Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

Moderator: Moderatoren

Antworten
Schnecke01
Beiträge: 3
Registriert: 10.10.2016, 11:07

Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Schnecke01 » 14.10.2016, 22:39

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hoffe das Ihr mir ein bisschen weiterhelfen könnt...
ich bin erfolgreich vor cä 6 Jahren von einem Ägypter geschieden worden mit dem ich 2 Kinder habe die in Deutschland geboren wurden,meine Kinder haben oft schläge von ihm bekommen so wie ich damals auch...dann habe ich das Bundesland mit meinen Kindern gewechselt und lebe jetzt mit meinen beiden Kindern meinem Partner Glücklich zusammen.
Durch einige Aussagen von ihm haben wir aber inzwischen die Befürchtung das er sich meine Kinder holen will entweder um in Deutschland mit ihn zu verschwinden oder sie gar nach Ägypten zu bringen es sind beides Jungs 9 und 12 jahre alt.
Nun ist es so das ich im letzten Jahr von der Ausländerbehörder einen Anfrasge bekam wie es mit dem Umgang zwischen dem Vater und der Kinder aussieht der meine Aw.ist von vorne bis hinten erlogen weil ich da noch allein lebte und immer noch Angst vor ihm hatte.
Nun möchte ich das bei der Ausländerbehörde richtig stellen ....es soll wohl laut ihm auch so sein das er inzwischen unbefristet erhalten hat aufgrund der Deutschen kinder.
Nun die Frage ...kann ich da was machen ? ich war auch anfang kommender woche beim RA um das alleinige Sorgerecht zu erhalten ein entsprechender Antrag ist ans Gericht gegangen.
Ich hoffe das in mein chaos ein bisschen Ordnung kommt und ich dann die nächsten schritte weis...bei der Ausländerbehörde wollte ich mich nun selber Anzeigen weil die Auskunft die ich gab falsch gewesen ist.
Gruss Schnecke01

Thelmalouis
Beiträge: 3792
Registriert: 28.08.2014, 13:20

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Thelmalouis » 14.10.2016, 23:04

Hallo Schnecke,

willkommen bei uns im Forum.
Das Team wünscht dir einen guten und informativen Austausch.
Gruß Thelmalouis


_____________________________________________________________________________
Es gibt Berge über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter. (Ludwig Thoma)

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Franconia » 15.10.2016, 00:26

Hallo Schnecke,

herzlich Willkommen auch von mir.
Schnecke01 hat geschrieben:Nun ist es so das ich im letzten Jahr von der Ausländerbehörder einen Anfrasge bekam wie es mit dem Umgang zwischen dem Vater und der Kinder aussieht der meine Aw.ist von vorne bis hinten erlogen weil ich da noch allein lebte und immer noch Angst vor ihm hatte.
Nun möchte ich das bei der Ausländerbehörde richtig stellen ....es soll wohl laut ihm auch so sein das er inzwischen unbefristet erhalten hat aufgrund der Deutschen kinder.
Sollte er wegen der Kinder (oder aus einem anderen Grund) eine NE, also einen unbefristeten Aufenthalt haben, dann wird das nicht mehr geändert, auch wenn du jetzt zur AHB gehst.
Trotzdem rate ich dir dich mit der AHB in Verbindung zu setzen und die Sache zu klären. Du kannst denen ruhig sagen das du aus Angst vor ihm so gehandelt hast. Aber wie gesagt, an seinem Aufenthalt wird das nichts ändern.

