Verheiratet mit einem Studenten-Bezzie
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1881
- Registriert: 12.03.2008, 16:43
Hallo Alexa-Gabrielle,
bitte - gehe doch nicht mehr ans Telefon - las erst den AB ran.
Warum holst Du Dir immer wieder diese Seelenqualen?
Er bekommt schon noch seine Strafe.
Komme Du doch erst mal wieder seelisch zu Dir.
Du drehst Dich doch sonst im Kreis.
Bleib tapfer. Du hast doch schon eine Menge erreicht. Der Rest kommt auch noch. Nur Mut.
Alles Liebe
Renate
bitte - gehe doch nicht mehr ans Telefon - las erst den AB ran.
Warum holst Du Dir immer wieder diese Seelenqualen?
Er bekommt schon noch seine Strafe.
Komme Du doch erst mal wieder seelisch zu Dir.
Du drehst Dich doch sonst im Kreis.
Bleib tapfer. Du hast doch schon eine Menge erreicht. Der Rest kommt auch noch. Nur Mut.
Alles Liebe
Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Hier das Protokoll meiner Gerichtsverhandlung am 04.06.2008
Der Kläger (mein Ex) erklärte:
Ich bin in Marokko nicht verheiratet. Das Bild Anlage 23 des Schriftsatzes vom 02.06.2008 zeigt meine Schwester, die geheiratet hat.
Der Beklagten-Vertreter (mein Anwalt) erklärte:
Bis zur Rechtskraft der Scheidung wurden 700 € gezahlt.
Der Kläger-Vertreter erklärte:
Der eingeklagte Rückstand für die Monate Juni bis September 2007 in der geltend gemachten Höhe von 1.200 € ist ausgeglichen. Der Klageantrag zu Ziff. 3 wird hiermit für erledigt erklärt.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Wir schließen uns der Erledigungserklärung an.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Die Beklagte nutzte mit Erlaubnis des Abteilungsleiters "Vorname, Name" den Computer an ihrem Arbeitsplazu, um die Farbausdrucke außerhalb der Arbeitszeit auszudrucken.
(Dies aufgrund der penetranten Rückfrage der Richterin, ob denn mein Arbeitgeber wüßte, daß ich während der Arbeitszeit Farbausdrucke gemacht hätte ??? Hallooo was hat dies mit einer Verhandlung wegen "Trennungsunterhalt" zu tun????)
Es wurde nochmals ausführlich die Möglichkeit eines Verhgleichs erörtert. Dazu wurde die Sitzung für 15 Min. unterbrochen.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Meine Mandantin hat ein schlchtes Gefühl beim Vergleich.
Entgegen meinem Anraten ist sie zu einem Vergleich nicht bereit.
???!!
Die Klägerin erklärte: Hier mußte ich ab Juni 2007 alle meine Netto- Gehälter bis April 2008 nennen.
Der Kläger erklärte:
Ich schreibe gerade meine Diplom-Arbeit, die habe ich am 10.01.2008 angefangen. Im Juni 2007 hatt ich 470 €. Ich arbeitete als Praktikant bei der Firma L... Das Praktikum ging 6 Monate lang von März 2007 bis Ende August 2007.
Der Kläger-Vertreter erklärte:
Bis Ende Mai 2007 arbeitete der Kläger im Hotel als Nachtportier am Wochenende. Dort hat er gekündigt aus gesundheitlichen Gründen. Man hat sich verglichen. Er hat vom ... Hotel als Vergleichszahlung im Juni 200 € bekommen.
Der Kläger erklärte:
Im Juli 2007 hatte ich nur Einnahmen aus dem Betriebspraktikum. August 2007 auch nur die Einnahmen aus dem Betriebspraktikum. Für die Zeit September 2007 bis Ende Februar 2008 hatte ich keine eigenen Einnahmen. Seit März 2008 bekomme ich 400 €. Ich arbeite in einer Firma.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Wir bestreiten, dass der Kläger ab März 2008 nur 400 € verdient. Er bekommt 650 € netto. Das sind Erkenntnisse dahingehend, dass dem Kläger mehr als 400 € zustehen.
Der Kläger erklärte:
Ich bekomme 398,00 € monatlich. Ich kann Ihnen die Verdienstbescheinigung zeigen. Der Kläger braucht schon 650 € zum Leben monatlich. Hilfsweise bestreite ich den Vortrag mit den 400 € ab März 2008 mit Nichtwissen.
(Was bedeutet dennn das?)
Der Kläger erklärte:
Die email 27jähriger Marokkaner sucht älteren Freund, nicht unter 40 Jahre. Ich bin passiv und liebe 69 unter dem Account .....(sein Nachname_sein Vorname@hotmail.com stammt nicht von mir. Ich habe bei hotmail nur einen Account mit .de.
Der Kläger wurde belehrt, dass er sich strafrechtlich nicht selbst belasten muss bei der Beantwortung der folgenden Frage:
Herr ... , haben Sie ihre Frau im August 2006 geschlagen und gewürgt.
Der Kläger erklärte:
Nein, das habe ich nicht.
Der Kläger-Vertreter erklärte:
Mein Mandant ist bei der Polizei angezeigt worden, von der Beklagten wegen Körperverletzung. Er erstattet gegen die Beklagte dann Gegenanzeige. Beide Strafanträge wurden zurückgenommen.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Das ist korrekt.
Auf Befragen erklärte der Kläger:
Die Kontaktanzeige unter dem Account Ab......_79 habe ich aus Neugier gemacht. Das war am 09.04.2006. Ich war ein- oder zweimal in diesem Account und dann nicht mehr.
Ich habe niemals außereheliche Kontakte aufgenommen. Ich bin nie fremd gegangen.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Der Text dieser Anzeige läßt vermuten, dass der Kläger auch sexuelle Dienstleistungen angeboten und hierdurch auch Einkünfte erzielt hat.
