Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 20.03.2010, 15:17

Da nun auch die Referenz auf das Schweizer Bundesgerichtsurteil im Archiv verschwunden ist, hier bitte nochmals:

http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI? ... A_744/2009

und im Vergleich die Zusammenfassung meiner Eingabe an das Bundesgericht:

http://forum.1001geschichte.de/viewtopi ... 716#p89716
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Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 07.06.2010, 23:52

Inzwischen hat Staatsanwalt Exxx seine Drohung wahrgemacht und mich (!) zu der Straftat der Anwältin Brigitta M. befragt - sie hat mir unterstellt Dokumente gefälscht zu haben, was in einem Prozessprotokoll festgehalten wurde. Eine weitere Drohung steht ins Haus, meine schwarze Gattin zu befragen, um in diesem kleinen D****sland namens Schweiz, einen Aussagennotstand zwischen mir einer meiner mir nicht freundlich gesinnten Gattin herzustellen - vielen Dank Herr STA Exxx.
Hier ist ein Gedächtnisprotokoll der Vernehmung, bei der
  • Exxx mir damit drohte, mich von der Polizei festhalten zu lassen, wenn ich ohne seine Einwilligung gehe.
  • Exxx mir verweigerte, einen Anwalt zu kontaktieren.
  • Die Protokollschreiberin mir die Aufnahme meiner Anmerkungen in das Protokoll verweigerte.
  • Frau RA Mxxx die Hauptbeschuldigte, dann noch einige sachfremde Fragen stellte, die im wesentlich Drohungen enthielten bzgl. Unterhaltspflichtverletzung etc.
Hier mein Gedächtnisprotokoll:
Beginn um kurz nach 8 Uhr morgens. Exxx erklärt einige Dinge auf Schweizerdeutsch, was ich nicht verstehe. Nachdem ich ihn zweimal drauf hingewiesen habe, dass ich ihn nicht verstehe, wiederholt er ein paar Sätze auf Hochdeutsch.
Ich gebe eine kurze Erklärung darüber ab, dass ich bewußtseinsverändernde Medikamente eingenommen habe und, anbetrachts der Anschuldigungen durch Frau Mxxx, selbst auch Beschuldigter bin und deshalb keine Aussage machen will. In einem Strafgerichtsverfahren würde ich aber aussagen.
Auf die Frage, ob ich gehen kann, antwortet Exxx, daß er mich dann mit Hilfe der Polizei aufhalten lässt. Ich bleibe also sitzen. Herr Exxx erklärt mir, daß er ein alter Mann ist.
Exxx weist mich bzgl. der Aussprache seines Namens ziemlich harsch zurecht. Ich versuche der Provokation auszuweichen, indem ich den Namen richtig auszusprechen versuche und frage, ob er mich unter Druck setzen will.
Esseiva fragt mich, ob ich die Medikamente auf ärztliche Verschreibung einnehme. Die Antwort ist „Ja“. Die Frage nach dem Arzt beantworte ich mit der neurologischen Poliklinik der Universität Zürich. Die Aufhebung des Arztgeheimnisses lehne ich ab.
Exxx versucht mich mit einer möglichen „Anrufung des Menschrechtsausschusses der UNO“ zu provozieren, worauf ich nicht eingehe.
Es folgen verschiedene Fragen bzgl. Telefonrechnungen, worauf ich Exxx antworte, dass meine langjährige Telefonnummer 076XXXXXX8 ist. Telefonabrechnungen habe ich zu dieser Prepaid-Nummer nicht mitgebracht, unter anderem auch weil ich Beschuldigter bin.
Exxx behauptet, daß er den Tonbandmitschnitt aus der Verhandlung herbeigezogen hat und Frau Mxxx nicht „gefälscht“, sondern tatsächlich „manipuliert“ gesagt hätte – ich antworte, dass ich mir das gerne anhöre aber in dieser Vernehmung keine Stellungnahme dazu abliefern werde. Esseiva vermerkt, dass es darauf auch nicht ankommt. Er betont immer wieder, angeblich durch mich behauptete sehr hohe Telefonkosten, womit ich nichts anfangen kann und auch nicht drauf eingehe.
Exxx versucht mich mit verschiedenen rhetorischen Methoden zu einer Aussage zu bewegen. Worauf ich mehrfach sage, dass ich nichts sagen will und gerne gehen möchte.
Exxx kündigt an, meine Frau vernehmen zu wollen, und fragt mich, ob ich bzgl. der Vernehmung mit ihr Kontakt aufgenommen hätte. Ich sage ihm, dass ihr empfehlen werde als mehrfach befangene Person ebenfalls keine Aussage gegenüber Exxx zu machen und warne Exxx davor meine Frau zu einer falschen Aussage zu verleiten.
Ich möchte gerne einen Anwalt anrufen, was Exxx mir verweigert. Auf die Nachfrage, wie lange die Vernehmung dauert, antwortet Exxx sinngemäß, bis er fertig sei.
Frau Mxxx stellt einige bedrohlich wirkende Fragen, die auf mögliche Strafverfahren gegen mich hinauslaufen. Ich antworte mit „Sie reden mit sich selbst“. Nachdem auch Exxx die sachfremde Fragerei zu bunt wird, bricht er das ab.
Ich habe einige Anmerkungen, deren Aufnahme in das Vernehmungsprotokoll durch die Protokollschreiberin abgelehnt wird mit der Begründung, dass ausschließlich Esseiva bestimmt, was im Protokoll landet und was nicht.
Nachdem ich mehrfach auf die Uhr gucke und nochmals nachfrage, ob ich nun gehen kann, bricht Exxx die Vernehmung ab und legt mir das ausgedruckte Protokoll zur Unterschrift vor, was ich ablehne.
Ich verlasse den Raum.
Mir ist klar, dass ich mich nicht besonders freundlich über diese kleine D***sschweiz auslasse - aber mein Eindruck, besser die Unterlagen belegen meine Behauptungen.
Zuletzt geändert von Valerian am 12.06.2010, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Riguang