Hast du denn irgendwelche Drohungen von ihm schriftlich oder gibt es Zeugen für seine Drohungen?
Ansonsten steht nämlich dein Wort gegen seins (und wie das aussieht kannst du dir sicher denken).
Schnecke01 hat geschrieben:ich war auch anfang kommender woche beim RA um das alleinige Sorgerecht zu erhalten ein entsprechender Antrag ist ans Gericht gegangen.
Ich will dir deine Zuversicht nicht nehmen, aber aus eigener Erfahrung weiß ich wie schwer es ist das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Solange er nicht massiv gegen das Kindeswohl handelt oder straffällig gegen dich war/ist, sind die Chancen gering. Die Gerichte gehen immer mehr dazu über das die Kinder beide Eltern brauchen.
Schon dafür wäre es extrem wichtig wenn du hieb- und stichfeste Beweise für seine Drohungen hättest. Einfach zu sagen er hat sich so oder so geäußert und dich oder die Kinder mit diesem oder jenem bedroht reicht kaum aus.
Ob die häusliche Gewalt gegen dich und die Kinder aus deiner Ehezeit noch als Grund für das alleinige SR ausreicht wage ich nach dieser langen Zeit auch zu bezweifeln.


Ich würde dir raten dich mit deinem Anwalt zu besprechen und neben dem alleinigen Sorgerecht hilfsweise das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) zu beantragen. Damit hast du das alleinige Sagen darüber wo sich die Kinder aufhalten bzw. das sie mit ihm z.B. nicht ins Ausland in den Urlaub dürfen.
Auch reicht das alleinige ABR aus um eine Grenzsperre zu beantragen, die aber dann bitte für den ganzen Schengenraum.

Ansonsten sollte dir klar sein, wenn dein Ex irgendwas mit den Kindern im Schilde führt, dann werden ihn leider keinerlei gerichtliche Auflagen oder gar eine Änderung im SR davon abhalten. Die Erfahrungen zeigen leider das schon ein vermeintlicher Kinobesuch o.ä. von Vater und Kind ausreicht um das Kind außer Landes zu bringen.
Da deine Kinder schon etwa größer sind solltest du sie ggf. altersgerecht informieren und sie dahingehend instruieren, dass sie laut werden oder sich auch bei Fremden Hilfe holen sollen wenn ihr Vater etwas gegen ihren Willen macht.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Schnecke01
Beiträge: 3
Registriert: 10.10.2016, 11:07

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Schnecke01 » 15.10.2016, 00:56

Danke für deine Antwort...
von den Schlägen hat mein älterer Sohn ( heute 12j ) immer noch was...er geht alle 14 Tage zur Psychologin um es aufzuarbeiten
in einem Jahr besucht er die Kinder vielleicht 4 mal zahlt keinen Unterhalt und ist offiziel auch nicht Berufstätig.
Der letzte Besuch liegt cä 3 Monate zurück,da ist er hier richtig ausgestiegen weil ihn die kinder nicht gleich Begrüsst haben wie er durch die Tür kam
die Bindung zu Ihm ist natürlich nicht mehr so wie sie vlt mal war.
Wäre er da mit den Kindern alleine gewesen hätte es ganz sicher wieder was gesetzt.
Es wird einen Termin beim Jugendamt geben wo feste Besuchsregelungen getroffen werden unter aufsicht also bei mir zu Hause oder vlt auch beim jg Amt.

Wenn er denn mal hier war dann war das längste 3 std aber meistens nur 1,5 Std.dann saß er aber mehr bei uns am Tisch wie sich mit den Kindern zu Beschäftigen.
Meine Angst ist natürlich das er die Kinder nach Ägypten bringen wird...und ich sie von dort irgendwie wiederholen müsste die würden da einfach mal kaputt gehen :-(
Das Jugendamt ist auf meiner seite denn die letzten 3 Jahre haben meine Kinder nicht einmal bei ihn übernachtet oder er hatte sie alleine und nun auf einmal mit vielen versprechungen geschenken geld usw.wenn sie denn bei ihm schlafen würden.
Aber die Kinder selber haben Angst vor ihm und das will und kann er wohl nicht verstehen :oops: :oops: :oops:

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Franconia » 15.10.2016, 01:17

