Tunesischer Pascha

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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kati3366
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von kati3366 » 19.04.2017, 06:50

karima66 hat geschrieben:Seit wann braucht man denn für die Scheidung Geburtsurkunden, hab ich noch nie gehört bzw. erlebt.
Die Post vom Gericht kann ja durchaus auf französisch sein, nirgends stand deutsch.
Ansonsten hat @happy mind recht, wenn hier der Lebensmittelpunkt des Paares war dann muss hier geschieden werden, erst danach kann und muss er für sich in TN sich auch scheiden lassen.
Die Geburtsurkunde beider Ehepartner Muß bei Einreichen der Scheidung in TN bei Gericht vorgelegt werden. War bei uns auch auch so.
Und auch wenn der Lebensmittelpunkt des Paares in D. war kann die Scheidung in TN erfolgen, wenn einer der Partner Tunesier ist und der Andere mit der Scheidung in TN einverstanden ist.

Im Übrigen sind weder Scheidung noch Güteverhandlung öffentlich und der ausländische Partner hat das Recht auf einen Dolmetscher, den derjenige bezahlen muss der die Scheidung einreicht.

Ich denke es war ein Versuch des Ex, vermeintlich preiswert auf vertrautem Terrain geschieden zu werden. Darauf einlassen sollte sich die TE auf keinen Fall.
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chavah
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von chavah » 19.04.2017, 09:05

@ happy mind: wenn wo auch immer im Ausland ein Scheidungsverfahren anhängig ist, dann hat dieses Vorrang. Dann wird das deutsche Gericht sich für unzuständig erklären. Kein tunesisches Gericht wird sich für unzuständig erklären, nur weil die Ehe im Ausland gelebt wurde. Umgekehrt wird auch kein deutsches Gericht sich für unszuständig erklären, wenn ein deutscher Staatsbürger hier die Scheidung begehrt, obwohl die Ehe im Ausland gelebt wurde und nicht in Deutschland. Deutsche Zuständigkeitsregelungen interessieren nun mal das Ausland nicht, und uns interessieren auch tunesische Zuständigkeitsregelungen nicht. Deutschland geht sogar so weit, einen deutschen Staatsbürger hier zu scheiden, der mit seinem Partner/seiner Partnerin nie in Deutschland gelebt hat, also genau genommen überhaupt keine örtliche Zuständigkeit in Deutschland gegeben ist. Dann ist das Familiengericht am Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Ich würde der Mutter, völlig unabhängig von der Scheidung, empfehlen, ein selbständiges Sorgerechtsverfahren für das Kind vor einem deutschen Familiengericht einzuleiten. Das ist von entscheidender Bedeutung.

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karima66
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von karima66 » 19.04.2017, 13:21

Gut, Kathi und Liberty, dann hat sich das geändert oder ist abhängig vom Gericht, so wie Standesämter unterschiedlich handeln, auch in TN, mal mehr mal weniger Papiere wollen usw......ist es dann evtl. bei Scheidungen auch anders.
Ist eigentlich egal, aber ich schreib noch mal dazu, weil ich das eben nicht dachte oder hörte, sondern einmal bei meiner Scheidung so erlebt hab und auch bei weiteren zwei Frauen, es betraf immer das Gericht in Grombalia das zuständig ist im Kreis Nabeul.
Allerdings eben schon vor einigen Jahren, Gesetze ändern sich.

Jedenfalls kann ich Rose auch nur raten hier in D schnellstens aktiv zu werden unabhängig vom Mann.

chavah
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von chavah » 19.04.2017, 17:18

Auf jeden Fall muss eine deutsche Sorgerechtsentscheidung her. Das ist ganz wichtig. Und was Männe dann in Tunesien macht, das ist seine Angelegenheit. Entweder muss dann eine tunesische Scheidung in Deutschland implementiert werden oder aber es wird in Deutschland geschieden. Es kann sogar eine tunesische günstiger sein, nämlich dann, wenn in Deutschland zwingend das Sorgerechtsverfahren durchzuführen ist. Und sie mehr verdient hat als er. Aber, ganz wichtig ist eben, für das Kind die Sicherheit zu schaffen.

Chavah

happy mind
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von happy mind » 19.04.2017, 21:24

chavah,

Auswärtiges Amt, internationales Scheidungsrecht, Absatz 2+4.

chavah
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von chavah » 20.04.2017, 09:19

Du, da ich in diesen Sachen auch beruflich unterwegs bin, kenne ich das alles. Ich weiss aber, dass sich da die Gerichte auf § 106 FamFG berufen, der die ausschliessliche Zuständigkeit ausschliesst. Wir haben also je nach ausländischem Scheidungsrecht eine Meherfachzuständigkeit. Ausnahmen sind die Abkommen mit den anderen EU-Ländern. Da ist es transnational geregelt. Ansonsten nicht.