Re: Reingelegt

Beitrag von Riguang » 08.06.2010, 00:17

Hallo Valerian!

Ich bin leider nicht im Bilde über die letzten Ereignisse, die Dich zum besagten STA führten, muß mich wieder reinlesen...aber das hört sich wahrlich nicht gut an.
Gäbe es für Dich nicht die Möglichkeit dieses Dir so ungeliebte Land wieder zu verlassen?

Wie geht es Dir mit Deiner Tochter? Habt Ihr regelmässig Kontakt, oder macht Deine Ex immer noch Theater?

Lieben Gruß,
Riguang

Haram
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Re: Reingelegt

Beitrag von Haram » 08.06.2010, 02:53

@ Valeriean

Die Schweiz ist vielleicht ein Rechtsstaat, aber bedenke eines, du bist Deutscher :)
Es sollen ja viele Schweizer die sog. Schwaben lieben. :wink:


Gäbe es für Dich nicht die Möglichkeit dieses Dir so ungeliebte Land wieder zu verlassen?
Das ist auch meine Frage an dich.

Gruss
haram
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Chika

Re: Reingelegt

Beitrag von Chika » 08.06.2010, 07:15

VALERIAN

Leider kann ich Dir keine PM schicken mit dem Namen eines Anwaltes, der schätzungsweise ein bisschen aggressiver in den Prozess gehen könnte/würde?! Mir als Schweizerin tut es natürlich besonders leid, von Deinen dermassen schlechten Erfahrungen mit der Schweizer JUSTIZ zu lesen! Aktiviere doch die PM-Funktion in Deinem Profile, dann lass ich Dir den Namen zukommen....

LG
C

Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 08.06.2010, 08:07

@Chika
Jetzt ist meine PM aktiviert. Vielen Dank.
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Chika

Re: Reingelegt

Beitrag von Chika » 08.06.2010, 08:38

Valerian hat geschrieben:@Chika
Jetzt ist meine PM aktiviert. Vielen Dank.
PM ist unterwegs!

