nur so interessehalber
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Re: nur so interessehalber
Weiß das vielleicht jemand?
Ich habe hier noch so ein Schätzchen mit Schizophrenie und Drogenabhängigkeit (THC und Kokain). Wegen schweren bewaffnetem Raubüberfall war er bereits in der forensischen Psychiatrie, hat als Bewährungsauflage erhalten, dass er ein Antipsychotikum als Spritze bekommt, alle 3 Monate zum Psychiater muss und keine Drogen nehmen darf bzw von uns Drogenurinkontrollen gemacht werden. Er ist so ein richtiger Kotzbrocken, (der sogar das Viagra auf Sozialhilfe bezahlt haben will und zwar für mehrmals täglichen Gebrauch). Er konsumiert fleißig weiter Drogen, so dass ich seinen Bewährungshelfer regelmäßig über den unveränderten Kokainkonsum informiere.
Wie schwer müssen denn die Straftaten von jemandem sein, dass er in die Türkei abgeschoben werden kann? Reichen da "schwerer Raub" und Verstoß gegen die Bewährungsauflagen?
Er hat immer Hartz-4 bezogen und hat natürlich eine Importbraut, die kein Wort deutsch spricht (ihn aber angeblich wegen seiner eingeschränkten sexuellen Funktionsfähigkeit verlassen will) und mehrere Kinder, die alle vom Steuerzahler alimentiert werden.
Ich erkläre ihm alle 3 Monate, dass seine sexuellen Funktionsstörungen nichts mit dem Antipsychotikum zu tun haben (es gibt diese Nebenwirkung tatsächlich über eine Erhöhung des Hormons Prolaktin, aber dieses ist bei ihm normal, also kommt es bei ihm tatsächlich nicht durch das Medikament). Psychologengespräche lehnt er erbost ab, zum Urologen will er auch nicht.
Ich kann gar nicht sagen, wie sehr ich mich über jedes ärztliche Gespräch mit ihm freue...bzw wie sehr mich eine Abschiebung freuen würde (letzteres ist jetzt nicht sarkastisch gemeint).
Ich habe hier noch so ein Schätzchen mit Schizophrenie und Drogenabhängigkeit (THC und Kokain). Wegen schweren bewaffnetem Raubüberfall war er bereits in der forensischen Psychiatrie, hat als Bewährungsauflage erhalten, dass er ein Antipsychotikum als Spritze bekommt, alle 3 Monate zum Psychiater muss und keine Drogen nehmen darf bzw von uns Drogenurinkontrollen gemacht werden. Er ist so ein richtiger Kotzbrocken, (der sogar das Viagra auf Sozialhilfe bezahlt haben will und zwar für mehrmals täglichen Gebrauch). Er konsumiert fleißig weiter Drogen, so dass ich seinen Bewährungshelfer regelmäßig über den unveränderten Kokainkonsum informiere.
Wie schwer müssen denn die Straftaten von jemandem sein, dass er in die Türkei abgeschoben werden kann? Reichen da "schwerer Raub" und Verstoß gegen die Bewährungsauflagen?
Er hat immer Hartz-4 bezogen und hat natürlich eine Importbraut, die kein Wort deutsch spricht (ihn aber angeblich wegen seiner eingeschränkten sexuellen Funktionsfähigkeit verlassen will) und mehrere Kinder, die alle vom Steuerzahler alimentiert werden.
Ich erkläre ihm alle 3 Monate, dass seine sexuellen Funktionsstörungen nichts mit dem Antipsychotikum zu tun haben (es gibt diese Nebenwirkung tatsächlich über eine Erhöhung des Hormons Prolaktin, aber dieses ist bei ihm normal, also kommt es bei ihm tatsächlich nicht durch das Medikament). Psychologengespräche lehnt er erbost ab, zum Urologen will er auch nicht.
Ich kann gar nicht sagen, wie sehr ich mich über jedes ärztliche Gespräch mit ihm freue...bzw wie sehr mich eine Abschiebung freuen würde (letzteres ist jetzt nicht sarkastisch gemeint).
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Re: nur so interessehalber
Kannst du ihm nicht mitteilen,dass die Besserung seines Zustands nur Hoffnung auf Erfolgt hat,wenn er sich an deine aerztlichen An/Verordnungen haelt und auch freiwillig und selbstaendig an seiner Genesung mitarbeitet.
Es scheint,als ginge es ihm soweit OK,dass er staendig an Sex denken kann.Fuer seinen Unterhalt sorgt ja der Deutsche Staat.
