Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen Kindesentzug/Grenzsperre
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Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen Kindesentzug/Grenzsperre
Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen
Begründen bestimmte Tatsachen die Annahme, dass ein Elternteil beabsichtigt, die Bundesrepublik Deutschland mit dem Kind widerrechtlich zu verlassen, kann der andere Elternteil beim zuständigen Amtsgericht im Wege einstweiliger Anordnung beispielsweise beantragen
Das Sorgerecht auf ihn zu übertragen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn zu übertragen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt zu übertragen.
Der Gegenseite zu untersagen, ohne Zustimmung des Gerichts mit dem Kind den tatsächlichen Aufenthalt zu wechseln.
Der Gegenseite aufzugeben, den Reisepass des Kindes an das Jugendamt herauszugeben.
Den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes vorübergehend in einer neutralen Einrichtung anzuordnen.
Die Ausschreibung einer Grenzfahndung im Hoheitsgebiet der Schengener Vertragsstaaten (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) zu veranlassen.
Seit dem 21. Dezember 2007 wenden auch die Staaten
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakischen Republik, Slowenien, die Tschechischen Republik und Ungarn.
das Schengener Durchführungsübereinkommen an
Die Grenzsperre durch Ausschreibung zur Grenzfahndung wird vom Bundespolizeipräsidium in Potsdam (seit 01.03.08)auf Ersuchen des Amtsgerichts vorgenommen.
Das Ersuchen muss sich auf eine konkrete, sich tatsächlich abzeichnende Gefahr des widerrechtlichen Ausreisewillens des anderen Elternteils gründen.
Das Bundespolizeipräsidium kann dann die Ausschreibung des entführenden Elternteils wie der Kinder im Schengener Informationssystem (SIS) veranlassen und Fahndungsmaßnahmen einleiten.
Quelle
Bundesjustizamt
Die Grenzsperre gibt es für ein Jahr und sollte sechs
Wochen vor Ablauf erneuert werden.
Das geht wiederum nur durch einen richterlichen Beschluß !
LG
Arche
Begründen bestimmte Tatsachen die Annahme, dass ein Elternteil beabsichtigt, die Bundesrepublik Deutschland mit dem Kind widerrechtlich zu verlassen, kann der andere Elternteil beim zuständigen Amtsgericht im Wege einstweiliger Anordnung beispielsweise beantragen
Das Sorgerecht auf ihn zu übertragen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn zu übertragen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt zu übertragen.
Der Gegenseite zu untersagen, ohne Zustimmung des Gerichts mit dem Kind den tatsächlichen Aufenthalt zu wechseln.
Der Gegenseite aufzugeben, den Reisepass des Kindes an das Jugendamt herauszugeben.
Den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes vorübergehend in einer neutralen Einrichtung anzuordnen.
Die Ausschreibung einer Grenzfahndung im Hoheitsgebiet der Schengener Vertragsstaaten (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) zu veranlassen.
Seit dem 21. Dezember 2007 wenden auch die Staaten
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakischen Republik, Slowenien, die Tschechischen Republik und Ungarn.
das Schengener Durchführungsübereinkommen an
Die Grenzsperre durch Ausschreibung zur Grenzfahndung wird vom Bundespolizeipräsidium in Potsdam (seit 01.03.08)auf Ersuchen des Amtsgerichts vorgenommen.
Das Ersuchen muss sich auf eine konkrete, sich tatsächlich abzeichnende Gefahr des widerrechtlichen Ausreisewillens des anderen Elternteils gründen.
Das Bundespolizeipräsidium kann dann die Ausschreibung des entführenden Elternteils wie der Kinder im Schengener Informationssystem (SIS) veranlassen und Fahndungsmaßnahmen einleiten.
Quelle
Bundesjustizamt
Die Grenzsperre gibt es für ein Jahr und sollte sechs
Wochen vor Ablauf erneuert werden.
Das geht wiederum nur durch einen richterlichen Beschluß !