Schnecke01 hat geschrieben:Es wird einen Termin beim Jugendamt geben wo feste Besuchsregelungen getroffen werden unter aufsicht also bei mir zu Hause oder vlt auch beim jg Amt.
Feste Umgangszeiten sind gut, denn sowohl die Kinder als auch du habt auch noch ein Leben abseits von ihm. So wird ihm der Zahn gezogen, er könne einfach so bei euch auf der Matte stehen wenn er sich mal wieder zufällig an seine Kinder erinnert.
Aufgrund der Vorgeschichte ist ein ein begleiteter Umgang mehr als sinnvoll.
Ich würde dir aber raten diesen Umgang nicht bei euch zuhause statt finden zu lassen.
Das ist euer Reich, euer Rückzugsort und auch der Ort für deine Kinder, der ohne negative Erinnerungen ist. Da hat mMn dein Exmann nichts zu suchen.
Für einen begleiteten Umgang gibt es z.B. bei den Organisationen die diesen durchführen (Kinderschutzbund, Pro Familia, etc) Räumlichkeiten die man dafür nutzen kann.

Für das SR ist es gut das das Jugendamt mit im Boot ist und hinter dir steht und, so leid es mir für deinen Sohn auch tut, es ist gut das er noch in Behandlung ist, denn der Therapeut kann da auch eine Stellungnahme abgeben.

I.d.R. ist es inzwischen so das die Kinder ab einem gewissen Alter bei Sorgerechtsentscheidungen bei Gericht angehört werden. Ich kann mir gut vorstellen das zumindest dein Ältester gehört wird.
Er soll dort dann bitte ohne Angst alles sagen was ihm auf der Seele brennt, vor allem natürlich was er will und wie er sich den weiteren Kontakt zu seinem Vater vorstellt/wünscht.

Dokumentiere jeden Kontakt zu deinem Ex, egal ob der Kontakt zwischen euch oder zwischen ihm und den Kinder ist. Bei Kontakt zwischen ihm und den Kindern ist es auch sinnvoll zu notieren wie sich die Kinder danach verhalten.

Hast du wegen dem säumigen Unterhalt einen Titel gegen ihn? Wenn nicht, dann sprech mal mit deinem Anwalt.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Franconia » 15.10.2016, 01:30

Schnecke01 hat geschrieben:Meine Angst ist natürlich das er die Kinder nach Ägypten bringen wird...und ich sie von dort irgendwie wiederholen müsste die würden da einfach mal kaputt gehen
Du weißt sicher das deine Kinder auch die ägyptische StA haben und, sollten sie in Ägypten sein, die dt. Botschaft nicht helfen kann.
Außerdem gehören die Kinder in Ägypten immer zum Vater und nur er hat das sagen. Sprich, wenn er sie dort hin bringt, dann können sie ohne seine Zustimmung nicht ausreisen - und da kann dir auch die dt. Botschaft nicht helfen, selbst dann nicht wenn du von einem dt. Gericht das alleinige SR zugesprochen bekommen hast.
Ägypten ist leider dem Haager Rückführungsabkommen nicht beigetreten, muss also keine Amtshilfe leisten und leistet diese auch nicht.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Efendi II » 15.10.2016, 01:33

Schnecke01 hat geschrieben:Meine Angst ist natürlich das er die Kinder nach Ägypten bringen wird...und ich sie von dort irgendwie wiederholen müsste...
Was Dir mit großer Wahrscheinlichkeit kaum gelingen dürfte, zumindest nicht auf legalen Wege.

Schließlich sind Deine Kinder Doppelstaater und unterliegen beim Aufenthalt in Ägypten als ägyptische Staatsbürger allein dem dortigen Recht. Die ebenfalls vorhandene deutsche Staatsangehörigkeit spielt dabei, ebenso wie die ägyptische beim Aufenthalt in Deutschland, keine Rolle. Sie können also keinen Beistand oder Hilfe der deutschen konsularischen Vertretung in Ägypten in Anspruch nehmen.

