Hallo Valerian
Ich denke nicht, dass bei dir Paragraph 380 greift:
Valerian hat geschrieben:
Art. 380
II. Vorrecht der Verwandten und des Ehegatten
Sprechen keine wichtigen Gründe dagegen, so hat die Behörde einem tauglichen nahen Verwandten1 oder dem Ehegatten des zu Bevormundenden bei der Wahl den Vorzug zu geben, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und der Nähe des Wohnsitzes.
Ein Kind erhält nur einen Vormund, wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge entzogen wurde. Wie willst du Vormund deiner Tochter werden, wenn du das Sorgerecht hast? Wurde deiner Ex-Frau das Sorgerecht entzogen? Da bin ich irgendwie nicht drausgekommen, welche rechtlichen Schritte da genau stattgefunden haben, nach der Verhaftung? Entzug des Sorgerechts? Vorläufiger Entzug? Etwas anderes?
Habt ihr geteiltes Sorgerecht oder hast du gar kein Sorgerecht über deine Tochter. Vermutlich müsstest du da ansetzen.
Oder hat dir ein Anwalt geraten aufgrund des Paragraphen 380 einen Antrag zu stellen?
Hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wäre es dir also erlaubt, deine Tochter für immer nach Deutschland mitzunehmen?
Bei Paragraph 380 - den ich nicht für den richtigen in dieser Angelegenheit halte - steht "unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und der Nähe des Wohnsitzes. Selbst unter dem Vorbehalt, dass der Paragraph doch greifen sollte, denke ich, dass es nicht funktioniert, weil du "Nähe des Wohnsitzes" nicht garantieren kannst. Du wohnst ja nicht gerade neben der Schweizer Grenze. Oder?
Ich habe viel in deiner Geschichte gelesen. Und schon mehrmals habe ich gelesen, dass dich Userinnen darauf aufmerksam gemacht haben, dass dein Agieren ungünstige Züge aufweist. Viele der existierenden Probleme und Schwierigkeiten basieren ja auch darauf. Wenn man es sich einmal mit einer wichtigen Behörde vergeigt hat, ist es extrem schwierig, deren Gutwill zurückzugewinnen.
Ich denke, du hast nur eine Chance, wenn du sachlich und ruhig handelst und argumentierst. Und Schritt für Schritt vorgehst. Anträge über Anträge an die verschiedensten Personen und Behörden, die sich teilweise überschneiden und am falschen Ort landen, bringen dich nicht weiter.
Einzelne Paragraphen aus dem Schweizer Gesetz herauspicken und auf denen einen Antrag aufbauen, nützen dir nichts, wenn die Paragraphen die falschen sind und der Gesamtzusammenhang verloren geht.
Warum lässt du nicht die ganze Kommunikation mit den Behörden über deinen deutschen Anwalt laufen, von dem du geschrieben hast, er wäre sehr gut? Damit könntest du dich aus dem Hick-Hack auf der persönlichen Ebene mit der Waisenrätin und der Beiständin zurückziehen und deine Kräfte für deine Tochter sparen.
Du musst psychisch und physisch einen gesunden und stabilen Eindruck hinterlassen, wenn du die Tochter zugesprochen bekommen willst. Und das lässt sich einfacher bewerkstelligen, wenn du auf der sachlichen Ebene bleibst - vertreten durch den Anwalt - und dich nicht auf ein Niveau von gegenseitigen persönlichen Anfeindungen herunterlässt.
Ich wünsche dir die Ruhe und Umsichtigkeit, klug vorzugehen.
Herzliche Grüsse
Summervogel