Sie werden sich niemals in die inneren Angelegenheiten der DR mischen.
Denn die Kinder haben in der Heimat ihres Vaters auch seine Staatsbürgerschaft.
Aber nicht wenn diese Deutschen ebenfalls die Staatsangehörigkeit des Staates besitzen in dem sie sich aufhalten.Diana_T_K hat geschrieben:Dafür ist die Botschaft da. Sich unteranderem auch um die Deutschen im Land zu kümmern. Sie repräsentieren das Land im Land.
Falls die Kinder (neben der deutschen) auch die dominikanische Staatsangehörigkeit innehaben, wird/kann/darf sich die deutsche Botschaft überhaupt nicht einmischen.
So ich mich recht erinnere hatten wir hier im Forum bereits ähnliche Fälle.
Wenn eine Person sich in dem Land aufhält dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, sind andere Staatsangehörigkeiten völlig ohne Belang und berechtigten nicht die Inanspruchnahme konsularischer Hilfe dieser anderen Ländervertretungen. Der/die Betreffende zählt als Inländer und unterliegt einzig und allen den Rechtsvorschriften dieses Staates.
Du kannst glauben und erhoffen was Du willst, diese Verfahrensweisen werden international so praktiziert und kaum ein Land der Welt wird sich über diese Vereinbarungen hinwegsetzen.
Normalerweise müßte jeder Doppelstaater das wissen, aber wenn diese bestehende Doppelstaatigkeit aus Unwissen oder sonstigen Gründen beharrlich ignoriert wird, dann ist diesen Leuten auch nicht zu helfen.
@Diana_T_K
Es wäre schön, wenn Du fremde Texte auch ordentlich zitieren würdest, dies könnte Mißverständnisse Deiner Beiträge vermeiden.
Zudem gehört es sich nicht "sich mit fremden Federn zu schmücken".