Der Kläger-Vertreter erklärte:
Dies läßt sich nicht aus dem Text der Anzeige ersehen.
Der Kläger erklärte:
Ich habe keine sexuellen Dienstleistungen angeboten. Ich habe in dem arabischen Forum n......com ein Profil erstellt und habe die Angaben auf Blatt 59 und 60 der Akte gemacht. Das Foto auf Blatt 59 der Akte habe ich auch reingestellt. Ich habe das aus Neugier gemacht. Ich wollte sehen, wie eine arabische Chat-Seite aussihet. Selbst gechattet oder Kontakte hatte ich nicht.
(Hallooo - er hatte sich bei 5 Single-Portalen mit Foto und Text angemeldet - "nur aus Neugier????!!!)
Der Kläger-Vertreter erklärte:
Wie kam die Beklagte (ich) daran? Das möge sie erklären.
Die Beklagte erklärte:
Ich habe alle mir bekannten email-Adressen von dem Kläger "gegoogelt" und fand die Einträge. Bei n...com habe ich selbst einen account eingerichtet und habe dann den account von ab......79 gefunden mit dem dort hinterlegten Profil.
Das Gericht hat im Termin dies überprüft. Nach Anmeldung der Beklagten in dem Account von n....com erschein bei Angabe ab....79 das zum Protokoll genommene Profil. Ebenso erschien bei Eingabe des Begriffs "Vorname_Nachname meines Ex@hotmail com die Kontaktanzeige Anlage 2 zum Schriftsatz vom 02.06.2008.
Auf Vorhalt der Anlage 1 des Schriftsatzes vom 02.06.2008 erklärte der Kläger: das habe ich vor 2 Jahren gemacht (Dies war das Profil bei Transg.....at - ein Transsexuellen und Transvestiten-Portal).
EDie Beklagte:
Das Hemd auf Bild Anlage 1 zum Schriftsatz vom 02.06.2006 passt ihm seit zwei Jahren nicht mehr, deswegen gehe ich davon aus, dass diese Kontaktanzeige vor 2 Jahren gemacht wurde von dem Kläger.
Der Kläger erklärte:
Das ist keine Kontaktanzeige, sondern ein Profil in einem Chatraum. Ich habe das aus Neugier gemacht.
Der Text auf Anlage 3 zum Schriftsatz vom 02.06.2008 stammt von mir, das ist richtig. Ich war neugierig. tout_tout ist mein account bei www.Trav.....de (auch ein Transsexuellen und Transvestiten-Portal). Das war nach der Trennung am 29.11.2007.
Die Beklagte erklärte:
ich habe mich dort eingeloggt und habe 9 € bezahlt und fand seine Anzeige mit Bild.
Der Kläger erklärte auf Vorhalt der Anlage 5a zum Schriftsatz vom 02.06.2008. Der Account seinNachnameund dove_79@yahoo.de ist mein account.
Termin zur Fortsetzung wird bestimmt auf den 03.09.2008 10:00 Uhr. Zu diesem Termin werden die Parteien und die Partei-Vertreter hiermit mündlich geladen.
.......
Richterin am Amtsgericht
Ich rege mich heute noch darüber auf, wie sie auf mich Druck ausüben wollte, damit ich einem Vergleich zustimme.
Ihre Worte:
Sie sind doch so gedemütigt und enttäuscht worden. Wollen Sie Ihrem Ex-Mann wirklich bei weiteren Prozessen begegnen müssen? Mit einem Vergleich (675 €) ist die Angelegenheit erledigt.
Sie (eine Frau) sieht und sagt wie ich mich fühlen muss und schlägt mir dann vor zusätzlich zu der Demütigung und der Enttäuschung Geld zu zahlen???!!!
Dann: Machen wir es doch wie auf einem türkischen oder arabischen Bazar: Wie wäre es mit 300 € ???!!!!!
Ich könnte aus dem Fenster springen so wütend bin ich.
Dann das nächste: Ihr Ex-Mann bekommt Prozeßkostenhilfe. Können Sie sich weitere Prozesse und Kosten leisten?
und dann die Sache mit den Ausdrucken der Beweise.
HHHHHHHHHHHHHH IIII LLLLL FFFFF EEEEEEE

Der Kläger (mein Ex) erklärte:
Ich bin in Marokko nicht verheiratet. Das Bild Anlage 23 des Schriftsatzes vom 02.06.2008 zeigt meine Schwester, die geheiratet hat.
Der Beklagten-Vertreter (mein Anwalt) erklärte:
Bis zur Rechtskraft der Scheidung wurden 700 € gezahlt.
Der Kläger-Vertreter erklärte:
Der eingeklagte Rückstand für die Monate Juni bis September 2007 in der geltend gemachten Höhe von 1.200 € ist ausgeglichen. Der Klageantrag zu Ziff. 3 wird hiermit für erledigt erklärt.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Wir schließen uns der Erledigungserklärung an.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Die Beklagte nutzte mit Erlaubnis des Abteilungsleiters "Vorname, Name" den Computer an ihrem Arbeitsplazu, um die Farbausdrucke außerhalb der Arbeitszeit auszudrucken.
(Dies aufgrund der penetranten Rückfrage der Richterin, ob denn mein Arbeitgeber wüßte, daß ich während der Arbeitszeit Farbausdrucke gemacht hätte ??? Hallooo was hat dies mit einer Verhandlung wegen "Trennungsunterhalt" zu tun????)
Es wurde nochmals ausführlich die Möglichkeit eines Verhgleichs erörtert. Dazu wurde die Sitzung für 15 Min. unterbrochen.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Meine Mandantin hat ein schlchtes Gefühl beim Vergleich.
Entgegen meinem Anraten ist sie zu einem Vergleich nicht bereit.
???!!
Die Klägerin erklärte: Hier mußte ich ab Juni 2007 alle meine Netto- Gehälter bis April 2008 nennen.
