Böse ArcheAnaba hat geschrieben: Aber eigentlich ist das Kind ägyptisch, denn du hast ja gelogen.
Mehrstaatigkeit
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Re:
Meine Mutter hat damals für ihre Einbürgerung nach Deutschland die französische Staatsbürgerschaft, die sie neben der algerischen auch besaß, aufgeben müssen. Das war nach meiner Geburt und so habe ich im Gegensatz zu meiner Mutter heute drei Staatsbürgerschaften.Arabella hat geschrieben:Danke Arche Noah,
da fällt mir eben ein,mein Exmann wurde ja kurz vor unsrer Trennung Deutscher,dadurch haben dann unsere Kinder sicherlich die doppelte Staatsbürgerschaft verloren? Sorry will den Thread nicht kaputt machen,aber das lässt mich jetzt nicht mehr los.
LG Arabella
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Re: Re:
Imene hat geschrieben:Meine Mutter hat damals für ihre Einbürgerung nach Deutschland die französische Staatsbürgerschaft, die sie neben der algerischen auch besaß, aufgeben müssen. Das war nach meiner Geburt und so habe ich im Gegensatz zu meiner Mutter heute drei Staatsbürgerschaften.Arabella hat geschrieben:Danke Arche Noah,
da fällt mir eben ein,mein Exmann wurde ja kurz vor unsrer Trennung Deutscher,dadurch haben dann unsere Kinder sicherlich die doppelte Staatsbürgerschaft verloren? Sorry will den Thread nicht kaputt machen,aber das lässt mich jetzt nicht mehr los.
LG Arabella
Meine Kinder haben auch beide Pässe, den türk. und den Deutschen Pass. Obwohl ich geschieden bin.
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Re: Mehrstaatigkeit
Ich besitze auch 2 Pässe und bin nie aufgefordert worden, einen der beiden abzugeben.
Aber ich denke, das ist in einigen Staaten anders.
Aber ich denke, das ist in einigen Staaten anders.
Re: Mehrstaatigkeit
Hallo Strauss, da muß ich Dich berichtigen.
In der Türkei gibt es mittlerweile eine "mavi Kart" für ehemalige türk. Staatsbürger. Mit dieser "mavi kart" sind sie den türk. Staatsbürger gleichgestellt. Das musste die türk. Staatsregierung auf europ. Druck so machen.
In der Türkei gibt es mittlerweile eine "mavi Kart" für ehemalige türk. Staatsbürger. Mit dieser "mavi kart" sind sie den türk. Staatsbürger gleichgestellt. Das musste die türk. Staatsregierung auf europ. Druck so machen.
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Re: Re:
Das stimmt so nicht ganz. Bestand oder besteht eine Mehrstaatigkeit durch Geburt, also als Kind eines deutschen und eines ausländischen Staatsangehörigen, musste sich betreffendes Kind noch nie für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Dort war die Mehrstaatigkeit schon immer möglich. Nur bei Einbürgerung soll die Mehrstaatigkeit vermieden werden. Kinder ausländischer Eltern, die seit neuestem auch die deutsche Staatsbürgerschaft ab Geburt erhalten können, müssen sich dann mit 18. Jahren entscheiden. Dort wird die Mehrstaatigkeit in der Regel nicht geduldet, es sei denn, es liegen die in diesem Text genannten Ausnahmefälle vor:Strauss hat geschrieben:Nahmen wir an, sie entscheiden sich für die deutsche und legen damit gegenüber dem deutschen Staat die andere Staatsbürgerschaft ab (durch Rückgabe des Passes).Anaba hat geschrieben:Die Kinder haben automatisch beide Staatsbürgerschaften.
Beantragen braucht der ausländische Partner das nicht.
Sie müssen sich auch bei Volljährigkeit nicht für eine entscheiden.
ABER wenn dieser andere Staat seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entläßt, dann gehen sie danach einfach wieder zum Konsulat und erhalten sofort wieder einen neuen Paß dieses Landes.
