Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Valerian
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Beitrag von Valerian » 17.06.2009, 23:58

Blume hat geschrieben: Ich bin kein Freund, alles sofort in die Medien zu zerren oder sogar mit Bild (oder vergleichsweiser Zeitung) zu drohen. Aber hier, denke ich, wäre es langsam angebracht.
Denn ich habe das Gefühl, Deine Nochehefrau hat Narrenfreiheit.
Ich bin eben auch kein Freund der Eskalation - und der Schritt in die Öffentlichkeit ist immer ohne Rückfahrkarte. Jetzt mache ich noch einmal den Gütetermin am Obergericht mit und werde versuchen, derweil Umgang mit unserer Tochter zu bekommen.

Erst, wenn garnichts mehr geht, dann muss ich den nächsten Schritt in die Öffentlichkeit machen.

Ein grosses Problem in diesem Fall ist die Beiständin, die immer noch nicht kapiert hat, welche Konsequenzen ihr Verhalten hat. Die hat mir letztes Mal ganz klar gesagt, dass sie einem Sorgerechtsentzug nicht zustimmt - trotz allem - ist ja auch nicht ihre Tochter.
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Phoenix
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Beitrag von Phoenix » 24.06.2009, 22:06

Hallo Valerian

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass das gut klingt, dass ihr einen Anhörungstermin beim OGer habt - offensichtlich wirst Du ernst genommen. Normalerweise werden Rekurse nämlich schriftlich behandelt und erledigt - mehr Mühe nehmen sich die Oberrichter doch eher selten.

Nutze die Chance des obergerichtlichen Termines - und dass andere Richter zuständig sind und Dir zuhören werden. Es mag sein, dass deine erstinstanzliche Richterin nicht viel taugt - es hat da ein Generationenwechsel stattgefunden, was nicht unbedingt zu einer Verbesserung geführt hat - und es gibt da einige Exemplare, die der Aufgabe (noch) nicht gewachsen sind.

Würde Dir allerdings empfehlen, Dich von einer Anwältin begleiten zu lassen - möglichst eine ruhige, sachliche. Du solltest dafür sorgen, dass Du mit Deiner Tendenz, mit der Kavallerie einzufahren, deine Chancen nicht vertust.

Und noch was - gib nicht auf. Je älter Deine Tochter wird, desto eher wird sie auch persönlich angehört in Kindesbelangen. Ab 6 Jahren ist das ein Muss. Mit der Zeit wird sie den Kindergarten besuchen. Dann wird sie und ihre Entwicklung auch von Drittpersonen im Alltag wahrgenommen - Mutter kann nicht mehr aus der gleichen Isolation heraus handeln und das Kind an sich binden- schliesslich ist das Kind spätestens dann aus dem nigerianischen "Ghetto" raus. Du hast auf jeden Fall - unabhängig von elterlicher Sorge - das Recht, Dich bei Dritten zu informieren und musst auch bei wichtigen Entscheiden angehört werden.

Die Dauer des Verfahrens seit Nov. 08 - das ist nicht lange, Valerian, auch wenn es Dir (verständlicherweise) so scheint. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam - das ist sicher kein spezifisch schweizerisches Sprichwort.

Ich hoffe, Du hast Dir aufgeschrieben, inwieweit das Besuchsrecht geklappt hat bzw. wie häufig deine Frau die Besuche verhindert hat. Damit Du das im Rahmen der Anhörung vorlegen kannst - auch wenn es eine Vergleichsverhandlung ist, wird solches gehört.

Wir sind leider noch nicht ganz soweit, dass es massive Konsequenzen gibt, wenn ein Elternteil das Besuchsrecht torpediert und auch dann nicht, wenn ein Elternteil das Besuchsrecht nicht ausübt. Aber, eine Entfremdung beeinträchtigt auch das Kindeswohl. Bloss, bis von der Gefahr einer Entfremdung ausgegangen wird, braucht es einiges.... Wenn Entfremdungsgefahr angenommen wird, dann kann allenfalls das Sorgerecht übertragen werden, weil eben das Kindeswohl gefährdet.

Vorerst würde ich aber v.a. dafür sorgen, das Dein Besuchsrecht eher erweitert wird, "Abwesenheiten" der Mutter Rechnung getragen wird (die Kompensation ausgefallener Besuchsrechtstage ist eigentlich rechtlich klar - aber eine ausdrückliche Regelung für Beiständinnen und ähnliches fast unabdingbar..) und dass Du die Möglichkeit hast, auch deine Familie zu besuchen.

