Rechte lediger Väter gestärkt.
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Rechte lediger Väter gestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht für das Kind gekippt.
Mit der am Dienstag (03.10.2010) veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern. Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines unverheirateten Vaters Erfolg.
Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.
Die bisherige Regelung sei diskriminierend.
Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.
(Az.: 1 BvR 420/09).
Grüße
Oli
Mit der am Dienstag (03.10.2010) veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern. Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines unverheirateten Vaters Erfolg.
Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.
Die bisherige Regelung sei diskriminierend.
Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.
(Az.: 1 BvR 420/09).
Grüße
Oli
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Hallo,
ich frage mich was das für diejenigen Väter bedeutet, bei denen die Mutter zu einem früheren Zeitpunkt bereits das alleinige sorgerecht hatte ?
Können die jetzt dagegen klagen und doch noch das gemeinsame Sorgerecht erstreiten im Nachhinein ?
LG nanik
ich frage mich was das für diejenigen Väter bedeutet, bei denen die Mutter zu einem früheren Zeitpunkt bereits das alleinige sorgerecht hatte ?
Können die jetzt dagegen klagen und doch noch das gemeinsame Sorgerecht erstreiten im Nachhinein ?
LG nanik
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
http://www.tagesschau.de/inland/sorgerecht128.html
Das heißt für mich die Mutter erhält das Sorgerecht und nur wenn der Vater es einklagt wird es geteilt.
Das heißt für mich die Mutter erhält das Sorgerecht und nur wenn der Vater es einklagt wird es geteilt.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Blume hat geschrieben:
Bitte daher - wenn nicht schon in der Vergangenheit geschehen - alles notieren, was gegen ein gemeinsames Sorgerecht spricht.
Dieser Satz sollte gross als Warnung hier in diesm Forum angebracht werden. Ich sehe ebenfalls eine grosse Gefahr, dass die Beznessväter die ersten seine werden, die sich diesen Beschluss zu Nutzen machen werden, ohne dabei an das Kind zu denken.
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Hier noch ein Link zum Thema:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... ml#ref=rss
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... ml#ref=rss
Liebe Grüße, Micky
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BVG-Urteil zu Sorgerecht
Liebes Forum,
das aktuelle Sorgerechtsurteil des BVG ist derzeit in der öffentlichen Debatte.
Ich bin dagegen. Wie steht ihr dazu?
Unverheiratete Väter sollen nicht generell vom Sorgerecht ausgeschlossen werden, auch
wenn die Mutter des Kindes/der Kinder mit dem gemeinsamen Sorgerecht
nicht einverstanden ist.
Es wird gegenwärtig diskutiert, ob nun jedem unverheirateten Vater die
Möglichkeit eingeräumt werden soll, über eine gerichtliche Einzelfallprüfung das
Sorgerecht einklagen zu können, solang keine schwerwiegenden Gründe dagegen
sprechen. Oder soll die Mutter die dagegen Klagende sein, da ER erst mal sowieso das Sorgerecht erhält?
Werden dann nicht die Fälle von nicht benannten Vätern noch zunehmen?
LG Cleo
das aktuelle Sorgerechtsurteil des BVG ist derzeit in der öffentlichen Debatte.
Ich bin dagegen. Wie steht ihr dazu?
Unverheiratete Väter sollen nicht generell vom Sorgerecht ausgeschlossen werden, auch
wenn die Mutter des Kindes/der Kinder mit dem gemeinsamen Sorgerecht
nicht einverstanden ist.
Es wird gegenwärtig diskutiert, ob nun jedem unverheirateten Vater die
Möglichkeit eingeräumt werden soll, über eine gerichtliche Einzelfallprüfung das
Sorgerecht einklagen zu können, solang keine schwerwiegenden Gründe dagegen
sprechen. Oder soll die Mutter die dagegen Klagende sein, da ER erst mal sowieso das Sorgerecht erhält?
Werden dann nicht die Fälle von nicht benannten Vätern noch zunehmen?