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Re: nur so interessehalber
naja, Krankheitseinsicht ist bei ihm nicht vorhanden. Er nimmt die Antipsychotika nur, weil die böse deutsche Justiz ihn dazu zwingt, er war natürlich auch völlig unschuldig in der Forensik...auch die Drogenurinkontrollen macht er nur, weil er muss (denn es geht uns doch nichts an, was er an Drogen nimmt).
Naja, die Frau soll ja nun das "Sexmonster" sein (was ich nicht so ganz glauben kann). Daher ist der böse deutsche Staat schuld, wenn seine Ehe zerbricht.
Naja, die Frau soll ja nun das "Sexmonster" sein (was ich nicht so ganz glauben kann). Daher ist der böse deutsche Staat schuld, wenn seine Ehe zerbricht.
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Re: nur so interessehalber
Wie ist das eigentlich in der Türkei? Gibt es da auch Viagra auf Staatskosten? und falls ja, wie viel mal GV pro Tag darf man dann mit Viagra haben?
(da fällt mir jetzt so nen Witz ein: "Ein Mann schwatzt seinem Freund 10 Viagra -Tabletten ab. Am Folgetag erzählt er empört: "Ich habe alle 10 auf einmal genommen und nur 7 haben gewirkt").
(da fällt mir jetzt so nen Witz ein: "Ein Mann schwatzt seinem Freund 10 Viagra -Tabletten ab. Am Folgetag erzählt er empört: "Ich habe alle 10 auf einmal genommen und nur 7 haben gewirkt").
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Re: nur so interessehalber
Nach dem Gesetz müsste nach schweren Straftaten die AusweisungFierrabras hat geschrieben: ↑16.04.2019, 13:45Weiß das vielleicht jemand?
Wie schwer müssen denn die Straftaten von jemandem sein, dass er in die Türkei abgeschoben werden kann? Reichen da "schwerer Raub" und Verstoß gegen die Bewährungsauflagen?
des Ausländers erfolgen, aber in unseren erodierenden Rechtssystem
sieht man das wohl inzwischen alles nicht mehr so eng.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: nur so interessehalber
Wenn er so argumentiert,kannst mMn nix weiteres fuer ihn tun,als robotermaessig die Behandlung fortzusetzen und deinen Rat zu geben.Fierrabras hat geschrieben: ↑16.04.2019, 14:02naja, Krankheitseinsicht ist bei ihm nicht vorhanden. Er nimmt die Antipsychotika nur, weil die böse deutsche Justiz ihn dazu zwingt, er war natürlich auch völlig unschuldig in der Forensik...auch die Drogenurinkontrollen macht er nur, weil er muss (denn es geht uns doch nichts an, was er an Drogen nimmt).
Naja, die Frau soll ja nun das "Sexmonster" sein (was ich nicht so ganz glauben kann). Daher ist der böse deutsche Staat schuld, wenn seine Ehe zerbricht.
Sexualtherapeutin/Urologe/in faellt ja nicht in deinen Zustaendigkeitsbereich.
Kann man sich als Aerztin nicht abgrenzen/den Fall jemand anderem uebergeben,wenn ein Patient deinen Rat/Verordnung wiederholt verweigert?
Sollte es fuer den Gebrauch von Viagra nicht erst eine Diagnose,zB ED geben,wegen der evtl Nebenwirkungen?
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Re: nur so interessehalber
Effendi: Wie schwer müssen denn die Straftaten sein? Mord? Und spielt das wiederholte Verletzen der Bewährungsauflagen denn keine Rolle?!
Das Viagra kriegt er nicht von mir, sondern wohl vom HA (oder Schwarzmarkt, dann macht er vermutlich sogar noch Reibach mit der Staatsknete).
Naja, er kommt alle 4 Woche zur Spritze und nervt das Pflegepersonal damit, dass er zu dieser Medikation gezwungen wird, und alle 3 Monate nervt er halt mich. Wir haben immer den gleichen Dialog. Er zählt jetzt die Tage bis die gerichtliche Auflage zu dieser Depotspritze der Antipsychotika ausläuft (ist so 2020 der Fall) bzw. da kommt eine neue Begutachtung. Wenn die forensischen Gutachter vernünftig sind, dann würden sie diese zwangsweise Gabe der Antipsychotika weiter anordnen....bzw ihn vielleicht sogar abschieben.
Das Viagra kriegt er nicht von mir, sondern wohl vom HA (oder Schwarzmarkt, dann macht er vermutlich sogar noch Reibach mit der Staatsknete).
