Zur Geschichte 357

Lest die wahren Bezness-Geschichten auf unserer Webseite und diskutiert in dieser Rubrik darüber mit den betroffenen Frauen. Hier bitte nur über die veröffentlichten Geschichten schreiben und bitte nur ein Thema zu jeder Geschichte eröffnen!

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Ariadne
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Ariadne » 24.02.2019, 16:28

Verharmlosen kann man so eine Verpflichtungerklärung nicht. Die Person, die unterschrieben hat, trägt die ungedeckten Kosten, für die eine Versicherung oder die eingeladene Person nicht aufkommen können. Das kann alles Mögliche sein: Abschiebungskosten, teure Einsätze z.B. Feuerwehr, Hubschrauber, Krankenhausaufenthalt, Loggie, wenn die Person längere Zeit hier verweilen muss(siehe auch Kosten vom Jobcenter im Fall von syrischen Flüchtlingen). Ich habe auch einmal so eine Verpflichtungserklärung abgegeben, heute würde ich es nicht mehr machen.

Es könnte sein, dass sie 6 Monate Gültigkeit besitzt, die Person muss dann in diesen Monaten einreisen. Aber ich weiß es nicht genau, es ist lange her.
Die Liebe ist so unproblematisch wie ein Fahrzeug. Problematisch sind nur die Lenker, die Fahrgäste und die Straße.
Franz Kafka

Atin
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Atin » 24.02.2019, 17:08

Cimmone hat geschrieben:
24.02.2019, 11:21
Ich glaube, es geht darum, dass Sie jemanden haben, auf den sie zurück greifen können, sollte der Eingeladene unerlaubt hier bleiben und dem Staat Kosten verursachen.
Dann wird, für den Zeitraum von 5 Jahren nach der Einreise, das Einkommen von dem überprüft, der die Verpflichtungserklärung abgegeben hat.
Sozialhilfe, Krankenkosten...
Die suchen sich mit Vorliebe Deutsche dafür aus, weil die sehr naiv vieles einfach ohne es zu lesen unterschreiben. Ja ich vermute manchmal sogar das die nicht einmal wissen worum es wirklich geht. Keine Ahnung von der Sache usw.

Vor über 10 Jahren stand ebenfalls für einen Nachbarn ein VE an und was ist:

keiner wollte unterschreiben.

Was tun die Algerier... also fälscht man die Unterschrift... von einer dt Konvertitin. Die ich empört darauf hinwies wie liederlich ihr Name gemacht wird und die mir noch in den Rücken fiel. Frei nach dem Motto: ist schon okay gewesen.

Blind wie sie war wohnt sie naxch Algerien gezogen. Dort ist ja alles sooo islamisch und überhaupt moralischer und so.

Ich hoffe der Aufenthalt in dem Land hat ihr die Augen geöffnet.

Ich habe Unterschriften von Algeriern gesehen mit 3 Kreuzen oder Fingerabdruck. Ohne weiteren Kommentar.
Wissen ist Macht.

Qisma
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Qisma » 24.02.2019, 17:33

Atin hat geschrieben:
24.02.2019, 17:08
Cimmone hat geschrieben:
24.02.2019, 11:21

Blind wie sie war wohnt sie naxch Algerien gezogen. Dort ist ja alles sooo islamisch und überhaupt moralischer und so.

Ich hoffe der Aufenthalt in dem Land hat ihr die Augen geöffnet.
Kann man einfach so nach Algerien ziehen oder hat sie einen Algerier geheiratet bzw. Firma dort eroeffnet?
Zeig mir deine Freunde, und ich sag dir, wer du bist. Alike attracts alike - Veränderung beginnt bei dir.

Anaba
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Anaba » 24.02.2019, 20:23

Was tun die Algerier... also fälscht man die Unterschrift... von einer dt Konvertitin. Die ich empört darauf hinwies wie liederlich ihr Name gemacht wird und die mir noch in den Rücken fiel. Frei nach dem Motto: ist schon okay gewesen.
So einfach ist das?
In Berlin gehört da mehr als eine (gefälschte) Unterschrift dazu.
Man muss sogar die Höhe der Miete nachweisen, um zu beweisen, dass man im Fall der Fälle zahlungsfähig ist.
Ausweis oder Pass sind selbstverständlich.
In Algerien werden die Antragsteller genau geprüft.
Es findet ein Interview statt, das nicht ohne ist.
Ledig und arbeitslos hat man fast nie eine Chance.
Der Antragsteller muss seine finanzielle Situation im Heimatland nachweisen.
Ein (gefülltes) Sparbuch, Arbeit, Grundbesitz und am besten eine Familie erhöhen die Chancen.
Bei den geringsten Unstimmigkeiten gibt es eine Ablehnung.
Einfach mal Unterschrift fälschen und locker das Visum beantragen, ist da nicht.
Liebe Grüße
Anaba

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Atin
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Atin » 24.02.2019, 21:54

Nein es ist letzten Endes gescheitert.