Es empfiehlt sich deshalb alle Möglichkeiten zu beachten und entsprechende Vorsorge zu treffen, dass die Kinder nicht außer Landes gebracht werden können. Ein versierter Anwalt und das Jugendamt sollten Dich dahingehend unterstützen und beraten können.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Schnecke01
Beiträge: 3
Registriert: 10.10.2016, 11:07

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Schnecke01 » 15.10.2016, 02:10

Danke für die vielen Infos damit komme ich auf jedenfall schonmal weiter
wie sieht es mit der Grenzsperre im Schengerraum aus welche Begründung muss man bei Gericht angeben damit diesem Urteil
stattgegeben wird.???

den Antrag würde ich bzw mein RA.dann auf jedenfall stellen,und ich glaube auch nicht wenn es einem begleiteten Umgang geht
wird er die Termine sicherlich nicht oder nur sehr sperlich warnehmen.
LG Schnecke 01

chavah
Beiträge: 620
Registriert: 01.11.2015, 19:11

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von chavah » 15.10.2016, 17:54

Ich weiss nicht, ob das mit dem Sorgerecht eine gute Idee war. Sowas weckt doch nur schlafende Hunde. Zumal das Sorgerecht ja letztlich nur ein paar Unterschriften sind, mehr nicht. Wichtig wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was man auch relativ unproblematisch bekommt. Damit man für den schlimmsten Fall eine schnelle Beweiskette zusammenstellen kann. Bitte bei aller Angst nicht vergessen, dass auch der Vater Rechte hat, und vor allen Dingen die Kids auch ein Recht auf den Vater haben.

Die wenigsten Auslandsentführungen "fallen vom Himmel." Es gibt meist Anzeichen. Z.B. der Entführer will unter einem Vorwand Dokumente haben. Oder besorgt sie sich bei einem Besuch selbst. Ausweise, andere Urkunden deshalb nicht griffbereit liegen haben. Entweder woanders "bunkern" oder aber zumindest gut in der eigenen Wohnung verstecken. Denn meist (es ist wirklich traurig) geben die Mütter dann doch die Dokumente raus. Mir erklärte mal eine, er habe doch im Treppenhaus so laut geschrien und sie wolle keinen Ärger mit den Nachbarn. Ich war da etwas fassungslos. Kläre außerdem ab, welche Dokumente er benötigt, um in Ägypten einreisen zu können, ob so ein Ausweis einfach blind im Konsulat ausgestellt wird. Ob er dazu z.B. Geburtsurkunden der Kinder benötigt. Kläre mit dem Standesamt ab, dass die nicht ohne Dich zu benachrichtigen Ausfertigungen erstellen. Das geht, zumindest bei uns.

So, im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens kann und wird kein Ausreiseverbot aus dem Schengenraum ausgesprochen, es gibt an den Grenzen auch keine Listen von möglicherweise gefährdeten Kindern. Wie sollte das auch rein praktisch funktionieren? Geht doch gar nicht. Wie ist also vorzugehen, wenn die Kinder entführt worden sind? Da ist Geschwindigkeit gefragt. Meist passiert ja sowas mit dem Flugzeug. Also am Flughafen Frankfurt geht das wie folgt. Wenn ein Anwalt sich legitimiert, die Urkunden wie Geburtsurkunden Ausweise/Pässe zugängig gemacht werden, dann werden auch bei ausländischem Pass die Kinder bis zur Klärung zurück gehalten. Ein Familienrichter müsste dann eventuell noch das Verbot aussprechen, die Kinder außer Landes zu bringen (evtl. reicht auch der Beschluß über das Aufenthaltsbestimmungsrecht), also eine Inobhutnahme der Kinder anordnen. Dann kann Männe fliegen, die Kids bleiben hier. Das wird durchaus praktiziert. Nur, man muss in so Fällen schnell handeln, also vorher wissen, was zu tun ist.

Dir zur Beruhigung. Je älter/größer Kinder werden, desto schwieriger wird es, die Kids ins Ausland zu verbringen. Und deine Kids sind in einem Alter, in welchem sie nicht mehr blind dem Papa folgen. Und er kann sie nicht einfach in eine Kinderkarre stecken und in ein Flugzeug schieben, die Zeiten sind vorbei. Wenn du all das oben geklärt hast, sprich mit den Kindern, ohne Angst zu erzeugen. Erklär ihnen, wie sie im Fall einer Entführung zu reagieren haben, auch das kann man üben. Z.B. laut werden, Aufmerksamkeit von Dritten erwecken, die bitten, die Polizei zu rufen u.s.w.