Dann noch zuletzt: Wenn Du Besuchsrecht hast, dann hol Deine Tochter, übe das Besuchsrecht aus - lasse Diskussionen beiseite und trenne Auseinandersetzungen und Diskussionen mit Ehefrau zeitlich von den Besuchstagen, damit Du nicht Gefahr läufst, nach solchen Auseinandersetzungen (vor dem Kind) unverrichteter Dinge wieder abziehen zu müssen.

Werde bin bisschen zurückhaltender, schlauer, gerissener, abwartender - und handle dann im richtigen Zeitpunkt.

Wünsche Dir alles Gute. Und Deiner Tochter, dass die Vater-Kind-Beziehung wachsen und gedeihen darf.

Moni
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Valerian
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Beitrag von Valerian » 24.06.2009, 23:12

Danke @Moni

Deine Ratschläge haben Hand un Fuss. Das könnte mir weiterhelfen.

Die Initiative vom Obergericht fand ich auch gut. Was dahinter steht ist mir nicht ganz klar. Ich habe aber die zwei Bedingungen gestellt, dass ich zum einen nichts mache, was meine Intervention beim EUGMR gefährdet und zweitens nicht bereit bin, mit der Anwältin meiner Frau zu verhandeln. Das haben sie zur Kenntnis genommen und darauf hingewiesen, dass sie nicht für die Vertretung meiner Frau verantwortlich sind.

Mal sehen, wie es weitergeht.

Vielen Dank noxhmal für die guten Tips.

lg Valerian
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Arabella
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Beitrag von Arabella » 25.06.2009, 20:54

Hallo Valerian,
heute war der Tag x, an dem Urteil verkündet werden soll. Werde in den nächsten Tagen erfahren ob wieder verschoben, oder Urteil positiv oder negativ für mich ist. Ich stehe unter Strom!
LG Arabella
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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 26.06.2009, 15:54

Hallo, ihr schreibt hier immer "wenn die Kleine in den Kindergarten kommt, wird sie sich sprachlich verbessern und mehr Kontakte zu Europäern haben".

Was ist denn, wenn Valerians Exfrau ihre Tochter nicht in den Kindergarten schickt? Oder ist das Pflicht in der Schweiz?

Könnte Valerian als Vater darauf bestehen, dass seine Tochter den Kindergarten besucht?

Vielleicht will sie (seine Exfrau) das nicht, weil sie dann ja arbeiten müßte?? Und weniger Unterhalt bekäme.

Tabiba

Phoenix
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Beitrag von Phoenix » 27.06.2009, 22:55

Liebe Tabiba

Ja, Kindergarten ist in der Schweiz Pflicht....... Was sicher gut ist so (wir haben andere Bemühungen, überall den Staat in die Familien hinein zu setzen, die alles andere als begrüssenwert sind; aber die Pflicht, den Kindergarten zu besuchen ist eine gute Sache - damit die Kinder sprachlich, sozial etc einigermassen bereit sind für den Schuleintritt).

Der Eifer (oft Uebereifer), den unsere Pädagogen oft an den Tag legen, kann auch seine Vorteile haben - ganz sicher wird es so sein, dass Valerians Töchterlein schon wegen ihrer halbafrikanischen Herkunft etwas mehr im Fokus der Pädagogen sein wird als andere...


Liebe Grüsse
Moni
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Valerian
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Beitrag von Valerian » 29.06.2009, 20:09

Hallo Ihr Lieben,

dieses Wochenende hatte ich meine Tochter von Freitag bis So Abend. Am Sonntag Nachmittag war ich mit ihr bei Freunden in der Nähe von Bern - die haben selber Kinder. Das war schon ziemlich super - Spiele mit der Wasserpistole auf einem riesigen Trampolin. Was mir allerdings zu Denken gab, ist das meine Kleine bei Übergabe am Freitag superglücklich auf mich zugerannt kam und dann bis zum Sonntag nicht mehr weg wollte - ich habe sie öfters gefragt, ob sie zu Mama zurück will. Übergeben habe ich sie dann im schlafenden Zustand nach der Rückfahrt aus Bern - wenn sie wieder aufwacht, wird es vermutlich einen Haufen Theater geben.