LG Cleo
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Re: BVG-Urteil zu Sorgerecht
Hallo (Zitat gekürzt)
Bis jetzt war ein unverheirateter Vater komplett der Willkür der Mutter ausgeliefert.
Sorgerecht automatisch am Geburt so wie es in fast allen europäischen Staaten seit langem Usus ist.
Wer ...., der sollte auch für die Konsequenzen geradestehen. Das gilt für Mann und Frau.
Gruss
Rene
Ich habe die letzten zwei Sätze entschärft - Arche
Warum?Cleopatra07 hat geschrieben:Liebes Forum,
das aktuelle Sorgerechtsurteil des BVG ist derzeit in der öffentlichen Debatte.
Ich bin dagegen. Wie steht ihr dazu?
Bis jetzt war ein unverheirateter Vater komplett der Willkür der Mutter ausgeliefert.
Was im Grunde immer noch unzureichend ist, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.Unverheiratete Väter sollen nicht generell vom Sorgerecht ausgeschlossen werden, auch
wenn die Mutter des Kindes/der Kinder mit dem gemeinsamen Sorgerecht
nicht einverstanden ist.
Sorgerecht automatisch am Geburt so wie es in fast allen europäischen Staaten seit langem Usus ist.
Wie nett, er darf klagen. Welch eine Gnade...Es wird gegenwärtig diskutiert, ob nun jedem unverheirateten Vater die
Möglichkeit eingeräumt werden soll, über eine gerichtliche Einzelfallprüfung das
Sorgerecht einklagen zu können, solang keine schwerwiegenden Gründe dagegen
sprechen.
Nein. Er muss klagen wenn sie es ihm verweigert. Sie dagegen hat es automatisch.Oder soll die Mutter die dagegen Klagende sein, da ER erst mal sowieso das Sorgerecht erhält?
Das verleugnen des Vaters ist ebenfalls ein Skandal erster Güte. Das erlaubt Frau sich schwängern zu lassen, den Vater aussen vor zu lassen und sich diesen Egoismus in nicht wenigen Fällen auch noch von der Allgemeinheit zahlen zu lassen.Werden dann nicht die Fälle von nicht benannten Vätern noch zunehmen?
Wer ...., der sollte auch für die Konsequenzen geradestehen. Das gilt für Mann und Frau.
Gruss
Rene
Ich habe die letzten zwei Sätze entschärft - Arche
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Hallo Moppel,
deine letzten Worte sind ja albern.
Kein Mann muss eine Frau schwängern, wenn er die Schwangerschaft einer Frau vermeiden will, bei der er Angst hat sie könnte ihn nicht mit ins Sorgerecht einbeziehen, der kann sich salopp ausgedrückt nen Gummi überstülpen. Oder abstinent sein.
Die Frau ist es, die das Kind im Bauche trägt , das wollen wir doch hier mal nicht vergessen, die es meist bei sich leben hat und alles trägt und sich sorgt. Auch wenn der Vater sich dann ab und zu mal seiner Pflichten erinnert.
Bringt der Mann das Kind auf die Welt, stillt er es? Steht er auf des Nachts, wenn er doch keine Milchbrust anzubieten hat??? Trägt er es aus über 9 Monate?
Ganz ehrlich gesagt, ich kenne selber nur sehr wenige Väter, die dieses Recht nutzen würden....außer Bezzieerzeuger, die ihre Macht beweisen wollen.
Wir sind hier umzingelt von alleinerziehenden Müttern, die alle dem Vater das Sorgerecht mit übertragen haben...............nur die Väter haben sich allesamt Stück für Stück abgeseilt und finden meist noch Wege keinen Unterhalt zu zahlen. Das Interesse der deutschen Männer ist oft nicht sehr groß an ihren Kindern, so traurig dies auch ist.
Trotz allem finde ich es gut, dass Väter nun die Möglichkeit haben ihr Sorgerecht einzuklagen. Für Väter die wirklich mit Leib und Herz Väter sind!
Man sollte wie so oft auch in dieses Urteil Ausnahmemöglichkeiten mithineinsetzten!
LG Arabella
deine letzten Worte sind ja albern.