Naja, er kommt alle 4 Woche zur Spritze und nervt das Pflegepersonal damit, dass er zu dieser Medikation gezwungen wird, und alle 3 Monate nervt er halt mich. Wir haben immer den gleichen Dialog. Er zählt jetzt die Tage bis die gerichtliche Auflage zu dieser Depotspritze der Antipsychotika ausläuft (ist so 2020 der Fall) bzw. da kommt eine neue Begutachtung. Wenn die forensischen Gutachter vernünftig sind, dann würden sie diese zwangsweise Gabe der Antipsychotika weiter anordnen....bzw ihn vielleicht sogar abschieben.
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Re: nur so interessehalber
In der Türkei gibt es nichts auf Staatskosten, die haben da kein Sozialamt.Fierrabras hat geschrieben: ↑16.04.2019, 14:06Wie ist das eigentlich in der Türkei? Gibt es da auch Viagra auf Staatskosten?
Da er krank ist, auch wenn er mit dem Drogenmissbrauch der Krankheit Vorschub leistet, wird er wohl hierbleiben dürfen.
Auf 2 Gesetze für Abschiebung gibt es 3 dagegen.
Und Türken haben einen Sonderstatus, die Gesetze wurden seit 1953 nicht geändert/angepasst.
"Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht." Kurt Tucholsky
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Re: nur so interessehalber
nee, ich hatte in den letzten Jahren einige türkische Patienten mit Schizophrenie, die Straftaten begangen hatten und abgeschoben wurden (und einige, die postwendend wieder zurück kamen...). Ich weiss aber leider nicht mehr, was für Straftaten das gewesen sind. (wobei es wohl kein Mord gewesen sein wird, denn die wären weiter von der Ambulanz der forensischen Psychiatrie behandelt worden).
Ich habe auch andere psychisch Kranke, die in ihrem Wahn Brände gelegt hatten oä und die aber durch die Medikament so gut wurden, dass sie wirklich alle Bewährungsauflagen immer erfüllt haben und die jetzt teils sogar wieder arbeiten gehen. Aber die haben eben keine Drogen trotz Verbots genommen und mit denen hatte ich nicht diese gräßlichen Diskussionen, sondern die haben eingesehen, dass sie Straftaten begangen haben, weil sie krank waren und die Medikamente nicht genommen hatten.
Aber es kann sein, dass jetzt in Berlin ja R2G an der Macht ist und es daher nun Änderungen gibt. Dann wird mir dieses Schätzchen erhalten bleiben...Hallelujah!!!
(also kann man in der Türkei nicht auf Kosten des Steuerzahlers Sex haben?! Hach Gott, was würde das Schätzchen denn dann bloss machen?)
Ich habe auch andere psychisch Kranke, die in ihrem Wahn Brände gelegt hatten oä und die aber durch die Medikament so gut wurden, dass sie wirklich alle Bewährungsauflagen immer erfüllt haben und die jetzt teils sogar wieder arbeiten gehen. Aber die haben eben keine Drogen trotz Verbots genommen und mit denen hatte ich nicht diese gräßlichen Diskussionen, sondern die haben eingesehen, dass sie Straftaten begangen haben, weil sie krank waren und die Medikamente nicht genommen hatten.
Aber es kann sein, dass jetzt in Berlin ja R2G an der Macht ist und es daher nun Änderungen gibt. Dann wird mir dieses Schätzchen erhalten bleiben...Hallelujah!!!
(also kann man in der Türkei nicht auf Kosten des Steuerzahlers Sex haben?! Hach Gott, was würde das Schätzchen denn dann bloss machen?)
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Re: nur so interessehalber
Kein SEX....?
bitte bringe keinen auf die Idee fuer einen neuen Grund fuer Asyl in D...
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Re: nur so interessehalber
Hi,
Das ist ja eine gruselige Mischung : Schizophrenie und der Gebrauch von harten Drogen *
LG Brighterstar
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Re: nur so interessehalber
Da gibt es leider viele...das wollt Ihr alle gar nicht so genau wissen, echt nicht.
So lange dieses Schätzchen hier gezwungenermassen seine Antipsychotikaspritze regelmäßig verpasst bekommt, geht keine Gefahr von ihm aus.
Ich habe halt Angst, dass 2020 oder 2021 die richterlichen Auflagen nicht verlängert werden (weil das nicht "verhältnismäßig wäre") und er die Spritze dann ablehnen darf.
naja, vielleicht sind das ja vernünftige Gutachter und Richter...
