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von Fierrabras » 08.09.2019, 12:32
aus einem Krankenblatt: "Die Aufnahme des oben genannten Patienten erfolgte bei laufender Fahndung nach wiederholten fremdübergriffigem Verhalten im XXX Park und auf Station unserer Abteilung V.a unter Drogeneinfluss.
Es erfolgte erneut eine Anhörung durch Fr Dr XYZ vom Sozialpsychiatrischen Dienst und richterlich durch das Amtsgericht. Die Anhörung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst erfolgte in großer Personalpräsenz bei wiederholten Angriffen zuvor auf Personal. Bei der richterlichen Anhörung war der Patient raptusartig beleidigend und bedrohlich, so dass eine Unterbringung für zwei Wochen erfolgte.
Wir besprachen mit dem Pat. ausführlich, dass wir, wegen der wiederholten polizeilichen Vorstellungen in unserer Abteilung von drogeninduziertem Fehlverhalten ausgehen. Herr X. negierte zu jedem Zeitpunkt psychotische Symptome. Nach einigen aggressiven Impulsdurchbrüchen (Flasche auf Personal, aggressives Verhalten), zeigte sich Herr X. im Verlauf nach Detoxikation zunehmend absprachefähig. Medikation setzten wir nicht fest an.
Er zeigte sich im Stationssetting teils agierend und auf seinen Vorteil bedacht, verstand jedoch zu jedem Zeitpunkt, welches Verhalten eher angemessen sei. Wir boten ihm auch Hilfe in Gesprächen an, um seine Erlebnisse zu berichten und dadurch auch Entlastung zu erreichen, was er jedoch initial klar wiederholt ablehnte. Informationen gab er immer dann preis, wenn er sich Vorteile davon erwartete. Diesbezüglich war er jedoch nach Detoxikation stets klar und geordnet.
Eine, wie zuvor wiederholt von verschiedenen Institutionen (Sozialpsychiatrischer Dienst, Polizei) diskutierte psychotische Erkrankung konnten wir aktuell nicht bestätigen. Es zeigt sich eher ein Patient mit dissozialer Perönlichkeitsakzentuierung durch Drogensucht und aktuellen sozialen Gegebenheiten.
Wir spiegelten dem Patienten klar sein impulsives Fehlverhalten unter Drogenkonsum wieder, was er teils annehmen konnte.
Wir informierten den Sozialpsychiatrischen Dienst über unseren Eindruck und darüber, dass wir trotz fehlender Antipsychotikatherapie keine psychotischen Symptome erkennen konnten und dass wir eine Behandlung im Sinne einer Krisenintervention gegen den Willen des Patienten nicht für zielführend erachten.
Daraufhin erfolgte ein ausführliches Gespräch mit Dr XYZ vom Sozialpsychiatrischen Dienst, Herr X. und Stationsärztin und eine Behandlungsvereinbarung:
Wir besprachen den gesamten Verlauf, auch spiegelten wir seinen Anteil am Geschehen und kritisch den Drogenkonsum wieder. Er gab an, auch seinen Anteil am Geschehen zu sehen. Der Drogenkonsum wird bagatellisiert. Herr X. zeigt sich bezüglich einer Abstinenzmotivation eher ambivalent.
Herr X. gab im Gespräch an, dass seine Mutter Lehrerin und sein Vater Ingenieur in Afghanistan. Er habe ein gutes Leben in Afghanistan gehabt. Er fühle sich eher belastet durch die rechtsmotivierten schweren Übergriffe nahe seiner Wohneinrichtung in Berlin. Man habe ihm klar den Tod angedroht. Daher halte er sich in der Innenstadt auf.
Aufgrund seines im Verlauf angemesseneren Verhaltens auf Station und auch bei schwieriger Gesamtlage, die auch von seiner Rechtsanwältin beschrieben wurde, schlug Frau Dr. XYZ vor, dass man über Lösungsvorschläge nachdenken müsse.
