Hallo Diana,
Deine Geschichte ist so widersprüchlich und in sich nicht schlüssig, dass man bei der Hausarbeit dauernd daran herumdenkt und immer wieder zu dem Schluss kommt: einiges stimmt nicht.
Ich habe mir alles nochmal durchgelesen. Du hast nicht vor, nur 1-2 Wochen dorthin zu gehen, sondern einen längeren Zeitraum, zumindest bis die Kinder in den Kindergarten kommen.
Das ist auch der Grund, warum Du (anscheinend) die Wohnung gekündigt hast.
Du willst Zeit gewinnen und dort LEBEN, bis er entweder hier abgeschoben wird, weil der Anlass für ein Aufenthaltsrecht mit dem Verbringen der Kinder in die DR erlischt.
Deshalb auch Deine Frage:
Was kann mir also in der DR passieren? (Denn es kann passieren, dass mein „Noch-Mann“ zurück muss/kommt, da er ohne uns keine Berechtigung für den Aufenthalt in Deutschland hat). Das ist sogar recht sicher der Fall, jedoch bin ich froh, erst einmal alleine rüber zu können und er mit seiner Duldung noch etwas hier bleibt. Kann für mich und die Kinder nur mehr Ruhe bedeuten. Kurz um - ich habe Angst, er nimmt mir dort meine Kinder weg.
Noch ist er hier. Einerseits erwähnst Du das mit der Abschiebung, andererseits äußerst Du, dass er ohne deutsche AE nicht zurückginge, es sei denn, man schöbe ihn ab.
Es geht Dir eindeutig um einen längeren Aufenthalt in der DR und bei Deiner Frage darum, was passieren würde, wenn er in die DR zurückkommt oder zurück muss. Du übertitelst Deine Geschichte mit "Ich habe Angst um meine Kinder". Da sind wir Dir aufgesessen und Du hast es nicht richtig gestellt. Alle Ratschläge und Gedanken, die wir uns gemacht haben, waren umsonst.
Deine Kinder sind noch nicht bei der Dominikanischen Botschaft registriert. Das kann er aber in Deiner Abwesenheit noch erledigen oder mit Hilfe von Verwandten und Freunden in der DR, sobald er dort den Fuß auf den Boden setzt. Dann nutzen Dir Deine ganzen deutschen Schreiben und anders dort gar nichts und die Kinder sind in der DR und Du hast sie dort hingebracht. Und was dort "passieren" kann, wenn dieser Fall einträfe, kann Dir hier kein Mensch sagen, denn es würde DR-Recht angewandt. Da könnte auch die Deutsche Botschaft nichts tun.
Du reisst also keinesfalls wegen Deinem Lieblingsteddy, dem Bild des Urgroßvaters und um Deinem einsamen Bruder dort mal wieder zu sehen.
Hast Du der ABH mitgeteilt, dass Du und die Kinder für längere Zeit in der DR leben? Hast Du Dich beim Sozialamt abgemeldet und um eine Krankenversicherung für Dich und Deine Kinder vor Deiner Abreise gekümmert? Wo wolltest Du wohnen, wenn Du wieder zurückkommst - in 2 Wochen oder in 1-2 Jahren?
Ich sage es Dir gerade wie ich es denke: Du machst den nächsten riesigen Fehler und Dich im Falle der Nicht-Abmeldung beim Sozialamt auch noch strafbar.
Solltest Du der ABH nicht mitgeteilt haben, dass ihr jetzt für unbekannte Zeit in die DK abreist und sowieso getrennt seid, verhilfst Du Deinem Mann hier noch auf Kosten der Allgemeinheit zu einem gemütlichen Leben und u.U. zu einem Aufenthaltstitel. Dann könnt ihr euch den Rest eures Lebens in der DK und in Deutschland "jagen". Es wird nie Ruhe einkehren.
Du hast ganz bewußt auf einige Fragen/Hinweise in dieser Richtung nicht geantwortet. Nie bist Du auf den Vorschlag eingegangen, dass Deine Eltern für 1 oder 2 Wochen in Deiner Abwesenheit die Kinder übernehmen könnten (wie auch, wenn es Dir um eine längere Übersiedelung geht und um Deine Kinder DORT, WENN er kommt - entweder abgeschoben oder mit deutscher AE). Die ganze Visumgeschichte war schon nicht stimmig, aber den Winkelzug, den Du jetzt machst? Tut mir leid. Das ist wirklich nicht mehr nachzuvollziehen.
Ich wünsche Dir, dass Du wirklich mal anfängst, an Deine Kinder zu denken. Ihr Start ins Leben ist bisher ein Nomadenleben, von Unruhe und Gewalt geprägt.
Hier noch die aktuellen Sicherheits- und Reisewarnungen für die DR.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html
Alles Gute.