Hallo Efendi,Efendi II hat geschrieben:Solange in Deutschland diese Gesetze so sind, wie sie sind, darf man sich allerdings darüber nicht wundern.jippie hat geschrieben: Da gibt es Fragestellerinnen und Fälle.....![]()
In anderen Eu-Ländern funktioniert das nicht, da muß der Lebensunterhalt hinreichend gesichert sein, wenn man seinen Ehepartner "importieren" will.
ich habe ja auch, Gott seis's geklagt, einen Mann im Wonnemonat Mai Jahre 2000 aus Gambia geheiratet und 2001 von mir nach D importiert.
Ich kann mich aber daran erinnern, dass ich zwecks FZ Formulare mit Fragen nach meinem Einkommen und der Größe
meiner Behausung und ob Eigentum oder Mietwohnung "beantworten" mußte. Kann es sein dass diesbezüglich die "Einfuhr"

bedingungen gelockert wurden???

Bis zum Zeitpunkt nach Erhalt seiner Arbeitserlaubnis und gefundener Arbeit habe ich ihn mit meinem Einkommen "unterhalten"

Ich finde das diesbezüglich die Gesetze damals wirksamer waren.
Gruss
Rubinrot