Scheidung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 2164
- Registriert: 12.03.2008, 16:41
Re: Scheidung
Liebe Horra,
wenn er eine Scheidungsurkunde will, soll er sie sich selbst besorgen, hatte ja einen Anwalt. Und du beantragst beim Einwohnermeldeamt und, ganz wichtig, falls du ein Auto hast, bitte auch bei der Zulassungsstelle deiner "neuen" Stadt eine Auskunftssperre. Er könnte dich sonst ggf. über einen "angebl. Autounfall" auch dort ausfindig machen.
Alles andere ist sein Problem, mach es nicht zu deinem, sonst kommst du nie zur Ruhe.
Gruß
Canim
wenn er eine Scheidungsurkunde will, soll er sie sich selbst besorgen, hatte ja einen Anwalt. Und du beantragst beim Einwohnermeldeamt und, ganz wichtig, falls du ein Auto hast, bitte auch bei der Zulassungsstelle deiner "neuen" Stadt eine Auskunftssperre. Er könnte dich sonst ggf. über einen "angebl. Autounfall" auch dort ausfindig machen.
Alles andere ist sein Problem, mach es nicht zu deinem, sonst kommst du nie zur Ruhe.
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!
-
- Beiträge: 326
- Registriert: 07.02.2010, 19:29
Re: Scheidung
Ich weiß nicht, wo hier das Problem ist. Nach jeder in Deutschland vollzogenen Scheidung bekommen beide Parteien das Scheidungsurteil zugestellt. Entweder stellt das Gericht das Urteil dem Rechtsanwalt zu oder sollte eine der Parteien nicht anwaltlich vertreten werden, wird dies an die Partei direkt zugestellt.
Dieses Urteil ist dann für die Zukunft der rechtsgültige Nachweis, dass man geschieden ist. Man muss sich das Urteil nicht bei irgendwelchen Ämtern oder sonst wo besorgen. Selbst wenn die Ehe auch in Tunesien registriert ist, ist sie bei Vorlage des Urteils auch rechtskräftig geschieden.
Mit der islamischen Hochzeit hat das auch nichts zu tun, weil diese überhaupt keine Rechtsfolgen hat.
Dieses Urteil ist dann für die Zukunft der rechtsgültige Nachweis, dass man geschieden ist. Man muss sich das Urteil nicht bei irgendwelchen Ämtern oder sonst wo besorgen. Selbst wenn die Ehe auch in Tunesien registriert ist, ist sie bei Vorlage des Urteils auch rechtskräftig geschieden.
Mit der islamischen Hochzeit hat das auch nichts zu tun, weil diese überhaupt keine Rechtsfolgen hat.
Re: Scheidung
Das habe ich auch so nicht gesagt / gemeint,..... Es ist nur so, dass es mir damals so gesagt wurde in MAROKKO, dass bei einem Eintrag der CH-Hochzeit in die dortigen Register auch eine Bestätigung der islamischen Hochzeit notwendig ist.Wüsteninsel hat geschrieben:......
Mit der islamischen Hochzeit hat das auch nichts zu tun, weil diese überhaupt keine Rechtsfolgen hat.
-
- Beiträge: 326
- Registriert: 07.02.2010, 19:29
Re: Scheidung
@chika
Ich habe das auch nicht böse gemeint.
Nur ist es in Tunesien so, dass die reim islamische Hochzeit eigentlich verboten ist. Wenn die Tunesier vor einem Iman heiraten, wird die Ehe trotzdem hinterher auch standesamtlich eingetragen. Diese Ehe gilt dann auch wieder bei uns.
Die Hochzeit nur vor dem Iman wird nirgendwo registriert und ist deshalb in Tunesien mittlerweile verboten (was die Tunesier aber trotzdem nicht davon abhält).
Noch einmal zusammengefasst:
Eine standesamtliche Eheschließung in Deutschland oder in Tunesien, gilt in Deutschland (muss hier dann nur registiert werden) und gilt in Tunesien, genauso wie die rechtsverbindliche Scheidung.