LG
Arche
Zuletzt geändert von Arche Noah am 11.03.2009, 20:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Da muss man dann aber als Privatperson schon einen Titel erwirken, damit ein Unterhaltsschuldner auf dem Flughafen verhaftet wird. Und das JA müßte ja bei der Polizei auch eine Anzeige schalten. Als ich Unterhaltsvorschuss bekam, habe ich versichert, den aufenthaltsort nicht zu kennen, hin und wieder wurde nachgefragt, eine gerichtliche Verfolgung seitens des JA in die TR wurde nicht gemacht, zu teuer, zu aufwändig, ohne Erfolge. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Ex am Flughafen verhaftet würde, wenn er im Zuge einer neuen Familienzusammenführung nach D einreisen dürfte.
vielleicht weiß da jemand etwas genaueres, würde mich auch persönlich interessieren.
Die einzige Auskunft, die ich von einer Anwältin mal deshalb bekommen habe, war die, hier in D einen Titel zu erwirken, wenn das JA nicht mehr zahlt und dann eine Anzeige zu schalten bei der Polizei, dass der Kindsvater nicht zahlt.
Er lebt aber in der TR, ich kann mir kaum vorstellen, dass die dt. POlizei da gleich eine Anzeige aufnehmen würde.
Wenn hier jemand darüber mehr weiß, würde ich mich freuen, wenn das mal eingestellt würde.
LG
Canim
vielleicht weiß da jemand etwas genaueres, würde mich auch persönlich interessieren.
Die einzige Auskunft, die ich von einer Anwältin mal deshalb bekommen habe, war die, hier in D einen Titel zu erwirken, wenn das JA nicht mehr zahlt und dann eine Anzeige zu schalten bei der Polizei, dass der Kindsvater nicht zahlt.
Er lebt aber in der TR, ich kann mir kaum vorstellen, dass die dt. POlizei da gleich eine Anzeige aufnehmen würde.
Wenn hier jemand darüber mehr weiß, würde ich mich freuen, wenn das mal eingestellt würde.
LG
Canim
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Hier das Schreiben von der Bundespolizeidirektion - Koblenz, das ich erhalten habe.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grundlage Ihres Beschlusses vom xxx wurde Herr xxx, zur verhinderung einer Ausreise mit den folgenden Kindern aus dem Bundesgebiet, gem.§30Abs.3 Bundespolizeigesetz(BPolG) zur grenzpolizeilichen Kontrolle ausgeschrieben.
Kind xxxx xxxxx
Kind xxxx xxxxx
Des weiteren wurden die Minderjährigen gem.§30Abs. 5 BPolG i.v.m. Art.97 des Schengener Durchführungsübereinkommens(SDÜ) zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben.
Zur Erläuterung führe ich hierzu aus, dass diese Fahndungsmaßnahme durch die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Dienstellen der Bundesrepublik Deutschland sowie durch die Polizei - und Grenzpolizeibehörden der übrigen Schengener Vertragsstaaten vollzogen wird.
Eine Ausschreibung ausserhalb der Vertragsstaaten ist nicht realisierbar.
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"Das Ersuchen muss sich auf eine konkrete, sich tatsächlich abzeichnende Gefahr des widerrechtlichen Ausreisewillens des anderen Elternteils gründen. "
Das bedeutet , dass man den Verdacht auf eine Entführung / Kindesentzug glaubhaft machen muß.
Gruß
Arche Noah
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grundlage Ihres Beschlusses vom xxx wurde Herr xxx, zur verhinderung einer Ausreise mit den folgenden Kindern aus dem Bundesgebiet, gem.§30Abs.3 Bundespolizeigesetz(BPolG) zur grenzpolizeilichen Kontrolle ausgeschrieben.
Kind xxxx xxxxx
Kind xxxx xxxxx
Des weiteren wurden die Minderjährigen gem.§30Abs. 5 BPolG i.v.m. Art.97 des Schengener Durchführungsübereinkommens(SDÜ) zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben.