Anyways - bisher ist sie bereits mit meiner Frau zusammen in die Kinderkrippe gegangen, in der meine Frau ein Praktikum macht oder gemacht hat.

lg Valerian
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Arabella
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Beitrag von Arabella » 29.06.2009, 21:28

Hallo Valerian,
es freut mich zu lesen, dass du ein schönes Wochenende mit deiner Tochter verbringen konntest. Es ist ganz bestimmt sehr wichtig für deine Tochter, doch vergiss nicht sie liebt 100 Prozent auch ihre Mutter.Sie kann das ja alles noch nicht verstehen.
Deine Ex hat immer Alltag mit ihr und du kannst einfach nur Zeit haben für sie.
Ich kann all deine Probleme sehr gut nachvollziehen, aber es ist ganz allgemein gesagt auch das Los der Alleinerziehenden immer ein bischen der Buh -mann/frau zu sein für die Kinder. Denn im Alltag gibt es Regeln und nicht nur Spaß.
Hiermit schlage ich mich jetzt nicht etwa auf die seite deiner Ex, sondern denke an deine Tochter und möchte auch mal die andere Sichtweise darstellen.
Es ist nämlich nicht immer einfach ein Kind rund um die Uhr alleine zu betreuen, aber genau deshalb sollte deine Frau ja auch happy sein wenn du dei Kind mal ein paar Tage mit nimmst.
LG Arabella
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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 29.06.2009, 21:32

Lieber Valerian, das hört sich ja toll an, fast 3 Tage mit deiner Tochter :D

Dass sie froh war Dich zu sehen muß aber nicht heißen, dass sie sich bei ihrer Mutter nicht wohl fühlt. Nur ist es bei Mama eben
meist Alltag und nicht so aufregend und wenn dann der Papa kommt, macht er eben immer so schöne Sachen mit ihr.

Das ist bei den meisten Scheidungskindern so, wenn guter Kontakt zum anderen Elternteil besteht. Wenn man sein Kind so selten sieht, versucht man natürlich diese Zeit so schön wie möglich zu gestalten. Das finden die Kinder natürlich toll.

Aber vielleicht findet deine Exfrau ja auch langsam Geschmack am kinderlosen Wochenende und überläßt Dir deine Tochter in Zukunft öfter.

LG Tabiba

Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 29.06.2009, 21:34

Da hatten wir ja die gleichen Gedanken :lol:

Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 29.06.2009, 21:37

Als alleinerziehende Mutter weiß man eben die "kinderfreie" Zeit durchaus zu schätzen. Das hat nichts damit zu tun, dass man sein Kind nicht mag, aber sie sind oft ziemlich anstrengend.

Tabiba :wink:

barbara
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Beitrag von barbara » 29.06.2009, 21:43

Hi Valerian,

ist doch bereits ein positiver Verlauf.
Bleib am Ball und gib nicht auf.
Deine Tochter wird auch älter und ihr Wille findet Gehör.

Viel Glück,alles Gute
Barbara

Arabella
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Beitrag von Arabella » 29.06.2009, 23:26

Hallo Tabiba,
aber haargenau die gleichen Gedanken und fast Zeitgleich :lol:
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Valerian
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Beitrag von Valerian » 29.06.2009, 23:50

Hallo zusammen,
das war vielleicht ein bischen ungeschickt von mir fomuliert. Irgendwie ist ja klar, dass es bei mir derzeit interessanter für meine Tochter ist, weil sie mich seltener sieht. Ich bin nach wie vor der festen Meinung, dass jedes Kind beide Eltern braucht. Ich habe auch noch kein Scheidungskind getroffen, dass nicht seine Eltern wieder vereinen wollte.
Mehr kann ich jetzt dazu nicht schreiben, sonst werde ich zu sentimental.
Gute Nacht
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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 30.06.2009, 00:19

Hallo Valerian, also meine Tochter ist so ein Fall.
Sie will nicht mehr, dass ihr Vater zu uns zurückkommt, wollte es eigentlich nie.
Sie sieht ihn zwar häufig, aber das reicht ihr auch.

Tabiba

Manchmal habe ich das Gefühl, dass sie sich für ihn schämt, ich bin mir nicht sicher. Aber obwohl sie ja seinen Namen als Familiennamen tragen muß, benutzt sie häufig meinen Namen :roll:
Da werde ich aber nichts dran ändern können, leider :cry:
Früher war sie fast stolz, halbe Ägypterin zu sein, aber heute... :?:

Valerian
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Beitrag von Valerian » 23.07.2009, 19:39

Hallo zusammen,

in letzter Zeit habe ich hier weniger geschrieben, weil ich insgesamt etwas mehr Ruhe brauche. Jetzt gibt es aber ein Update.