Ist ein Tunesier in Deutschland verheiratet und lässt die Ehe in Tunesien nicht registrieren und heiratet in Tunesien dann nochmal standesamtlich eine Einheimische, macht er sich strafbar (Bigamie), genauso ist es umgekehrt.
Da die Scheidung um es es hier geht, jedoch rechtskräftig ist, gilt das für beide Länder.
Ich habe das auch nicht böse gemeint.
Nur ist es in Tunesien so, dass die reim islamische Hochzeit eigentlich verboten ist. Wenn die Tunesier vor einem Iman heiraten, wird die Ehe trotzdem hinterher auch standesamtlich eingetragen. Diese Ehe gilt dann auch wieder bei uns.
Die Hochzeit nur vor dem Iman wird nirgendwo registriert und ist deshalb in Tunesien mittlerweile verboten (was die Tunesier aber trotzdem nicht davon abhält).
Noch einmal zusammengefasst:
Eine standesamtliche Eheschließung in Deutschland oder in Tunesien, gilt in Deutschland (muss hier dann nur registiert werden) und gilt in Tunesien, genauso wie die rechtsverbindliche Scheidung.
Ist ein Tunesier in Deutschland verheiratet und lässt die Ehe in Tunesien nicht registrieren und heiratet in Tunesien dann nochmal standesamtlich eine Einheimische, macht er sich strafbar (Bigamie), genauso ist es umgekehrt.
Da die Scheidung um es es hier geht, jedoch rechtskräftig ist, gilt das für beide Länder.
Re: Scheidung
Dito!Wüsteninsel hat geschrieben:@chika
Ich habe das auch nicht böse gemeint.
Nur ist es in Tunesien so, dass die reim islamische Hochzeit eigentlich verboten ist. Wenn die Tunesier vor einem Iman heiraten, wird die Ehe trotzdem hinterher auch standesamtlich eingetragen. Diese Ehe gilt dann auch wieder bei uns.
Die Hochzeit nur vor dem Iman wird nirgendwo registriert und ist deshalb in Tunesien mittlerweile verboten (was die Tunesier aber trotzdem nicht davon abhält).
Noch einmal zusammengefasst:
Eine standesamtliche Eheschließung in Deutschland oder in Tunesien, gilt in Deutschland (muss hier dann nur registiert werden) und gilt in Tunesien, genauso wie die rechtsverbindliche Scheidung.
Ist ein Tunesier in Deutschland verheiratet und lässt die Ehe in Tunesien nicht registrieren und heiratet in Tunesien dann nochmal standesamtlich eine Einheimische, macht er sich strafbar (Bigamie), genauso ist es umgekehrt.
Da die Scheidung um es es hier geht, jedoch rechtskräftig ist, gilt das für beide Länder.

Die isl. Hochzeit alleine wird auch in Marokko nicht registriert....
-
- Beiträge: 326
- Registriert: 07.02.2010, 19:29
Re: Scheidung
Mir ist noch eingefallen, dass er eventuell für die Anerkennung der Scheidung eine Apostille benötigt, das ist eine Beglaubigung des Urteils von der nächsten höhreren Gerichtsinstanz, also das zuständige Landgericht in Deutschland.
Das geht aber auch auf dem Postwege, da benötigt er auch keine Privatanschrift hier.
Das geht aber auch auf dem Postwege, da benötigt er auch keine Privatanschrift hier.