Kein Mann muss eine Frau schwängern, wenn er die Schwangerschaft einer Frau vermeiden will, bei der er Angst hat sie könnte ihn nicht mit ins Sorgerecht einbeziehen, der kann sich salopp ausgedrückt nen Gummi überstülpen. Oder abstinent sein.
Die Frau ist es, die das Kind im Bauche trägt , das wollen wir doch hier mal nicht vergessen, die es meist bei sich leben hat und alles trägt und sich sorgt. Auch wenn der Vater sich dann ab und zu mal seiner Pflichten erinnert.
Bringt der Mann das Kind auf die Welt, stillt er es? Steht er auf des Nachts, wenn er doch keine Milchbrust anzubieten hat??? Trägt er es aus über 9 Monate?
Ganz ehrlich gesagt, ich kenne selber nur sehr wenige Väter, die dieses Recht nutzen würden....außer Bezzieerzeuger, die ihre Macht beweisen wollen.
Wir sind hier umzingelt von alleinerziehenden Müttern, die alle dem Vater das Sorgerecht mit übertragen haben...............nur die Väter haben sich allesamt Stück für Stück abgeseilt und finden meist noch Wege keinen Unterhalt zu zahlen. Das Interesse der deutschen Männer ist oft nicht sehr groß an ihren Kindern, so traurig dies auch ist.
Trotz allem finde ich es gut, dass Väter nun die Möglichkeit haben ihr Sorgerecht einzuklagen. Für Väter die wirklich mit Leib und Herz Väter sind!
Man sollte wie so oft auch in dieses Urteil Ausnahmemöglichkeiten mithineinsetzten!
LG Arabella
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Hallo Blume,
dann hatte ich es falsch verstanden.
Aber so wie du es nun erklärst, dann haben doch die Väter wirklich nicht mehr zu jammern. Tatsächlich finde ich es gut so für die Väter die auch wirklich Väter sind!
Und dass die Mütter mit Beznessvätern dann Probleme haben werden ist offensichtlich.
Deshalb ist auch hier die Warnung nicht schlecht zu verhüten so gut Frau kann!
LG Arabella
dann hatte ich es falsch verstanden.
Aber so wie du es nun erklärst, dann haben doch die Väter wirklich nicht mehr zu jammern. Tatsächlich finde ich es gut so für die Väter die auch wirklich Väter sind!
Und dass die Mütter mit Beznessvätern dann Probleme haben werden ist offensichtlich.
Deshalb ist auch hier die Warnung nicht schlecht zu verhüten so gut Frau kann!
LG Arabella
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Blume, wie sieht das denn für alte Fälle aus. Ich habe z. B. das alleinige Sorgerecht, der Vater darf bislang hier in D nicht einreisen (ich hoffe, das bleibt auch bis in alle Ewigkeit so
). Wir waren allerdings verheiratet, bei der Scheidung wurde mir das alleinige Sorgerecht übertragen. Kann er jetzt gemeinsames sorgrecht einklagen nach diesem Gesetzentwurf oder gilt das tatsächlich nur für die unehelichen Väter? Und wenn ja, wie sieht die Gesetzeslage denn bei ehelichen Vätern ohne Sorgerecht, ohne Unterhaltszahlungen, ohne Aufenthaltsrecht aus? Kann er das vom Ausland aus einklagen und bekäme so evtl. die Gelegenheit, die Ausweisungsverfügung befristen zu lassen?
Ich muss hier Rene allerdings auch mal ein wenig beistehen. Es gibt auch viele Frauen, die sich bewußt schwängern lassen, mit dem Mann und Erzeuger aber weiterhin nichts zu tun haben wollen oder tatsächlich auf Unterhaltszahlungen aus sind. Natürlich liegt es auch an jedem Mann, eine Schwangerschaft, die er nicht wünscht, zu vermeiden.
Hier sind sicher auch manche Männer blaäugig und vertrauen auf den Spruch, dass sie die Pille nimmt. Und ist man länger in einer Beziehung ,wird man nicht unbedingt Kondome benutzen. Ganz sicher wäre nur eine Vasektomie
.