LG
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lalala
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Re: Reingelegt

Beitrag von lalala » 08.06.2010, 08:57

himmeltraurige schweiz! leider muss ich nach meinen eigenen erfahrungen das bild bestätigen.
was soll es valerian denn bringen, die schweiz zu verlassen? dann kann er ja seine tochter überhaupt nicht mehr sehen!

Chika

Re: Reingelegt

Beitrag von Chika » 08.06.2010, 10:00

lalala hat geschrieben:himmeltraurige schweiz! leider muss ich nach meinen eigenen erfahrungen das bild bestätigen.
was soll es valerian denn bringen, die schweiz zu verlassen? dann kann er ja seine tochter überhaupt nicht mehr sehen!
also: Schweizer Justiz, oder?

Amely
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Re: Reingelegt

Beitrag von Amely » 08.06.2010, 10:22

Hallo Valerian, ich habe sämtliche Namen geixxxt. Bitte beachte den Datenschutz.
Liebe Grüße Amely

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Re: Reingelegt

Beitrag von lalala » 08.06.2010, 11:16

ja, ich meinte die justiz.

Chika

Re: Reingelegt

Beitrag von Chika » 08.06.2010, 11:54

lalala hat geschrieben:ja, ich meinte die justiz.
:( Ich hoffe, dass es Dir mittlerweile wieder besser geht. Es macht mich traurig zu sehen, dass unser Rechtssystem nicht so funktioniert, wie es sollte!

Alles Gute, C

Riguang

Re: Reingelegt

Beitrag von Riguang » 08.06.2010, 14:59

Blume hat geschrieben:Dein Ziel ist - so lese ich Dich - guten und regelmäßigen Kontakt zu Deiner Tochter. Wie ist es damit bestellt? Und wäre dieser Kontakt auch zu halten (vielleicht dann nur einmal im Monat und für länger), wenn Du aus der Schweiz wegziehst . Du kannst Dich doch gleich hinter der dt. Grenze niederlassen, wenn es für Dich beruflich möglich ist.
So habe ich es mir auch gedacht. Der Kanton Zürich grenzt doch an Deutschland, und einige deutsche Städtchen sind in nur etwas mehr als 1 Stunde Autofahrt erreichbar, da wäre es ja auch kein Problem, Deine Kleine übers WE zu behalten...oder gäbe es da Probleme wegen der Grenzüberschreitung, so daß Dir die Ex einen Strick draus drehen könnte??

LG, R.

Stellar38
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Re: Reingelegt

Beitrag von Stellar38 » 08.06.2010, 17:33

Hallo Valerian,
auch ich habe ein ähnliches Problem,wir alle hier leiden wohl irgendwie ein bisschen mit allen anderen mit......
Viel zu Deiner Situation schreiben kann ich nicht,
das alles regt mich immer wieder enorm auf,sorry.
Ich hoffe immer wieder,es wird besser,aber Du kannst es in meinen Beiträgen lesen-ich habe nicht viel Hoffnung....
Ich wünsche Dir viel Stärke

Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 08.06.2010, 20:43

Blume hat geschrieben: Ich verstehe den Beschluß so, es wurden Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht eingehalten bzw liegen nicht vor. Ob das zutreffend ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung sagen, daß die Zulässigkeitsfragen bei Rechtsmittel immer wichtig sind und selbst Juristen hier peinlichst genau auf die Einhaltung achten. Laien sind da sehr oft überfordert.
Abgesehen davon, dass ich dem Bundesgericht sämtliche Unterlagen zugeschickt hatte und auch ein kommentiertes Inhaltsverzeichnis nicht fehlte, argumentiert das Bundesgericht im Kern mit diesen beiden Aussagen:
dass sich der Beschwerdeführer in seiner Eingabe an das Bundes-gericht nicht rechtsgenüglich mit den Erwägungen des Obergerichts und des Kassationsgerichts auseinandersetzt,
und
dass es insbesondere nicht genügt, den Sachverhalt und die Prozess-geschichte (ohne nach Art. 105 Abs. 2 und 106 Abs. 2 BGG substanti-ierte Rügen zu erheben) aus eigener Sicht zu schildern, der Justiz und der Rechtsvertreterin der Beschwerdegegnerin Fehlverhalten vorzuwerfen, Täuschung und eine Gefährdung der Tochter zu behaupten sowie die Möglichkeit einer "einfachen Beschwerde" an das Kassa-tionsgericht zu fordern,
In einfachen Worten hätte ich also keine ausreichenden Argumente geliefert und lediglich bezugslose Behauptungen aufgestellt. Und genau das ist eine freche Lüge - die Bundesrichterin hatte nicht nur sämtliche Unterlagen, sondern auch noch einen weitläufigen Text, der sich mit den Kernpunkten auseinandersetzt - jeweils mit Bezug auf die EMRK-Paragraphen, die in der Schweiz direkte Rechtskraft haben. Und damit nicht genau das passiert, was hier gemacht wurde, habe ich zusätzlich eine einfache und einprägsame Zusammenfassung der Situation angefügt (http://forum.1001geschichte.de/viewtopi ... 716#p89716). Aber wie heisst es so schön - Worte sind geduldig. Und ein Bundesgerichtsurteil, das faktisch als Dasch-Liste mit iterierten Wiederholungen immer derselben Argumente, jeweils mit "dass ..." eingeleitet, organisiert ist, ist aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf dem es steht:
in Erwägung,
dass die ...
dass sodann ...
dass das ...
dass die ...
dass auch ...
dass m.a.W. ,,,
dass sich ...
dass er ...
dass es ...
dass somit ...
dass der ...
dass in ...
erkennt die Präsidentin: ...
Man muss sich auch klarmachen, dass es Offizialmaximen bei Gewalt in der Ehe und bei Kindesschutz gibt. Wenn ich also dem Bundesgericht unter Beilage aller Akten mitteile, dass meine Tochter verschleppt und ihr nach einem Unfall mit schwerer Verletzungsfolge die medizinische Hilfe verweigert wurde, hätte das Gericht zumindest den Sachverhalt endgültig klären müssen - eine simple Abweisung der Klage ist nicht anderes als ein schwerer Rechtsbruch und Beihilfe zur Kindesmisshandlung.
Blume hat geschrieben: Welchen Grund es jetzt gibt, daß sich die Staatsanwaltschaft einschaltet, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, vielleicht habe ich auch nicht mehr alle Deine Posts präsent.
Der Grund war eine Strafanzeige von mir gegen diese Anwältin meiner Frau, weil die mir Dokumentenfälschung unterstellt hat. Das ganze bedurfte unzähliger Schreiben mit Beschwerden an den leitenden Staatsanwalt und einer Beschwerde an das EJPD mit ziemlich deutlichen Worten - in Kopie an den Europarat, mit der Bitte, für die Einhaltung meiner Grundrechte in der Schweiz zu sorgen. Am Ende fand meine Vernehmung staat, mit der Drohung auch meine Gattin zu vernehmen, die mit der Sache genau nichts zu tun hatte. Ich habe jetzt eine Einstellungsverfügung von STA Exxxx erhalten, der der angezeigten Rechtsanwältin aber immerhin die Ermittlungskosten von 1'000.- CHF aufs Auge gedrückt hat.
Blume hat geschrieben: Ich fürchte immer noch, Du wirst Dein Ziel so nicht erreichen, ...
Diese Befürchtung habe ich auch - aber mir fällt nichts besseres mehr ein. Eine neuerlich von mir kontaktierte Anwältin, die normalerweise Frauen vertritt, hat sämtliche Akten studiert und eine ziemlich gute Darstellung der Vorgänge in der Vergangenheit abgeliefert. Jetzt vertritt sie die Meinung, dass ich mich im Interesse meiner Tochter der Situation fügen sollte und wir allenfalls einen Vergleich mit meiner Frau (faktisch ihrer Anwältin) aushandeln könnten, der aber auch auf sehr hohe Zahlungen für die Zukunft hinausläuft - ich bin noch am überlegen. Auf eine Überlegung den Fall über die Presse in die breitere Öffentlichkeit zu ziehen, würde sie mit Niederlegung des Mandats reagieren und warnte mich davor, dass ich meine letzten Möglichkeiten verspielen würde. - Ich überlege noch...
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mariam
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Re: Reingelegt

Beitrag von mariam » 08.06.2010, 21:17

Hallo Valerian

Ich habe gestern viel in deinem Thread gelesen und heute nochmals (aber nicht alles!).