So lange dieses Schätzchen hier gezwungenermassen seine Antipsychotikaspritze regelmäßig verpasst bekommt, geht keine Gefahr von ihm aus.
Ich habe halt Angst, dass 2020 oder 2021 die richterlichen Auflagen nicht verlängert werden (weil das nicht "verhältnismäßig wäre") und er die Spritze dann ablehnen darf.
naja, vielleicht sind das ja vernünftige Gutachter und Richter...
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Re: nur so interessehalber
Schätzchen hatte halt in seinem Wahn einen Passanten für Satan oä gehalten und angegriffen (wobei ich nicht weiss, wie schwer er diesen verletzt hat), da das nun eindeutig durch den "handlungsleitenden Wahn" (so der Fachausdruck) bedingt war, ist davon auszugehen, dass er das nicht mehr machen wird, so lange er die Antipsychotika nimmt.
Bei dem bewaffneten Raubüberfall war es wohl weniger "wahngeleitet" als durch "schlechte Gesellschaft" bedingt, hatte sich halt mit den falschen Leuten abgegeben und vielleicht auch noch Drogen genommen (das weiss ich nicht).
Warum das beides nun nicht für eine Abschiebung reicht?! Keine Ahnung. Diese Antipsychotikaspritzen gibt es auch in der Türkei.
Bei dem bewaffneten Raubüberfall war es wohl weniger "wahngeleitet" als durch "schlechte Gesellschaft" bedingt, hatte sich halt mit den falschen Leuten abgegeben und vielleicht auch noch Drogen genommen (das weiss ich nicht).
Warum das beides nun nicht für eine Abschiebung reicht?! Keine Ahnung. Diese Antipsychotikaspritzen gibt es auch in der Türkei.
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Re: nur so interessehalber
Fierrabras hat geschrieben: ↑16.04.2019, 14:06(da fällt mir jetzt so nen Witz ein: "Ein Mann schwatzt seinem Freund 10 Viagra -Tabletten ab. Am Folgetag erzählt er empört: "Ich habe alle 10 auf einmal genommen und nur 7 haben gewirkt").
Sollte "dein" Schätzchen überdosieren und sterben, werden seine Angehörigen wenigstens kein Problem mit dem Sargdeckel, der nicht zu gehen will, zu kämpfen haben
LG ♥ Nilka
Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann
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Re: nur so interessehalber
Es ist immer wieder der reine Wahnsinn mit was du dich beschäftigen musst.
Es kommt in der Regel nicht darauf an, wegen was er verurteilt wurde, sondern zu welcher Strafe:
Selbst meine allerlinkesten Freunde sprechen sich mittlerweile für eine sofortige Abschiebung bei Straftaten aus. Das wäre vor Jahren für sie undenkbar. Ich sehe da also schon einen Wandel des Bewusstseins trotz manipulative Presse, aber das nur nebenbei.
Ich frage mich auch wieso man bei Raub, was wirklich ein schweres Vergehen ist, nur eine Bewährungsstrafe bekommt. Und dann erfüllt der Straftäter diese nicht mal, sondern konsumiert weiter Drogen. Haben die Bewährungsbetreuer Tomaten auf den Augen?
Wozu sollt ihr einen Test machen, wenn er eh nicht gewertet wird?! Mit dieser Fragen könntest du dich an den Betreuer wenden oder an das Gericht, wo ihr die Ergebnisse hin schickt.
Ich sehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Schätzchen noch lange in D verweilen wird.
ps: den Viagra Witz verstehe ich leider nicht. Kann den mir jemand erklären?
Es kommt in der Regel nicht darauf an, wegen was er verurteilt wurde, sondern zu welcher Strafe:
http://www.rechtsanwalt-ausländerrecht.de/ausweisung/In bestimmten Fällen von schweren Straftaten sieht das Aufenthaltsgesetz vor, dass der Ausländer zwingend ausgewiesen wird (§ 53 Aufenthaltsgesetz). Ein solcher zwingender Ausweisungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe oder einer Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde (§ 53 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) oder er wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer (beliebig hohen) Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und die Vollstreckung der Jugendstrafe oder der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde ( § 53 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).
Selbst meine allerlinkesten Freunde sprechen sich mittlerweile für eine sofortige Abschiebung bei Straftaten aus. Das wäre vor Jahren für sie undenkbar. Ich sehe da also schon einen Wandel des Bewusstseins trotz manipulative Presse, aber das nur nebenbei.
