Eheschließungen erfolgen, zumindest in unseren Breiten, immer auf freiwilliger Basis beider Beteiligten.Ammit hat geschrieben: Kann man sich eigentlich weigern, so eine Ehe zu schließen?
Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Meine Frage bezog sich auf die TE. Also den Standesbeamten.
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Ich muss jetzt mal blöd fragen:Anaba hat geschrieben:Außerdem, war meiner ganz anders. Das hatte er mir jedenfalls fest versprochen.
Aber er war es doch auch wirklich, oder? Bzw. ist es wirklich.
Also ganz anders.
Ihr seid ja nach wie vor verheiratet, oder?
Also seit gefühlt 50 Jahren....
LG
Harvey
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Stimmt, er ist wirklich anders.
Es sind auch nicht wirklich fünfzig, sondern 33 Jahre.
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Liebe Grüße
Anaba
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anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Und was lernen wir daraus?Anaba hat geschrieben:Stimmt, er ist wirklich anders.
Es sind auch nicht wirklich fünfzig, sondern 33 Jahre.
Es ist nicht mehr nötig nach der Nadel im Heuhaufen zu suchen, denn Anaba hat sie schon vor langer Zeit gefunden
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Naja, nun übertreibe mal nicht.
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Anaba
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Kurzes Update zu dieser Geschichte:
Die Eheschließung hat nicht stattgefunden, da die ABH um ein winziges bischen schneller war, nun ist man auf dem Weg, die Sache in M. durchzuziehen.................. Und das Kleinkind soll auch mit
Die Eheschließung hat nicht stattgefunden, da die ABH um ein winziges bischen schneller war, nun ist man auf dem Weg, die Sache in M. durchzuziehen.................. Und das Kleinkind soll auch mit
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
wie: Baby ist schon da? dann ist doch die Heirat gar nicht mehr nötig, Baby reicht doch.
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Mit Kleinkind ist sicher das Kind aus der vorherigen Beziehung gemeint, das dürfte nach den Infos der TE jetzt so 3 oder 4 sein. Über eine Schwangerschaft vom Marokkaner hab ich nix gelesen. Oder hab ich da was überlesen?Fierrabras hat geschrieben:wie: Baby ist schon da? dann ist doch die Heirat gar nicht mehr nötig, Baby reicht doch.
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Franconia hat schon recht - das Kind ist aus der Vorbeziehung
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Ich denke mir, dass diese junge Dame so oder so aufs Mündchen (nett ausgedrückt!) fallen würde...auch mit deutchen Partnern! Und das immer und immer wieder...gibt mehr als genug Bespiele dafür!kleinerbaer hat geschrieben:Liebe Fierrabras,
die ist soooooooooooo schlau, die weiß das alles schon. Das erste Kind, das sie mit 17 in die Welt gesetzt hat, hat einen Aserbaidschaner zum Vater > Bleiberecht. Außerdem "war sie ja schon mal mit einem Moslem zusammen (jenem Erzeuger eben) und kennt den Koran. Und ihre Freundin ist seit gut 10 Jahren mit einem nafri verheiratet und daher weiß sie alles darüber.................." Aber immerhin hat sie die Belehrung zur Eheschließung mit Partner aus Ländern, die die Mehrehe zulassen, unterschrieben
Ganz ehrlich: Manchmal frage ich mich, warum ich mir diese Diskussionen eigentlich antue. Aber das geht Euch allen sicher auch nicht anders.
Werde mich jetzt mal um eine russisch-deutsche Geschichte kümmern
Kleiner Bär
Abgesehen davon passiert es ja zuhauf, dass auch in unseren Breitengraden verheiratete sich ein Affärchen halten....dort machen sie es mit der "Mehrehe" offiziell und hier betrügt man halt hinterrücks...ich finde beides nicht gut!
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Genau das ist der Punkt! Eine "einseitige" Scheinehe gibt es nicht. In diesem Fall handelt es sich wohl eher um eine vorgespielte Ehe zum Zweck der Aufenthaltssicherung!kleinerbaer hat geschrieben:Um eine Scheinehe handelt es sich dann, wenn sich beide Partner vorab einig sind, dass sie keine Lebensgemeinschaft/Zusammenleben planen.
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Na ja, erst muss er nach der Eheschließung mal wieder in D sein - bei einer Einreisesperre von mehr als einem Jahr dauert das. Aber ich sehe schon eine neue Nikab o.ä. Trägerin durch die Stadt wandeln, denn konvertiert werden soll selbstverständlich auch, da es sonst an der Ehevoraussetzung Buchreligion fehlt.
Ganz ehrlich, von mir aus kann die auf der nächsten Düne verdunsten, es tut mir nur um das Kind leid, ein Kind in dem Alter schleppt man dort nicht hin, zumal es auch noch ein Kind aus einer nichtehelichen Vorbeziehung und nicht das Kind des künftigen Mannes ist - im Islam doch eher ein no-go
Ganz ehrlich, von mir aus kann die auf der nächsten Düne verdunsten, es tut mir nur um das Kind leid, ein Kind in dem Alter schleppt man dort nicht hin, zumal es auch noch ein Kind aus einer nichtehelichen Vorbeziehung und nicht das Kind des künftigen Mannes ist - im Islam doch eher ein no-go
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Re: Frage an die Marokko-Erfahrenen unter Euch
Guten Abend...
es ist aber ein leichtes sich eine Frau mit Kind zu nehmen, denn diese möchte ja dann in Deutschland bleiben und kommt nicht auf die Idee zu sagen: Komm Schatz ich wandre zu dir nach Marokko aus.
Das ist ja unerwünscht...die Herren wollen hier her
es ist aber ein leichtes sich eine Frau mit Kind zu nehmen, denn diese möchte ja dann in Deutschland bleiben und kommt nicht auf die Idee zu sagen: Komm Schatz ich wandre zu dir nach Marokko aus.
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