Soweit ich das Juristendeutsch im Bundesurteil verstehe, hast du mit deiner Beschwerde viele formale Punkte nicht erfüllt. Vor allem hast du nicht genug juristisch argumentiert (es wird auf zig Paragraphen hingewiesen). Somit hat das Gericht entschieden - aufgrund formaler Fehler - dass deine Beschwerde nicht berechtigt ist und ist deswegen gar nicht erst auf das Geschäft eingetreten. Das heisst ...
Valerian hat geschrieben:
Man muss sich auch klarmachen, dass es Offizialmaximen bei Gewalt in der Ehe und bei Kindesschutz gibt. Wenn ich also dem Bundesgericht unter Beilage aller Akten mitteile, dass meine Tochter verschleppt und ihr nach einem Unfall mit schwerer Verletzungsfolge die medizinische Hilfe verweigert wurde, hätte das Gericht zumindest den Sachverhalt endgültig klären müssen - eine simple Abweisung der Klage ist nicht anderes als ein schwerer Rechtsbruch und Beihilfe zur Kindesmisshandlung.
... sie haben sich inhaltsbezogen gar nicht mit der Thematik auseinander gesetzt und somit wurde auch kein Sachverhalt geklärt. So frustrierend das für dich aus sein mag - und du sachlich vielleicht sogar Recht haben könntest - so ist das leider nun mal in der Justiz: Damit Richter sich inhaltlich mit der Sache auseinandersetzen, müssen formale Punkte erfüllt sein. Die sind die Eintrittskarte für eine weitergehende Betrachtung: Und in deinem Fall hat diese Eintrittskarte leider gefehlt.

Es wurde dir in diesem Thread sicher 100-te Male empfohlen, dich an einen Anwalt zu wenden und mit diesem den Prozess weiterzuführen. Aufgrund gemachter Erfahrungen kam dies für dich nicht in Frage. Dass das Bundesgericht nun auf deine Beschwerde nicht eingetreten ist, ist die Konsequenz davon. Juristendeutsch ist eine Fachsprache, die nur Experten verstehen. Ausserdem ist die ganze juristische Praxis etwas Verzwicktes: Als Laie hat man da so gut wie keine Chance...
Und ausserdem unterstelle ich dir als Deutscher, dass du zu wenig mit dem schweizerischen juristischen System vertraut bist.
Blume hat geschrieben: Ich fürchte immer noch, Du wirst Dein Ziel so nicht erreichen, ...
Valerian hat geschrieben:Diese Befürchtung habe ich auch - aber mir fällt nichts besseres mehr ein. Eine neuerlich von mir kontaktierte Anwältin, die normalerweise Frauen vertritt, hat sämtliche Akten studiert und eine ziemlich gute Darstellung der Vorgänge in der Vergangenheit abgeliefert. Jetzt vertritt sie die Meinung, dass ich mich im Interesse meiner Tochter der Situation fügen sollte und wir allenfalls einen Vergleich mit meiner Frau (faktisch ihrer Anwältin) aushandeln könnten, der aber auch auf sehr hohe Zahlungen für die Zukunft hinausläuft - ich bin noch am überlegen. Auf eine Überlegung den Fall über die Presse in die breitere Öffentlichkeit zu ziehen, würde sie mit Niederlegung des Mandats reagieren und warnte mich davor, dass ich meine letzten Möglichkeiten verspielen würde. - Ich überlege noch...
Ja, das befürchte ich auch.
Wildes Agieren - wie andere hier schon fest gestellt haben - führt in juristischen Angelegenheiten nicht zum Ziel. Aber das ist genau das, was du machst. Wenn du über all Briefe hinschickst, Anklagen und Beschwerden erhebst, dann läufst du Gefahr, dass man dich nicht mehr Ernst nimmt. Du schiesst über das Ziel hinaus und das ist der Sache nicht dienlich.