Ich fasse nochmals zusammen, auf was zu achten ist. Die Mutter benötigt dringend das alleinige Sorgerecht. Dafür ist Deutschland auf jeden Fall zuständig. Scheidung ist dann nicht mehr so wichtig, aber wegen der Altersversorgung auch zu betreiben. Wenn ein Verfahren bereits in Tunesien anhängig ist, dort die Scheidung kurzfristig erfolgen wird, dann würde ich das akzeptieren (natürlich nicht runter fliegen), das Urteil dann hier zwecks Akzeptanz einreichen. Wenn in Tunesien kein Verfahren anhängig ist, dann hier den Scheidungsantrag einreichen.

Chavah

Justicia

Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Justicia » 20.04.2017, 18:19

Danke, dass ihr die rechtlichen Hintergründe der Zuständigkeit erklärt habt.

Besonders @chavah, weil mir das völlig neu war. Gut zu wissen.

Vielleicht schreibt Rose ja noch etwas. Es wurden ja konkrete Fragen gestellt, weil einige ganze wichtige Grundgegebenheiten gar nicht klar sind.

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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von chavah » 20.04.2017, 19:11

Vielen Dank für die Blumen!

Weisst Du, das Problem in so Fällen ist doch, dass man Rechtssicherheit braucht. Was nutzt es jemandem, wenn er am Ende zwei oder drei Scheidungsurteile hat, und der Zirkus nach der Scheidung anfängt. Ich erinnere mich an einen Fall, da gabs ein Scheidungsurteil aus Mexiko, eines irgendwo aus Afrika (weiss nicht mehr welches Land) und ein deutsches Urteil. Was ein Durcheinander.

Abgesehen davon ist ausländisches Recht in Deutschland natürlich nur soweit anwendbar, wie es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Deshalb ja mein dringender Rat, das Sorgerecht für das Kind hier zu regeln. Denn die Klausel, das Kind kommt automatisch zum Vater (tunesisches Recht), zieht hier nicht. Und den Rest, ja nun, kann man, wenn es denn geht, da unten abwickeln lassen. Ist eine Frage der Taktik. Ich würds wahrscheinlich tun, je nachdem, wie weit das Verfahren gediehen ist. Und dann nach der Implementierung in Deutschland überlegen, gegen was ich hier angehe. Aber, das muss jeder für sich entscheiden.

Chavah

Rose 2016
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Rose 2016 » 25.04.2017, 22:25

Erst einmal vielen Dank für Eure Beiträge. Wir haben damals in Tunesien geheiratet und leben seit einigen Jahren in Deutschland. Ich bin Deutsche er ist Tunesier.
Der Lebensmittelpunkt befindet sich seit Jahren in Deutschland. Wir haben uns im letzten Jahr getrennt und unsere gemeinsame Tochter lebt bei mir.
Wir befinden uns im Trennungsjahr und mein Anwalt hatte noch keinen Anlass gesehen die Scheidung sofort in Deutschland einzureichen.
Er forderte eine Kopie meiner Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde , die ich ihn aber nicht aushändigte. Er hat aber die Scheidung in Tunesien anscheinend eingereicht.
In der nächsten Zeit ist ein Gütetermin in Tunesien angesetzt , zu dem ich vorgeladen wurde.
Das Thema der Anklage ist die Ehe mit mir zu beenden und die Scheidung nach ,dem § 3, Artikel 31 MNMACH zu beantragen, hierzu war ich jedoch meine Geburtsurkunde in beglaubigter Abschrift erforderlich. Da ich ihm aber meine Geburtsurkunde nie ausgehändigt habe, kann diese nie beim sogenannten Amtsgerichtspräsidenten vorlegen haben.
Mir ist bewusst , das er bei einer Scheidung in Tunesien das alleinige Sorgerecht bekommen wird. Das Kind wird aber nie nach Tunesien einreisen.
Im nach hinein wird es ein Anerkennungsverfahren geben , wo bei alles auf Echtheit und Inhaltlichkeit überprüft wird.
Ich möchte euch auch noch einen Tipp geben: Man findet im Internet unter " Hinweise für das Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen" gute Unterlagen zum herunterladen von deutschen Großstädten, die sich seit Jahren mit dieser Problematik auseinander setzten müssen.

Lieben Gruß Rose

Justicia

Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Justicia » 25.04.2017, 23:51

Hallo Rose,

schön, dass du dich meldest und einiges beantwortet hast.