Daß Deutschland mittlerweile keine Probleme mehr bei doppelten Staatsangehörigkeiten macht, ist ein Ergebnis dieses Verhaltens - denn speziell bei Türken war es so, daß bei dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft die türkische aufgeben mußten, die Türkei dies jedoch nicht zuläßt und eine entsprechende Willenserklärung als unwirksam ansieht. Da dies aber nicht die "Schuld" des Türken ist, und er auch nichts dagegen tun kann, Deutschland aber aus Gründen der Integration speziell der Kinder der in Deutschland lebenden Türken daran interessiert war, diese in die deutsche Staatsbürgerschaft aufzunehmen, mußte sich Deutschland schließlich gezwungenermaßen dazu bereiterkären, doppelte Staatsbürgerschaften auch offiziell zu erlauben.
http://www.migration-online.de/beitrag. ... UxMQ_.html
Aus dem Beitrag geht auch hervor, dass es keinesfalls nur eine Spezialität der muslimischen Länder ist, ihre Staatsbürger nicht aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen oder die Entlassung zu verweigern. Argentinien, Mexiko und Uruguay sind ja zum Beispiel erzkatholisch. Algerien, Tunesien, Syrien und der Iran wiederum muslimisch.
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Re: Re:
Hi Imene,Imene hat geschrieben:[Das stimmt so nicht ganz. Bestand oder besteht eine Mehrstaatigkeit durch Geburt, also als Kind eines deutschen und eines ausländischen Staatsangehörigen, musste sich betreffendes Kind noch nie für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Dort war die Mehrstaatigkeit schon immer möglich. .
das stimmt so aber auch nicht ganz.
Vor etlichen Jahren musste man sich nach Bedarf dann doch entscheiden.
Selbst innerhalb der europäischen Staaten.
Barbara
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Re: Mehrstaatigkeit
Mmh, dass muss dann aber vor der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes von 1974 gewesen sein. Kann das sein? Es geht ja nicht um Mehrstaatigkeit durch Einbürgerung sondern um Mehrstaatigkeit durch Geburtsrecht. Und meines Erachtens war bereits vor 1974 ein Kind mit deutschem Vater und ausländischer Mutter im Besitz zweier Staatsangehörigkeiten, wenn der ausländische Staat auch über die Mutter die Abstammung vererbte.
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Re: Mehrstaatigkeit
Imene hat geschrieben: Und meines Erachtens war bereits vor 1974 ein Kind mit deutschem Vater und ausländischer Mutter im Besitz zweier Staatsangehörigkeiten, wenn der ausländische Staat auch über die Mutter die Abstammung vererbte.
... genau so war es bis 1974
Kinder eines deutschen Vaters und einer ausl.Mutter waren deutsche Staatsbürger,
wenn der ausl. Staat auch über die Mutter die Abstammung vererbte hatte das
Kind zwei Staatsangehörigkeiten.
Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters bekamen grundsätzlich
die Nationalität des Vaters.
Selbst wenn der Vater staatenlos war, war auch das in Deutschland geborene Kind einer
deutschen Mutter staatenlos !
LG Gringa
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Re: Mehrstaatigkeit
Da soll es bist heute noch ca. 800.000 offene Fälle von Kindern deutscher Mütter geben, die niemals die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben. Im Spiegel gab es neulich mal einen Bericht über den iranischen Sohn einer deutschen Mutter, der kein Aufenthaltsrecht für Deutschland bekommt, obwohl er sehr gut deutsch spricht, Akademiker ist und so weiter...er muss nun weiterhin im Iran leben, während seine Mutter und der Vater in Deutschland sind.gringa hat geschrieben:Imene hat geschrieben: Und meines Erachtens war bereits vor 1974 ein Kind mit deutschem Vater und ausländischer Mutter im Besitz zweier Staatsangehörigkeiten, wenn der ausländische Staat auch über die Mutter die Abstammung vererbte.
... genau so war es bis 1974
Kinder eines deutschen Vaters und einer ausl.Mutter waren deutsche Staatsbürger,
wenn der ausl. Staat auch über die Mutter die Abstammung vererbte hatte das
Kind zwei Staatsangehörigkeiten.
Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters bekamen grundsätzlich
die Nationalität des Vaters.
Selbst wenn der Vater staatenlos war, war auch das in Deutschland geborene Kind einer
deutschen Mutter staatenlos !
LG Gringa
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Re: Mehrstaatigkeit
Imene hat geschrieben:
Da soll es bist heute noch ca. 800.000 offene Fälle von Kindern deutscher Mütter geben, die niemals die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben. Im Spiegel gab es neulich mal einen Bericht über den iranischen Sohn einer deutschen Mutter, der kein Aufenthaltsrecht für Deutschland bekommt, obwohl er sehr gut deutsch spricht, Akademiker ist und so weiter...er muss nun weiterhin im Iran leben, während seine Mutter und der Vater in Deutschland sind.
das kann ich mir sehr gut vorstellen, dabei handelt es sich um Kinder, inzwischen ja Erwachsene
die vor der Gesetzänderung 1974 geboren wurden.