Der Kläger erklärte:
Ich schreibe gerade meine Diplom-Arbeit, die habe ich am 10.01.2008 angefangen. Im Juni 2007 hatt ich 470 €. Ich arbeitete als Praktikant bei der Firma L... Das Praktikum ging 6 Monate lang von März 2007 bis Ende August 2007.
Der Kläger-Vertreter erklärte:
Bis Ende Mai 2007 arbeitete der Kläger im Hotel als Nachtportier am Wochenende. Dort hat er gekündigt aus gesundheitlichen Gründen. Man hat sich verglichen. Er hat vom ... Hotel als Vergleichszahlung im Juni 200 € bekommen.
Der Kläger erklärte:
Im Juli 2007 hatte ich nur Einnahmen aus dem Betriebspraktikum. August 2007 auch nur die Einnahmen aus dem Betriebspraktikum. Für die Zeit September 2007 bis Ende Februar 2008 hatte ich keine eigenen Einnahmen. Seit März 2008 bekomme ich 400 €. Ich arbeite in einer Firma.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Wir bestreiten, dass der Kläger ab März 2008 nur 400 € verdient. Er bekommt 650 € netto. Das sind Erkenntnisse dahingehend, dass dem Kläger mehr als 400 € zustehen.
Der Kläger erklärte:
Ich bekomme 398,00 € monatlich. Ich kann Ihnen die Verdienstbescheinigung zeigen. Der Kläger braucht schon 650 € zum Leben monatlich. Hilfsweise bestreite ich den Vortrag mit den 400 € ab März 2008 mit Nichtwissen.
(Was bedeutet dennn das?)
Der Kläger erklärte:
Die email 27jähriger Marokkaner sucht älteren Freund, nicht unter 40 Jahre. Ich bin passiv und liebe 69 unter dem Account .....(sein Nachname_sein Vorname@hotmail.com stammt nicht von mir. Ich habe bei hotmail nur einen Account mit .de.


Der Kläger wurde belehrt, dass er sich strafrechtlich nicht selbst belasten muss bei der Beantwortung der folgenden Frage:
Herr ... , haben Sie ihre Frau im August 2006 geschlagen und gewürgt.
Der Kläger erklärte:
Nein, das habe ich nicht.
Der Kläger-Vertreter erklärte:
Mein Mandant ist bei der Polizei angezeigt worden, von der Beklagten wegen Körperverletzung. Er erstattet gegen die Beklagte dann Gegenanzeige. Beide Strafanträge wurden zurückgenommen.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Das ist korrekt.
Auf Befragen erklärte der Kläger:
Die Kontaktanzeige unter dem Account Ab......_79 habe ich aus Neugier gemacht. Das war am 09.04.2006. Ich war ein- oder zweimal in diesem Account und dann nicht mehr.
Ich habe niemals außereheliche Kontakte aufgenommen. Ich bin nie fremd gegangen.
Der Beklagten-Vertreter erklärte:
Der Text dieser Anzeige läßt vermuten, dass der Kläger auch sexuelle Dienstleistungen angeboten und hierdurch auch Einkünfte erzielt hat.
Der Kläger-Vertreter erklärte:
Dies läßt sich nicht aus dem Text der Anzeige ersehen.
Der Kläger erklärte:
Ich habe keine sexuellen Dienstleistungen angeboten. Ich habe in dem arabischen Forum n......com ein Profil erstellt und habe die Angaben auf Blatt 59 und 60 der Akte gemacht. Das Foto auf Blatt 59 der Akte habe ich auch reingestellt. Ich habe das aus Neugier gemacht. Ich wollte sehen, wie eine arabische Chat-Seite aussihet. Selbst gechattet oder Kontakte hatte ich nicht.
(Hallooo - er hatte sich bei 5 Single-Portalen mit Foto und Text angemeldet - "nur aus Neugier????!!!)
Der Kläger-Vertreter erklärte:
Wie kam die Beklagte (ich) daran? Das möge sie erklären.
Die Beklagte erklärte:
Ich habe alle mir bekannten email-Adressen von dem Kläger "gegoogelt" und fand die Einträge. Bei n...com habe ich selbst einen account eingerichtet und habe dann den account von ab......79 gefunden mit dem dort hinterlegten Profil.
Das Gericht hat im Termin dies überprüft. Nach Anmeldung der Beklagten in dem Account von n....com erschein bei Angabe ab....79 das zum Protokoll genommene Profil. Ebenso erschien bei Eingabe des Begriffs "Vorname_Nachname meines Ex@hotmail com die Kontaktanzeige Anlage 2 zum Schriftsatz vom 02.06.2008.
Auf Vorhalt der Anlage 1 des Schriftsatzes vom 02.06.2008 erklärte der Kläger: das habe ich vor 2 Jahren gemacht (Dies war das Profil bei Transg.....at - ein Transsexuellen und Transvestiten-Portal).
EDie Beklagte:
Das Hemd auf Bild Anlage 1 zum Schriftsatz vom 02.06.2006 passt ihm seit zwei Jahren nicht mehr, deswegen gehe ich davon aus, dass diese Kontaktanzeige vor 2 Jahren gemacht wurde von dem Kläger.
Der Kläger erklärte:
Das ist keine Kontaktanzeige, sondern ein Profil in einem Chatraum. Ich habe das aus Neugier gemacht.
Der Text auf Anlage 3 zum Schriftsatz vom 02.06.2008 stammt von mir, das ist richtig. Ich war neugierig. tout_tout ist mein account bei www.Trav.....de (auch ein Transsexuellen und Transvestiten-Portal). Das war nach der Trennung am 29.11.2007.
Die Beklagte erklärte:
ich habe mich dort eingeloggt und habe 9 € bezahlt und fand seine Anzeige mit Bild.
Der Kläger erklärte auf Vorhalt der Anlage 5a zum Schriftsatz vom 02.06.2008. Der Account seinNachnameund dove_79@yahoo.de ist mein account.
