mit dem Kind auch wirklich verreisen will. -> hier hatte ich eine Erklärung per Eides statt abgegeben
(2) Die Bürgerkriegsähnlichen Zustände damals in JOS mit über 500 Toten wären ja "meilenweit" (<- steht so im Urteil) vom Zielort der Reise entfernt.
(3) Die Reisewarnung des EDA wäre ja schliesslich nur eine Warnung und nicht etwa ein Abraten von der Reise.
(4) Ausserdem hat ein Abteilungsleiter der Sozialbehörde noch per Aussage bestätigt, dass es sich bei dem schweren Unfall der vorigen Reise schliesslich nur um einen Unfall gehandelt hätte und nichts anderes (das war eine glatte Falschaussage, denn der Typ konnte das genauso wenig wissen, wie ich auch).
(5) Die weisse Hautfarbe unserer Tochter wäre angeblich unter dem Schutz der Mami kein Gefährdungsmerkmal - erstaunlich, dass man mir das nicht als Rassismus ausgelegt hat.
(6) Und ich hätte auf das Trennungsurteil ja nicht rekurriert, woraus man (sinngemäss) ableiten könne, dass sich die Mutter bestens um das Kind kümmere -> den Zusammenhang habe ich bis heute nicht begriffen
Phoenix hat geschrieben: aber glaube mir, die Behörden schauen nun da genau hin und treffen auch Vorkehrungen. Da steht die Mutter unter genauester Kontrolle, Beobachtung und sogar Anleitung..........
Entschuldige bitte, aber die tun nichts. Das ist eine Horde verantwortungsloser Krimineller. Bitte lies mal meine "Persönliche Anmerkung" zu meiner Eingabe an das Schweizer Bundesgericht. Da habe ich einige wirklich schwere Verbrechen aufgelistet - alles ist belegt und nachvollziehbar. Wenn ein Bundesgericht eine solche Eingabe abweist, womit ich in Kenntnis der Schweizer Verhältnisse zugegebenermassen gerechnet hatte, beteiligt sich die verantwortliche Richterin an den Verbrechen und der Kindesmisshandlung.
Phoenix hat geschrieben: Ich empfehle Dir nochmals, von Deiner Einstellung, dass alle Anwälte nichts taugen, abzurücken und Dich schlau zu machen..... ich stelle mir halt schon ein bisschen die Frage, wie Du genau vorgegangen bist bei der Suche und mit welcher Einstellung, dass Du mit keinem Anwalt klar gekommen bist. Es gibt nämlich gute, berufene und engagierte Anwälte! Und im übrigen ist Deine Gegenanwältin nun wirklich kein Kaliber, das andere Anwälte fürchten würden/müssten.......
Ich bezahle keine Anwälte mehr - die lassen sich von Gerichten unter Druck setzen und schon passieren Dinge, mit denen man garnicht rechnet - Zeugen werden vor Gericht nicht befragt und Eingaben der Gegenseite nicht weitergeleitet. Ausserdem müsste ich mit jedem verlorenen Prozess auch noch diese Betrugsanwältin meiner Frau bezahlen - dann lieber ohne. Und muss auch ehrlich sagen, dass mit den vielen Rechtsbeugungen und Manipulationen für mich persönlich eine Schwelle überschritten worden ist, bei der ich nicht mehr bereit bin, diesen Schabernack von Schweizer Richtern und Behörden weiter mitzuspielen. Der Bundesgerichtsentscheid geht jetzt zum EUGMR und dann möge Damokles am Schwert wackeln.
Phoenix hat geschrieben: Setzt allerdings voraus, dass Du zu Zusammenarbeit bereit bist und einer neuen Anwältin nicht gleich mit Feindesbildnern oder sogar der Kavallerie begegnest....
Ich könnte jetzt wiederholen, was ich schon geschrieben hatte. Ich habe fünf Anwälte bezahlt und mindestens 15 kontaktiert. Meine Deutschen Anwälte können in der Schweiz nichts machen und die Schweizer sind in ein System aus Korruption und Beeinflussung eingebunden. Selbst der mit Professor Titel ausgestattete RA aus der Empfehlungsliste der Deutschen Botschaft, sozusagen ein Anwalt des Vertrauens, liess mich in der Schweiz auflaufen - immerhin war er sich nicht zu schade für "nichts" noch fast 3000.- CHF zu berechnen. Den Vogel abgeschossen hat aber Lxxxx Axxxx (ist ja kein Geheimnis) - der Typ hat einen völlig wertlosen Ehevertrag aufgesetzt, mich über das Schweizer Unterhaltsrecht nicht informiert, und mir dafür 2300.-CHF Gebühren berechnet (kein Scherz). Jetzt darf ich mich mit seiner Kollegin Bxxxx Mxxxx rumärgern, die nun als Sprecherin meiner Frau gegen mich agiert - das Bundesgericht sagt dazu - das wäre nur meine Wahrnehmung :? :? - entweder ist die Bundesrichterin so kriminell, wie es scheint, oder sie hat ein Gehirn aus Käse und den falschen Job.

