Hallo nochmals,Hallo,
nun die Gesetze diesbezüglich sind mir bekannt.
Leider sieht es in der Realität aber oft ganz anders aus! Viele Menschen kennen ihre Rechte nicht, dass nutzt die ARGE natürlich aus.
Da für Meriem das wohl alles "Neuland" ist, wäre sie sehr gut beraten auf jeden Fall einen Beistand mit zur ARGE zu nehmen.
wenn tatsächlich Menschen durch die ARGE ungerechtfertigterweise um ihr Schonvermögen gebracht werden sollen, so sollten diese auf jeden Fall klagen. Der Rechtsweg in der Sozialgerichtsbarkeit ist in Deutschland bis zum LSG ja ohne Kosten - es sei denn man möchte sich einen eigenen Anwalt nehmen. Es sind in den vergangenen Jahren viele Urteile zugunsten der ALG II Empfänger ergangen.
Ich wollte Meriem mit meinem Hinweis lediglich etwas beruhigen, denn so einfach kann ihr Gott sei Dank niemand ihr Haus nehmen. Sich bei einer eventuellen Beantragung von ALG II begleiten und beraten zu lassen, ist sicherlich gut für sie.
Beste Grüße,
Imene