Belghazi hat geschrieben:Die Morgengabe haben wir auch besprochen.Ich sagte ihm gestern 1000€
Mit diesem Preis bist du für ihn/seine Familie ein wahres Schnäppchen, wenn man bedenkt was eine anständige MA-Frau (bzw. deren Familie für ihre Tochter) verlangen würde.
Egal ob du das aus Spass gesagt hast oder nicht.
Sieh diese Morgengabe als seinen Teil der LU-Sicherung bis er hier einen Job hat, mit dem er zum Familieneinkommen beitragen kann.
Er muss Essen, irgendwo wohnen. Dazu wollt ihr weg von deinen Eltern in eine eigene Wohnung, wo dann neben einer evtl. höheren Miete auch noch Kaution und ggf. Maklergebühr fällig ist, dazu muss diese Wohnung nach euren Wünschen hergerichtet werden, es braucht evtl. das eine oder andere neue Möbelstück, etcpp.
Wer zahlt diesen ganzen "Spass" denn, solange er keinen Job hat weil er, unabhängig seiner Qualifikation, aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nix findet?
Ein I-Kurs dauert 6 Monate und in der Zeit ist mit Arbeit höchsten aushilfsweise was drin, da diese Kurse Vollzeit sind. Also rechne mal hoch, was du mind. für 6 Monate an Kosten alleine zu tragen hast (falls du/ihr mietfrei bei deinen Eltern wohnt, dann nimm dafür die übliche Miete in deiner Gegend für so eine Wohnung).
6 Monate Miete + NK + Strom/Heizung + Kaution (i.d.R. 3 Monatsmieten) + mind. 1000 € für Renovierung/Umzug wäre in meinen Augen das Minimum für eine Morgengabe, denn damit würde er sich sichtbar am LU beteiligen.
Belghazi hat geschrieben:@fabinha-natürlich mit Legalisation und Übersetzung!Aber mehr auch nicht..davon abgesehen legalisiert D im Moment nicht (Warum weiß keiner,wird aber auf der deutschen Botschaft so angegeben),somit wird es ohne dies akzeptiert,bleibt also nur die Übersetzung und die ist in einem Tag erledigt.
D legalisiert aus gutem Grund nicht. Die dt. AV legalisiert grundsätzlich bei Ländern mit unsicherem Urkundenwesen nicht sondern bemüht einen Vertrauensanwalt (da in MA nicht (mehr) legalisiert wird steht es demnach inzwischen auf der schwarzen Liste der AV).
Das dauert und kostet und die Kosten tragt ihr, zahlbar BEVOR der VA überhaupt einen Finger krümmt.
Abgesehen davon reicht es nicht dieses übersetzte marokkanische Standesamtpapier hier irgendwo vorzulegen, denn auch wenn die dt. AV nicht mehr legalisiert braucht ihr von diversen MA-Behörden ganz viele Stempel (Apostille).