Auch als andere mal unterschrieben haben.

VE wurde bei uns öfters mal angefragt bis ich mir Anfragen diesbezüglich endlich verbat!

Es war so nervig.

Es geht mir auch darum aufzuzeigen wie diese Leute damals schon zu tricksen versuchten und dabei zusammenhalten.

Das finde ich erwähnenswert.

Viele Leute scheinen zu denken Nichtwestler haben die Moral gepachtet.

Dem.ist bei weitem nicht so.

Einiges sind letzten Endes ohne VE eingereist.
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Anaba
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Anaba » 24.02.2019, 22:23

VE wurde bei uns öfters mal angefragt bis ich mir Anfragen diesbezüglich endlich verbat!

Es war so nervig.
Das kenne ich auch. :D
Liebe Grüße
Anaba

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brighterstar007

Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von brighterstar007 » 25.02.2019, 14:06

Hi,

Ich hatte vor Jahren auch ab und zu indirekt mit VE s zu tun. Demnach wurden die hiesigen
Unterschriftengeber/innen im Zweifelsfall , wenn etwas Kosten verursacht hat,
Zur Kasse gebeten.

Liebe Grüße

Brighterstar

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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Cimmone » 26.02.2019, 18:10

Ich habe schonmal ein paar Infos zur Verpflichtungserklärung ohne Bonität bekommen können:
Das Bundesministerium des Inneren hat herausgegeben, dass Verpflichtungserklärungen nur MIT Bonität des sich Verpflichtenden ausgestellt werden dürfen, eine VE ohne Bonität ergibt keinen Sinn. Ohne Bonität kann der sich Verpflichtende nicht in Regress genommen werden, sollten Kosten anfallen.
Was Berlin da macht ist meiner Bekannten (Ausländerbehörde Hamburg) schleierhaft. Denn die Gebühr von 29€ haben sie ja kassiert.
Eine VE verfällt nach fünf Jahren, sollte der Eingeladene kein Einreisevisum erhalten (wie in meinem Fall) und dann doch illegal einreisen, können
auch keine Ansprüche an mich gestellt werden. Dann hat das Land das Problem.

Ich werde jetzt einen Termin bei der ausstellenden Behörde machen, meine VE widerrufen (weil kein Einreisevisum und demnach keine legale Einreise erfolgte) und dort mal direkt fragen, warum mir eine sinnlose VE überhaupt ausgestellt wurde.
Ich hoffe, dieser Beitrag hilft erstmal, auch wenn die Sinnlosigkeit der bonitätslosen VE noch nicht geklärt ist.
In jedem von uns steckt eine Geschichte,
die nicht ein Ohr sucht, um sie zu hören,
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brighterstar007

Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von brighterstar007 » 26.02.2019, 21:47

Hi Cimonne,

Es ist entweder illegal passiert oder jemand hat aus Inkompetenz gehandelt.

Wie du schon richtig sagst, macht eine VE ohne Bonität keinerlei Sinn, denn im
Fall der Fälle will sich ja der Staat - auch in Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler -
Die entstandenen Kosten von dem Bürgen( V E Unterzeichner/in ) der natürlich nicht am Hungertuch nagen sollte, wiederholen.

Ist das ein richtiges offizielles Formblatt : " VE ohne Bonität ? "

Liebe Grüße Brighterstar

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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Cimmone » 26.02.2019, 21:55

Hallo brighterstar,

nein, es war kein Formblatt VE ohne Bonität..
Die nicht vorhandene Bonität wurde auf der Rückseite der Urkunde vermerkt.

LG, Cimmone
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Cimmone » 27.02.2019, 22:53

Hallo,
Heute habe ich versucht, herauszufinden, an welcher Stelle man eine VE ( mit oder ohne Bonität) widerrufen kann und habe mich der Info-Hotline des Landes Berlin bedient. Ich wurde zum gefragten Fachbereich weitergeleitet.
Die Dame erklärte mir, dass man die VE nicht widerrufen kann, zumindest nicht bei der austellenden Behörde. Dazu müsste man sich an die Deutsche Botschaft des betreffenden Landes wenden. Hier ist nichts gespeichert (?), die Urkunde wurde ausgehändigt und damit ist das LABO mit der Angelegenheit fertig. Auf meine Frage, warum ich denn eine VE ohne Bonität ausgehändigt bekommen habe, wurde nicht geantwortet, außer:
Das Einreisevisum wurde deswegen nicht erteilt.
Ohne Einreise des Eingeladenen verfällt die VE nach sechs Monaten.