Noch etwas: bitte, bitte lass dich nie erweichen, gemeinsam mit den Kids in ein arabisches Land zu reisen, um sie ihren Wurzeln näher zu bringen. Afrika und der nahe Osten, das ist für euch eine absolute Tabu-Zone. Es gab vor einigen Jahren einen Fall aus Kenia, da wurden dann die Mutter und ihr 3-jähriges Kind an der Ausreise gehindert, haben tagelang in einer Zelle auf dem nackten Betonboden gehaust, bis alles geregelt war. Da hat die deutsche Botschaft helfen können, trotz doppelter Staatsangehörigkeit des Kindes. Aber, sowas muss ja nicht sein.

Ich wünsch dir von ganzem Herzen, dass ich meine Ratschläge völlig überflüssigerweise gegeben habe.

Chavah

Moppel
Beiträge: 1964
Registriert: 12.06.2009, 13:12

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Moppel » 16.10.2016, 09:25

Ihr seit euch schon darüber im klaren das es hier um Tips geht wie man dem Vater die gemeinsamen Kinder vorenthält, die es mit Sicherheit nicht gäbe wenn der TS ein Mann wäre.

Amely
Beiträge: 5781
Registriert: 12.03.2008, 16:27

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Amely » 16.10.2016, 10:33

Moppel hat geschrieben:Ihr seit euch schon darüber im klaren das es hier um Tips geht wie man dem Vater die gemeinsamen Kinder vorenthält, die es mit Sicherheit nicht gäbe wenn der TS ein Mann wäre.
mal wieder klar dass du das so siehst.
Wie ich das sehe, geht es in erster Linie darum, zu verhindern bzw. vorzubeugen, dass die Kinder ins Ausland verbracht werden.
Vorenthalten kann sie ihm die Kinder nicht, wobei meiner Meinung nach auch zu berücksichtigen ist, was die Kinder selbst wollen.
Liebe Grüße Amely

chavah
Beiträge: 620
Registriert: 01.11.2015, 19:11

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von chavah » 16.10.2016, 11:12

Ich hatte eben schon mal was geschrieben, was wohl die Kabelmaus verschluckt hat. Deshalb hier nochmal:

Es geht nicht um die Verhinderung irgendeines Rechtes, bzw. dessen Ausübung. Es geht um die Verhinderung des Mißbrauchs, und nur darum. Gerade ich hatte ja am Anfang auf das Recht der Kinder hingewiesen, ihren Vater zu sehen, einen Vater zu haben. Also, was soll der Vorwurf? Dass wir Tipps geben, wie ein Mißbrauch des Umgangsrechts verhindert werden kann? Sollen die Kids in Ausübung des "Väterrechts" problemlos entführt werden dürfen? Moppel, klär uns juristisch auf. Ich bin lernbereit. Und, das Umgangsrecht ist primär ein Recht der Kinder, nicht der Eltern. Ob es dem Kind guttut, mit einem Vater zu verkehren, welches es misshandelt hat?

Chavah

lunaverde
Beiträge: 171
Registriert: 01.02.2016, 00:03

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von lunaverde » 16.10.2016, 11:59

Moppel hat geschrieben:Ihr seit euch schon darüber im klaren das es hier um Tips geht wie man dem Vater die gemeinsamen Kinder vorenthält, die es mit Sicherheit nicht gäbe wenn der TS ein Mann wäre.
Wenn der TE ein Mann wäre und seine Frau die Kinder misshandelt hätte, würde er genauso Tipps bekommen, wie die Kinder geschützt werden können. Es geht nicht mal darum den Kontakt zu den Kindern zu unterbinden, sondern darum, Schutzmaßnahmen durchzusetzen, damit er die Kinder nicht misshandeln oder gar entführen kann. Würde es um eine Frau gehen, die ihre Kinder misshandelt hat und andeutet, sie entführen zu wollen, gäbe es genau die gleichen Tipps. Allerdings ist natürlich die Entführung durch einen Mann nach Ägypten ungleich schlimmer, weil die Frau als Mutter das Kind dann kaum wieder nach Deutschland bekommt. Umgekehrt wäre das sicher einfacher.