Der Gütetermin am 14.07.07 hat stattgefunden und meine Frau wurde von ihrer Anwältin vertreten, die wegen des bekannten Interessenkonflikts nicht ihre Anwältin sein darf. Darauf habe ich nochmal eindringlich hingewiesen. Der Richter, der sich Gerichtsschreiber nannte, hat von Anfang an klargemacht, dass wir sofort abbrechen, wenn keine Kooperation erkennbar ist. Dann wollte er gleich mit einer Unterhaltsberechnung anfangen, wobei ich sagte, dass es auch um Obhut, Sicherheit und Entwicklungschancen unserer Tochter geht. Er sagte, dass wir das später klären würden.

Plötzlich waren dann alle ganz freundlich zu mir - selbst die Anwältin meiner Frau. Und die fingen an Zahlen zusammenzubauen und zu rechnen, um nach vier Stunden auf ca 5500,- CHF Unterhalt pro Monat zu kommen - da gab es noch ein paar Nebenschauplätze, die aber hier nicht so wichtig sind. Irgendwie war ich dann nach vier Stunden mit leeren Magen auch weichgekocht, so dass ich den Vergleich zunächst unterschrieben habe. Dann wollte ich noch den Umgang etc. besprechen - schon beim Umgang hat meine Frau dann einfach abgelehnt (!) und der Gerichtsschreiber meinte wortwörtlich "Sie haben ja selber gesehen, wie schwierig es ist, den Umgang durchzusetzen". Meine Frau und ihre Anwältin verschwanden mit dem höhnischen Kommentar "Wenn noch was ist, schreiben sie es einfach ins Protokoll" aus dem Raum - tatsächlich wurde kein Protokoll verfasst.

Am Abend habe ich einen Brief an das Obergericht mit Rücknahme meiner Zustimmung zum Vergleich verfasst und ein ordentliches Urteil eingefordert. Am nächsten Morgen ruft mich der Gerichtsschreiber an und meinte, dass in dem Vergleich Kläger und Beklagte verwechselt wurden :lol: :lol: - ich habe ihm dann gleich von der Rücknahme meiner Zustimmung erzählt, was er mit den Worten "Das können Sie nicht" kommentierte - ich sagte nur "Das ist Ihre Auffassung". Mir ist inzwischen egal, was die entscheiden und tun. Nach dieser Erfahrung, weiss ich, dass Schweizer Gerichte im Zweifelsfall den Fall schonmal hinbiegen. Denen zu Vertrauen heisst sich selber in des Teufels Hand zu begeben. Heute habe ich ein Einschreiben vom Obergericht erhalten, das ich erst morgen abholen kann - vermutlich fahren die ihre Schiene weiter. Und ich warte derweil auf eine Reaktion vom EUGMR, die am Wochenende nochmal ein sauber geordnetes und kommentiertes Update von mir bekommen.

Dann gibt es noch einen Termin mit der Waisenrätin des Vormundschaftsbehörde. Eigentlich war die immer freundlich zu mir, nur dass sie eben nicht darauf geachtet hat, dass die von ihr eingesetzte Beiständin das vom Gericht festgelegte Umgangsrecht durchsetzt, was ihre Pflicht gewesen wäre - ich kann garnicht mehr aufzählen, wieviele Lügen die mir erzählt haben, um mich abzuwimmeln. Der Beschwerdebrief ging diesmal jedenfalls als Kopie an die Dt.Botschaft und den EUGMR (Verletzung von Art 13 EMRK "Recht auf wirksame Beschwerde" - http://dejure.org/gesetze/MRK/13.html). Davor scheinen die Schweizer noch einen Rest von Respekt zu haben.

Mittlerweile konnte ich dann auch meine Tochter übers Wochenende zu mir nehmen. Abgesehen von einem Abend, an dem sie ihre Mama vermisst hatte, verlief das sehr gut - ich habe mit ihr Freunde und einen Indoor-Spielplatz besucht. Aber ich weiss nicht, wie dass weitergehen soll. Die Situation ist insgesamt derart zerissen, dass praktisch alle friedlichen Perspektiven passé sind.
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Valerian
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Beitrag von Valerian » 24.07.2009, 19:15