Ich werde demnächst noch das Bundesgerichtsurteil der "ehrenwerten" Gemeinschaft der Eidgenossen hier veröffentlichen.

Nebenbei bemerkt bin ich inzwischen ein Fan von Gaddafi geworden - der lässt sich nämlich die kriminellen Übergriffe der Schweizer nicht gefallen http://www.20min.ch/interaktiv/Libyen/index.html - wenn Prinz William und seine Freundin hier gewesen wären, hätte sich niemals irgendein durchgeknallter Schweizer Untersuchungsrichter erdreistet auf die Strafanzeige eines Angestellten hin (vermutlich, um einen Asylantrag zu stellen), ein Sondereinsatzkommando in das Hotel zu schicken, um die beiden da rauszuzerren und in Untersuchungshaft zu nehmen. Gaddafis Ehefrau war hochschwanger.


Die Namen wurden geixxxxt - bitte Datenschutzgesetzt beachten - Amely
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Phoenix
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Re: Reingelegt

Beitrag von Phoenix » 15.12.2009, 09:48

@Valerian - ich hatte mir nochmals die Mühe genommen, trotz schon früherer Kavallerie-Phantasien Deinerseits. Aber ich lass das in Zukunft bleiben. Du hast Dich total verrannt!

Nebenbei - ich fand schon vor Jahren nicht alles schlecht an Gaddafi. Aber es geht eben um eine differenzierte Wahrnehmung.

Schade - ob Damokles dann wirklich auf Deiner Seite steht? Dass jemand auf Deiner Seite steht, ob Damokles, oder ein Schutzengel, der Dich an den Haaren aus Deiner aus meiner Sicht auch selbst kreierten Misere herausreisst, das wünsche ich Dir, auch im Interesse Deiner Tochter.

Mach's gut, das war mein letzter Beitrag in Deiner Sache...
Phoenix
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(Khalil Gibran)

Arkadas
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Re: Reingelegt

Beitrag von Arkadas » 16.12.2009, 20:45

Valerian, dazu will und kann ich mich nicht mehr äussern...

Nur noch das: Wenn der EUGMR nach Jahren einmal entscheidet, vielleicht sogar zu deinen Gunsten. Was hast du davon? Theoretisch nichts, denn der EUGMR kann die Schweiz höchstens anhalten sein Urteil umzusetzen, aber vollstrecken kann er das Urteil nicht. Das bringt dir in keiner Art und Weise deine Tochter wieder.

Schade...
"Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten." (John F. Kennedy)

Chahbani

Re: Reingelegt

Beitrag von Chahbani » 16.12.2009, 21:42

Hallo Valerian,

lehne Dich mal einen Augenblick ganz ruhig zurück und überlege Dir mal ganz wertungsfrei,
warum Dir das passiert. Reflektiere mal darüber, warum Du mit Deinen Aktionen immer
wieder gegen die Wand rennst ?

Vielleicht fällt Dir ja dazu etwas ein. Vielleicht hast Du einfach nur etwas übersehen.

Mir kommt das Ganze so vor, als wenn Du mit jeder Deiner Aktionen Deine Lage nur noch verschlechterst. Vielleicht solltest Du weniger agieren, um den Widerstand gegen Deine Person
runterzubringen ?

Je mehr Du tust, je weniger erreichst Du ! Hast Du Dir mal Gedanken darüber gemacht, weshalb das so ist.

Die Behörden und die Gerichte zu beschimpfen, bringt Dich kein Stück weiter !

Denk mal darüber nach.