Hast du schon einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt? Wenn dein Noch-Mann mit dem Kind nach Tunesien reisen möchte, brauchst du das, um diese Reise zu verhindern. Aber selbst dann wird immer ein Risiko bleiben.

Abgesehen von anderen Entscheidungen, wo du seine Unterschrift brauchst. Wahl des Kindergartens, der Schule, bei medizinischen Eingriffen (auch bei Routinesachen wie Polypen)... je nach Kooperationsbereitschaft wirst du da hinterher sein müssen.

Wenn in Tunesien die Geburtsurkunde vorliegen muss um geschieden zu werden, kann die Scheidung ja nicht vollzogen werden. Bist du dir sicher, dass er sie nicht doch hat? Ohne dein Wissen und jetzt so tut als hätte er sie nicht um dich in Sicherheit zu wiegen.

Ich verstehe auch den nächsten Schritt nicht so richtig. Du willst ihm die Urkunde nicht geben. Die brauchst du aber um in Tunesien geschieden zu werden. Du willst in Tunesien geschieden werden, um das hier anerkennen zu lassen. Da ist doch ein Logikfehler drin, oder :?:

Liberty
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Liberty » 26.04.2017, 09:27

Hallo Rose
Du schreibst ihr seit im Trennungsjahr. Ich hoffe du weißt dass man schon nach 9 Monaten Trennung die Scheidung einreichen kann.
Er will die Heiratsurkunde?Das verstehe ich nicht.Besitzt er denn keine?Auch nicht die arabische?Die bekommt er in Tunesien auf dem Standesamt.
Das macht für mich keinen Sinn.
Warum lässt du dich auf eine Scheidung in Tunesien ein?
Wenn ihm diese Unterlagen fehlen,hat er vielleicht in Tunesien noch keine Scheidung eingereicht.
Sprich mit deinem Anwalt und sei schneller als er.Wie dir ja auch hier schon geraten wurde.
Befindet sich dein Mann zur zeit in D oder TN?

Deine Tochter wird nie in Tunesien einreisen????
Vielleicht nicht freiwillig!!!!
Hast du darüber mal nachgedacht?
Liberty

chavah
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von chavah » 26.04.2017, 18:14

Hallo,

Ich weiss nicht, ob er auch direkt eine Geburtsurkunde beim deutschen Standesamt anfordern kann. Vor einigen Jahren ging das beim Nachweis eines berechtigten Interesses. Ich weiss auch nicht, ob eine Scheidung ohne Originalgeburtsurkunde in Tunesien möglich ist. Es ist ja durchaus möglich, dass Ersatzdokumente erstellt werden. Nur, ganz wichtig ist das Sorgerecht. Alles andere kann man abwarten.

Liberty, wenn das tunesische Gericht zum Gütetermin geladen hat, dann ist ja die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass da ein Verfahren anhängig ist. Oder? Und offensichtlich wird dem Verfahren auch ohne Vorlage einer Geburtsurkunde durch die Frau Fortgang gegeben.

Zur Implementierung ausländischer Scheidungen. Das Procedere ist Landessache in Deutschland, also unterschiedlich geregelt. Da kann einem aber jedes Standesamt am Wohnort weiter helfen. Ist kein großer Akt.

Chavah

Liberty
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Liberty » 26.04.2017, 20:36

Chavah,es ist richtig dass er hier auf dem Standesamt ihre Geburtsurkunde bekommen kann.Aber nur wenn er vorlegen kann dass er der Ehemann ist.
Warum verlangt er von ihr die Heiratsurkunde?Kann er doch in Tunesien beim Standesamt holen.Die deutsche Übersetzung wollen die sowieso nicht.Auch die Geburtsurkunde muss in arabisch sein.Kann sein sogar legalisiert von der deutschen Botschaft .
All das liegt in Tunesien auf dem Standesamt.
Für mich macht es keinen Sinn dass er das von ihr verlangt.
Ist das Schreiben für den Gütetermin wirklich echt?
Ob er die Scheidung ohne die Dokumente durchziehen kann weiß ich nicht.
Da kann sicher die Userin Kati weiterhelfen.

chavah
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von chavah » 27.04.2017, 08:11

Liberty, es ist halt bequemer, wenn die Frau das macht. Und natürlich muss er alles von einem autorisierten Dolmetscher übersetzt werden, wo ist das Problem? Ist doch umgekehrt genau so. Nur, es ist doch blöd, wenn sie hier einen Antrag beim Familiengericht anhängig macht, und der auf ihre Kosten wegen doppelter Rechtshängigkeit abgeschmettert wird.