Dass manche Frauen die Väter als Väter nicht angeben, kann ich verstehen, da würde dann aber auch Unterhaltszahlung vom Erzeuger wegfallen und auch Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Diese Frauen haben mit Sicherheit durchaus gute Gründe dafür.
Und wo zahlt dann bitte schön Vater Staat?
Ich habe 6 Jahre Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen und dann nichts mehr, da der Vater ausländischer Staatsbürger ist. Kinder von Vätern aus dt./dt. Beziehungen erhalten je nach Sachverhalt vom ERzeuger bis zum 28. LJ Unterhalt. Zahlt der Vater nicht, können sie wahrscheinlich (bitte korrigiere mich jemand, wenn er es besser weiß), bestimmte Ämter und Behörden in Anspruch nehmen. Ich kann das meines Wissens nicht, da ich vollzeit arbeite, dementsprechend verdiene, ich glaube nicht, dass ich da für mein Kind bis es auf eigenen Füßen steht, Ansprüche an irgendein Amt stellen kann.
Sollte das doch so sein ,bitte ich mal um entsprechende Informationen, damit ich schnell noch ein paar Anträge stellen kann, denn da ich seit über 33 Jahren meinen Obulus leiste, wüßte ich auch nicht, warum mein Kind dann nicht auch davon profitieren sollte.
Gruß
Canim

Ich muss hier Rene allerdings auch mal ein wenig beistehen. Es gibt auch viele Frauen, die sich bewußt schwängern lassen, mit dem Mann und Erzeuger aber weiterhin nichts zu tun haben wollen oder tatsächlich auf Unterhaltszahlungen aus sind. Natürlich liegt es auch an jedem Mann, eine Schwangerschaft, die er nicht wünscht, zu vermeiden.
Hier sind sicher auch manche Männer blaäugig und vertrauen auf den Spruch, dass sie die Pille nimmt. Und ist man länger in einer Beziehung ,wird man nicht unbedingt Kondome benutzen. Ganz sicher wäre nur eine Vasektomie

Dass manche Frauen die Väter als Väter nicht angeben, kann ich verstehen, da würde dann aber auch Unterhaltszahlung vom Erzeuger wegfallen und auch Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Diese Frauen haben mit Sicherheit durchaus gute Gründe dafür.
Und wo zahlt dann bitte schön Vater Staat?
Ich habe 6 Jahre Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen und dann nichts mehr, da der Vater ausländischer Staatsbürger ist. Kinder von Vätern aus dt./dt. Beziehungen erhalten je nach Sachverhalt vom ERzeuger bis zum 28. LJ Unterhalt. Zahlt der Vater nicht, können sie wahrscheinlich (bitte korrigiere mich jemand, wenn er es besser weiß), bestimmte Ämter und Behörden in Anspruch nehmen. Ich kann das meines Wissens nicht, da ich vollzeit arbeite, dementsprechend verdiene, ich glaube nicht, dass ich da für mein Kind bis es auf eigenen Füßen steht, Ansprüche an irgendein Amt stellen kann.
Sollte das doch so sein ,bitte ich mal um entsprechende Informationen, damit ich schnell noch ein paar Anträge stellen kann, denn da ich seit über 33 Jahren meinen Obulus leiste, wüßte ich auch nicht, warum mein Kind dann nicht auch davon profitieren sollte.
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Hallo mal eine Frage, da ich selbst zwar alleinerziehend war und auch das alleinige Sorgerecht hatte, jedoch dem Vater immer die Möglichkeit gab, Kontakt zu haben.
Macht es einen Unterschied für einen normalen Vater, ob er das Sorgerecht hat oder nicht. Entweder er trifft gemeinsam mit der Mutter die Entscheidungen, oder wenn die beiden zusammen nicht zu Potte kommen, geht nichts bzw. zu Lasten der Kinder mit oder ohne Sorgerecht.
Also wenn ich als Frau vorhätte, mein Kind alleine großzuziehen, würde ich dann Vater unbekannt angeben.
