naschkatze hat geschrieben: ↑31.05.2019, 12:28
Auch wenn das hier niemand lesen will: Ich finde es immer wieder traurig oder eher erschreckend, wie wenig sich Frauen, die beabsichtigen, einen Ausländer zu heiraten oder bereits mit ihm verheiratet sind, im Ausländerrecht auskennen. Wenigsten die einfachsten Grundlagen sollte man da doch kennen. Viele kennen nicht mal den Paß oder den Aufenthaltsstatus ihres Auserwählten und unter welchen Bedingungen dieser erteilt wurde. Sanna z.B. kennt offenbar nicht den Unterschied zwischen einem Visum und einer AE/NE (für ein Visum hat ihr Mann sie nie gebraucht, das braucht er nur zur Einreise nach D und er war bereits in D, als sie ihn kennenlernte). Das sind doch aber elementare Dinge, die ich von meinem Gegenüber wissen muss, wenn ich mich auf ihn einlasse....
Danke! Genau so sehe ich das auch.
Als es feststand, dass wir heiraten wollten und meine Frau nach Deutschland
kommen sollte, habe ich mir eine Gesetzessammlung (Internet gab es damals
noch nicht) zum Ausländerrecht gekauft und intensiv durchgeackert, damit wir
die Rechtsvorschriften genau beachten und Fehler vermeiden konnten. Im Laufe
der Zeit hat sich das als äußerst sinnvoll erwiesen, weil ich die entsprechenden Erfordernisse und Regeln genau kannte und mir niemand bei dieser Thematik ein
X für ein U vormachen konnte.
Auch bei der Ausländerbehörde arbeiten mit mitunter Personen aus anderen
Abteilungen der Stadtverwaltung, die mit der aktuellen Gesetzeslage nicht
unbedingt vertraut sind und falsche Auskünfte geben oder sogar unrichtige
Entscheidungen treffen.
gadi hat geschrieben: ↑31.05.2019, 17:46
Abgesehen davon, dass ein Visum auch eine Aufenthaltserlaubnis darstellen kann,
kann es Sanna eigentlich egal sein, ob sie nun für den Erhalt eines Visums
oder einer Aufenthaltserlaubnis miss-/gebraucht wurde.
Nein, eben nicht, auch wenn dieser Begriff im englischen Sprachraum eventuell
synonym Verwendung finden. Wenn es denn deutschen Rechtsraum betrifft, sollte
man schon die richtigen Termini verwenden, weil es sonst zu Missdeutungen oder
falschen Entscheidungen führen kann.
Ein
Visum (Singular) oder
Visa (Plural) können grundsätzlich nur von
den deutschen Vertretungen (Botschaften, Konsulaten) im Ausland erteilt werden
und gelten nur für die Einreise und eine begrenzte Aufenthaltsdauer von maximal
90 Tagen.
Die
Aufenthaltserlaubnis wird hingegen für längere Aufenthalte erforderlich
und kann nur von der örtlichen Ausländerbehörde erteilt werden. Das setzt allerdings voraus, dass man mit dem
richtigen Visum eingereist ist.
Es erschrickt mich auch immer wieder, wenn die Ehepartner von Ausländern
nicht das geringste Interesse zeigen und absolut keine Ahnung haben, über
welchen Aufenthaltsstatus ihr Ehepartner, Freund oder Bekannter verfügt.
Es ließen sich häufig auftretende Diskrepanzen oder Missverständnisse vermeiden,
wenn man sich bei Kontakten zu Ausländern etwas genauer über den jeweiligen
Rechtsstatus informieren würde. Das Internet hält dafür in einigen Foren recht
umfassende Informationen bereit und liefert kompetente Beratungen.