Termin zur Fortsetzung wird bestimmt auf den 03.09.2008 10:00 Uhr. Zu diesem Termin werden die Parteien und die Partei-Vertreter hiermit mündlich geladen.
.......
Richterin am Amtsgericht
Ich rege mich heute noch darüber auf, wie sie auf mich Druck ausüben wollte, damit ich einem Vergleich zustimme.
Ihre Worte:
Sie sind doch so gedemütigt und enttäuscht worden. Wollen Sie Ihrem Ex-Mann wirklich bei weiteren Prozessen begegnen müssen? Mit einem Vergleich (675 €) ist die Angelegenheit erledigt.
Sie (eine Frau) sieht und sagt wie ich mich fühlen muss und schlägt mir dann vor zusätzlich zu der Demütigung und der Enttäuschung Geld zu zahlen???!!!
Dann: Machen wir es doch wie auf einem türkischen oder arabischen Bazar: Wie wäre es mit 300 € ???!!!!!
Ich könnte aus dem Fenster springen so wütend bin ich.
Dann das nächste: Ihr Ex-Mann bekommt Prozeßkostenhilfe. Können Sie sich weitere Prozesse und Kosten leisten?
und dann die Sache mit den Ausdrucken der Beweise.
HHHHHHHHHHHHHH IIII LLLLL FFFFF EEEEEEE




Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
-
- Beiträge: 2164
- Registriert: 12.03.2008, 16:41
Das ist echt eine Unverschämtheit, aber hatte Claraq nicht schon erklärt, dass Richter gerne Vergleiche nehmen, das macht weniger Arbeit?
Halt durch, jetzt nicht aufgeben, dann hat die Gegenseite erreicht, was sie wollte. Ich hoffe, deine wut ist noch groß genug, das jetzt auch bis zum bitteren Ende durchzuziehen.
Gruß
Canim
Halt durch, jetzt nicht aufgeben, dann hat die Gegenseite erreicht, was sie wollte. Ich hoffe, deine wut ist noch groß genug, das jetzt auch bis zum bitteren Ende durchzuziehen.
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!
-
- Beiträge: 1881
- Registriert: 12.03.2008, 16:43
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Hätte ich diese Informationen mal früher gefunden:
Deutsche Botschaft in Marokko zur Eheschließung in Marokko: ?!
Eheschließung in Marokko
Eine Eheschließung in Marokko ist nur möglich, wenn ein Verlobter marokkanischer Staatsangehöriger ist. Verbindliche Auskünfte zu marokkanischem Recht können nur die zuständigen marokkanischen Behörden erteilen, dies sind in Fragen hinsichtlich der Eheschließung insbesondere die Adoulen (Notariatsschreiber nach islamischem Recht) und der Generalstaatsanwalt des Königs („Procureur Général du Roi“).
Die marokkanischen Behörden verlangen von deutschen Staatsangehörigen für die Eheschließung eine Ehefähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von der deutschen Botschaft bzw. dem Honorarkonsul in Agadir. Dazu ist ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, das wiederum der für den Wohnsitz des deutschen Verlobten zuständige Standesbeamte ausstellt. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei ihm über das weitere Verfahren.
Zusätzlich zu dieser Bescheinigung der Botschaft über die Ehefähigkeit (Gebühr: 220 MAD) benötigen Sie noch eine gesonderte Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit (Gebühr: 220 MAD) auf der Grundlage Ihres deutschen Reisepasses, den Sie dazu mit einer Fotokopie vorlegen müssen.
Diese Bescheinigungen sind anschließend durch das Marokkanische Außenministerium in Rabat bzw. durch seine Außenstelle in Agadir zu legalisieren.
Im allgemeinen ist das weitere Verfahren wie folgt:
Beim Generalstaatsanwalt („Procureur Général du Roi“) beim „Cour d'Appel“, das für den Wohnsitz des marokkanischen Verlobten zuständig ist, beantragen Sie die Genehmigung der Eheschließung.
Der deutsche Verlobte muß dazu in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:
- Fotokopie des deutschen Reisepasses
- Fotokopie der marokkanischen nationalen Identitätskarte (CIN)
- 4 Paßfotos
- Geburtsurkunde
- deutsches Führungszeugnis
- Auszug aus dem marokkanischen Strafregister, ausgestellt durch
das Marokkanische Justizministerium in Rabat
- legalisierte Ehefähigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft
bzw. Honorarkonsul
- legalisierte Staatsangehörigkeitsbescheinigung der Botschaft bzw.
Honorarkonsul
- für männliche Verlobte: Urkunde über die Konvertierung zum Islam
für weibliche Verlobte: Nachweis der Zugehörigkeit zu einer
Buchreligion (z.B. deutsche Meldebescheinigung mit Angabe der
Religionszugehörigkeit)
- Arbeits- und Gehaltsbescheinigung
- ärztliche Bescheinigung, daß die Verlobten frei von ansteckenden
Krankheiten sind
Alle Urkunden, die nicht in französischer oder arabischer Sprache abgefaßt sind, müssen ins Arabische übersetzt werden. Auch die marokkanischen Behörden verlangen die vorgelegten deutschen Urkunden in legalisierter Form. Informationen über das Verfahren erhalten Sie bei der Botschaft bzw. den Generalkonsulaten des Königreichs Marokko in Deutschland.
Da die oben genannten Unterlagen später auch den Adoulen vorgelegt werden müssen, empfiehlt es sich, ausreichende Kopien zu fertigen.
Hinweise zur Eheschließung nach marokkanischem Recht:
- Ist der deutsche Verlobte nicht Moslem, muß er vor der Heirat mit
einer Marokkanerin zum Islam konvertieren.
- Die Braut hat Anspruch auf die Morgengabe (Sadaq) des
Bräutigams. Deren Höhe und Zahlungsmodalitäten werden in der
Heiratsurkunde festgehalten.
