blind vor liebe ??

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Haram
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von Haram » 22.03.2013, 13:13

Aber für einen neuen Reisepass braucht man jedenfalls in Österreich bei gemeinsamer Obsorge nicht die Unterschrift beider Elternteile. Eine Unterschrift reicht.

furiosa


Wo, in einer afrikanischen Botschaft, oder im österr. Passamt ?

Gruss
haram
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furiosa
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von furiosa » 22.03.2013, 14:14

Blume hat geschrieben: Das stimmt für D nicht. Eine Urlaubsreise ins Ausland erfordert das Einverständnis beider. Nur Entscheidungen des täglichen Lebens kann das Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht selber treffen.
Urlaubsreise ins Ausland steht aber nicht explizit im Gesetz, oder?? Habe jetzt nur gefunden: "Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben."

Liegt es da nicht - auch in D - im Ermessen der RichterInnen, ob sie einen Urlaub im Ausland als "schwer abzuändernde Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes" sehen??

Ich frage so blöd nach, weil ich mir denke, dass das natürlich in Fällen, wo Kindesentführungen drohen, und zwar v.a. in Länder, die das Haager Entführungsabkommen (oder gab's da nicht auch schon wieder was Neues??) nicht unterzeichnet habe, verstehen würde.

Aber wenn ich mir jetzt vorstelle, dass man sich jetzt immer eine schriftliche Einverständniserklärung für einen Urlaub, z.B. innerhalb des Schengenraumes, holen muss...das ist ja dann schon fast eine "muslimische" Regelung, nur gleichberechtigt :wink: , sowohl Mutter als auch Vater dürfen die Zustimmung zur Ausreise verweigern ... :evil:
Blume hat geschrieben:
furiosa hat geschrieben:Ist ein Elternteil mit der Entscheidung des anderen nicht einverstanden, kann er sich zwar ans Pflegschaftsgericht wenden, aber bis da dann eine Entscheidung gefallen ist, kann man/frau schon 20 Mal auf Urlaub mit dem Kind sein...
Das entscheidet in D das FAmiliengericht und eine Eilentscheidung kann innerhalb eines Tages ergehen.
...kann innerhalb eines Tages ergehen, ist das in der Praxis in D auch wirklich so?? In Ö gibt's viele kann-Bestimmungen, aber eher i.S. "kann aber auch viel länger dauern"... :wink:

furiosa
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von furiosa » 22.03.2013, 14:25

Haram hat geschrieben:Aber für einen neuen Reisepass braucht man jedenfalls in Österreich bei gemeinsamer Obsorge nicht die Unterschrift beider Elternteile. Eine Unterschrift reicht.

furiosa


Wo, in einer afrikanischen Botschaft, oder im österr. Passamt ?

Gruss
haram
Bei den afrikanischen Botschaften, weiß ich nicht, wird's ja vielleicht auch unterschiedliche Regelungen geben, weil ja auch unterschiedliche Länder...

Am österreichischen Passamt braucht man jedenfalls nur die Unterschrift eines Elternteils. Obwohl...ich hatte nur kurz den Gedanken im Kopf "Der KV kann ja jederzeit behaupten, der Pass wurde gestohlen oder verloren", was aber - wenn ich den Gedanken weiterspinne- eh irrelvant ist, weil der KV ja nicht nur eine Unterschrift für einen neuen Pass geben muss, er braucht ja auch Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis,... des Kindes und die Dokumente sollte ja eh die KM haben, wenn das Kind bei ihr lebt.
Ich glaube, ich habe heute ein bissl zu wenig Schlaf gehabt :oops:

wahresgesicht
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von wahresgesicht » 13.05.2013, 16:46

:( :( am 23.5.2013 ist es so weit - scheidung!!! :(

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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von Anaba » 13.05.2013, 17:35

wahresgesicht hat geschrieben::( :( am 23.5.2013 ist es so weit - scheidung!!! :(
Dann wünsche ich dir, dass alles für dich nach Wunsch verläuft und bald ein fröhlicher Smilie in deinen Beiträgen zu sehen ist.
Alles Gute für den Termin.
Liebe Grüße
Anaba

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wahresgesicht
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von wahresgesicht » 13.05.2013, 17:48

danke .. :?