Chavah

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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von chavah » 27.04.2017, 08:23

Noch in Ergänzung: jedes Land hat ein mehr oder weniger kompliziertes Verfahren, Urkunden die abhanden gekommen sind, zu ersetzen. Kommt in Deutschland natürlich nicht so oft vor, aber gibt es auch hier. Insbesondere bei uralten Urkunden. Klassiker ist der Hypothekenbrief. Wurde vor 30 Jahren ausgestellt, jetzt stirbt der Opa, das Teil wird nicht gefunden. In Deutschland heisst dieses Verfahren "Aufgebotsverfahren." Aber, sowas gibt es in jedem Land.

Chavah

Birgit1
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Birgit1 » 27.04.2017, 09:55

Hallo Rose,

ich habe persönlich keine Erfahrungen in diesen Dingen, aber wenn ich das alles hier lese, dann würde ich persönlich wirklich nur auf mein Kind gut, ja sogar sehr gut aufpassen und sowieso das alleinige Sorgerecht beantragen und die Scheidung hier in Deutschland durchziehen. Keinen Fuß würde ich mehr nach Tunesien setzen. Weder Du noch dein Kind sind dort sicher.

LG Birgit

Birgit1
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Birgit1 » 27.04.2017, 10:02

kurzer Nachtrag:

Kann man denn sein Kind zwingen, zum Vater zu gehen alle 14 Tage, wenn es nicht will? Wenn das Kind Angst hat. Es gibt mit Sicherheit Möglichkeiten das zu unterbinden. Alles was ich über tunesische Männer und Frauen weiß ist, dass man ihnen nicht trauen geschweige vertrauen kann.

LG BIrgit

chavah
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von chavah » 27.04.2017, 10:22

Du, ich hatte oben auf das Problem von zwei anhängigen Scheidungsverfahren hingewiesen. Das ist doch im Augenblick nicht zielführend, was du da schreibst. Evtl. ist es einfacher, wenn die tunesische Scheidung durchgeführt wird. Und eine implementierte ausländische Scheidung kann preiswerter und einfacher sein als eine deutsche.

Nun zum Kind. Alleiniges Sorgerecht halte ich für unproblematisch und absolut für erforderlich, bei der Konstellation, wie sie hier ist. Grundsätzlich ist das Elternteil, bei dem das Kind lebt, dafür verantwortlich, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen. Bei aller Wut auf den Expartner bitte nicht vergessen, dass ein Kind zwei Elternteile hat. Die gerichtlich abgesegnete Umgangsabstinenz wird die Ausnahme sein. Und bitte, man sollte sich doch von Vorurteilen befreien. Das, was Birgit schreibt, das klingt wie "alle Juden betrügen", "alle Farbigen stinken" u.s.w. Das geht doch gar nicht. Wirklich nicht.

Chavah

Anaba
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Anaba » 27.04.2017, 10:43

Birgit1 hat geschrieben:kurzer Nachtrag:

Kann man denn sein Kind zwingen, zum Vater zu gehen alle 14 Tage, wenn es nicht will? Wenn das Kind Angst hat. Es gibt mit Sicherheit Möglichkeiten das zu unterbinden. Alles was ich über tunesische Männer und Frauen weiß ist, dass man ihnen nicht trauen geschweige vertrauen kann.

LG BIrgit
Hallo Birgit, leider werden die Kinder oft genötigt den Vater zu treffen.
Du kannst das hier in vielen Geschichten nachlesen. Z.B. in der von Ute,
unserer ehem. Ansprechpartnerin von CiB.
Arche musste sogar Treffen mit dem Vater ermöglichen, der die Kinder
vorher entführt hatte.
Was die Kinder wollen spielt da keine Rolle.
Die Meinung der Mutter sowieso nicht.
Liebe Grüße
Anaba

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Hans Kupka, hingerichtet 1942

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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Thelmalouis » 27.04.2017, 11:52

chavah hat geschrieben:Und bitte, man sollte sich doch von Vorurteilen befreien. Das, was Birgit schreibt, das klingt wie "alle Juden betrügen", "alle Farbigen stinken" u.s.w. Das geht doch gar nicht. Wirklich nicht.
Sorry, aber alles was recht ist Chavah, dein Vergleich zu Birgits Beitrag finde ich ziemlich heftig und steht auch in keinem Verhältnis dazu.
Ich habe sie auch nicht so verstanden, da wir hier wissen, es sind nicht alle so und wir betonen das auch immer wieder.
Auch wissen wir es zu schätzen, wenn hier "Fachleute" ihr Wissen im Forum einbringen.
Aber der Ton macht wie bei allem die Musik, selbst, wenn es mal hitzig hier zugehen sollte und das bitten wir einfach zu beachten, denn schwer ist das nicht.

Danke.
Gruß Thelmalouis


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Es gibt Berge über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter. (Ludwig Thoma)

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