Du hast geschrieben:
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du dies bereits wußtest (oder zumindest ahntest), bevor Du Dich auf ihn eingelassen hast....wenn die kleine in algerien ist interessiert dort niemand dass sie ein recht hat ihre mutter zu sehen!
Und genau deshalb wird Dir nun zugemutet, mit seinen Drohungen dahingehend leben zu müssen.
Egal welche Entscheidung, Umgang oder Flucht, Du triffst, mit Deinen Ängsten wirst Du soundso leben müssen.
Deine Tochter ist nunmal die Tochter eines Algeriers, Du hast ihn damals als Vater für Dein Kind gewählt
und musst deshalb nun eben mit den entsprechenden möglichen Konsequenzen leben.
Damals hast du allein entschieden, jetzt entscheiden andere mit, wenn es ums Kindeswohl geht.
Wenn Du ihm den Umgang durch Deine Flucht dauerhaft verweigern möchtest,
interessiert es Dich aber genauso wenig, ob sie ein Recht hat, ihren Vater zu sehen
und noch weniger, wie sehr ihm das seelische Schmerzen bereiten könnte.
Wieso sollte er auf Deine Gefühle Rücksicht nehmen, Du aber nicht auf seine?

Vielleicht wäre es also doch besser, Deine Ängste (mithilfe einer Therapeutin?) besser in den Griff zu bekommen
und ihm den Umgang, trotz der Angst vor Entführung, zu ermöglichen?

