mulatte25 hat geschrieben:
ich hab ihm doch nur geschrieben das wir Christen auch unsere Bräuche hätten und ich keinen Aufstand gemacht habe,das er keine Wünsche geschickt hat. Seinen Kommentar, das er diese Bräuche nicht gekannt hätte, fand ich wirklich mehr als blöd. Wenn im Hotel "bunte Ostereier" rumliegen und die Gäste sich abends an der Bar Frohe Ostern wünschen, dann muss man das mitkriegen. So blind und taub kann noch nicht einmal ein Ägypter sein.
Fatwa zu der Frage, ob ein ägyptischer Muslim einem ägyptischen Christen zum Osterfest gratulieren darf von dem Rechtsgutachter Dr. Hisham Kamal,
"Wir müssen unterscheiden zwischen gesellschaftlichen Feierlichkeiten, wie Hochzeiten, zu denen wir ihnen [den ägyptischen Christen] gratulieren dürfen, und den religiösen Feierlichkeiten, wie dem Osterfest, zu denen wir ihnen nicht gratulieren dürfen."
Grund dafür ist, so Dr. Kamal, "das dies [die christlichen Feierlichkeiten], wie z. B. das Fest zur Auferstehung Jesu dem [islamischen] Glauben widerspricht ... Selbst ein Muslim, der mit einer Jüdin oder Christin verheiratet ist, darf seiner Frau nicht [zu den religiösen Feierlichkeiten] gratulieren. Er darf ihr die Teilnahme an solchen Feierlichkeiten verbieten."
Dr. Kamal begründete seine Argumentation mit folgendem Koranverses: "Und diejenigen, die nichts Falsches bezeugen, und die, wenn sie unterwegs leeres Gerede hören, mit Würde vorbeigehen." (Sure 35, 72). Denn, so Dr. Kamal: "Damit sind die Feierlichkeiten von Nichtmuslimen gemeint. Denn diese glauben an etwas Verbotenes und Falsches."
Dr. Kamal betont, dass seine Auslegung dieses Koranverses der Auslegung von Ibn Kathir entspräche [einem der prominentesten und wichtigsten Ausleger des Koran] und sogar von Sheich asch-Sha'rawi [er gilt bis heute als einer der populärsten Prediger und Islamkenner unter Muslimen] so vertreten worden.
Quelle: gate.ahram.org.eg/News/340319.aspx