Ich frage mich auch wieso man bei Raub, was wirklich ein schweres Vergehen ist, nur eine Bewährungsstrafe bekommt. Und dann erfüllt der Straftäter diese nicht mal, sondern konsumiert weiter Drogen. Haben die Bewährungsbetreuer Tomaten auf den Augen?
Wozu sollt ihr einen Test machen, wenn er eh nicht gewertet wird?! Mit dieser Fragen könntest du dich an den Betreuer wenden oder an das Gericht, wo ihr die Ergebnisse hin schickt.
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ps: den Viagra Witz verstehe ich leider nicht. Kann den mir jemand erklären?
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Re: nur so interessehalber
Na ja er konnte dann leider nur 7mal6 und nicht 10 so hab ich den Witz interpretiert.Julija hat geschrieben: ↑16.04.2019, 16:32Es ist immer wieder der reine Wahnsinn mit was du dich beschäftigen musst.
Es kommt in der Regel nicht darauf an, wegen was er verurteilt wurde, sondern zu welcher Strafe:
http://www.rechtsanwalt-ausländerrecht.de/ausweisung/In bestimmten Fällen von schweren Straftaten sieht das Aufenthaltsgesetz vor, dass der Ausländer zwingend ausgewiesen wird (§ 53 Aufenthaltsgesetz). Ein solcher zwingender Ausweisungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe oder einer Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde (§ 53 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) oder er wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer (beliebig hohen) Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und die Vollstreckung der Jugendstrafe oder der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde ( § 53 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).
Selbst meine allerlinkesten Freunde sprechen sich mittlerweile für eine sofortige Abschiebung bei Straftaten aus. Das wäre vor Jahren für sie undenkbar. Ich sehe da also schon einen Wandel des Bewusstseins trotz manipulative Presse, aber das nur nebenbei.
Ich frage mich auch wieso man bei Raub, was wirklich ein schweres Vergehen ist, nur eine Bewährungsstrafe bekommt. Und dann erfüllt der Straftäter diese nicht mal, sondern konsumiert weiter Drogen. Haben die Bewährungsbetreuer Tomaten auf den Augen?
Wozu sollt ihr einen Test machen, wenn er eh nicht gewertet wird?! Mit dieser Fragen könntest du dich an den Betreuer wenden oder an das Gericht, wo ihr die Ergebnisse hin schickt.
Ich sehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Schätzchen noch lange in D verweilen wird.
ps: den Viagra Witz verstehe ich leider nicht. Kann den mir jemand erklären?
Gruss
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Re: nur so interessehalber
Der Casanova schluckte 10 Tabletten und dachte, dass er auch 10 Mal kann.
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Re: nur so interessehalber
Guckst Du hier, im Aufenthaltsgesetz Kapitel 5, §§53 - 62Fierrabras hat geschrieben: ↑16.04.2019, 14:37Effendi: Wie schwer müssen denn die Straftaten sein? Mord? Und spielt das wiederholte Verletzen der Bewährungsauflagen denn keine Rolle?!
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html
Aber das kommt dann wohl zuletzt auf den Richter an, wie der das wertet
und bei den grünroten Richtern achtet man dann schon darauf, dass die
magische Grenze beim Urteil nicht überschritten wird. Da gibt es dann
auch bei der xten Straftat noch eine Bewährungsstrafe.
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Re: nur so interessehalber
Hier das ganze Kapitel 5 (Beendigung des Aufenthalts) aus dem Aufenthaltsgesetz:
https://www.buzer.de/gesetz/4752/b12768.htm
Gesetze sind das eine, ihre konsequente Anwendung ist wieder etwas
ganz anderes.
https://www.buzer.de/gesetz/4752/b12768.htm
Gesetze sind das eine, ihre konsequente Anwendung ist wieder etwas
ganz anderes.
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Re: nur so interessehalber
Auch in der Türkei gibt es Entzugskliniken.Fierrabras hat geschrieben: ↑16.04.2019, 14:02naja, Krankheitseinsicht ist bei ihm nicht vorhanden. Er nimmt die Antipsychotika nur, weil die böse deutsche Justiz ihn dazu zwingt, er war natürlich auch völlig unschuldig in der Forensik...auch die Drogenurinkontrollen macht er nur, weil er muss (denn es geht uns doch nichts an, was er an Drogen nimmt).
Naja, die Frau soll ja nun das "Sexmonster" sein (was ich nicht so ganz glauben kann). Daher ist der böse deutsche Staat schuld, wenn seine Ehe zerbricht.
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