Zu Begründung hieß es vom Gericht: Wenn Kommunen gegen jeden Bescheid über die Zuweisung von Flüchtlingen klagen könnten, würde das die ohnehin problematische Lage noch verschärfen. Die Stadt Werther fühlt sich vom Land allein gelassen, weil es die NRW-Landesregierung nicht in der gesetzlichen Sechsmonatsfrist schafft, ausreisepflichtige Migranten zurückzuschicken, sondern sie kurz vor Fristablauf auf die Kommunen verteilt. Entscheidend dabei: Drei Monate nach der vollziehbaren Ausreisepflicht erhalten Kommunen keine pauschalierten Zahlungen des Landes mehr.
Aufnahme trotz abgelehntem Asyl: Klage aus Werther gegen NRW abgewiesen
https://www.haller-kreisblatt.de/lokal/ ... iesen.html
Die Bürgermeisterin will vor das Oberverwaltungsgericht ziehen
und:
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Rechtlich gehe es hier zudem um Klagen gegen Einzelbescheide. Hier habe die Kommune aber keine Klagebefugnis, weil ihre kommunale Selbstverwaltung nicht eingeschränkt werde, denn es sei ihr keine neue Aufgabe zugewiesen worden. Obdach und Lebensunterhalt obliegen den Kommunen. Die Anfechtung von Einzelbescheiden würde "zusätzlichen Sand in des Getriebe streuen”, sagte Edler.
ENTSCHEIDUNGAuch Minden ärgert sich über die Kosten
"Wir als Stadt sind mit der Situation, dass nach drei Monaten in dem beschriebenen Fall die Kosten allein von den Kommunen zu tragen sind, unzufrieden",
Ausreisepflichtige: Klage aus Werther gegen NRW abgewiesen
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