Ganz kurz zur Begründung:
1. Die Tat liege lange zurück und es seien keine weiteren Vorkommnisse zu verzeichnen. - Ha, ich kann nur lachen. Gelegenheit zu weiteren Vorkommnissen gab es nicht, da die leider notwendigen Umgänge mit dem Kind betreut durch das Jugendamt stattfinden. (Wenn man mal von seinen Aggressionsschüben wie das Zerfetzen von Schreiben und das Treten gegen Stühle in meine Richtug und das laute arabische Gefluche während der familienrechtlichen Verhandlungen bei Seite lässt).
Klar liegt die Tat lange zurück, weil er während einer Mediation versprochen hat, eine Therapie zu machen, wenn ich die Anzeige zurück ziehe - Ich blöde Kuh hab das gemacht. Dann wars aber nur ein Späßchen. Schwamm drüber.
Dann ist er gegen den Strafbefehl in Widerspruch gegangen, hat die Hauptverhandlung zwei Mal platzen lassen, dafür gesorgt, dass die Hauptverhandlung sich dann mit Unterbrechungen über Monate hinzog. Und nun, auf dem Landgericht, sagt man mir, ich solle doch nach vorn blicken, denn immerhin haben ich und die Tochter - nun kommen wir zum zweiten Grund:
2. die Gewalttaten ja selber irgendwie auch provoziert. Das kommentiere ich jetzt nicht mehr.
![Evil or Very Mad :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Tja, nun kann der Gute weiterhin als Arzt praktizieren, und gebs Gott, dass unser fünfjähriger Sohn den Papa nicht provoziert.
Achja, Verfahrenskosten und Auslagen trägt die Landeskasse Berlin. LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL. Ich bin Brandenburger. Inzwischen. Zum Glück.