- Bei der Heirat muss ein beliebiger männlicher christlicher Trauzeuge
sein Einverständnis für die deutsche Verlobte erklären. Diese
Einverständniserklärung hat jedoch rein formellen Charakter.
Eine nach marokkanischem Recht wirksam geschlossene Ehe ist auch in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Im allgemeinen verlangen die deutsche Behörden aus Rechtssicherheit die Legalisation der Heiratsurkunde. Die Einzelheiten zur Legalisation von marokkanischen Urkunden entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Legalisation marokkanischer öffentlicher Urkunden.
Die Erledigung der Formalitäten der Eheschließung ist mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Auch ein mehrwöchiger Urlaub wird nur dann ausreichen, wenn der deutsche Verlobte bereits alle erforderlichen Papieren - insbesondere Ehefähigkeits- und Führungszeugnis mit sich führt.
Die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Ebensowenig begründet sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Zu den Visabestimmungen und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es gesonderte Informationsblätter.
Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Deutsche Botschaft in Marokko zur Eheschließung in Marokko: ?!
Eheschließung in Marokko
Eine Eheschließung in Marokko ist nur möglich, wenn ein Verlobter marokkanischer Staatsangehöriger ist. Verbindliche Auskünfte zu marokkanischem Recht können nur die zuständigen marokkanischen Behörden erteilen, dies sind in Fragen hinsichtlich der Eheschließung insbesondere die Adoulen (Notariatsschreiber nach islamischem Recht) und der Generalstaatsanwalt des Königs („Procureur Général du Roi“).
Die marokkanischen Behörden verlangen von deutschen Staatsangehörigen für die Eheschließung eine Ehefähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von der deutschen Botschaft bzw. dem Honorarkonsul in Agadir. Dazu ist ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, das wiederum der für den Wohnsitz des deutschen Verlobten zuständige Standesbeamte ausstellt. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei ihm über das weitere Verfahren.
Zusätzlich zu dieser Bescheinigung der Botschaft über die Ehefähigkeit (Gebühr: 220 MAD) benötigen Sie noch eine gesonderte Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit (Gebühr: 220 MAD) auf der Grundlage Ihres deutschen Reisepasses, den Sie dazu mit einer Fotokopie vorlegen müssen.
Diese Bescheinigungen sind anschließend durch das Marokkanische Außenministerium in Rabat bzw. durch seine Außenstelle in Agadir zu legalisieren.
Im allgemeinen ist das weitere Verfahren wie folgt:
Beim Generalstaatsanwalt („Procureur Général du Roi“) beim „Cour d'Appel“, das für den Wohnsitz des marokkanischen Verlobten zuständig ist, beantragen Sie die Genehmigung der Eheschließung.
Der deutsche Verlobte muß dazu in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:
- Fotokopie des deutschen Reisepasses
- Fotokopie der marokkanischen nationalen Identitätskarte (CIN)
- 4 Paßfotos
- Geburtsurkunde
- deutsches Führungszeugnis
- Auszug aus dem marokkanischen Strafregister, ausgestellt durch
das Marokkanische Justizministerium in Rabat
- legalisierte Ehefähigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft
bzw. Honorarkonsul
- legalisierte Staatsangehörigkeitsbescheinigung der Botschaft bzw.
Honorarkonsul
- für männliche Verlobte: Urkunde über die Konvertierung zum Islam
für weibliche Verlobte: Nachweis der Zugehörigkeit zu einer
Buchreligion (z.B. deutsche Meldebescheinigung mit Angabe der
Religionszugehörigkeit)
- Arbeits- und Gehaltsbescheinigung
- ärztliche Bescheinigung, daß die Verlobten frei von ansteckenden
Krankheiten sind
Alle Urkunden, die nicht in französischer oder arabischer Sprache abgefaßt sind, müssen ins Arabische übersetzt werden. Auch die marokkanischen Behörden verlangen die vorgelegten deutschen Urkunden in legalisierter Form. Informationen über das Verfahren erhalten Sie bei der Botschaft bzw. den Generalkonsulaten des Königreichs Marokko in Deutschland.
Da die oben genannten Unterlagen später auch den Adoulen vorgelegt werden müssen, empfiehlt es sich, ausreichende Kopien zu fertigen.
Hinweise zur Eheschließung nach marokkanischem Recht:
- Ist der deutsche Verlobte nicht Moslem, muß er vor der Heirat mit
einer Marokkanerin zum Islam konvertieren.
- Die Braut hat Anspruch auf die Morgengabe (Sadaq) des
Bräutigams. Deren Höhe und Zahlungsmodalitäten werden in der
Heiratsurkunde festgehalten.
- Bei der Heirat muss ein beliebiger männlicher christlicher Trauzeuge
sein Einverständnis für die deutsche Verlobte erklären. Diese
Einverständniserklärung hat jedoch rein formellen Charakter.
Eine nach marokkanischem Recht wirksam geschlossene Ehe ist auch in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Im allgemeinen verlangen die deutsche Behörden aus Rechtssicherheit die Legalisation der Heiratsurkunde. Die Einzelheiten zur Legalisation von marokkanischen Urkunden entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Legalisation marokkanischer öffentlicher Urkunden.
Die Erledigung der Formalitäten der Eheschließung ist mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Auch ein mehrwöchiger Urlaub wird nur dann ausreichen, wenn der deutsche Verlobte bereits alle erforderlichen Papieren - insbesondere Ehefähigkeits- und Führungszeugnis mit sich führt.
Die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Ebensowenig begründet sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Zu den Visabestimmungen und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es gesonderte Informationsblätter.
Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 30.03.2008, 10:16
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 30.03.2008, 10:05
Hallo an alle,
ich wollte mich mal wieder melden. Was ich vor einigen Wochen vor Gericht erleben musste, aehnelt den Schilderungen von Alexa-Gabrielle... ich habe immernoch einen Kloss im Hals und kann es immernoch nicht fassen, was in deutschen Gerichten abgeht.