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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von wahresgesicht » 15.05.2013, 12:08

ich hab noch eine frage, wie ist dass wenn er jetzt beim scheidungstermin denn Antrag zurück zieht und sagt er will dich Scheidung nicht ?? das kann er doch machen oder ? Hat jemand tipps? Ich hab erst nächsten Dienstag einen Termin bei der Beratung am Gericht aber vl kann mir ja trotzdem wer weiterhelfen? danke und Lg :shock:

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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von wahresgesicht » 15.05.2013, 18:45

hallo. ok danke für die information. naja ein anwalt kann ich mir leider nicht leisten, kann nicht mal die scheidung bezahlen da er mich mit allem jetzt hängen lassen hat und ich mit meinem kind allein gestellt bin und arbeit hab ich leider auch noch keine also bekommen ich vom arbeitsamt geld und das ist nicht viel. aber was ich weiß kann man bei der scheidung einen antrag auf einstweillige verfügung stellen zwecks der scheidung. naja ich werde mich trotzdem am dienstag beim gericht noch informieren. ich hoffe das klappt alles nach plan, und auch was unser kind betrifft das er da nichts macht das mir der kleine weg genommen wird denn das wäre das schlimmste für mich. doch was ich auch weiß da er nämlich ohne meines wissens ausgezogen ist wird das als "böswilliges verfahren" angesehen oder ?? ist mir halt zu ohren gekommen.. naja ich hoffe das dass alles gut geht und schnell vorbei ist.. ist ja richtig ein kampf sich scheiden zu lassen ... :? danke lg

Haram
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von Haram » 15.05.2013, 22:59

Hallo wahresgesicht

......ist ja richtig ein kampf sich scheiden zu lassen ... :?

Ja, nicht nur die Heirat mit deinem Schnuckiputzi, sondern auch das Leben mit ihm, war ein richtiger Kampf, bis zum bitteren Ende. :shock:
Drück dir für den 23.5. beide Daumen.


Gruss
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von Nebelwolke » 16.05.2013, 14:34

wahresgesicht hat geschrieben:hallo. ok danke für die information. naja ein anwalt kann ich mir leider nicht leisten, kann nicht mal die scheidung bezahlen da er mich mit allem jetzt hängen lassen hat und ich mit meinem kind allein gestellt bin und arbeit hab ich leider auch noch keine also bekommen ich vom arbeitsamt geld und das ist nicht viel.
Doch, natürlich bekommst auch Du - in D - einen Anwalt!

Ruf´einen Anwalt / Anwältin an, erzähle Deine Situation. Zum Termin musst Du dann Dein Einkommen darlegen; den Rest erledigt ER /SIE.

Ich war auch schon mehrfach arbeitslos, brauchte mehrfach einen Anwalt und mußte nur bei einem einmalig 10 Euro bezahlen. Selbst darauf verzichten viele Anwälte.

Anaba
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von Anaba » 16.05.2013, 17:54

Hallo wahresgesicht,

du gehst zu deinem zuständigen Amtsgericht, nimmst einen Nachweis über dein Einkommen, über die Miete und sonstige Verpflichtungen (Kredit z.B.) mit und fragst nach einem Beratungsschein.
Wenn du den hast, machst du einen Termin mit einem Anwalt.
Dort zahlst du einmalig 10,00 Euro.
Er wird dich dann weiter beraten.

Du kannst dich auch an Blume wenden.

http://www.ra-mrosk-froede.de/kontakt.htm (benutzen Sie bitte das Kontaktformular, der Erstkontakt ist kostenfrei)

Viel Glück.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von furiosa » 19.05.2013, 16:41

Wahres Gesicht kommt aus Österreich...
Es kann - bei entsprechend niedrigem Einkommen- Verfahrenshilfe beantragt werden, und zwar in unterschiedlichem Ausmaß, z.B. Befreiung von den Dolmetschkosten, Gerichtsgebühren, ect. AnwältInnen werden nur dann bewilligt, wenn eine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben ist (bei einer Scheidung in Ö ist das nicht der Fall) oder wenn es "für die Lage des Falles erforderlich ist". Für erforderlich sehen es viele RichterInnen z.B. bei einer Scheidung dann, wenn der andere Part einen Anwalt hat.

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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von furiosa » 19.05.2013, 16:48

wahresgesicht hat geschrieben: ... aber was ich weiß kann man bei der scheidung einen antrag auf einstweillige verfügung stellen zwecks der scheidung. ...
Was meinst du denn mit Einstweilige Verfügung zwecks Scheidung??

Meinst du eine bestehende EV auf Kontaktverbot bis zum Ende des Scheidungsverfahren verlängern lassen?? Oder eine EV auf alleinige Obsorge ??