Alles in allem nicht sehr befriedigend. Vielleicht macht Berlin das wegen der Gebühren, die ja trotzdem erhoben werden.

Wenn ich mir das so überlege, trotz meiner schicken Regenbogenbrille, ich hatte mehr Glück als ( zu diesem Zeitpunkt) Verstand.

LG, Cimmone
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Justicia

Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Justicia » 28.02.2019, 01:27

Liebe Cimmone,

du hast Verstand, keine Sorge. Er war nur kurzzeitig außer Kraft gesetzt. Kräm dich nicht :wink: Kann jedem passieren.
Das Einreisevisum wurde deswegen nicht erteilt.
Ohne Einreise des Eingeladenen verfällt die VE nach sechs Monaten.
Das würde ich mir auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen. Zur Not auch bei der zuständigen Botschaft. Zumindest nachweislich anfordern. Ob sie darauf reagieren, weiß ich nicht, aber dann hast du alles getan. Vorsorglich würde ich noch mitteilen, dass du dich zu keinerlei Verpflichtungen, auch keine ohne Bonitätsnachweis wie auf der Rückseite vermerkt, veranlasst siehst, aber rein vorsorglich diese kündigst/widerrufst. Und dann den Satz dahinter, den du hier schon zitiert hast.

An deiner Stelle würde ich mir aber keine Sorgen machen. Die Frau ist nicht mit Kind eingereist und dann gilt das, was ich oben von dir zitiert habe.

Habe ich übrigens irgendwo überlesen, dass du auf Hawaii urlaubst? Dann wünsche dir viel Entspannung und eine gute Zeit. Du hast es dir verdient!

Efendi II
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Efendi II » 28.02.2019, 10:06

Atin hat geschrieben:
24.02.2019, 17:08
Die suchen sich mit Vorliebe Deutsche dafür aus, weil die sehr naiv vieles einfach ohne es zu lesen unterschreiben. Ja ich vermute manchmal sogar das die nicht einmal wissen worum es wirklich geht. Keine Ahnung von der Sache usw.

Vor über 10 Jahren stand ebenfalls für einen Nachbarn ein VE an und was ist:

keiner wollte unterschreiben.

Was tun die Algerier... also fälscht man die Unterschrift... von einer dt Konvertitin. Die ich empört darauf hinwies wie liederlich ihr Name gemacht wird und die mir noch in den Rücken fiel. Frei nach dem Motto: ist schon okay gewesen.
Ganz so einfach geht das nicht.

Diese Verpflichtungerklärung muss der Verpflichtungsgeber (Bürge, Sponsor) persönlich unter Nachweis seines Einkommens und seiner Wohnverhältnisse bei der Ausländerbehörde beantragen (kostet 25 €uro) und dort auch unterschreiben. Dann kann er sie seinem Schützling zuschicken der damit sein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt.

Diese Verpflichtungserklärung wir auf einem speziellen Dokument ausgefertigt, damit sind Fälschungen kaum möglich.

Normalerweise gilt diese Verpflichtungserklärung solange, bis der der Verpflichtungsgeber wieder ausreist oder eine Aufenthaltserlaubnis erhält.

Die Beschränkung der Gültigkeit dieser Verpflichtungserklärung auf sechs Monate ist erst seit neuerer Zeit im Gespräch, weil etliche Personen eine solche leichtfertig übernommen haben, um vornehmlich Syrern die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, inwieweit die Verpflichtungsgeber letztendlich nicht doch noch für ihre Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) zur Kasse gebeten werden.

Jeden halbwegs normal denkenden Menschen sollte doch von vornherein klar sein, was die Übernahme einer solchen Bürgschaft für Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

nabila
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von nabila » 28.02.2019, 10:35

hallihallo,

Wo erhalte ich die Verpflichtungserklärung und welche Verpflichtungen gehe ich damit ein?

https://www.auswaertiges-amt.de/de/news ... ung/606492

In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich
verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.

Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt. (also fallen Hartz IV Bezieher aus)

Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung,
Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig und kann sie widerrufen werden?

Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen,
da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird daher im Regelfall die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung erforderlich.

Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Auswärtige Amt hat keine Kenntnis darüber, ob durch
einen Widerruf eine Erstattungspflicht im Schadenfall abgewendet werden kann. In jedem Fall kann das Auswärtige Amt nicht dafür garantieren,
dass eine Visumerteilung nur aufgrund eines Widerrufs einer Verpflichtungserklärung verhindert werden kann.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Behörde, bei der Sie die Verpflichtungserklärung abgegeben haben.

Kann eine Verpflichtungserklärung missbraucht werden?

Durch die Verwendung eines fälschungssicheren Vordrucks und der Vorlage der Verpflichtungserklärung im Original bei der Auslandsvertretung,
die den Visumantrag des einreisewilligen Ausländers prüft, ist ein Missbrauch nahezu ausgeschlossen. Auch dürfen Änderungen nur vor
Beglaubigung durch die Ausländerbehörde - mit Siegel der Behörde - vorgenommen werden.


liebe Grüße ♥
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

brighterstar007

Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von brighterstar007 » 28.02.2019, 11:54

Hi Cimonne,

Die Einreiseerlaubnis wurde aufgrund deiner mangelnden Bonität NICHT erteilt.

Damit bist du aus der Sache raus - es sei denn, er versucht es innerhalb der 6 Monats-
Frist erneut, was wieder zur Ablehnung fuehren wird. Mach dir also keine Sorgen. Lass es
dir bitte eine Lehre sein.

Liebe Grüße Brighterstar

gadi
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von gadi » 28.02.2019, 14:05

Brighterstar, es ist unverantwortlich, was du hier so schreibst.

Nur aufgrund einer einzigen (schnellen) telefonischen Auskunft darf man sich nie darauf verlassen, dass irgendwelche Rechtshandlungen oder Willenserklärungen nichtig sind. Niemals.

Für ggfs. spätere gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen hat Cimmone auf jeden Fall bessere Karten, wenn ihre Anfrage/Stellungnahme/Erklärung schriftlich vorliegt, und wenn es nur eine kurze E-Mail ist. Und ja, auch wenn keine (schriftliche) Bestätigung einer Behörde erfolgte ist es besser als nichts.
Ein Telefonanruf ist nämlich rechtlich ggfs. sozusagen fast nichts aufgrund der Beweisbarkeit oder Dokumentation.

Noch dazu: In diesem Fall hier besteht in diesen Tagen Rechtsunsicherheit, wie Efendi auch schon angedeutet hat.

Cimmone, ich rate dir daher dringend zu, deine Anfrage/Stellungnahme schriftlich zu stellen, und wenn es nur Dreizeiler sind, und zwar bei mehreren in Frage kommenden Stellen. In solchen Fällen baut man für (unwahrscheinliche, aber trotzdem mögliche) Konstellationen besser vor.
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Cimmone
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von Cimmone » 28.02.2019, 15:58

Hallo, Ihr lieben,

ich werde das schriftlich machen -per E-Mail, so kann ich im Zweifelsfall zumindest beweisen, dass ich etwas geschrieben habe.

Beginnen werde ich mit der Deutschen Botschaft in Ankara und dem LABO hier in Berlin.
Die Frau ist zwar innerhalb der 6-Monats-Frist nicht eingereist, aber man kann oft gar nicht so verdreht denken wie es kommen kann.

Vielen Dank an Euch
LG, Cimmone
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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von gadi » 28.02.2019, 18:03

Liebe Cimmone,

eine gute Entscheidung, bin überzeugt davon. Und entspannter macht es dich auch.
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brighterstar007

Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von brighterstar007 » 28.02.2019, 21:08

Hi Gadi und Cimonne,

Besser ist es natürlich immer, wenn man/frau den Schriftverkehr dokumentieren kann.
Das ist klar. Manche Behörden, z.B. Gerichte , akzeptieren allerdings keine Mails als
Gerichtsfeste Beweise.
Vielleicht erklärt uns Effendi dazu näheres.

Liebe Grüße Brighterstar

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Re: Zur Geschichte 357

Beitrag von gadi » 28.02.2019, 21:43

Selbst falls nur Ausdrucke von E-Mails vorgelegt werden würden und die Behörde würde dem Vortrag nicht widersprechen, wäre der Beweis der behaupteten Tatsache erbracht.

Die Behörde wird nicht widersprechen, wenn die E-Mail tatsächlich angekommen ist.

Gute Entscheidung, Cimmone :wink: .
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