Phoenix hat geschrieben:Vorerst: Ich WEISS, dass es nach wie sehr schwierig ist, dass ein Kind unter die Obhut des bisher berufstätigen Elternteils (meist der Vater) gestellt wird, wenn der andere Elternteil (meist die Mutter) nicht erwerbstätig ist, es sich um ein Kleinkind handelt und wie in concreto erst noch um ein Mädchen.
In solchen Fällen rate ich, vorerst eben diese fast unumstössliche Praxis zu akzeptieren, alle Bedenken aufzuführen - ...
Früher dachte ich, dass die Schweiz ein Rechtsstaat sei. Inzwischen weiss, ich, dass die Schweizer Justiz bestenfalls Bananenrepublik-Qualität hat. Wozu gibt es denn Gesetze, wenn die sowieso machen, was sie wollen. Aus meiner Sicht sind das dummdreiste Kriminelle. Es fällt mir schwer mit dieser Sorte Mensch überhaupt noch etwas zu tun zu haben. Wenn eine Mutter mit Baby auf dem Arm in die nächste Bank rennt, die Kanone rausholt und 10.000,- EUR erpresst, wird man ihr wohl kaum das Geld mit dem Hinweis "aber sie ist doch eine Mutter" überlassen. Wenn eine afrikanische Mami aber soviel Terror anfängt, dass ich nach mehreren inszenierten (!) Polizeieinsätzen immerhin noch freiwillig aber doch fluchtartig zum Selbstschutz die gemeinsame Wohnung verlasse, bekommt die Täterin die Wohnung (inklusive Inventar), die Tochter und das Geld. Wer so etwas entscheidet gehört selbst auf die Anklagebank - aber bestimmt nicht auf einen Richterstuhl. Und wenn die Schweiz mit seinem obersten Gericht das bestätigt, handelt es sich um eine kriminelle Vereinigung aber nicht um einen Rechtsstaat.
Phoenix hat geschrieben:
dann aber begleitende Massnahmen zu beantragen (Erziehungs- und Besuchsbeistandschaft, allfälliges Verbot einer Auslandreise unter Hinweis auf die Empfehlungen des EDA), alle Vorkommnisse immer zu notieren (praktisch Tagebuch zu führen) -
Beistandschaft existiert - zunächst konnte sich die Dame nicht mit meiner Angetrauten unterhalten, weil sie kein Englisch sprach

Dann hiess es, dass sie als Beiständin nicht für die Durchsetzung des Besuchsrechts zuständig sei. Und nachdem ich sie auf das Trennungsurteil hinwies, in dem genau das drinstand, sagte man mir, dass man das Umgangsrecht nicht mit der Polizei durchsetzen könne - die Lage sehe anders aus, wenn ich eine Frau wäre, weil man dann zum Wohle des Kindes das Besuchsrecht mit der Polizei durchsetzen würde (kein Witz). Zuguterletzt hat meine Frau allerdings eingelenkt, nachdem ich die Sache immer weiter eskalieren liess, die Ombudsfrau der Stadt Zürich eingeschaltet habe, einen weiteren Prozess geführt habe, ein Rekurs am Obergericht anstand und ich der Weisenrätin der Vormundschaftsbehörde mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht hatte - über letzteres hatte sie allerdings wohl nur gelacht. Ich hatte aber einen Fall im Nov'08 haarklein dokumentiert und konnte problemlos nachweisen, das sich die Beiständin und die Vormundschaftsbehörde durch Passivität an einer Umgangsvereitelung beteiligt hatten.
Eine einstweilige Verfügung, die ich zum Erlass einer Grenzsperre beantragte, wurde abgelehnt. Das ging ungefähr so:
(1) Man könne ja nicht sicher sein, dass die Mutter mit dem Kind auch wirklich verreisen will. -> hier hatte ich eine Erklärung per Eides statt abgegeben
(2) Die Bürgerkriegsähnlichen Zustände damals in JOS mit über 500 Toten wären ja "meilenweit" (<- steht so im Urteil) vom Zielort der Reise entfernt.
(3) Die Reisewarnung des EDA wäre ja schliesslich nur eine Warnung und nicht etwa ein Abraten von der Reise.
(4) Ausserdem hat ein Abteilungsleiter der Sozialbehörde noch per Aussage bestätigt, dass es sich bei dem schweren Unfall der vorigen Reise schliesslich nur um einen Unfall gehandelt hätte und nichts anderes (das war eine glatte Falschaussage, denn der Typ konnte das genauso wenig wissen, wie ich auch).
(5) Die weisse Hautfarbe unserer Tochter wäre angeblich unter dem Schutz der Mami kein Gefährdungsmerkmal - erstaunlich, dass man mir das nicht als Rassismus ausgelegt hat.