Behandlungsvereinbarung mit Herrn X (im Beisein Dr. XYZ erfolgt):
Wir einigten uns auf die Aufhebung der Unterbringung und einen weiteren freiwilligen Verbleib auf Station.
Wir besprachen mit dem Pat., dass er sich stationär klar an Absprachen und Regeln halten müsse, allen voran die Einhaltung von Abstinenz und respektvollen Umgang mit Mitpatienten und Personal. Nach Abgabe von Urin und Zustimmung zur Blutentnahme, willigte er ein, dass er nach Ausgängen bei nicht eindeutiger Einschätzung unsererseits jederzeit Urin abgeben werde.
Frau Dr. XYZ werde sich bei dem zuständigen Sozialamt der Innenstadt melden und erfragen, ob es eine Änderungen der Unterbringung geben kann - weg aus dem Randbezirk und eher zentraler, zur Minimierung rassistisch motivierter Übergriffe.
Ebenso werde sie sich mit einer mobilen Suchtberatung in Verbindung setzen zur Unterstützung einer Drogenfreien Zukunft und auch Unterstützung der Aufarbeitung des Traumas nach dem Überfall vor sechs Monaten.
Ein Wegbleiben vom XXX Park und eine Abstinenz, sowie angemessenes Verhalten auf Station setzen wir voraus.
Bei jeglicher Verletzung von Absprachen ist nach schriftlicher Aufhebung der Unterbringung durch das Gericht (aktuell noch ausstehend) eine Entlassung von Station geplant. Ebenso werden die Eingeleiteten Maßnahmen durch Dr. XYZ beendet.
Eine weitere Behandlung in unserem Krankenhaus ist bis auf klare Notfallsituationen bei Absprachenbruch sehr kritisch zu bewerten, bei fehlenden psychotischen Symptomen und bisher drogeninduzierten Impulsdurchbrüchen mit massivem fremdaggressivem Verhalten, sowie fehlendem Behandlungswunsch ist eine psychiatrische Behandlung nicht indiziert.
Wir teilten seiner Anwältin die gesamte Absprache mit. Herr X. zeigte sich mit allen Punkten einverstanden.
Er gab an, dass er sich dennoch über unterlassene Hilfe im Krankenhaus durch Unfallchirurgie und anderem beschweren möchte, was wir ihm als sein gutes Recht spiegelten. Jegliche fremdaggressives Verhalten von seiner Seite bagatellisierte er jedoch im gleichem Atemzug.
Frau Dr. XYZ machte einen Termin nächste Woche im zuständigen Bezirksamt Innenstadt von Berlin - Amt für Soziales, so dass eine Wohnmöglichkeit zentral gefunden wird - wir entlassen den Patienten wie abgesprochen ohne Hinweis auf akute Gefährdungsaspekte zum Termin.
Ebenso gaben wir den Flyer für die mobile Suchthilfe mit.
Herr X. bedankte sich für die Hilfe und gab an, sich vom XXXX Park fern halten zu wollen und sein Leben wieder für sich selbst gut gestalten zu wollen."
Ich fasse es nicht:
Typ hatte in Afghanistan ein gutes Leben, gibt es selbst zu. Sprich: es gibt keine Asylgründe und auch keinerlei Gründe, warum er nicht nach Afghanistan zurück kehren kann.
Er ist nicht psychisch krank, sondern randaliert im Drogenrausch und zeigt kulturell bedingte Verhaltensauffälligkeiten, die wir sogar als dissozial bezeichnen würden.
Ob es in der Unterkunft in dem Randbezirk, in der er nicht leben will, überhaupt einen fremdenfeindlichen Übergriff gegeben hat, ist unklar. bzw es ist nicht klar, ob er -wie sonst auch immer- im Drogenrausch randaliert hat und eins aufs Maul kriegte, von einem normalen Bürger, der es nun einmal nicht mochte, mit Glasflaschen beworfen und angepöbelt zu werden. Und das nicht zu mögen, macht einen nicht rechtsradikal.
Und die Lösung: es wird ihm eine Unterkunft im Zentrum von Berlin besorgt!!! Und Drogenhilfe!!!