-
- Beiträge: 20
- Registriert: 10.01.2010, 11:30
Re: Scheidung
Hallo,
@Wüsteninsel hat meine Frage schon beantwortet,er braucht die Anerkennung der deutschen Scheidung auch wenn er eine Tunesierin
heiraten will,egal ob unsere Ehe dort registriert war oder nicht.Diese Anerkennung kann er aber auch ohne mich bekommen,es dauert
halt nur etwas länger-das ist aber nicht mein Problem-:)
@Micky,Witwenrente kann er von mir nicht bekommen da wir geschieden sind
@Haram,meine Muttergefühle bekommen zu 100% MEINE KINDER
Allen ein liebes Danke!! Horra
@Wüsteninsel hat meine Frage schon beantwortet,er braucht die Anerkennung der deutschen Scheidung auch wenn er eine Tunesierin
heiraten will,egal ob unsere Ehe dort registriert war oder nicht.Diese Anerkennung kann er aber auch ohne mich bekommen,es dauert
halt nur etwas länger-das ist aber nicht mein Problem-:)
@Micky,Witwenrente kann er von mir nicht bekommen da wir geschieden sind
@Haram,meine Muttergefühle bekommen zu 100% MEINE KINDER
Allen ein liebes Danke!! Horra
-
- Beiträge: 326
- Registriert: 07.02.2010, 19:29
Re: Scheidung
Hallo horra,
Dir und Deinen Kindern viel Glück.
Dir und Deinen Kindern viel Glück.
-
- Beiträge: 20
- Registriert: 10.01.2010, 11:30
Re: Scheidung
Ich hatte vorher schon mal was geschrieben aber wohl nicht abgeschickt-:)
Mir ging es nur darum ob er diese Anerkennung für eine Ehe mit einer Deutschen braucht,für das Ehefähigkeitszeugniss.
Das wäre dann zu 100% eine Beznessehe.Ich selber habe schon lange mit den ganzen abgeschlossen und es geht mir sehrgut
damit
LG Horra
Mir ging es nur darum ob er diese Anerkennung für eine Ehe mit einer Deutschen braucht,für das Ehefähigkeitszeugniss.
Das wäre dann zu 100% eine Beznessehe.Ich selber habe schon lange mit den ganzen abgeschlossen und es geht mir sehrgut
damit
LG Horra
-
- Beiträge: 20
- Registriert: 10.01.2010, 11:30
Re: Scheidung
Danke Wüsteninsel,wünsche allen einen schönen sonnigen Tag!
-
- Beiträge: 565
- Registriert: 31.03.2008, 11:13
Re: Scheidung
Der soll seinen Kram selber regeln und Dich Horra als seine Ex-Frau einfach in Ruhe lassen. Er müsste doch kapiert haben, dass Du keinen Kontakt mehr wünschst. Wenn er irgendwelche Unterlagen nicht hat, einfach den Telefonhörer in die Hand nehme und sich bei den Behörden durchfragen. Ist ja nun nicht soooo schwer.
Wieso soll Evelyne dem Mann irgendwas zukommen lassen
Das wäre ja noch schöner!
Gruß Naschkatze
Wieso soll Evelyne dem Mann irgendwas zukommen lassen

Gruß Naschkatze
-
- Beiträge: 20
- Registriert: 10.01.2010, 11:30
Re: Scheidung
Hallo an alle,
will nur noch mal kurz mitteilen das sie meine Adresse und meine Namensänderung herausbekommen haben,
ich habe einen Brief von seinen Anwalt dort per Einschreiben erhalten,musste auch einen Abholschein für da
hinten(dieser wird wieder zum Anwalt geschickt) unterschreiben.Ich hoffe nur das sie mit meiner Unterschrift
dort nichts machen können.Das ich jetzt in Tunesien auch geschieden bin ist für mich eigentlich gut.Er hatte es
wohl so eilig da er sicher dort noch vor Ramadan heiraten will.LG Horra
will nur noch mal kurz mitteilen das sie meine Adresse und meine Namensänderung herausbekommen haben,
ich habe einen Brief von seinen Anwalt dort per Einschreiben erhalten,musste auch einen Abholschein für da
hinten(dieser wird wieder zum Anwalt geschickt) unterschreiben.Ich hoffe nur das sie mit meiner Unterschrift
dort nichts machen können.Das ich jetzt in Tunesien auch geschieden bin ist für mich eigentlich gut.Er hatte es
wohl so eilig da er sicher dort noch vor Ramadan heiraten will.LG Horra