Ich habe nur kurz hier im Forum gelesen und mir geht es schon wieder total dreckig. Tut mir leid, wenn ich in den letzten Monaten nicht viel beigetragen habe... aber ich fahre erstmal die Verdraengungsschiene, d.h. ich lese seit Langem auch nicht mehr im Forum.
Das alles ist jetzt schon Ewigkeiten her, aber ich muss immernoch jeden einzelnen Tag an meinen Noch(!!!!!!)-Ehemann denken. Und ich warte jeden Tag darauf, dass das vorbeigeht. Ich will kein Mitleid, denn das erinnert mich auch an meine Situation, ich wollte nur mal wieder HALLO sagen und euch allen weiterhin viel Durchhaltevermoegen wuenschen. Macht weiter so, auch wenn manche so wie ich, einfach mal Mund, Augen und Ohren geschlossen halten (wollen).
Bis die Tage,
euer tearchen
ich wollte mich mal wieder melden. Was ich vor einigen Wochen vor Gericht erleben musste, aehnelt den Schilderungen von Alexa-Gabrielle... ich habe immernoch einen Kloss im Hals und kann es immernoch nicht fassen, was in deutschen Gerichten abgeht.
Ich habe nur kurz hier im Forum gelesen und mir geht es schon wieder total dreckig. Tut mir leid, wenn ich in den letzten Monaten nicht viel beigetragen habe... aber ich fahre erstmal die Verdraengungsschiene, d.h. ich lese seit Langem auch nicht mehr im Forum.
Das alles ist jetzt schon Ewigkeiten her, aber ich muss immernoch jeden einzelnen Tag an meinen Noch(!!!!!!)-Ehemann denken. Und ich warte jeden Tag darauf, dass das vorbeigeht. Ich will kein Mitleid, denn das erinnert mich auch an meine Situation, ich wollte nur mal wieder HALLO sagen und euch allen weiterhin viel Durchhaltevermoegen wuenschen. Macht weiter so, auch wenn manche so wie ich, einfach mal Mund, Augen und Ohren geschlossen halten (wollen).
Bis die Tage,
euer tearchen
Schön daß Du Dich gemeldet hast, tearchen.
Wenn Du so weit bist wirst Du wieder an unserer Seite sein - wenn wir etwas für Dich tun können, laß es uns wissen
Dir alles Gute - wenn Du meinst verdrängen hilft - es wäre für Dich die Methode der Wahl - vielleicht funktioniert es für Dich.
Wenn Du aber an den Punkt kommst, alles auszuspucken - dann ist das auch gut - alles was man bearbeitet hat wird mit der Zeit besser - denk an einen unaufgeräumten Keller - Türe zu hilft nicht, Ordung zu machen.
Genau so ist es im seelischen Bereich - wenn Du so weit bist muß die Arbeit getan werden
LG Alexia
Wenn Du so weit bist wirst Du wieder an unserer Seite sein - wenn wir etwas für Dich tun können, laß es uns wissen
Dir alles Gute - wenn Du meinst verdrängen hilft - es wäre für Dich die Methode der Wahl - vielleicht funktioniert es für Dich.
Wenn Du aber an den Punkt kommst, alles auszuspucken - dann ist das auch gut - alles was man bearbeitet hat wird mit der Zeit besser - denk an einen unaufgeräumten Keller - Türe zu hilft nicht, Ordung zu machen.
Genau so ist es im seelischen Bereich - wenn Du so weit bist muß die Arbeit getan werden
LG Alexia
-
- Beiträge: 1117
- Registriert: 04.04.2008, 17:31
Liebe Alexia, was hättest Du denn anders gemacht, wenn Du die oben angegebenen Formalitäten gewußt hättest?
Du hast doch in Deutschland geheiratet, soweit ich mich erinnern kann.
Geht es Dir um die Morgengabe?
Als ich damals in Kairo geheiratet habe, mußte ich ähnliche Unterlagen vorlegen, allerdings kein Nachweis über Religionszugehörigkeit (ich war aus der Kirche ausgetreten) und keinen Verdienstnachweis. Das kam erst beim Antrag auf Familienzusammenführung (der Verdienstausweis).
Auch mußte ich nicht nachweisen, daß ich irgendwelche ansteckenden Krankheiten habe. Die hatte ja mein Mann, wußte ich nur nicht.
Als "Morgengabe" konnte man eine beliebige Summe angeben, da reichte schon ein ägyptisches Pfund.
LG Tabiba
Du hast doch in Deutschland geheiratet, soweit ich mich erinnern kann.
Geht es Dir um die Morgengabe?
Als ich damals in Kairo geheiratet habe, mußte ich ähnliche Unterlagen vorlegen, allerdings kein Nachweis über Religionszugehörigkeit (ich war aus der Kirche ausgetreten) und keinen Verdienstnachweis. Das kam erst beim Antrag auf Familienzusammenführung (der Verdienstausweis).
Auch mußte ich nicht nachweisen, daß ich irgendwelche ansteckenden Krankheiten habe. Die hatte ja mein Mann, wußte ich nur nicht.
Als "Morgengabe" konnte man eine beliebige Summe angeben, da reichte schon ein ägyptisches Pfund.
LG Tabiba
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Hallo Tabiba,
nein wahrscheinlich hätte ich nichts anders gemacht.
Aber auf die Morgengabe (in Höhe der Scheidungskosten und des fiktiven Unterhaltsanspruches während des Trennungsjahres = in meinem Fall ca. insgesamt 9.000 €) würde ich nicht noch einmal verzichten.
LG Alexa-Gabrielle
nein wahrscheinlich hätte ich nichts anders gemacht.
Aber auf die Morgengabe (in Höhe der Scheidungskosten und des fiktiven Unterhaltsanspruches während des Trennungsjahres = in meinem Fall ca. insgesamt 9.000 €) würde ich nicht noch einmal verzichten.
LG Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Hier eine Neuigkeit.