LG Gringa
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Re: Mehrstaatigkeit
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 62,00.html
Kann sein, dass sich das Staatsbürgerschaftsrecht schon bald wieder ändert.
Ich fände es gut, aber mancher hier ja wahrscheinlich eher nicht.
Kann sein, dass sich das Staatsbürgerschaftsrecht schon bald wieder ändert.
Ich fände es gut, aber mancher hier ja wahrscheinlich eher nicht.
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Re: Mehrstaatigkeit
Also, wie das alles rechtlich aussieht, weiss ich nicht.
In meiner weiteren Bekanntschaft gab es den Fall eines Nigerianers, der noch nicht mal wusste, der er auch die nigerianische Staatsangehörigkeit besitzt.
Er ist Kind einer deutschen Mutter, nigerianischen Vaters. In Deutschland geboren, seit Geburt an deutsche Staatsangehörigkeit.
Eltern sind seit langem getrennt, der Vater hat ihn wohl irgendwann in Nigeria registrieren lassen.
Vor einiger Zeit, kam er im Alter von ca 25 auf die Idee mal nach Nigeria zu fliegen um sich die Heimat seines Vaters anzugucken.
Er wurde bereits bei Einreise in Nigeria verhaftet, da dort ein Haftbefehl gegen ihn vorlag,angeblich weil er sich der dortigen Wehrpflicht (die es in Nigeria wohl gar nicht so gibt) entzogen hat.
Wie gesagt, bis zu dem Zeitpunkt war ihm noch nicht mal bewusst, und der Mutter auch nicht, das er eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt.
Wie das ganze ausgegangen ist, weiss ich leider nicht, die Mutter ist damals hier Amok gelaufen.
Warum er wirklich verhaftet wurde konnte sie auch nicht herausfinden, er kann dort aber gar nichts verbrochen haben, weil es sein erster Besuch in dem Land war.
Ist auch egal, was ich nur mitteilen wollte ist, das es scheinbar tatsächlich die Möglichkeit gibt, zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen von denen man selber nichts weiss. Lediglich durch irgendeine Registrierung die der Vater mal vorgenommen hat.
In meiner weiteren Bekanntschaft gab es den Fall eines Nigerianers, der noch nicht mal wusste, der er auch die nigerianische Staatsangehörigkeit besitzt.
Er ist Kind einer deutschen Mutter, nigerianischen Vaters. In Deutschland geboren, seit Geburt an deutsche Staatsangehörigkeit.
Eltern sind seit langem getrennt, der Vater hat ihn wohl irgendwann in Nigeria registrieren lassen.
Vor einiger Zeit, kam er im Alter von ca 25 auf die Idee mal nach Nigeria zu fliegen um sich die Heimat seines Vaters anzugucken.
Er wurde bereits bei Einreise in Nigeria verhaftet, da dort ein Haftbefehl gegen ihn vorlag,angeblich weil er sich der dortigen Wehrpflicht (die es in Nigeria wohl gar nicht so gibt) entzogen hat.
Wie gesagt, bis zu dem Zeitpunkt war ihm noch nicht mal bewusst, und der Mutter auch nicht, das er eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt.
Wie das ganze ausgegangen ist, weiss ich leider nicht, die Mutter ist damals hier Amok gelaufen.
Warum er wirklich verhaftet wurde konnte sie auch nicht herausfinden, er kann dort aber gar nichts verbrochen haben, weil es sein erster Besuch in dem Land war.
Ist auch egal, was ich nur mitteilen wollte ist, das es scheinbar tatsächlich die Möglichkeit gibt, zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen von denen man selber nichts weiss. Lediglich durch irgendeine Registrierung die der Vater mal vorgenommen hat.
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Re:
@ Tabiba: weshalb benötigst du die unterschrift des vateres, wenn du für deine tochter ein sparkonto einrichten willst? hast du es mal bei einer anderen bank versucht?
Tabiba hat geschrieben:Hallo, noch mal zur Doppelstaatsbürgerschaft. Natürlich steht im deutschen Pass nicht, dass noch eine andere Staatsbürgerschaft vorliegt.
Da muß schon bei der entsprechenden Botschaft/Konsulat ein entsprechender ausländischer Pass beantragt werden.
Ich weiß, dass meine Tochter eine ägyptische Geburtsurkunde hat. Konnte ihr Vater ganz ohne meine Unterschrift bekommen.
Ob sie auch einen ägyptischen Pass hat, weiss ich überhaupt nicht.