Wo liest du im Übrigen Tipps, die darauf abzielen, dem Vater die Kinder vorzuenthalten? Ich lese nur Tipps zum Schutz der Kinder (betreuter Umgang, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Grenzsperre, Herausgabe von Dokumenten zur Passausstellung verhindern, Kinder vor einer möglichen Entführung warnen). Ich lese nirgends den Tipp, dass sie den betreuten Umgang des Vaters zu den Kindern verhindern soll. Und eine Betreuung beim Umgang ist wohl nötig, wenn er die Kinder in der Vergangenheit bereits misshandelt hat.

Tonopah
Beiträge: 266
Registriert: 21.11.2012, 23:24

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Tonopah » 16.10.2016, 12:04

Moppel hat geschrieben:Ihr seit euch schon darüber im klaren das es hier um Tips geht wie man dem Vater die gemeinsamen Kinder vorenthält, die es mit Sicherheit nicht gäbe wenn der TS ein Mann wäre.
Es geht doch gar nicht um das "Vorenthalten" der Kinder sondern um eine mögliche Entführung. Im Übrigen werden die Kinder geschlagen, da wäre ich selbst mit Tipps für das Vorenthalten völlig einverstanden. Sicher würdest Du deine Kinder der Mutter auch nicht überlassen wenn Du wüßtest dass sie dort große Ängste ausstehen und Schläge beziehen. Es geht hier ja nicht darum dass die Mutter keine Lust (mehr) auf den Vater hat und ihn als zu lästig entsorgen möchte.

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Efendi II » 16.10.2016, 14:06

chavah hat geschrieben:Es gibt meist Anzeichen. Z.B. der Entführer will unter einem Vorwand Dokumente haben. Oder besorgt sie sich bei einem Besuch selbst. Ausweise, andere Urkunden deshalb nicht griffbereit liegen haben. Entweder woanders "bunkern" oder aber zumindest gut in der eigenen Wohnung verstecken. Denn meist (es ist wirklich traurig) geben die Mütter dann doch die Dokumente raus.
Es dürfte kein großer Aufwand für den Vater sein, sich die Geburtsurkunde beim Standesamt zu besorgen und damit bei seinem Konsulat einen Pass für sein Kind ausstellen zu lassen.

Bei einer aufmerksamen Kontrolle bei der Ausreise müsste jedoch den Beamten auffallen, dass im Pass kein Einreisestempel und kein Aufenthaltstitel zu finden ist und keine eAT-Karte vorgelegt werden kann. Dieser Umstand müsste zu Rückfragen führen und eine sofortige Ausreise bremsen und letztlich auch verhindern.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Marcy2004
Beiträge: 31
Registriert: 26.09.2013, 15:59

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Marcy2004 » 16.10.2016, 14:20

Meine Kinder waren bei der Scheidung 10 und 7 Jahre alt.Die Pässe hatte ich gut versteckt,meinem Ex wäre es aber möglich gewesen,bei seiner Botschaft neue zu bekommen,da er guten Kontakt zum Botschafter hatte.
Daher habe ich mit den Kindern darüber gesprochen mir Bescheid zu sagen,wenn er von ihnen Passbilder machen lässt.
Ich wusste,dass sie nicht mehr nach Bangladesh wollten.
Er hat es aber nie versucht.
LG Marcy

Ammit
Beiträge: 571
Registriert: 04.03.2013, 10:19

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Ammit » 16.10.2016, 20:51

Beim ägypt. Konsulat in Hamburg wird für eine ägypt. Geburtsurkunde und damit im nächsten Schritt für ägypt. Pass, nicht nur die dtsch. Geburtsurkunde vom Kind benötigt, sondern auch der Ausweis/ Pass der Mutter und die Eheurkunde. Also vielleicht solltest du diese Papiere ebenso sicher verwahren.