Heute habe ich eine Information meiner Krankenkasse erhalten, dass mein Ex-Mann sich aufgrund seines hohen Einkommens während des Trennungsjahres (700 € Unterhalt und 470 € Einkommen aus seinem Betriebspraktikum) selbst rückwirkend krankenversichern muß.
Das ist doch mal eine gute Nachricht. Der wird sich übergeben. (Kostenpunkt für 9 Monate = ca. 500 €) Armer Bezzie ....
Am Montag ist eine weitere Gerichtsverhandlung. Er hatte mich wegen "Belästigung und Nötigung" angezeigt. Hier hat er eine falsche "eidesstattliche Versicherung" abgegeben. Das fliegt ihm dann auch um die Ohren. Hierfür gibt es eine Geldstrafe
oder sogar Gefängnis
....
LG Alexa-Gabrielle
Heute habe ich eine Information meiner Krankenkasse erhalten, dass mein Ex-Mann sich aufgrund seines hohen Einkommens während des Trennungsjahres (700 € Unterhalt und 470 € Einkommen aus seinem Betriebspraktikum) selbst rückwirkend krankenversichern muß.
Das ist doch mal eine gute Nachricht. Der wird sich übergeben. (Kostenpunkt für 9 Monate = ca. 500 €) Armer Bezzie ....

Am Montag ist eine weitere Gerichtsverhandlung. Er hatte mich wegen "Belästigung und Nötigung" angezeigt. Hier hat er eine falsche "eidesstattliche Versicherung" abgegeben. Das fliegt ihm dann auch um die Ohren. Hierfür gibt es eine Geldstrafe


LG Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 30.03.2008, 10:16
-
- Beiträge: 1881
- Registriert: 12.03.2008, 16:43
...dann hat er da auch schon wieder einen Joker gezogen und der schwarze Peter liegt bei denen die den vollen beitrag - so wie Du - zhlen müssen.Krankenversicherung der Studenten greift hier vielleicht?!
Das ist auf jeden Fall das Minimum.
LG Alexa-Gabrielle
_________________

Aber trotzdem - gut so.
Alles Gute für die Verhandlung.
Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Hallo, 3. Akt - Vorstellung Landgericht Darmstadt!
Zum Aufruf kamen Kläger mir Anwalt (mein Ex) und Beklagte (ich) mit Anwältin. Verhandelt wird die "Einstweilige Verfügung" zu meinen Lasten dass ich es zu unterlassen habe meinen Ex-Mann zu belästigen, se.xuell zu nötigen, zu bedrohen, zu schlagen, anzurufen, zu faxen, emails nicht senden und seine Familie ie in Marokko sowie seine Freunde nicht zu kontaktieren.
Alles gelogen!!!
Er wollte nämlich damit verhindern, dass ich "eheunterhaltsunwürdiges Verhalten" rekonstruieren kann, was zum Unterhaltsverzicht für den Trennungsunterhalt führen könnte.
Der Richter sagte gleich zu Beginn: Sie haben die einmalige und erste Gelegenheit heute hier vor diesem Gericht einen Vergleich dergestalt zu schließen, dass sie beide sich verpflichten, sich gegenseitig nicht mehr zu kontaktieren und die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Ich habe dies sofort abgelehnt. Mein Ex-Mann hat sofort einem Vergleich zugestimmt! Warum wohl??? Weil er genau weiß, dass er in seiner Eidesstattlichen Versicherung gelogen hat". Ist doch komisch, wenn der Kläger einem Vergleich zustimmt und die Beklagte nicht.
Ich habe dann dem Richter gesagt, dass ich aus dem Grunde dem Vergleich nicht zustimmen kann, da mein Ex-Mann mich unberechtigt in einen Prozess verwickelt hat und dass er mich bis heute noch telefonisch kontaktiert!
Hätte ich einem Vergleich zugestimmt, müßte ich meine Anwaltskosten (ca. 750 €) und die hälftigen Gerichtskosten zahlen, ohne dass ich das von ihm jemals zurückfordern könnte - wie dies bei einem Urteil zu meinen Gunsten der Fall ist.
Dann sagte der Richter, Sie werden das eventuell noch sehr bitter bereuen nicht zu einem Vergleich gekommen zu sein, teilte mit, dass er jetzt zum Mittagessen ginge und dass das Urteil um 18.00 Uhr verkündet wird, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Wir waren einverstanden, haben jedoch nicht bis 18:00 Uhr auf das Urteil gewartet. Morgen werde ich mehr wissen und es hier mitteilen.
Leute ich kann euch sagen - vor Gericht gehen Sachen vor sich, das ist unglaublich!
LG Alexa-Gabrielle - die kein Vertrauen mehr in dieses Land hat
Zum Aufruf kamen Kläger mir Anwalt (mein Ex) und Beklagte (ich) mit Anwältin. Verhandelt wird die "Einstweilige Verfügung" zu meinen Lasten dass ich es zu unterlassen habe meinen Ex-Mann zu belästigen, se.xuell zu nötigen, zu bedrohen, zu schlagen, anzurufen, zu faxen, emails nicht senden und seine Familie ie in Marokko sowie seine Freunde nicht zu kontaktieren.


Alles gelogen!!!
Er wollte nämlich damit verhindern, dass ich "eheunterhaltsunwürdiges Verhalten" rekonstruieren kann, was zum Unterhaltsverzicht für den Trennungsunterhalt führen könnte.
Der Richter sagte gleich zu Beginn: Sie haben die einmalige und erste Gelegenheit heute hier vor diesem Gericht einen Vergleich dergestalt zu schließen, dass sie beide sich verpflichten, sich gegenseitig nicht mehr zu kontaktieren und die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Ich habe dies sofort abgelehnt. Mein Ex-Mann hat sofort einem Vergleich zugestimmt! Warum wohl??? Weil er genau weiß, dass er in seiner Eidesstattlichen Versicherung gelogen hat". Ist doch komisch, wenn der Kläger einem Vergleich zustimmt und die Beklagte nicht.