Zur Erläuterung führe ich hierzu aus, dass diese Fahndungsmaßnahme durch die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Dienstellen der Bundesrepublik Deutschland sowie durch die Polizei - und Grenzpolizeibehörden der übrigen Schengener Vertragsstaaten vollzogen wird.
Eine Ausschreibung ausserhalb der Vertragsstaaten ist nicht realisierbar.
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"Das Ersuchen muss sich auf eine konkrete, sich tatsächlich abzeichnende Gefahr des widerrechtlichen Ausreisewillens des anderen Elternteils gründen. "
Das bedeutet , dass man den Verdacht auf eine Entführung / Kindesentzug glaubhaft machen muß.
Gruß
Arche Noah
Zuletzt geändert von Arche Noah am 18.05.2008, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo leah
Das hat leider mit der Grenzsperre nichts zu tun.
Und wenn ich darüber nachdenke , dann finde ich diese Androhung ziehmlich sinnlos.
Wenn er weg ist , ist er weg .......
25.000€ ......was ist das schon im Gegensatz dazu , wenn du dein Kind nie mehr sehen wirst ?
Ich finde diese Androhungen einfach lächerlich, sollen sie doch gleich die Grenzsperren einleiten !
In Tunesien (und bestimmt auch andere Länder)kommt die Mutter auch nicht ohne Ausreiseerlaubnis des Vaters mit dem Kind aus dem Land , warum sollte das im Umkehrschluss
(Vater darf ohne Ausreiserlaubnis der Mutter ,das Land mit Kind nicht verlassen) hier in Europa nicht auch so gehen ?
Gruß
Arche
Das hat leider mit der Grenzsperre nichts zu tun.
Und wenn ich darüber nachdenke , dann finde ich diese Androhung ziehmlich sinnlos.
Wenn er weg ist , ist er weg .......
25.000€ ......was ist das schon im Gegensatz dazu , wenn du dein Kind nie mehr sehen wirst ?
Ich finde diese Androhungen einfach lächerlich, sollen sie doch gleich die Grenzsperren einleiten !
In Tunesien (und bestimmt auch andere Länder)kommt die Mutter auch nicht ohne Ausreiseerlaubnis des Vaters mit dem Kind aus dem Land , warum sollte das im Umkehrschluss
(Vater darf ohne Ausreiserlaubnis der Mutter ,das Land mit Kind nicht verlassen) hier in Europa nicht auch so gehen ?
Gruß
Arche
Zuletzt geändert von Arche Noah am 19.05.2008, 00:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Beschluss
Ich zitiere hier mal meinen Beschluss:
Der Beschluss vom Amtsgericht - Familiengerichts - XXX vom XX( Aktenzeichen XXX ) wird dahingehend erweitert,
dass dem Antragsgegener einstweilen - bis zur Entscheidung in der Hauptsache - untersagt wird, die Kinder XXX und XXX ins Ausland zu bringen.
Die Grenzbehörden werden ersucht , im Rahmen der Grenzfahndung jede Ausreise der vorgenannten Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls aus den Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten des Übereinkommens von Schengen zu verhindern, sofern die Begleitperson nicht durch einen Gerichtsbeschluss nachweisen kann, das sie Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Kinder XXX und XXX ist.
Die Grenzbehörden werden dabei insbesondere ermächtigt, eine Grenzsperre für die genannten KInder einzureichen.
Gruß
Arche Noah
Der Beschluss vom Amtsgericht - Familiengerichts - XXX vom XX( Aktenzeichen XXX ) wird dahingehend erweitert,
dass dem Antragsgegener einstweilen - bis zur Entscheidung in der Hauptsache - untersagt wird, die Kinder XXX und XXX ins Ausland zu bringen.
Die Grenzbehörden werden ersucht , im Rahmen der Grenzfahndung jede Ausreise der vorgenannten Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls aus den Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten des Übereinkommens von Schengen zu verhindern, sofern die Begleitperson nicht durch einen Gerichtsbeschluss nachweisen kann, das sie Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Kinder XXX und XXX ist.
Die Grenzbehörden werden dabei insbesondere ermächtigt, eine Grenzsperre für die genannten KInder einzureichen.