Liebe @claraq,

im Grunde hast Du Recht - eigentlich sollte ich einen Anwalt einschalten. Leider finde ich in diesem Fall keinen Anwalt mehr - versuch mal als Mann einen Anwalt zu finden, der dich kompetent in einem Sorgerechtsstreit vertritt. Das ist hoffnungslos - die gehen alle davon aus, dass der Fall schon verloren ist und sie insgesamt nicht viel daran verdienen können.
Blume hat geschrieben: Bitte, bitte nimm Dir einen Anwalt. Schon allein, um nicht weichgekocht zu werden. Denn das ist mein Eindruck von der Art des Vergleichs.
Dein Anwalt würde sehen, daß alle Deine Interessen berücksichtigt werden.
Stimmt - irgendwie haben die es geschafft mich weichzukochen. Das Problem ist nur, dass auch ein Anwalt das nicht verhindert. Lies mal, was die in anderen Verfahren mit mir angestellt haben.
Blume hat geschrieben: Ich habe keine Ahnung, ob die Rechtsanwältin nicht berechtigt ist, Deine Frau zu vertreten. Das wäre auch in D-land, so wie Du den Fall geschildert hat, differenziert zu sehen.
Die beiden haben zusammengearbeitet, einen gemeinsamen Web-Auftritt gehabt und betreiben noch immer eine Bürogemeinschaft miteinander. Das alleine reicht schon - es steht aber zusätzlich der wohl begründete Verdacht im Raum, dass Madame Anwältin von ihrem Kollegen Einsicht in meine Einkommensverhältnisse bekommen hat - und das ist strafbarer Betrug. Ausserdem hat sie mir am 3.Feb'09 unterstellt, ich hätte Telefonprotokolle gefälscht, was im Prozessprotokoll vermerkt ist. Das ist eine falsche Anschuldigung der Dokumentenfälschung, die strafbar ist und von mir auch angezeigt wurde. Warum diese Tante immer noch als Vertreterin meiner Frau auftraten darf, ist mir völlig unklar - das sind eben Schweizer Verhältnisse.
Blume hat geschrieben: Die anderen können Dich als lächerliche Figur empfinden, die man nicht mehr Ernst nehmen muß.
Das stimmt und damit kann ich leben. Ich hoffe, dass die Angelegenheit letztendlich vom EUGMR wieder eingerenkt wird. Andernfalls sieht es sehr sehr schlecht aus.
Blume hat geschrieben: Kannst du den Vergleich so einfach widerrufen? In D-land geht das nur, wenn der Widerruf vorbehalten wird.
Hmm - schwer zu sagen. Laut Gerichtsschreiber ist der Widerruf nicht möglich. Dahinter steht natürlich das Interesse des Obergerichts diesen sch... Fall unspektakulär loszuwerden. Ich glaube, dass eine Unterschrift, die unter den geschildeterten Vorraussetzungen zustande kam und sofort widerrufen wird, keine Rechtsgültigkeit haben kann. Auch das wird letztlich der EUGMR beurteilen müssen.

Leider haben die mir nicht den Gefallen getan, Widerspruch und Rekursmöglichkeiten komplett auszuschliessen. Der weitere Weg geht jetzt über eine weitere Zwischeninstanz zur Nichtigkeitserklärung des gesamten Vorgangs. Danach kann ich noch subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht einreichen - hierfür würde ich wieder eine Anwältin engagieren, wenn ich eine finde. Und danach sind auch die rein formalen Vorraussetzungen für das Verfahren am EUGMR gegebn, ohne dass ich mich auf irgendwelche Aussichtlosigkeitsbegründungen stützen müsste. Natürlich läuft die jetzige Beschwerde wegen Verstosses gegen Art 6 und Art 13 EMRK weiter.

Aber mal ganz unahängig von diesem ganzen Mist, würde ich viel lieber die Zeit in meine Tochter investieren, als Abende lang Gesetzestexte zu studieren, die ich hoffentlich in diesem Leben nie wieder brauchen werde. Das ganze zerrt ziemlich an mein an meinen Reserven.
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Beitrag von Tabiba » 24.07.2009, 22:48

Hallo Valerian, wenn ihr euch jetzt auf 5500 Ch Franken "geeinigt" habt, dann mußt Du doch immerhin nicht mehr soooo viel Unterhalt zahlen wie zu Beginn. Da ging es doch um Summen von 4000 bis 4800 Euro, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.
Gut, 5500 Ch Franken ist auch viel Geld...

Tabiba

Renate
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Beitrag von Renate » 25.07.2009, 00:28

Gut, 5500 Ch Franken ist auch viel Geld...
...selbst für schweizer Verhältnisse ist das sehr viel Geld.

Die - und auch die Summe von vorher haben mich sehr gewundert.


Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

Valerian
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Beitrag von Valerian » 25.07.2009, 03:57

Renate hat geschrieben:
Gut, 5500 Ch Franken ist auch viel Geld...
...selbst für schweizer Verhältnisse ist das sehr viel Geld.

Die - und auch die Summe von vorher haben mich sehr gewundert.
Mich wundert in der Schweiz garnichts mehr.
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