Bocanda
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von Bocanda » 26.05.2013, 11:02

Liebe Wahres Gesicht,

ich habe letzte Woche so an Dich gedacht.
Wie geht es Dir denn? Ist alles wunschgemäß gelaufen?
Wenn Du magst melde Dich doch mal.
Liebe Grüße
Bocanda



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wahresgesicht
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von wahresgesicht » 29.05.2013, 13:26

Hallo ..also :? Nein es nicht normal abgelaufen .. die Richterin hat mich gefragt warum ich beim Scheidungs Antrag angegeben habe das die Ehe seit 2 Jahren aufgehoben ist .. und dann hat sie ihn gefragt ob er die Scheidung will .. und seine Antwort War Nein das ich die Scheidung wollte .. somit gab es keine einvernehmliche Scheidung und im September erst ist dann die Scheidung . Also wieder warten :shock:


ich hätte eine Frage .. wir haben ja eine gemeinsame miet Wohnung .. und er hat die Mitte März verlassen .. Ohne das ich das wusste .. wir stehen beide im Mietvertrag .. und jetzt ist es so das ich mich im kompletten Chaos befinde was die Finanzen angeht .. muss er eigentlich noch an der Miete und Strom beitragen? ? steht mir Unterhalt zu von ihm? denn so weit ich weiß War es ein ' böswilliges Verlassen' ... ich bin zur Zeit arbeitslos und beziehe nicht viel an Geld .. Alimente sind zz 68€...

da Möglichkeiten das er was zahlen muss? arbeiten tut er ..

brighterstar007

Re: blind vor liebe ??

Beitrag von brighterstar007 » 29.05.2013, 17:31

Hallo wahresgesicht,


bei manchen legalen Situationen besteht Anwaltszwang, soll heißen : ohne RA/in kannst du gar nicht rechtsgültig
geschieden werden - zumindest nicht hier in D.

Liebe Grüße

Brighterstar

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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von wahresgesicht » 29.05.2013, 17:33

versteh ich jetzt nicht? ??

Bocanda
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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von Bocanda » 29.05.2013, 20:40

normalerweise sind alle Vertragspartner für die Wohnung verantwortlich. Vermutlich wird er sich dieser Verantwortung nicht stellen. Erkundige Dich mal beim Anwalt. Es dürfte problematisch werden von ihm Geld zu bekommen.
Bei einem gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag müssen auch beide wieder kündigen. Solltest Du also erwägen mittelfristig die Wohnung aufzugeben, solltest Du ihn bei der Behörde als ausgezogen melden. So umgehst Du Probleme bei einer Kündigung oder Änderung des Mietverhältnisses. (Untermieter) o.ä. Und natürlich ganz dringend dem Vermieter den Auszug melden.
Liebe Grüße
Bocanda



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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von Bocanda » 29.05.2013, 22:24

Das Abmelden (egal ob nun zwangsweise oder nicht) ändert nichts an den mietvertraglichen Verhältnissen. Eine Kündigung ist dann trotzdem von allen MIetern gemeinsam auszusprechen.
wie wird es gehandhabt wenn der Mitmieter sich im Ausland befindet, bzw. nicht mehr auffindbar ist?
Liebe Grüße
Bocanda



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Re: blind vor liebe ??

Beitrag von wahresgesicht » 29.05.2013, 22:45

naja mir wurde gesagt was das betrifft mit dem mietvertrag .. also meine genossenschafft wo ich wohne braucht ein scheidungsurteil ansonsten könnens ihm net aus dem mietvertrag nehmen - und ein scheidungsurteil gibt es bis september nicht .. und da ich ja wenig geld beziehe bin ich jetzt im moment leider mit der miete im rückstand ( was gott sei dank mit dem vermieter geklärt wurde und ich zeit bekomme bis ende juni) jedoch falls es zu einer klage kommen sollte wird er und ich verklagt denn ist ja unsere wohnung .. und da er unter " böswilliges verlassen" aus gezogen ist müsste er noch seinen beitrag leisten und zahlen ich bin ja immerhin noch seine "frau" - laut gesetzt. wegen dem unterhalt ja da kann es zum streiten kommen wenn er verzichtet nur glaub ich bzw. ich hoffe das ich was bekomme denn bei meinem geringen einkommen werde ich und mein kind nie richtig ein schönes leben haben, und mehr als 30h stunden kann ich auch nicht arbeiten gehen. ich werde das jetzt bei gericht beantragen und auch das mit der wohnung und für das dass er ausgezogen ist kann ich nichts denn ich hab ihn ja nicht raus geschmissen und das er gegangen ist, ist er selber schuld .
ich hoffe nur das dass ganze chaos bald ein ende hat denn das geht schon langsam zu weit und die nerven werden weniger :shock:

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