Einbürgerung zurückschicken

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Efendi II
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Efendi II » 04.07.2013, 11:16

Silke47 hat geschrieben:ich habe gearbeitet und alles bezahlt : Miete....Einkaufen...seine Klamotten... dazu auch sein Studium....
er hat nichts ...er hat mich ausgenutzt ....
Und jetzt hat er sein Diplom als Ingenieur geschafft und auch eine Arbeit...
Wurdest Du denn nicht schon vor der Eheschließung von Freunden, Bekannten und letztlich auch von den Behörden auf die möglicherweise eintretenden Konsequenzen aufmerksam gemacht ?

Der gesundes Menschenverstand hätte Dir doch sagen müssen, daß die Ehe eines jungen Mannes mit einer 15 Jahre älteren Frau ein absolutes Unding, noch dazu im mohammedanischen Kulturkreis, ist.

Seitens der Behördenmitarbeiter hat man dich doch sicherlich auch aufgeklärt, wie solche Beziehungen auszugehen pflegen und ich bin mir sicher, daß auch Eure damalige Eheschließung nicht so locker-flockig über die Bühne gegangen ist, weil den Behörden sicher schon klar war, wie das endet.

Du hast Dich über alle Ratschläge und Erfahrungsberichte erfahrenerer Menschen hinweggesetzt und erwartest nun von eben diesen Leuten, daß sie wiederum Deinen Wünschen und Rachegelüsten, entgegen gesetzlicher Gegebenheiten, nachkommen.

Tut mir leid (nein eigentlich nicht), aber das wird nicht funktionieren.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Silke47 » 04.07.2013, 11:25

Wir haben in Dänemark geheiratet, weil die von der Termine schneller als hier in Deutschland sind.

Efendi II
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Efendi II » 04.07.2013, 11:26

Jakobs_Weg hat geschrieben:Würdest du ihn also wegen Scheinehe anzeigen, würdest du dich damit auch selbst anzeigen. Denn von einer Scheinehe wissen beide.
Das wäre doch völlig abwegig und keinesfalls erfolgreich.
Falls du eine :arrow: Aufhebung der Ehe ins Auge fasst, dann klicke bitte auf den Link. Da erfährst du die Gründe, die zu einer Aufhebung führen können. Natürlich müsstest du Beweise für eine ggf. arglistige Täuschung beibringen können.
Dafür sind doch keinerlei Gründe nachvollziehbar, außerdem würde ein solches Verfahren höchstwahrscheinlich länger dauern als eine Scheidung und das Ergebnis wäre letztendlich auch kein anderes.

Es werden doch auch deutsch-deutsche Ehen geschieden und bei einer Ehe mit einem derart gravierenden Altersunterschied bedurfte es nun wirklich keiner hellseherischen Fähigkeiten für eine negative Prognose.
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Efendi II
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Efendi II » 04.07.2013, 11:33

Silke47 hat geschrieben:Wir haben in Dänemark geheiratet, weil die von der Termine schneller als hier in Deutschland sind.
...ja und ?
Das ist doch völlig irrelevant.

Finde dich einfach mit den Gegebenheiten ab und blicke nach vorne.
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Anaba » 04.07.2013, 11:39

Elalabed hat geschrieben:
Silke47 hat geschrieben:Wir haben in Dänemark geheiratet, weil die von der Termine schneller als hier in Deutschland sind.
Warum war es denn soooo dringend?
Die Frage ist gut. :D
Schätze mal, er sollte abreisen. Da war Eile geboten.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Silke47 » 04.07.2013, 11:40

Weil wir von der Steuererklärung profitieren möchen und mit dem Geld Urlaub machen....
ich habe auch mit LK 3 gearbeitet und er mit 5...

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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Efendi II » 04.07.2013, 11:45

Silke47 hat geschrieben:Weil wir von der Steuererklärung profitieren möchen und mit dem Geld Urlaub machen....
ich habe auch mit LK 3 gearbeitet und er mit 5...
Es fällt mir schwer jemanden ernst zu nehmen, der nur aus steuerlichen Gründen heiratet.
Da war wohl das Beznessertum/Gewinnstreben beidseitig vorhanden.
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Silke47 » 04.07.2013, 11:46

Die Frage ist gut. :D
Schätze mal, er sollte abreisen. Da war Eile geboten.


nein er hat 2 Jahre Aufenthalt als Student

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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Silke47 » 04.07.2013, 11:55

ich weiß auch nicht das war alles so schnell...
vll. weil er sah gut und intelligent aus sah...

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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Anaba » 04.07.2013, 11:55

Silke47 hat geschrieben:Weil wir von der Steuererklärung profitieren möchen und mit dem Geld Urlaub machen....
ich habe auch mit LK 3 gearbeitet und er mit 5...
Als Student durfte er doch sowieso nicht viel arbeiten.
Da hätte ich doch gewartet.
Noch dazu bei dem Altersunterschied und der Gefahr, dass er dich benutzt.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Jakobs_Weg » 04.07.2013, 12:07

Das ist zwar jetzt nicht mehr für deine momentane Situation relevant, dennoch hätte ich gerne gewusst, wie habt ihr euch kennen gelernt, wieviele Jahre hattet ihr Zeit euch näher kennen zu lernen, aus welchem Land kommt er,...

