Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Efendi II
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Efendi II » 28.06.2012, 23:08

Elisa hat geschrieben: das erinnert mich an die Menschen, die Sex mit Kindern haben, und behaupten, dass das den Kinder Spass macht.
Auch das ist, nach dem Vorbild Mohammeds, völlig in Ordnung.
Da gilt ein Mädchen ab neun Jahren als ehefähig:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderheirat
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

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