Wenn deine neue Anwältin davon abrät an die Medien zu gelangen, dann würde ich das sehr ernst nehmen. Vermutlich läufst du Gefahr dich damit lächerlich zu machen, weil deine vielen Aktionen juristisch eben nicht fundiert waren und somit nicht haltbar sind. Wenn dir wirklich Unrecht getan worden wäre und die Justiz im Irrtum ist, dann haben die wenigsten Anwälte etwas dagegen, mit den Medien zusammen zu arbeiten.
Aber in deinem Fall habe ich den Eindruck, hängt viel vom "Unrecht" mit deinem Unvermögen zusammen, juristisch-formell korrekt vorzugehen.

Ausserdem rate ich dir, nach Deutschland zurück zu gehen. Du bist freiwillig hier: Wir halten dich nicht auf. Und wenn du soviel Ärger in dir hast, dass du über uns Schweizer und unser Land so ausfällig werden musst, wie in den vergangenen Posts, dann bist du hier nicht mehr am richtigen Ort.
Die Schweiz ist ein wunderbares Land. Und die Justiz ist genau geregelt: Wenn man sich nicht daran halten will / kann, nützt es nichts, wenn man nachher wie ein kleines Kind stämpfelt und das ganze Land verunglimpft. Damit bekommst du nicht mehr Recht.

Ich empfehle dir, die vielen Ratschläge, die du hier im Thread bekommen hast, endlich ernst zu nehmen.
Zuletzt geändert von mariam am 08.06.2010, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.

Anaba
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Re: Reingelegt

Beitrag von Anaba » 08.06.2010, 21:45

Ausserdem rate ich dir, nach Deutschland zurück zu gehen. Du bist freiwillig hier: Wir halten dich nicht auf.
Ein sehr konstruktiver Vorschlag. :evil:
Liebe Grüße
Anaba

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anaba@1001Geschichte.de

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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Riguang

Re: Reingelegt

Beitrag von Riguang » 08.06.2010, 21:48

Was wohl Esther80 dazu sagen würde??? :mrgreen:

LG, Riguang

Anaba
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Re: Reingelegt

Beitrag von Anaba » 08.06.2010, 21:57

Riguang hat geschrieben:Was wohl Esther80 dazu sagen würde??? :mrgreen:

LG, Riguang
Liebe Riguang,

du weißt doch das Esther80 nicht mehr unter uns weilt. :mrgreen:
Vielleicht sieht sie aber ab und zu mal rein und liest mit. :shock:
Liebe Grüße
Anaba

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Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 08.06.2010, 23:00

@mariam

Du bist ja wirklich lustig - halbwisserische Hetze gepaart mit einer "Verschwinde doch" Aufforderung:
mariam hat geschrieben:Ausserdem rate ich dir, nach Deutschland zurück zu gehen. Du bist freiwillig hier: Wir halten dich nicht auf
Dem Vorschlag komme ich in diesem Justizeldorado sofort nach, sobald ich meine Tochter habe - oder erwartest Du, dass ich sie hier im Stich lasse und darüberhinaus in Deutschland aufgrund eines SSchweizer Rechtsbeugeurteils (die Juristen sprechen jetzt immer davon, dass am Anfang etwas schiefgegangen sei - ich nenne das Rechtsbeugung und Prozessmanipulation) auch noch in Grund und Boden gepfändet werde - was für ein xxxxstaat ist das, der soetwas anrichtet und dann noch sagt: geh doch.
mariam hat geschrieben: So frustrierend das für dich aus sein mag - und du sachlich vielleicht sogar Recht haben könntest - so ist das leider nun mal in der Justiz: Damit Richter sich inhaltlich mit der Sache auseinandersetzen, müssen formale Punkte erfüllt sein. Die sind die Eintrittskarte für eine weitergehende Betrachtung: Und in deinem Fall hat diese Eintrittskarte leider gefehlt.
Ich vermute in meinem Fall, dass die Eintrittskarte weibliche Geschlechtsorgane und ein Schweizer Pass wären -
mariam hat geschrieben: Und ausserdem unterstelle ich dir als Deutscher, dass du zu wenig mit dem schweizerischen juristischen System vertraut bist.
Ich habe verstanden, dass es kein Rechtssystem sondern ein System der Begünstigungen ist.
mariam hat geschrieben: claraq: Ich fürchte immer noch, Du wirst Dein Ziel so nicht erreichen, ...
Valerian: Diese Befürchtung habe ich auch ...
Du: Ja, das befürchte ich auch. ...
Zumindest sind wir uns einig :D
mariam hat geschrieben: Wildes Agieren - wie andere hier schon fest gestellt haben - führt in juristischen Angelegenheiten nicht zum Ziel.
Wenn Du den Fall richtig studiert hättest, anstatt die Rausschmeiss-Hetze zu betreiben, dann hättest Du zwischendurch einmal gelesen, dass ein Bundesgerichtsurteil eine formale Vorraussetzung für eine Klage vor dem EUGMR ist - die habe ich geschaffen. Danach habe ich eigentlich nur noch die Verleumdung dieser schrägen Anwältin meiner Gattin verfolgt - immerhin muss sie jetzt 1'000.- CHF zahlen, was eine Juristin ziemlich treffen dürfte.