Da du hier ja anonym bist, interessieren mich und event. andere User deine Antworten sehr, da einige vielleicht in ähnlicher Lage sind wie du, etliche Gemeinsamkeiten haben (wie z.B. großer Altersunterschied) bzw. vor einer Entscheidung stehen, ob sie schnell heiraten sollen oder eher zuwarten, und finden dabei Lösungsansätze und Antworten, vor allem auf ihr warnendes Bauchgrummeln zu hören.

Du könntest damit anderen helfen, indem du ein bisschen mehr erzählst, worauf sie achten sollen, damit ihnen nicht das Gleiche od. Ähnliches passiert.

Leider werden zu schnell Bedenken beiseite geschoben, es wird nur an heute gedacht, aber nicht an morgen, und eines Tages ist dieser Morgen da, der verdrängt wurde.
LG, Jakobs_Weg

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Nachehelicher Unterhalt???

Beitrag von Silke47 » 12.04.2014, 17:38

Hallo liebes Forum,

Ich habe hier schon sehr viel gelesen,und möchte heute auch mal ein Frage stellen
da hier vielleicht jemand für mich eine Antwort hat,,

Meine Geschichte kurz,

ich bin 48 Jahre mein ex 28 Jahre,seit 4 Jahren verheiratet,habe mich im Juli 2012 von meinem Mann getrennt,
getrennte Wohnungen, jetzt Scheidungstermin ende dieses Monat .

jetzt im September hat er die Scheidung eingereicht(sein Anwalt sagte zu Ihm
dann müsse er keinen Unterhalt mehr zahlen)

jetzt Scheidungstermin ende dieses Monat.
nun werden ja erst die Rentenpunkte/Versorgungsausgleich geklärt,
ich muss von meinem Rente 2500 € auf sein Konto.
und er muss von seinem Rente nur 7000 € auf mein Konto.

ich habe bis vor 8 Jahren noch voll gearbeitet,bin dann sehr krank (physisch) geworden , und seit Juli 2013 Arbeitslose.

nun meine Frage,
bekomme ich Nachehelichen Unterhalt ? wie lang und wie werden sie den berechnen,

ich habe 1201 € AL1
er hat 2100 € Netto,

ich habe hier auch gelesen das es weniger sein wird,vielleicht kann mir jemand
was dazu sagen,

danke euch fürs lesen
l.g. Silke

Efendi II
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Efendi II » 12.04.2014, 19:42

Silke47 hat geschrieben:Er ist 15 Jahre jünger als ich,
...ich bin 48 Jahre mein ex 28 Jahre,
Mit dem Rechnen hast Du es wohl nicht so ?
Ich komme da auf 20 Jahre Altersunterschied.

Du wurdest doch von Freunden, Bekannte und letztlich auch von den Behörden auf die Risiken einer solchen Verbindung aufmerksam gemacht und auf die, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Konsequenzen hingewiesen.

Diese Hinweise hast Du sehenden Auges ignoriert, wieso beschwerst Du Dich jetzt das diese Voraussagen eingetreten sind ?

Glücklicherweise ist das Aufenthaltsgesetz nicht darauf ausgelegt, persönlichen Rachegelüsten zu entsprechen. Über den Ausgang einer solchen Verbindung hättest du Dir besser im Vorfeld Gedanken machen und den gesunden Menschenverstand einschalten müssen.
Silke47 hat geschrieben:wäre es möglich, dass ich ihn wegen Scheinehe bei der Polizei anzeige??
Die werden Dich auslachen (und das zurecht).
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Silke47 » 12.04.2014, 19:51

Sorry, mein Fehler 28 Jahre als ich ihn kennengelernt habe...

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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von lalala » 12.04.2014, 21:36

silke, wenn du denkst, dass du betrogen worden bist und dafür auch beweise hast, dann sprich mit einem anwalt darüber, was du machen kannst. in der schweiz kann die einbürgerung durchaus rückgängig gemacht werden, wenn sich innert 8 jahren(!) herausstellen sollte, dass z.b. falsche angaben gemacht wurden. in deutschland ist dies offenbar anders. es sollte dich auch nicht sehr interessieren. schau du zur dir, überlege dir, wie du dein leben weiter gestalten möchtest. geschieden wurdest du ja offenbar schon. vielleicht kannst du auch professionelle psychologische hilfe in anspruch nehmen, um mit der geschichte abschliessen und wieder nach vorne schauen zu können.

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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Efendi II » 12.04.2014, 23:24

lalala hat geschrieben: in der schweiz kann die einbürgerung durchaus rückgängig gemacht werden, wenn sich innert 8 jahren(!) herausstellen sollte, dass z.b. falsche angaben gemacht wurden. in deutschland ist dies offenbar anders.
Nein, das ist hier auch nicht (viel) anders.
Aber welche Falschangaben bei der Einbürgerung willst Du denn diesen Mann vorwerfen ?