Für Reisen nach Ägypten hat sie immer den deutschen Pass gebraucht. Vater ist ja auch Deutscher obwohl ich glaube, dass er sich für Ägypten wieder einen ägyptischen Pass besorgt hat. Für Ägypter ist ja dort mit ägyptischem Pass vieles viel billiger und einfacher.
Was mich sehr ärgert, ich möchte für meine Tochter ein Sparbuch und Taschengeldkonto, evt. auch Sparkonto für Führerschein einrichten lassen. Das wird allein von MEINEM Geld finanziert.
Und was brauche ich dafür??? Die Unterschrift des Vaters
Dann mache ich es eben auf meinen Namen, nicht das der Vater mal auf die Idee kommt, die Konten abzuräumen.
Finde ich so ärgerlich, zahlt keinen Cent Unterhalt oder Taschengeld aber ohne seine Unterschrift geht es nicht. Und das bei einer Bank, der er noch Tausende Euro schuldet
Tabiba
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Re: Mehrstaatigkeit
in unserem fall (deutsch und israelisch) hatte unser sohn ebenfalls beide staatsangehörigkeiten. die beantragung des isr. passes war aus meiner sicht recht einfach, wobei mein mann natürlich jedes i-tüpfelchen, das er setzen musste, als schickane "der juden" an den palästinensern empfand, aber das ist ein anderes thema. wir mussten nach berlin in die botschaft fahren, das war auch schon das einzig umständliche.
ich habe mich vorher natürlich informiert und mir wurde von allen seiten bestätigt, dass unser sohn seine doppelte SB für immer und ewig hat und sich auch nicht entscheiden müssen wird.
mit der wehrpflicht ist es in IL ja nun etwas speziell, aber auch da gibt es zivilisierte regelungen, wie von anaba erläutert.
ich habe mich vorher natürlich informiert und mir wurde von allen seiten bestätigt, dass unser sohn seine doppelte SB für immer und ewig hat und sich auch nicht entscheiden müssen wird.
mit der wehrpflicht ist es in IL ja nun etwas speziell, aber auch da gibt es zivilisierte regelungen, wie von anaba erläutert.
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Re: Mehrstaatigkeit
mach doch dein konto in der schweiz auf, da brauchst du für gar nichts eine unterschrift von niemandem. das konto läuft dann auf den namen deines kindes, das geld gehört aber immer noch dir (damit du es auch versteuern kannst...).
soviel ich weiss, ist auch kenya ein land, wo man sich bei volljährigkeit für eine der nationalitäten entscheiden muss.
so oder so, bei eltern unterschiedlicher herkunft empfiehlt es sich immer, vor einer auslandreise und speziell in die eine heimat, sich bei der botschaft und ev. anderen stellen danach zu erkundigen, ob mann/frau der wehrpflicht unterliegt (türkei zum beispiel!), oder was einen sonst erwarten könnte. ob man auskunft zu allfälligen haftbefehlen bekommt, weiss ich allerdings nicht. aber ob man die staatsangehörigkeit hat, sollte die botschaft einem doch sagen können?
es gibt auch staaten, die mit anderen ländern abkommen betreffs des militärdienstes haben, da kann man dann auswählen, in welchen der beiden länder der dienst geleistet wird, auch wenn man eigentlich dazu verpflichtet wäre, dies in beiden zu tun. ob dies überhaupt möglich ist (in mehreren ländern militärdienst zu leisten), weiss ich nicht sicher. denn welche (westliche) armee möchte unter ihren soldaten einen angehörigen einer ausländischen armee wissen?
soviel ich weiss, ist auch kenya ein land, wo man sich bei volljährigkeit für eine der nationalitäten entscheiden muss.
so oder so, bei eltern unterschiedlicher herkunft empfiehlt es sich immer, vor einer auslandreise und speziell in die eine heimat, sich bei der botschaft und ev. anderen stellen danach zu erkundigen, ob mann/frau der wehrpflicht unterliegt (türkei zum beispiel!), oder was einen sonst erwarten könnte. ob man auskunft zu allfälligen haftbefehlen bekommt, weiss ich allerdings nicht. aber ob man die staatsangehörigkeit hat, sollte die botschaft einem doch sagen können?
es gibt auch staaten, die mit anderen ländern abkommen betreffs des militärdienstes haben, da kann man dann auswählen, in welchen der beiden länder der dienst geleistet wird, auch wenn man eigentlich dazu verpflichtet wäre, dies in beiden zu tun. ob dies überhaupt möglich ist (in mehreren ländern militärdienst zu leisten), weiss ich nicht sicher. denn welche (westliche) armee möchte unter ihren soldaten einen angehörigen einer ausländischen armee wissen?