LG chahbani :roll:

Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 20.12.2009, 05:15

Arkadas hat geschrieben:Nur noch das: Wenn der EUGMR nach Jahren einmal entscheidet, vielleicht sogar zu deinen Gunsten. Was hast du davon? Theoretisch nichts, denn der EUGMR kann die Schweiz höchstens anhalten sein Urteil umzusetzen, aber vollstrecken kann er das Urteil nicht. Das bringt dir in keiner Art und Weise deine Tochter wieder.
Hallo Arkadas

zum einen habe ich meine Tochter nicht verloren, sondern schon nur aufgrund der Tatsache, dass ich gleich beim ersten Trennungsurteil, das noch mündlich ausgesprochen wurde, eine schriftliche Begründung verlangte (genau genommen mein Anwalt), dann statt des mündlich ausgesprochenen Umgangsrechts von betreut 2Stunden alle zwei Wochen nun das volle Wochenende von Freitag bis Sonntag jedes zweite Wochenende habe.

Und bzgl. des EUGMR ist es so, dass die EMRK in der Schweiz direkt anwendbares Recht ist. Zum einen müsste die Schweiz im Falle einer Verurteilung den vollen Schaden bezahlen und darüber hinaus würden die hiesigen Behörden schon recht komisch dastehen, wenn sie ein Urteil des Gerichts, das letztendlich für die EMRK zuständig ist, nicht umsetzen würden.

Offen gesagt, weiss ich nicht, wie die entscheiden werden. Aber, wenn ich nichts gemacht hätte, hätte ich meine (unsere) Tochter schon jetzt verloren.
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

Arabella
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Re: Reingelegt

Beitrag von Arabella » 20.12.2009, 12:33

Lieber Valerian,
das ist ja super, dass du deine Tochter jetzt jedes 2. volle Wochenende hast!!!
Das freut mich ganz rießig für dich und deine Tochter!
Ich glaube nur du verstehst wirklich noch was du versuchen kannst, für Fremde ists sehr schwierig da noch durchzusteigen.
Ich denke weiterhin du machst das schon richtig und höre weiterhin auf dein Bauchgefühl.
Mir haben die Leute immer geraten meine Prozesse zu stoppen, dass ich sie gar nicht mehr stoppen konnte, weil ich dann in eine Schuldenfalle getappt wäre hat niemand begriffen.
Es ist schwer jemanden in solch komplizierten Fällen zu raten, denn vieles kann man einfach gar nicht wissen.
Bleib weiterhin stark, du hast meinen Respekt, dass du dich um deine Tochter kümmerst, dass du immer durchgehalten hast. Ich weiss wie einsam man kämpft, wie schwer es ist.
Alles Gute weiterhin! Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut wird.
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 19.03.2010, 21:39

Blume hat geschrieben:Valerian, sehe, daß Du gerade online bist.
Wie geht es Dir? Wie geht es Deiner Tochter? Gibt es weiterhin regelmäßig Kontakt?
Hallo @claraq

mir gehts den Umständen entsprechend. Ich merke aber, wie mich die ganze Situation
langsam auffrist. Ich muss mir eine neue Wohnung suchen. Leider hat die Anwältin meiner
Gattin eine Betreibung (Pfändung) gegen mich gestartet. Das führt zu einem Eintrag im
so genannten Betreibungsregister. Und weil ein sauberes Betreibungsregister in der Schweiz
Vorraussetzung für die Annmietung einer neuen Wohnung ist, sind mir jetzt etwas die Hände
gebunden. Ich weiss noch nicht genau, wie ich damit umgehen werde.

Dann hat irgendein Schlumpf mein Auto zerkratzt. Zum Glück war ich versichert und muss
nur den Selbstbehalt bezahlen. Es war wirklich rundherum alles zerkratzt; 4600.- CHF Schaden.

Meiner Tochter gehts ganz gut. Wenn sie bei mir ist, sagt sie häufig, dass sie nicht zur Mami
will, weil die sie anschreit. Sie drückt das so aus, dass Mami zu ihr ist, wie ein Tiger der faucht.
Ich habe das der Vormundschaftsbehörde mitgeteilt - aber das interessiert die nicht. Das sind
Kindesmisshandler und Verbrecher. Es tut mir wirklich in der Seele weh, wenn ich in so einer
Situation meine Tochter wieder bei der Mami abliefern muss.

Eigentlich warte ich nur auf einen Beschluss vom EUGMR. Ich hoffe, dass der die Situation
auf die eine oder andere Weise löst. Vielleicht werde ich später ein Buch über meine Erfahrungen
mit den Schweizern schreiben - xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Anyways - liebe Grüsse
Zuletzt geändert von Valerian am 19.03.2010, 23:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Amely
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Re: Reingelegt

Beitrag von Amely » 20.03.2010, 14:07

Die nachfolgenden Beiträge habe ich ins Archiv verschoben.
Luna - ich habe dir eine PN geschickt.
Liebe Grüße Amely

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