Nach 8jährigen rechtmäßigen Aufenthalt, kann sich jeder Ausländer hier in Deutschland einbürgern lassen, sofern er die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ganz egal ob er mit einer Deutschen verheiratet ist oder nicht.

Als Ehegatte einer/eines Deutschen ist die Einbürgerung bereits nach dreijährigen Aufenthalt möglich, diesen Bonus hat er - warum auch immer - nicht in Anspruch genommen. Insofern kann man nicht behaupten, dass er die Ehe mit einer Deutschen zur Aufenthaltssicherung genutzt hätte.

Ehen gehen nun mal des Öfteren auseinander, auch bei deutsch-deutschen Verbindungen.

Wenn eine Frau einen so viel jüngeren Partner heiratet, dann sollte ihr (insbesonders unter Berücksichtigung des kulturellen Hintergrunds des Partners) schon klar sein, dass das nicht "bis das der Tod Euch scheidet" dauert.

An entsprechenden Warnrufen von Freunden, Familie, Bekannten und den Behörden hat es mit Sicherheit nicht gefehlt.
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von kati3366 » 13.04.2014, 07:10

Liebe Silke,
der Begriff Scheinehe wurde ja schon mehrfach definiert.
Anscheinend hast Du Dich aber in Deiner Enttäuschung derart darauf fixiert, das Du es ständig überliest.
Versuche es mit einer Anzeige bei der Polizei.
Es wird nichts nützen, Dir aber vielleicht ein klein wenig Deiner Enttäuschung nehmen.
Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume !!

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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Efendi II » 13.04.2014, 09:31

kati3366 hat geschrieben: Versuche es mit einer Anzeige bei der Polizei.
Warum, weshalb ?
Die Polizei hätte viel zu tun, wenn sie von jeden, der von einer Ehescheidung betroffen ist, eine Anzeige entgegennehmen müsste.

Der Tatbestand einer Scheinehe liegt hier nicht vor und eine Ehenichtigkeit kann auch nicht festgestellt werden, nachdem man jahrelang eine eheliche Gemeinschaft gelebt hat.

Eine Rücknahme der Einbürgerung kann auch nicht erwirkt werden, weil der Mann die Staatsangehörigkeit nicht durch die Ehe mit einer Deutschen, sondern durch die Erfüllung der entsprechenden Einbürgerungsvoraussetzungen erworben hat.

Diesen ganzen Unsinn mit "Anzeige bei der Polizei", "Scheinehe" und/oder "Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit" sollte die TS schnellstens vergessen, weil es dafür überhaupt keine Grundlage oder irgendwelche Anhaltspunkte gibt. Stattdessen sollte sie sich ein anderes, sinnvolleres Betätigungsfeld suchen und sich einfach damit abfinden, dass Ehen gelegentlich auseinandergehen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von dickfrosch » 13.04.2014, 09:55

Frage an Effendi

Du schreibst:
Nach 8jährigen rechtmäßigen Aufenthalt, kann sich jeder Ausländer hier in Deutschland einbürgern lassen, sofern er die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ganz egal ob er mit einer Deutschen verheiratet ist oder nicht.
es

Ich verstehe dieses Beamten/ Gesetzesdeutsch nicht.
- nach 8 jährigem rechtmäßigem Aufenthalt was heißt das????
- die dafür erforderlichen Voraussetzungen was heißt das???

Danke für deine Antwort


P:S: an den Admin, wenn meine Frage hier falsch ist, bitte in meinen Threat verschieben. Ich denke nur wenn ich sie dort geschrieben hätte, hätte E. sie vermutlich nicht gelesen. also im vorab schon mal sorry falsch es falsch war.

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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Efendi II » 13.04.2014, 11:42

dickfrosch hat geschrieben:Ich verstehe dieses Beamten/ Gesetzesdeutsch nicht.
Dann solltest Du Dir bei Deiner kommunalen Verwaltung/Einbürgerungsbehörde eine entsprechende Broschüre besorgen, wo die Kriterien zur Einbürgerung detailliert im schlichten Deutsch allgemeinverständlich erklärt werden oder es Dir bei der Einbürgerungsbehörde Deiner Gemeinde erklären lassen (ist kostenlos möglich).
- nach 8 jährigem rechtmäßigem Aufenthalt - was heißt das????
Das der Betreffende diese Zeit mit einem ordentlichen Aufenthaltstitel in Deutschland verbracht hat. Zeiten der Duldung sind kein rechtmäßiger Aufenthalt.
- die dafür erforderlichen Voraussetzungen - was heißt das???
Sprachkenntnisse, Straffreiheit, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.

Alles Nähere zur Einbürgerung kann man im Staatsangehörigkeitsgesetz §§ 8, 9 und 10, sowie in den dazu erlassenen Anwendungshinweisen nachlesen.
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