Hoffe der Link ist ok, da gehts ums selbe Thema.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1466584561
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Franconia » 16.10.2016, 21:36

Hier http://www.1001geschichte.de/links-die-helfen/
findest du am Ende der Seite den Link zu einer Seite die sich mit (drohenden) Kindesentführungen beschäftigt, u.a. gibt es dort auch Tipps was man im Vorfeld machen kann um das Risiko zu minimieren.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

chavah
Beiträge: 620
Registriert: 01.11.2015, 19:11

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von chavah » 17.10.2016, 09:44

Hi,

na ja die Tipps sind natürlich sehr allgemein gehalten. Müssen sie ja auch. Deshalb ja mein Tipp, sich genau zu erkundigen, welche Unterlagen vorliegen müssen, damit man ein Kind in ein anderes Land verbringen kann. Und das ist nun mal länderspezifisch sehr verschieden. Und auch genau erkundigen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um ein Kind zurückzuführen.

Deshalb ist nicht weiterführend, wie ein Kind nach Pakistan entführt werden kann, wenn es um Ägypten geht.

Vielleicht noch ein allgemeiner Hinweis. Auch Deutschland ist mit der Rückführung von Kindern nicht gerade Vorreiter oder Musterland. Ganz und gar nicht.

Chavah

Moppel
Beiträge: 1964
Registriert: 12.06.2009, 13:12

Re: Geschieden und meine Deutschen Kinder vom Ägypter

Beitrag von Moppel » 17.10.2016, 10:41

chavah hat geschrieben:Ich hatte eben schon mal was geschrieben, was wohl die Kabelmaus verschluckt hat. Deshalb hier nochmal:

Es geht nicht um die Verhinderung irgendeines Rechtes, bzw. dessen Ausübung. Es geht um die Verhinderung des Mißbrauchs, und nur darum. Gerade ich hatte ja am Anfang auf das Recht der Kinder hingewiesen, ihren Vater zu sehen, einen Vater zu haben. Also, was soll der Vorwurf? Dass wir Tipps geben, wie ein Mißbrauch des Umgangsrechts verhindert werden kann? Sollen die Kids in Ausübung des "Väterrechts" problemlos entführt werden dürfen? Moppel, klär uns juristisch auf. Ich bin lernbereit. Und, das Umgangsrecht ist primär ein Recht der Kinder, nicht der Eltern. Ob es dem Kind guttut, mit einem Vater zu verkehren, welches es misshandelt hat?

Chavah
Alle Angaben und Vorwürfe über den Vater beruhen hier ausschließlich auf den Aussagen der Kindesmutter die keiner überprüfen kann. Das ist schon einmal der erste Fehler. Der zweite war mit den gemeinsamen Kindern in eine anderes Bundesland zu verschwinden und hier darf durchaus vermutet werden das es von der Kindesmutter aus nicht wirklich Interesse bestand, das es eine funktionierende Beziehung zwischen Vater und den gemeinsamen Kindern gab oder gibt.
Hier wird auch pausenlos von einer "Entführung" gesprochen, die es nicht gibt. Es ist nach deutschem Recht zulässig das der Vater die gemeinsamen Kinder auch seinen Eltern vorstellt und es ist nach ägyptischem Recht zulässig, das die gemeinsamen Kinder nicht ohne Zustimmung des Vaters Ägypten wieder verlassen dürfen. Da die Kinder Doppelstaatler sind, und somit deutschem und ägyptischem Recht, je nach dem in welchem Land sie sich gerade befinden, unterworfen sind, ist es keine Entführung. Das nennt man auch den Fluch der doppelten Staatsbürgerschaft und es ist auch kein Geheimnis das nicht wenige Mütter fast alles tun um den gemeinsamen Kindern den Vater, was ihr EX ist, gründlich zu vermiesen.
Btw. Ich habe schon zu viele Mütter gesehen, die die gemeinsamen Kinder dermaßen indoktrinierten/manipulierten, bis sie den Kontakt zum Vater abbrachen. Ja, Frauen benutzen die Kinder durchaus als Waffe gegen den Vater.

Antworten