Zurück zum Kern Deines Postings:
mariam hat geschrieben: Ausserdem rate ich dir, nach Deutschland zurück zu gehen. Du bist freiwillig hier: Wir halten dich nicht auf. Und wenn du soviel Ärger in dir hast, dass du über uns Schweizer und unser Land so auffällig werden musst, wie in den vergangenen Posts, dann bist du hier nicht mehr am richtigen Ort.
Ich habe einen EU-Pass und die Schweiz ist dem Schengen-Abkommen beigetreten. Ich darf mich hier solange aufhalten, solange ich will. Wenn die SSchweizer mit ihrem deutlich ins faschistoide abgleitenden Ausländerhetze kritische Mitmenschen, wie mich nicht erträgt, empfehle ich den Schweizern mal, den Rassismus faktisch abzuschaffen und nicht nur ein Strafgesetz gegen Rassismus im STGB stehen zu haben. Deutsche als Filz zu bezeichnen (http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/a ... antoffeln/), gegen Schwarze zu hetzen (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26458/1.html), Menschenrechte mit Füssen zu treten (http://www.fr-online.de/top_news/211525 ... chten.html) und so weiter und so fort....
Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. Aber eine kleine, völlig unerfahrene, Schweizer Ersatzrichterin hat mit kriminellen Methoden der Rechtsbeugung und Prozessmanipulation Beihilfe zur Misshandlung meiner Tochter und einen sehr schweren Betrug begangen - da reicht ein einfacher vergleichender Blick in Plädoyer-Notizen, Prozessprotokoll und manipuliertes Urteil.

Mal ehrlich, die Schweiz war doch vor dem ersten Weltkrieg ein Land der Auswanderer, in dem man praktisch keine Zukunft hatte. Dann zog man seinen Nutzen aus dem Unglück der kriegsführenden Völker und das im zweiten Weltkrieg gleich nochmal. Seitdem hat die Schweiz versucht mit Methoden, die im privaten Bereich einfach als Betrug und Beihilfe zur organisierten Kriminalität betrachtet würden, den illegal erworbenen Wohlstand zu behalten und zu mehren. Das geht dann soweit, dass ein kleiner Sicherheitsmann "Christoph Meili" (http://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Meili), der einen sehr schweren Milliardenbetrug der UBS aufdeckt, mit den Unterlagen aus dem Land flüchten muss und sich der Vater vor die Presse stellt, um um Entschuldigung zu bitten - für was? - wie krank muss so ein System sein?

Aber ich kann Dir sagen, nachdem man mein Auto zerkratzt hat (4'600.- CHF Schaden) und es mir geht, wie der Deutschen Moderatorin Katrin Wilde (http://www.20min.ch/news/zuerich/story/27985290, http://www.20min.ch/news/zuerich/story/27985290, http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/ ... 75912.html) werde ich irgendwann die Schweiz verlassen - aber eben nicht ohne meine Tochter!
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