Da das Sorgerecht anscheinend nicht an die Unterhaltspflicht gekoppelt ist, handelt man sich doch als Alleinerziehende evtl. nur Schwierigkeiten ein
Stelle mir mal die Situation so vor: Vater (kann ja auch die Mutter sein, wenn das Kind beim Vater lebt) keinerlei Unterhalt, aber trifft die Entscheidung, welche Schule Kind besuchen soll. Fein. Da geht Dir doch die Sicherung durch. Und dann noch feines Gesicht machen, damit Kind die Ungereimheiten nicht mitbekommt.
Canim, soviel ich weiss, bekommt man bis zum 12.Jahr Unterhaltsvorschuss.
Nur glaube ich nicht, dass der Staat beim Einklagen der Schulden so fix ist.
LG Elisa
Macht es einen Unterschied für einen normalen Vater, ob er das Sorgerecht hat oder nicht. Entweder er trifft gemeinsam mit der Mutter die Entscheidungen, oder wenn die beiden zusammen nicht zu Potte kommen, geht nichts bzw. zu Lasten der Kinder mit oder ohne Sorgerecht.
Also wenn ich als Frau vorhätte, mein Kind alleine großzuziehen, würde ich dann Vater unbekannt angeben.
Da das Sorgerecht anscheinend nicht an die Unterhaltspflicht gekoppelt ist, handelt man sich doch als Alleinerziehende evtl. nur Schwierigkeiten ein
Stelle mir mal die Situation so vor: Vater (kann ja auch die Mutter sein, wenn das Kind beim Vater lebt) keinerlei Unterhalt, aber trifft die Entscheidung, welche Schule Kind besuchen soll. Fein. Da geht Dir doch die Sicherung durch. Und dann noch feines Gesicht machen, damit Kind die Ungereimheiten nicht mitbekommt.
Canim, soviel ich weiss, bekommt man bis zum 12.Jahr Unterhaltsvorschuss.
Nur glaube ich nicht, dass der Staat beim Einklagen der Schulden so fix ist.
LG Elisa
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Hallo (Zitat gekürzt)
......
Mitreden soll er nur wenn Frau es wünscht, zahlen soll er aber pünktlich.
.......
LG Elisa[/quote]
Er war also von deiner Gnade abhängig.Elisa hat geschrieben:Hallo mal eine Frage, da ich selbst zwar alleinerziehend war und auch das alleinige Sorgerecht hatte, jedoch dem Vater immer die Möglichkeit gab, Kontakt zu haben.
Selbstverständlich ist es ein Unterscheid. Es ihm zu verweigern heisst im Klartext "Verpiss Dich".Macht es einen Unterschied für einen normalen Vater, ob er das Sorgerecht hat oder nicht.
......
Keine Frau (Mann im übrigen auch nicht) ist in der Lage das Kind alleine grosszuziehen.Also wenn ich als Frau vorhätte, mein Kind alleine großzuziehen, würde ich dann Vater unbekannt angeben.
Ist es auch nicht.Da das Sorgerecht anscheinend nicht an die Unterhaltspflicht gekoppelt ist
Zusammenfassung., handelt man sich doch als Alleinerziehende evtl. nur Schwierigkeiten ein
Mitreden soll er nur wenn Frau es wünscht, zahlen soll er aber pünktlich.
.......
Doch ist er. Nur steht er mittlerweile vor dem Problem das bei vielen nichts mehr zu hohlen ist.Canim, soviel ich weiss, bekommt man bis zum 12.Jahr Unterhaltsvorschuss.
Nur glaube ich nicht, dass der Staat beim Einklagen der Schulden so fix ist.
LG Elisa[/quote]
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Hallo (Zitat gekürzt)
....
Btw. Mir ist klar das viele von den Typen das Kind nur für die AE brauchen. Ihnen deshalb aber jegliches Interesse an dem Kind (Ausnahmen gibt es) abzusprechen greift zu kurz.
Gruss
Rene
Den meisten Streit um das Sorgerecht gibt es nach einer FESTEN Partnerschaft, so das deine Kriterien weitgehend ins Leere laufen.Arabella hat geschrieben:Hallo Moppel,
deine letzten Worte sind ja albern.