Ich habe dann dem Richter gesagt, dass ich aus dem Grunde dem Vergleich nicht zustimmen kann, da mein Ex-Mann mich unberechtigt in einen Prozess verwickelt hat und dass er mich bis heute noch telefonisch kontaktiert!
Hätte ich einem Vergleich zugestimmt, müßte ich meine Anwaltskosten (ca. 750 €) und die hälftigen Gerichtskosten zahlen, ohne dass ich das von ihm jemals zurückfordern könnte - wie dies bei einem Urteil zu meinen Gunsten der Fall ist.
Dann sagte der Richter, Sie werden das eventuell noch sehr bitter bereuen nicht zu einem Vergleich gekommen zu sein, teilte mit, dass er jetzt zum Mittagessen ginge und dass das Urteil um 18.00 Uhr verkündet wird, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Wir waren einverstanden, haben jedoch nicht bis 18:00 Uhr auf das Urteil gewartet. Morgen werde ich mehr wissen und es hier mitteilen.
Leute ich kann euch sagen - vor Gericht gehen Sachen vor sich, das ist unglaublich!
LG Alexa-Gabrielle - die kein Vertrauen mehr in dieses Land hat
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
-
- Beiträge: 18969
- Registriert: 12.03.2008, 16:36
Liebe Alexia,
das der Kläger einem Vergleich sofort zustimmt und die Beklagte ablehnt, sollte dem Richter doch zu denken geben.
Viel Glück
das der Kläger einem Vergleich sofort zustimmt und die Beklagte ablehnt, sollte dem Richter doch zu denken geben.
Viel Glück
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 30.03.2008, 10:16
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 30.03.2008, 10:16
DAS URTEIL IST DA - JUHU
Hallo Ihr Lieben,
heute habe ich telefonisch erfahren, dass die Einstweilige Verfügung meines Ex vor dem Landgericht Darmstadt wegen Belästigung, Bedrohung und anderer unwahrer Behauptungen (u. a. se.xuelle Nötigung meinerseits!) aufgehoben wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger ... Da bin ich mal gespannt!
Ich muss ihn jetzt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen. Wenn er nicht zahlt schicke ich ihm einen Mahnbescheid, dann einen Vollstreckungsbescheid. Dies wird in seiner SCHUFA eingetragen sein, was das Leben in Deutschland für ihn sicher nicht einfacher machen wird.
Außerdem prüfe ich, ob eine Anzeige wegen "falscher eidesstattlicher Versicherung" erfolgen kann.
Blume: Wäre er dann vorbestraft?
Als vorbestrafter Ingenieur mit Schulden (evtl. möglicher Lohnpfändung) ist es in Deutschland nicht mehr gemütlich. Könnte mir vorstellen, dass er dann lieber ein anderes Land mit seiner Anwesenheit beglückt.
Mittlerweile dürfte er bei der GEZ Schulden in Höhe von 200 €, bei der Krankenkasse Schulden in Höhe von 500 €, wegen der Scheidung (Prozeßkostenhilfe) Schulden ca. 1.500 €, jetzt der Prozeß vor dem LG Darmstadt Schulden ca. 2.000 € = Gesamt ca. 4.200 € und dann noch meine Schmerzensgeldforderung (???) haben.
Ich lasse ihn die Konsequenzen seines eigenen Handelns spüren und hoffe, dass dies auch andere mit ähnlichem "Bezness-Verhalten" trifft.
Liebe Frauen, gebt nicht auf - laßt Euch nicht einschüchtern!
Der Kampf lohnt sich - seid auch solidarisch.
Beznesser haben es nicht verdient, sich auf unsere Kosten (Seelenqualen, Depressionen, Finanzen) ein schönes Leben zu machen!
LG Alexa-Gabrielle (die langsam das Vertrauen zurückgewinnt!)
heute habe ich telefonisch erfahren, dass die Einstweilige Verfügung meines Ex vor dem Landgericht Darmstadt wegen Belästigung, Bedrohung und anderer unwahrer Behauptungen (u. a. se.xuelle Nötigung meinerseits!) aufgehoben wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger ... Da bin ich mal gespannt!
Ich muss ihn jetzt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen. Wenn er nicht zahlt schicke ich ihm einen Mahnbescheid, dann einen Vollstreckungsbescheid. Dies wird in seiner SCHUFA eingetragen sein, was das Leben in Deutschland für ihn sicher nicht einfacher machen wird.
Außerdem prüfe ich, ob eine Anzeige wegen "falscher eidesstattlicher Versicherung" erfolgen kann.
Blume: Wäre er dann vorbestraft?
Als vorbestrafter Ingenieur mit Schulden (evtl. möglicher Lohnpfändung) ist es in Deutschland nicht mehr gemütlich. Könnte mir vorstellen, dass er dann lieber ein anderes Land mit seiner Anwesenheit beglückt.
Mittlerweile dürfte er bei der GEZ Schulden in Höhe von 200 €, bei der Krankenkasse Schulden in Höhe von 500 €, wegen der Scheidung (Prozeßkostenhilfe) Schulden ca. 1.500 €, jetzt der Prozeß vor dem LG Darmstadt Schulden ca. 2.000 € = Gesamt ca. 4.200 € und dann noch meine Schmerzensgeldforderung (???) haben.
Ich lasse ihn die Konsequenzen seines eigenen Handelns spüren und hoffe, dass dies auch andere mit ähnlichem "Bezness-Verhalten" trifft.
Liebe Frauen, gebt nicht auf - laßt Euch nicht einschüchtern!
Der Kampf lohnt sich - seid auch solidarisch.
Beznesser haben es nicht verdient, sich auf unsere Kosten (Seelenqualen, Depressionen, Finanzen) ein schönes Leben zu machen!
LG Alexa-Gabrielle (die langsam das Vertrauen zurückgewinnt!)
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.