(6) Und ich hätte auf das Trennungsurteil ja nicht rekurriert, woraus man (sinngemäss) ableiten könne, dass sich die Mutter bestens um das Kind kümmere -> den Zusammenhang habe ich bis heute nicht begriffen
Phoenix hat geschrieben:
aber glaube mir, die Behörden schauen nun da genau hin und treffen auch Vorkehrungen. Da steht die Mutter unter genauester Kontrolle, Beobachtung und sogar Anleitung..........
Entschuldige bitte, aber die tun nichts. Das ist eine Horde verantwortungsloser Krimineller. Bitte lies mal meine "Persönliche Anmerkung" zu meiner Eingabe an das Schweizer Bundesgericht. Da habe ich einige wirklich schwere Verbrechen aufgelistet - alles ist belegt und nachvollziehbar. Wenn ein Bundesgericht eine solche Eingabe abweist, womit ich in Kenntnis der Schweizer Verhältnisse zugegebenermassen gerechnet hatte, beteiligt sich die verantwortliche Richterin an den Verbrechen und der Kindesmisshandlung.
Phoenix hat geschrieben:
Ich empfehle Dir nochmals, von Deiner Einstellung, dass alle Anwälte nichts taugen, abzurücken und Dich schlau zu machen..... ich stelle mir halt schon ein bisschen die Frage, wie Du genau vorgegangen bist bei der Suche und mit welcher Einstellung, dass Du mit keinem Anwalt klar gekommen bist. Es gibt nämlich gute, berufene und engagierte Anwälte! Und im übrigen ist Deine Gegenanwältin nun wirklich kein Kaliber, das andere Anwälte fürchten würden/müssten.......
Ich bezahle keine Anwälte mehr - die lassen sich von Gerichten unter Druck setzen und schon passieren Dinge, mit denen man garnicht rechnet - Zeugen werden vor Gericht nicht befragt und Eingaben der Gegenseite nicht weitergeleitet. Ausserdem müsste ich mit jedem verlorenen Prozess auch noch diese Betrugsanwältin meiner Frau bezahlen - dann lieber ohne. Und muss auch ehrlich sagen, dass mit den vielen Rechtsbeugungen und Manipulationen für mich persönlich eine Schwelle überschritten worden ist, bei der ich nicht mehr bereit bin, diesen Schabernack von Schweizer Richtern und Behörden weiter mitzuspielen. Der Bundesgerichtsentscheid geht jetzt zum EUGMR und dann möge Damokles am Schwert wackeln.
Phoenix hat geschrieben:
Setzt allerdings voraus, dass Du zu Zusammenarbeit bereit bist und einer neuen Anwältin nicht gleich mit Feindesbildnern oder sogar der Kavallerie begegnest....
Ich könnte jetzt wiederholen, was ich schon geschrieben hatte. Ich habe fünf Anwälte bezahlt und mindestens 15 kontaktiert. Meine Deutschen Anwälte können in der Schweiz nichts machen und die Schweizer sind in ein System aus Korruption und Beeinflussung eingebunden. Selbst der mit Professor Titel ausgestattete RA aus der Empfehlungsliste der Deutschen Botschaft, sozusagen ein Anwalt des Vertrauens, liess mich in der Schweiz auflaufen - immerhin war er sich nicht zu schade für "nichts" noch fast 3000.- CHF zu berechnen. Den Vogel abgeschossen hat aber Lxxxx Axxxx (ist ja kein Geheimnis) - der Typ hat einen völlig wertlosen Ehevertrag aufgesetzt, mich über das Schweizer Unterhaltsrecht nicht informiert, und mir dafür 2300.-CHF Gebühren berechnet (kein Scherz). Jetzt darf ich mich mit seiner Kollegin Bxxxx Mxxxx rumärgern, die nun als Sprecherin meiner Frau gegen mich agiert - das Bundesgericht sagt dazu - das wäre nur meine Wahrnehmung

- entweder ist die Bundesrichterin so kriminell, wie es scheint, oder sie hat ein Gehirn aus Käse und den falschen Job.
Ich werde demnächst noch das Bundesgerichtsurteil der "ehrenwerten" Gemeinschaft der Eidgenossen hier veröffentlichen.
Nebenbei bemerkt bin ich inzwischen ein Fan von Gaddafi geworden - der lässt sich nämlich die kriminellen Übergriffe der Schweizer nicht gefallen
http://www.20min.ch/interaktiv/Libyen/index.html - wenn Prinz William und seine Freundin hier gewesen wären, hätte sich niemals irgendein durchgeknallter Schweizer Untersuchungsrichter erdreistet auf die Strafanzeige eines Angestellten hin (vermutlich, um einen Asylantrag zu stellen), ein Sondereinsatzkommando in das Hotel zu schicken, um die beiden da rauszuzerren und in Untersuchungshaft zu nehmen. Gaddafis Ehefrau war hochschwanger.
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