Einbürgerung zurückschicken

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Silke47
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eine Antwort Nachehelicher Unterhalt

Beitrag von Silke47 » 13.04.2014, 11:51

Bitte vielleicht kann mir jemand was dazu sagen,

Ich habe hier schon sehr viel gelesen,und möchte heute auch mal ein Frage stellen
da hier vielleicht jemand für mich eine Antwort hat,,

Meine Geschichte kurz,

ich bin 48 Jahre mein ex 33 Jahre,seit 4 Jahren verheiratet,habe mich im Juli 2012 von meinem Mann getrennt,
getrennte Wohnungen, jetzt Scheidungstermin ende dieses Monat .

jetzt im September hat er die Scheidung eingereicht(sein Anwalt sagte zu Ihm
dann müsse er keinen Unterhalt mehr zahlen)

jetzt Scheidungstermin ende dieses Monat.
nun werden ja erst die Rentenpunkte/Versorgungsausgleich geklärt,
ich muss von meinem Rente 2500 € auf sein Konto.
und er muss von seinem Rente nur 7000 € auf mein Konto.

ich habe bis vor 8 Jahren noch voll gearbeitet,bin dann sehr krank (physisch) geworden , und seit Juli 2013 Arbeitslose.

nun meine Frage,
bekomme ich Nachehelichen Unterhalt ? wie lang und wie werden sie den berechnen,

ich habe 1201 € AL1
er hat 2100 € Netto,

ich habe hier auch gelesen das es weniger sein wird,vielleicht kann mir jemand
was dazu sagen,

danke euch fürs lesen
l.g. Silke

Efendi II
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Re: eine Antwort Nachehelicher Unterhalt

Beitrag von Efendi II » 13.04.2014, 12:00

Silke47 hat geschrieben: nun meine Frage,
bekomme ich Nachehelichen Unterhalt ? wie lang und wie werden sie den berechnen,
Das wird Dir hier kaum jemand mit 100%iger Sicherheit beantworten können.
Deshalb solltest Du das besser Deinen Anwalt fragen, der mit alles Details Deines Falles vertraut ist. Letztendlich entscheidet das sowieso dann das Gericht.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: eine Antwort Nachehelicher Unterhalt

Beitrag von Efendi II » 13.04.2014, 12:18

Silke47 hat geschrieben: ...seit 4 Jahren verheiratet,habe mich im Juli 2012 von meinem Mann getrennt,
getrennte Wohnungen, jetzt Scheidungstermin ende dieses Monat .

bekomme ich Nachehelichen Unterhalt ? wie lang und wie werden sie den berechnen,
Nach meiner Auffassung solltest Du Dir da, auf Grund der relativ kurzen Ehedauer von nur 4 Jahren, nicht allzu viel Hoffnung machen. Frag Deinen Anwalt, der kann am Ehesten was dazu sagen. Aber wer kann schon wissen wie das Gericht entscheiden wird.

Du weißt doch:
Auf hoher See und vor Gericht sind wir allein in Gottes Hand.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Moppel
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Re: eine Antwort Nachehelicher Unterhalt

Beitrag von Moppel » 13.04.2014, 12:50

Silke47 hat geschrieben:..

nun meine Frage,
bekomme ich Nachehelichen Unterhalt ?..
Seltsame Frage.
Du hast dich von ihm getrennt, Kinder sind keine da und damit hat es sich.
Gruß

Ammit
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Ammit » 14.04.2014, 10:23

Elalabed hat geschrieben:eltsame Frage.
Du hast dich von ihm getrennt, Kinder sind keine da und damit hat es sich.
Gruß
Silke47 hat geschrieben:jetzt im September hat er die Scheidung eingereicht(sein Anwalt sagte zu Ihm
dann müsse er keinen Unterhalt mehr zahlen)
Sie schreibt, dass sie sich getrennt hat, aber er die Scheidung eingereicht hat.

Silke, würdest du vielleicht noch schrieben aus welchem Land er kommt?

Und mal eine Frage an die Allgemeinheit. ich dachte, man darf als deutscher Staatsbürger nicht in Dänemark heiraten, da man dort weder die Papiere EFZ etc braucht und einem daher der deutsche Staat ein riesen Problem daraus macht?
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock

Ammit
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Ammit » 14.04.2014, 10:23

Elalabed hat geschrieben:eltsame Frage.
Du hast dich von ihm getrennt, Kinder sind keine da und damit hat es sich.
Gruß
Silke47 hat geschrieben:jetzt im September hat er die Scheidung eingereicht(sein Anwalt sagte zu Ihm
dann müsse er keinen Unterhalt mehr zahlen)
Sie schreibt, dass sie sich getrennt hat, aber er die Scheidung eingereicht hat.

Silke, würdest du vielleicht noch schreiben aus welchem Land er kommt?

Und mal eine Frage an die Allgemeinheit. Ich dachte, man darf als deutscher Staatsbürger nicht in Dänemark heiraten, da man dort weder die Papiere EFZ etc braucht und einem daher der deutsche Staat ein riesen Problem daraus macht?
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock

Efendi II
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Efendi II » 14.04.2014, 10:59

Ammit hat geschrieben:
Und mal eine Frage an die Allgemeinheit. Ich dachte, man darf als deutscher Staatsbürger nicht in Dänemark heiraten, da man dort weder die Papiere EFZ etc braucht und einem daher der deutsche Staat ein riesen Problem daraus macht?
Auch ein Deutscher kann/darf überall auf der Welt heiraten wo er will.

Bei einer Heirat in Dänemark verlagert er den "Papierkrieg" mit den Behörden lediglich auf die Zeit nach der Hochzeit, während er sie bei einer Heirat in Deutschland bereits vor der Eheschließung erledigen muss.

Wenn die Eheschließung im Rahmen eines Besuchsaufenthalts erfolgt, erhält der (ausländische) Ehegatte keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Er muss also zunächst wieder (aus dem Schengengebiet) ausreisen und das Visum zur Familienzusammenführung von seinen Heimatland aus beantragen.

Welche Verfahrensweise kostengünstiger und zeitsparender ist, sollten die Beteiligten selbst entscheiden.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Ammit
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Ammit » 14.04.2014, 12:41

Danke Efendi für die Beantwortung meiner Frage.
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock

Moppel
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Moppel » 14.04.2014, 15:48

Ammit hat geschrieben:
Elalabed hat geschrieben:eltsame Frage.
Du hast dich von ihm getrennt, Kinder sind keine da und damit hat es sich.
Gruß
Silke47 hat geschrieben:jetzt im September hat er die Scheidung eingereicht(sein Anwalt sagte zu Ihm
dann müsse er keinen Unterhalt mehr zahlen)
Sie schreibt, dass sie sich getrennt hat, aber er die Scheidung eingereicht hat.

.....
THX.
Ändert am Grundsätzlichen aber nix.
Es sind keine Kinder zu versorgen, damit sollte jeder alleine klarkommen.
Gruß

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