Auch die Ehefrau ist verpflichtet der ALB die Trennung mitzuteilen und nicht nur der ausländische Partner.
Bei mir ist das ja erst 1.5 Jahre her.
Ich habe mir gerade das Schreiben noch mal aus meinen Unterlagen geholt.
Bei nicht mitteilen kann eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren drohen.
Dieses Schreiben bekommt jede Ehefrau des ausländischen Partners von der ALB vorgelegt und muss es auch unterschreiben.
Bei jeder Verlängerung des Aufenthalt immer wieder neu.
Ich habe meine Trennung damals telefonisch mitgeteilt.
Hat der ALB nicht gereicht und ich musste persönlich vorbei und unterschreiben und auch genau angeben seit wann wir getrennt leben.
Auch die Mandatsübertragung von meinem Anwalt wollte die ALB.
Es ist also nicht so dass nur der ausländische Partner seine Pflichten gegenüber der ALB hat auch die Ehefrau.
LG Liberty
Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 379
- Registriert: 30.06.2016, 15:49
-
- Beiträge: 44
- Registriert: 30.04.2014, 14:07
Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!
Guten Morgen.
das Freizügigkeitsgesetz steht leider über dem Aufenthaltsgesetz und macht es Deinem Mann leichter hier auch nach der Scheidung Fuss zu fassen.
Genaueres findest Du im Gesetz FreizügG/EU § 3 . Sofern die Ehe für dich beendet ist, solltest Du ihn bei dir abmelden, die ABH beteiligen und schnellstmöglich die Scheidung einreichen.
Vermutlich wird er seine Aufenthaltskarte einfach als geklaut oder verloren melden und sich eine neue ausstellen lassen.
Lg
das Freizügigkeitsgesetz steht leider über dem Aufenthaltsgesetz und macht es Deinem Mann leichter hier auch nach der Scheidung Fuss zu fassen.
Genaueres findest Du im Gesetz FreizügG/EU § 3 . Sofern die Ehe für dich beendet ist, solltest Du ihn bei dir abmelden, die ABH beteiligen und schnellstmöglich die Scheidung einreichen.
Vermutlich wird er seine Aufenthaltskarte einfach als geklaut oder verloren melden und sich eine neue ausstellen lassen.
Lg
-
- Beiträge: 4891
- Registriert: 04.04.2008, 21:59
Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!
Mir ist das zwar nicht erinnerlich, dass man dazu verpflichtet sein sollte, aberLiberty hat geschrieben:Auch die Ehefrau ist verpflichtet der ALB die Trennung mitzuteilen und nicht nur der ausländische Partner.
Bei mir ist das ja erst 1.5 Jahre her.
Ich habe mir gerade das Schreiben noch mal aus meinen Unterlagen geholt.
Bei nicht mitteilen kann eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren drohen.
normalerweise versteht sich das von selbst. Nach meiner (bisherigen) Kenntnis
war ein solche Information der Ausländerbehörde nicht erforderlich, weil die
ABH automatisch vom Einwohnermeldeamt davon informiert wird, wenn sich ein
Ausländer ab- oder ummeldet.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -
- Aristoteles -
-
- Beiträge: 44
- Registriert: 30.04.2014, 14:07
Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!
Normalerweise muss eine Wohnsitzerklärung ausgefüllt werden.
Hiermit nehme ich zur Kenntnis, dass falsche Angaben zur Versagung, zur nachträglichen
Verkürzung des Aufenthaltstitels oder Ausweisung führen können und nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG strafbar sind.
Ich verpflichte mich hiermit gleichzeitig, jede Veränderung der ehelichen Lebensgemein-schaft (z.B. Trennung über einen längeren Zeitraum, Wohnungswechsel oder ähnliche Um-stände) der Ausländerbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Den Inhalt dieser Erklärung habe ich verstanden. Eine Durchschrift wurde mir ausgehändigt.
Hiermit nehme ich zur Kenntnis, dass falsche Angaben zur Versagung, zur nachträglichen
Verkürzung des Aufenthaltstitels oder Ausweisung führen können und nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG strafbar sind.
Ich verpflichte mich hiermit gleichzeitig, jede Veränderung der ehelichen Lebensgemein-schaft (z.B. Trennung über einen längeren Zeitraum, Wohnungswechsel oder ähnliche Um-stände) der Ausländerbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Den Inhalt dieser Erklärung habe ich verstanden. Eine Durchschrift wurde mir ausgehändigt.