Kein Mann muss eine Frau schwängern, wenn er die Schwangerschaft einer Frau vermeiden will, bei der er Angst hat sie könnte ihn nicht mit ins Sorgerecht einbeziehen, der kann sich salopp ausgedrückt nen Gummi überstülpen. Oder abstinent sein.
....
Funktioniert es ohne ihn?Bringt der Mann das Kind auf die Welt, stillt er es? Steht er auf des Nachts, wenn er doch keine Milchbrust anzubieten hat??? Trägt er es aus über 9 Monate?
Du kennst die Falschen.Ganz ehrlich gesagt, ich kenne selber nur sehr wenige Väter, die dieses Recht nutzen würden
Falsch. Sie fordern ein Recht ein was du als Macht diffamierst.....außer Bezzieerzeuger, die ihre Macht beweisen wollen.
Btw. Mir ist klar das viele von den Typen das Kind nur für die AE brauchen. Ihnen deshalb aber jegliches Interesse an dem Kind (Ausnahmen gibt es) abzusprechen greift zu kurz.
Was auch richtig ist. Ändert aber rein gar nichts an der Tatsache das Frau den Weg der "Alleinerziehenden" meist selbst gewählt hat.Wir sind hier umzingelt von alleinerziehenden Müttern, die alle dem Vater das Sorgerecht mit übertragen haben.......
Du kennst in diesen Fällen meist nur ihre Sichtweise. Frag doch zur Abwechslung mal ihn.........nur die Väter haben sich allesamt Stück für Stück abgeseilt
Erstens zahlen die meisten Männer Unterhalt und zweitens ist es beim Rest ist es nicht selten so das sie nicht können.und finden meist noch Wege keinen Unterhalt zu zahlen.
Diese Aussage hält keiner Überprüfung stand.Das Interesse der deutschen Männer ist oft nicht sehr groß an ihren Kindern,
Es ist nur ein Schritt in die richtige Richtung. Automatisch ab Geburt ist der nächste, so wie im Rest Europas.Trotz allem finde ich es gut, dass Väter nun die Möglichkeit haben ihr Sorgerecht einzuklagen.
Das sind die meisten und schliesst die mit ein die nicht können weil Frau es nicht zulässt.Für Väter die wirklich mit Leib und Herz Väter sind!
Da mache dir mal keine Sorgen. Die feministische Lobby, die hier bedingungslos contra Vater agiert wird schon dafür sorgen.Man sollte wie so oft auch in dieses Urteil Ausnahmemöglichkeiten mithineinsetzten!
Gruss
Rene
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Hallo Moppel,
ich mag solche Zitatantworten nicht so sonderlich, da wird alles in einzelne leerstehende Sätze ummodelliert und aus dem Zusammenhang gerissen.
Schon deshalb habe keine Lust zu antworten, da müsste ich deine einzelnen Antworten wieder in Zitate schmücken. Ist nicht meine Art zu schreiben.
Deine Einstellung wird sich sowieso nicht ändern, meine auch nicht, deshalb belasse ich es dabei.
Einen schönen Tag wünscht Arabella
ich mag solche Zitatantworten nicht so sonderlich, da wird alles in einzelne leerstehende Sätze ummodelliert und aus dem Zusammenhang gerissen.
Schon deshalb habe keine Lust zu antworten, da müsste ich deine einzelnen Antworten wieder in Zitate schmücken. Ist nicht meine Art zu schreiben.
Deine Einstellung wird sich sowieso nicht ändern, meine auch nicht, deshalb belasse ich es dabei.
Einen schönen Tag wünscht Arabella
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
@ Arabella
Wenn du nix zu sagen hast warum postest du dann?
Rene
Wenn du nix zu sagen hast warum postest du dann?
Rene
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Re: Rechte lediger Väter gestärkt.
Hallo Moppel,
ja das frage ich mich in dem Fall eben selber.
War eben ein Fehler meinerseits.
Lg Arabella
ja das frage ich mich in dem Fall eben selber.
War eben ein Fehler meinerseits.
Lg Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
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