Hallo zusammen,
in letzter Zeit habe ich hier weniger geschrieben, weil ich insgesamt etwas mehr Ruhe brauche. Jetzt gibt es aber ein Update.
Der Gütetermin am 14.07.07 hat stattgefunden und meine Frau wurde von ihrer Anwältin vertreten, die wegen des bekannten Interessenkonflikts nicht ihre Anwältin sein darf. Darauf habe ich nochmal eindringlich hingewiesen. Der Richter, der sich Gerichtsschreiber nannte, hat von Anfang an klargemacht, dass wir sofort abbrechen, wenn keine Kooperation erkennbar ist. Dann wollte er gleich mit einer Unterhaltsberechnung anfangen, wobei ich sagte, dass es auch um Obhut, Sicherheit und Entwicklungschancen unserer Tochter geht. Er sagte, dass wir das später klären würden.
Plötzlich waren dann alle ganz freundlich zu mir - selbst die Anwältin meiner Frau. Und die fingen an Zahlen zusammenzubauen und zu rechnen, um nach vier Stunden auf ca 5500,- CHF Unterhalt pro Monat zu kommen - da gab es noch ein paar Nebenschauplätze, die aber hier nicht so wichtig sind. Irgendwie war ich dann nach vier Stunden mit leeren Magen auch weichgekocht, so dass ich den Vergleich zunächst unterschrieben habe. Dann wollte ich noch den Umgang etc. besprechen - schon beim Umgang hat meine Frau dann einfach abgelehnt (!) und der Gerichtsschreiber meinte wortwörtlich "Sie haben ja selber gesehen, wie schwierig es ist, den Umgang durchzusetzen". Meine Frau und ihre Anwältin verschwanden mit dem höhnischen Kommentar "Wenn noch was ist, schreiben sie es einfach ins Protokoll" aus dem Raum - tatsächlich wurde kein Protokoll verfasst.
Am Abend habe ich einen Brief an das Obergericht mit Rücknahme meiner Zustimmung zum Vergleich verfasst und ein ordentliches Urteil eingefordert. Am nächsten Morgen ruft mich der Gerichtsschreiber an und meinte, dass in dem Vergleich Kläger und Beklagte verwechselt wurden

- ich habe ihm dann gleich von der Rücknahme meiner Zustimmung erzählt, was er mit den Worten "Das können Sie nicht" kommentierte - ich sagte nur "Das ist Ihre Auffassung". Mir ist inzwischen egal, was die entscheiden und tun. Nach dieser Erfahrung, weiss ich, dass Schweizer Gerichte im Zweifelsfall den Fall schonmal hinbiegen. Denen zu Vertrauen heisst sich selber in des Teufels Hand zu begeben. Heute habe ich ein Einschreiben vom Obergericht erhalten, das ich erst morgen abholen kann - vermutlich fahren die ihre Schiene weiter. Und ich warte derweil auf eine Reaktion vom EUGMR, die am Wochenende nochmal ein sauber geordnetes und kommentiertes Update von mir bekommen.
Dann gibt es noch einen Termin mit der Waisenrätin des Vormundschaftsbehörde. Eigentlich war die immer freundlich zu mir, nur dass sie eben nicht darauf geachtet hat, dass die von ihr eingesetzte Beiständin das vom Gericht festgelegte Umgangsrecht durchsetzt, was ihre Pflicht gewesen wäre - ich kann garnicht mehr aufzählen, wieviele Lügen die mir erzählt haben, um mich abzuwimmeln. Der Beschwerdebrief ging diesmal jedenfalls als Kopie an die Dt.Botschaft und den EUGMR (Verletzung von Art 13 EMRK "Recht auf wirksame Beschwerde" -
http://dejure.org/gesetze/MRK/13.html). Davor scheinen die Schweizer noch einen Rest von Respekt zu haben.
Mittlerweile konnte ich dann auch meine Tochter übers Wochenende zu mir nehmen. Abgesehen von einem Abend, an dem sie ihre Mama vermisst hatte, verlief das sehr gut - ich habe mit ihr Freunde und einen Indoor-Spielplatz besucht. Aber ich weiss nicht, wie dass weitergehen soll. Die Situation ist insgesamt derart zerissen, dass praktisch alle friedlichen Perspektiven passé sind.