Gruß
Arche Noah
Zuletzt geändert von Arche Noah am 18.05.2008, 23:50, insgesamt 1-mal geändert.
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leah_neu hat geschrieben:also mein anwalt hat mir gesagt, dass mein sohn mit all seinen daten in den computern registriert ist. ich hab echt gedacht, dass das so eine ausreisesperre ist
Liebe leah
Dann laß dir doch bitte die Bestätigung von der Bundespolizeidirektion aushändigen
LG
Arche
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oh, das hab ich eben erst gelesen:
guten morgen
leah
- genau das steht auf meinem beschluss auch draufDer Beschluss vom Amtsgericht - Familiengerichts - XXX vom XX( Aktenzeichen XXX ) wird dahingehend erweitert,
dass dem Antragsgegener einstweilen - bis zur Entscheidung in der Hauptsache - untersagt wird, die Kinder XXX und XXX ins Ausland zu bringen.
Die Grenzbehörden werden ersucht , im Rahmen der Grenzfahndung jede Ausreise der vorgenannten Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls aus den Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten des Übereinkommens von Schengen zu verhindern, sofern die Begleitperson nicht durch einen Gerichtsbeschluss nachweisen kann, das sie Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Kinder XXX und XXX ist.
Die Grenzbehörden werden dabei insbesondere ermächtigt, eine Grenzsperre für die genannten KInder einzureichen.
guten morgen
leah
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Re: Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen Kindesentzug/Grenzsperre
In diesem Fall haben die Beamten doch mal gute Arbeit geleistet.
Gruß
Arche
Donnerstag, 12. November 2009
(Sächsische Zeitung)
Polizisten verhindern in letzter Minute Kindesentführung
Frankfurt am Main. Die Bundespolizei hat auf dem Frankfurter Flughafen in letzter Minute verhindert, dass eine 34-jährige Mutter trotz gerichtlichen Verbots mit ihren Kindern nach Calgary (Kanada) abreiste. Bei der Passkontrolle stellten die Beamten gestern fest, dass ein Beschluss des Amtsgerichts Lampertheim vorliegt, wonach die 34-Jährige nicht mit ihren Kindern das Bundesgebiet verlassen darf.
Diese Entscheidung hatte der Vater der beiden drei und 13 Jahre alten Söhne einen Tag zuvor erwirkt, weil er wusste, dass seine Exfrau mit ihrem Lebensgefährten nach Kanada auswandern wollte. Dieser hatte dort ein Vorstellungsgespräch. (AP)
Gruß
Arche
Donnerstag, 12. November 2009
(Sächsische Zeitung)
Polizisten verhindern in letzter Minute Kindesentführung
Frankfurt am Main. Die Bundespolizei hat auf dem Frankfurter Flughafen in letzter Minute verhindert, dass eine 34-jährige Mutter trotz gerichtlichen Verbots mit ihren Kindern nach Calgary (Kanada) abreiste. Bei der Passkontrolle stellten die Beamten gestern fest, dass ein Beschluss des Amtsgerichts Lampertheim vorliegt, wonach die 34-Jährige nicht mit ihren Kindern das Bundesgebiet verlassen darf.
Diese Entscheidung hatte der Vater der beiden drei und 13 Jahre alten Söhne einen Tag zuvor erwirkt, weil er wusste, dass seine Exfrau mit ihrem Lebensgefährten nach Kanada auswandern wollte. Dieser hatte dort ein Vorstellungsgespräch. (AP)
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Re: Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen Kindesentzug/Grenzsperre
Gute Arbeit der Polizisten.
Das gibt einem doch wieder ein wenig den Glauben an die Kontrolle zurück.
Renate
Das gibt einem doch wieder ein wenig den Glauben an die Kontrolle zurück.
Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!
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Re: Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen Kindesentzug/Grenzsperre
Ja und gute Arbeit des Richters oder der Richterin !
Da wurde ja mal schnell gehandelt.
Arche Noah
Da wurde ja mal schnell gehandelt.
Arche Noah
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